Archiv für 'ARAG'

Die Schiebeschreiben der ARAG

8. Februar 2010, 8:00 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog

Dem Rechtsanwalt, der den Umgang mit den Versicherern gewohnt ist, ist bekannt, wie man unnötige Arbeit vermeidet. Er wird bei der Deckungsanfrage nach Möglichkeit sämtliche Informationen gleich mit dem ersten Schreiben an den Versicherer senden, um verzögernde Nach- und überflüssige Anfragen zu vermeiden.

Eigentlich sollte dies auch beim Versicherer gern gesehen sein, reduziert dies doch auch auf jener Seite die Arbeit.

Anders läuft das allerdings bei der ARAG, wie die Zuschrift des Kölner Kollegen, Rechtsanwalt Stefan H. Markel, belegt:

Sehr geehrte Kollegen,

die ARAG `mal wieder:

Im Januar 2010 erfolgt Anschreiben nebst vollständiger Rechnung und Bankverbindung. Eine Deckungszusage erfolgt postalisch. Wochen später erinnere ich höflich an die Begleichung der Rechnung. Daraufhin teilt mir ein anderer Sachbearbeiter postalisch und lapidar mit, eine Zahlung könne nicht erfolgen … da sich dem Briefkopf des letzten Schreibens die Bankverbindung nicht entnehmen lasse und dieser daher unvollständig sei.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Stefan H. Markel

Ob eine und – wenn ja – welche Strategie dahinter steckt, erschließt sich uns nicht. Jedenfalls fällt die ARAG wiederholt durch solche Schiebeschreiben auf, deren Bearbeitung neben ärgerlicher Arbeit und viel schlechte Laune macht.

Daher gilt: Wer einen Anwalt bevorzugt, der mit guter Laune auch gute Arbeit machen wird, sollte es besser vermeiden, mit solchen Versicherern wie der ARAG die Stimmung zu verderben.

ARAG – nicht souverän.

25. Januar 2010, 8:00 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog

Herr Rechtsanwalt Torsten Bornemann aus der Berliner Kanzlei Burkhard Goßens teilte der Redaktion bereits im vergangenen Jahr ein merkwürdiges Verhalten der ARAG mit:

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

hier ein summarischer Erfahrungsbericht mit der ARAG-RSV in Berlin/Düsseldorf, an dem ich Sie gern teilhaben lasse:

In einer rechtsschutzversicherten Sache weisen wir eine telefonische Anfrage der ARAG, mit der von uns Unterlagen zum Versicherungsfall abgefordert werden, damit zurück, dass wir diese ohne Entbindung von der Schweigepflicht seitens des Mandanten und mangels Auftrages nicht übersenden werden und verweisen an den Versicherungsnehmer.

Daraufhin wendet sich die ARAG schriftlich an den Versicherungsnehmer und teilt diesem mit, dass sich die ARAG “leider” an ihn wenden und um Übersendung der Unterlagen bitten müsse. Anschließend beschwert sich der Berliner Kundenbetreuer telefonisch noch beim Mandanten und weint sich aus, dass dessen RA doch so unfreundlich gewesen sei, wie mit der ARAG umgegangen werde und der Mandant sich doch einen anderen Anwalt suchen solle.

Getoppt wird das Ganze noch dadurch, dass – aus welchen Gründen auch immer – ein weiterer durch uns vertretener Versicherungsnehmer unter Mitteilung von Fragmenten des o.g. Sachverhaltes

    (“zu o.g. Rechtsschutzfall haben wir heute ein Schreiben an … gerichtet. Wir geben nachfolgend den gesamten Wortlaut wieder: In dieser Angelegenheit teilt uns Ihr Rechtsanwalt mit, dass er nicht von der Schweigepflicht entbunden worden sei und deshalb nicht in der Lage sei und den Widerspruchsbescheid zusenden. Insofern müssen wir uns leider an Sie wenden und Sie bitten und den entsprechenden Bescheid zu schicken
    Anm.: Interpunktion, Orthographie, Satzbau sind dem Original entnommen.)

verwirrt wird. Offenbar soll auch diesem ein Wechsel des Rechtsanwalts nahegelegt werden, denn die ARAG erbietet sich, eine entsprechende Empfehlung auszusprechen.

Nicht gerade souverän, wie ich finde.

Natürlich ist der ARAG ein Rechtsanwalt lieber, der die Interessen des Versicherers vertritt. Als Mandant sollte man aber eher Wert darauf legen, daß der Anwalt seine Interessen, also die des Mandanten, vertritt. Notfalls auch gegenüber der ARAG.

