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WGV – Honorar sparen, egal wie

Dienstag, Februar 9th, 2016

Der Kollege Tobias Hirsch berichtet:

In einer Unfallsache vertreten wir sowohl die Halterin/Eigentümerin des Unfallfahrzeuges als auch die verletzte Fahrerin. Wir legen hierzu zwei gesonderte Akten für jede Mandantin an und machen entsprechend jeweils gesondert zum einen die fahrzeugbezogenen Ansprüche der Halterin und zum anderen die (im Wesentlichen) immateriellen Ansprüche der Fahrerin geltend.

Nun meint die WGV, das sei ja eine gebührenrechtliche Angelegenheit, weshalb auch nur einmal eine Geschäftsgebühr angefallen sei. Auf solch einen Unsinn muss man erst einmal kommen…

In der Tat – manchen Rechtsschutzversicherungen ist wirklich kein Argument zu doof, um Anwaltshonorare zu kürzen.