Der Kollege Ratzka berichtet von einem ein aktuellen Erlebnis mit der Advocard:
Der Kollege hatte für die Mandantin in einer eher aussichtslosen Angelegenheit, für die die Advocard Deckung zugesagt hatte, vorgerichtlich einen erfreulich günstigen Vergleich ausgehandelt. Im Prinzip erreichte er alles, was die Mandantin wollte, mit Ausnahme der Übernahme der außergerichtlichen Kosten. Ohne Vergleichsschluss hätte ein umfangreicher Prozess mit mehreren Sachverständigengutachten und vollkommen ungewissem Ausgang gedroht. Eine Bedenkfrist zum Vergleichsschluss gab es nicht, es hieß “Jetzt oder nie”. Die Mandantin akzeptierte den Vergleich.
Die Abrechnung mit der Advocard brachte das unerwünschte Ergebnis der Zurückweisung der Kostenforderung, da die Kostenquote nicht mit dem Vergleich übereinstimmte. Man habe alles erreicht, so solle man auch der Gegenseite alle Kosten auferlegen. Die Argumentation, dass der Vergleich anders nicht zustande gekommen wäre und ohne diesen Vergleich weit höhere Kosten möglich gewesen wären, ließ die Advocard kalt. Sie teilte der Mandantin schließlich sogar mit, dass der Vergleichsschluss ein anwaltlicher Fehler gewesen sei, die Mandantin letztlich selbst nichts an den Anwalt zu zahlen hätte.
Der Kollege war natürlich (und richtigerweise) anderer Ansicht und die Mandantin bemühte sich selbst bei der Advocard um Klärung. Dort wurde ihr dann telefonisch mitgeteilt, dass man weiterhin davon ausgehe, dass der Vergleichsschluss ein anwaltlicher Fehler gewesen sei. Für Regressansprüche gegen den Anwalt würde man jedoch sofort vollumfänglich Kostendeckung erteilen!
Nicht nur, dass die Advocard auf Kosten der Mandanten unter Berufung auf reinen Formalismus möglichst wenig zahlen will (andere RSVen zahlen bei solchen Konstellationen zumindest aus Kulanz). Die Advocard versucht auch noch aktiv ihre Versicherungsnehmer gegen die Anwälte aufzubringen. In diesem Fall ging es nach hinten los: Die Mandantin wird sich eine andere RSV suchen.
Dass die AdvoCard dem Mandanten für den Regress dann vielleicht auch noch den netten Kollegen W. empfohlen hat, der in ihrem Hause residiert und ansonsten in ihrem Auftrage Kollegen nervt, ist natürlich eine böswillige Unterstellung der Redaktion.