ARAG kürzt Vorschuss

21. Dezember 2009, 9:28 Uhr -- geschrieben von: RA Siebers

Damit die ARAG aufgrund des vorausgegangenen Lobens nicht übermütig wird, muss ich berichten, dass von dort an von mir angeforderter Vorschuss gekürzt wird, weil man dort “den von mir berechneten Vorschuss nicht für angemessen hält”.

Irgendwann wird man dort auch begreifen müssen, dass die Angemessenheit der Höhe des Vorschusses durch den Rechtsanwalt und nicht durch die RSV bestimmt wird.

Muss ich die Differenz nun beim Mandanten anfordern, der wird sich freuen über seine RSV.

ARAG – Es geschehen noch Wunder!

18. Dezember 2009, 12:58 Uhr -- geschrieben von: RA Barthel

Bereits vor geraumer Zeit war festzustellen, dass die ARAG in Ihren Schriftwechseln neuerdings den Namen des Sachbearbeiters angibt. Sehr angenehm.

Es gibt noch etwas Neues: Während früher Kostendeckungsanfragen an die ARAG getrost mindestens vier Wochen auf Wiedervorlage verfügt werden konnten, jetzt das:

- Do., 10.12.2009: Deckung per Post angefragt, Vorschussrechnung beigefügt

- Fr., 11.12.2009: Kostenschutz per Fax bestätigt

- Mo., 14.12.2009: Vorschuss eingegangen.

Ich bin völlig überwältigt. Nie hätte ich gewagt, auch nur daran zu denken, die ARAG eines Tages loben zu dürfen. Weiter so! Und speziell an Frau Weisweiler: Guter Job!

ARAG – die Beste lt. TÜV

15. August 2009, 19:06 Uhr -- geschrieben von: RA Witopil

….. na, wo die wohl vom TÜV hingeguckt haben ?

ARAG: Bei den Beschwerden ganz vorn

3. August 2009, 8:00 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Neben der Finanztest und dem RSV-Blog ist die Beschwerde-Statistik, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) geführt wird, eine aufschlußreiche Informationsquelle.

Seit Jahren veröffentlicht die Versicherungsaufsicht eine nach Versicherungsunternehmen und -zweigen aufgeschlüsselte unternehmensindividuelle Beschwerdestatistik.

heißt es auf der Website des BAFin. Hier gibt es eine Excel-Tabelle über die Beschwerden der Verbraucher über Versicherungsunternehmen im Jahre 2008.

Ich habe die nach Versicherungsnamen geordnete Original Tabelle umsortiert und nach Beschwerde-Quoten sortiert.

Die ARAG schneidet wie erwartet schlecht ab.

Dabei sind natürlich die Unternehmen herausgefallen, die keine Angaben über die Anzahl der Versicherten gemacht haben (Hier gibt es “meine” Excel-Tabelle.)

Bemerkenswert ist hier, daß die Statistik der BAFin mit der Finanztest und den Rechtsanwälten, die hier im RSV-Blog über ihre Erfahrungen berichten, übereinstimmt: Die ARAG ist ein Versicherer, den man nicht empfehlen kann, sondern über den sich Mandanten wie Rechtsanwälte wohl mit Recht beschweren. (ARAG und Allrecht sind über die selbe Telefonnummer und Adresse zu erreichen; deswegen habe ich sie zusammengefaßt.)

Finanztest testet Rechtsschutzversicherer

22. Juli 2009, 8:00 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Die August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet über Rechtsschutzversicherer.

Unter dem Titel Versicherer unter Beobachtung heißt es freundlich warnend:

Nicht ermitteln können wir, ob die Versicherer stets flott helfen. Selbstverständlich ist das nicht. So haben Finanztest-Umfragen in der Vergangenheit gezeigt, dass die Anwälte die Rechtsschutzversicherer sehr unterschiedlich bewerten. Wer wissen will, ob sein künftiger Versicherer unter Anwälten als „sperrig“ gilt, kann sich auf der Internetseite www.rsv-blog.de einen Eindruck verschaffen.

Wir bedanken uns bei der Finanztest-Redaktion für die Erwähnung unserer Erfahrungsberichte in dem Beitrag. Ganz besonders freuen wir uns über den Hinweis auf die (besonders) schwarzen Schafe der Branche:

Zögerliche Bearbeitung der Deckungsanfrage stellen wir zum Beispiel immer wieder bei der Arag fest. Auch Roland und Concordia zeichnen sich mitunter durch großen Widerstand aus“, berichtet Rechtsanwalt Carsten Hoenig, einer der Betreiber der Seite.

Genau, deswegen raten die meisten der Anwälte, die hier über ihre Erfahrungen berichten, von diesen Versichern ab. Der Preis ist nicht entscheidend, sondern die Leistung. Und die ist nach meiner Einschätzung bei den genannten drei Versicherern, ganz besonders aber bei der ARAG, das Geld nicht wert.

Wichtig: Die Beurteilungen durch Anwälte sind nur Momentaufnahmen. Das Verhalten der Versicherer kann sich ändern. „Zuletzt etwa fiel die Allianz durch Verzögerungen auf“, berichtet zum Beispiel Anwalt Hoenig. „Nun läuft es aber wieder glatt.“

schreibt die Finanztest dazu am Ende. Das ist richtig. Bei der ARAG, dem Roland und der Concordia dauert dieser Moment unserer Erfahrung nach allerdings schon einige lange Jahre.

ARAG – die preiswerte …

10. Juli 2009, 9:28 Uhr -- geschrieben von: RA Witopil

Es geht einmal mehr wieder um die erkleckliche Gebührendifferenz von (186,24-46,41=) 139,83 €. Die Angelegenheit liegt im Mietrecht (da wo RSV bekanntlich immer kräftig mit dem Beitrag hinlangen). Eine Betriebskostenabrechnung war streitig. Der Hausverwalter (HV) wollte 120 € nachfordern. Die Gesamtabrechnung lag bei 1340 €. Wie sich bei der Vertragsprüfung herausgestellt hatte, existierte für den Gesamtbetrag keine wirksame Rechtsgrundlage. Folge Rückforderungsansprüche.

Die RSV zahlt 46 €. Zwischenzeitlich habe ich wegen dieser Sache ca. 0,75 cm Akte. Und was kommt von der RSV: Rechtsprechungszitate. Doch wohlgemerkt nur Zitate (von amtsrichterlichen Urteilen !) – keine Copien, keine Fundstellen, einfach nix.

Na gut ich weiß ja, dass diese RSV meine Qualitäten zu schätzen weiß und deshalb auf Zugriffsmöglichkeiten meinerseits im fundus vertraut. Und siehe da, was sagen (zumindest eines) die Urteile:

Siehste da

P.S.: zum heulen …..

Der Rechtsservice der ARAG

6. Juli 2009, 16:56 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Der aktuelle Dauerbrenner der ARAG ist in unserer Kanzlei die Unfähigkeit der dortigen Mitarbeiter, unsere Aktenzeichen zu zitieren. Dieses freundliche Anschreiben des Versicherers erreichte uns heute:

rechtsservice

Die dicke, fette Nummer in der Mitte dieses Schreibens ist übrigens die Schadennummer des Versicherers – eine für uns ganz wichtige Information. Unser Aktenzeichen suche ich allerdings vergeblich. Auch auf den Anlagen findet sich nur ein falsch zitierter Stummel unseres Nümmerchens.

Spannend ist auch, wer hier freundlich grüßt: Der “Rechtsservice der ARAG”, wer oder was immer das auch sein mag.

ARAG – eine helle Freude

1. Juli 2009, 9:43 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Den Mitarbeitern der ARAG gelingt es einfach nicht, ein paar simple Zahlen und Buchstaben abzuschreiben. Ich hatte bereits im April darüber berichtet, daß dieser Versicherer unsere Aktenzeichen entweder gar nicht oder oft nur verstümmelt mitteilt und uns dadurch die Zuordnung von Zahlungen zu den Mandaten erheblich erschwert. Deswegen habe ich mich auch beschwert. Damit uns die Arbeit erleichtert wird.

Genützt hat es nichts. Immer wieder kommen hier die (gekürzten) Versicherungsleistungen ohne unser vollständiges Aktenzeichen an. Immer wieder fragen wir dann nach. Immer wieder erhalten wir dann nachträglich ein Fax mit der zum Verbuchen der Zahlung notwendigen Information.

Jetzt hat die ARAG eine neue Idee. Sie schreibt uns nicht mehr unser Aktenzeichen auf, sondern ruft an und gibt es uns telefonisch durch. Nun haben wir die Schreibarbeit.

Es ist immer wieder eine helle Freude, mit diesem Versicherer zusammen zu arbeiten.