Archive for Januar, 2011

DEURAG – Verzicht auf mögliche Kunden?

Samstag, Januar 22nd, 2011

Ein Beitrag unseres Kollegen RA Hötte:

Ich habe für eine Mandantin eine sehr arbeitsintensive Sache gegen das Jobcenter geführt (nur Klageinstanz).

Aus Rechtsgründen hatten wir, auf Anraten des Gerichts, in der Verhandlung die Klage zurückgenommen.

Mit Klageerhebung hatte ich bereits um Deckung bei der RS (DEURAG) nachgesucht.

Wunschgemäß erhielten sie die Klagebegründung usw.

Zuerst wurde Deckung abgelehnt, weil es RS nur vor Sozialgerichten gebe. Dies hatte ich natürlich richtiggestellt

Eine förmliche Kostenzusage erfolgte bisher nicht.

Nach dem VT (Anfang September 2010) hatte ich die Kostenrechnung eingereicht.

Nach mehrfachem Nachhaken erhalte ich heute die Mitteilung, daß Deckung nach § 3 Abs. 2k ARB ausgeschlossen sei (Wortlaut aus den ARB: “ …in ursächlichem Zusammenhang mit Angelegenheiten aus dem Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie der Sozialhilfe; …“

Ich frage mich: Bei anderen großen Wettbewerbern (auch z.B. „Anwalts UN-Liebling“) gibt es einen solchen Ausschluß nicht, da sind alle sozialrechtlichen Gegenstände vor den Gerichten versicherbar. Soll ich in Zukunft Mandanten (zumindest wenn sie „prekäre Arbeitsverträge“ haben) dann von der DEURAG abraten? DAs dürfte doch nicht im Interesse der DEURAG liegen!

Die Badische kann auch sehr schnell !

Freitag, Januar 21st, 2011

In einer (Beratungs-)Sache stellten wir gestern eine Vorschussrechnung über Drebis, heute war schon die Nachricht über die überweisung da. So schnell geht es. auch bei anderen RSVen, selten.

Daher ein Lob an die Badische – wer kritisieren kann, muss auch loben können.

Dreistigkeit siegt ? Nicht mit mir.

Donnerstag, Januar 13th, 2011

Die Mandantin kommt mit erteilter Deckungszusage der BGV in die Kanzlei und benötigt eine Beratung. Die umfassende (!) Erstberatung wird persönlich und weiter per eMail geleistet und die Beratungsgebühr von 190 Euro zzgl. MwSt. wird bei der BGV abgerechnet.

Die BGV überweist 23,41 € (!!!!!) und teilt mit, dass der von mir angesetzte Betrag nicht angemessen sei.

Telefonisch teile ich mit, dass dieser Betrag erstens eine Frechheit ist und zweitens der Rechtsanwalt und nicht die Versicherung die Gebühr im Rahmen des § 34 RVG festlegt.

23,41 €…..das ist schon eine Unverschämtheit.

Ich werde weiter berichten.

Spaß mit der ARAG

Donnerstag, Januar 13th, 2011

Unsere Mandantin hat Ihre Rechtsschutzversicherung bei der ARAG seit einigen Jahren um den Verkehrsrechtsschutz erweitert. Als sie das KFZ ihres Sohnes fuhr, fuhr jemand auf das Heck des Wagens auf.
Die Deckung wird von der ARAG abgelehnt mit der Begründung: Die Mandantin ist nur Fahrerin, das KFZ „gehört“ aber ihrem Sohn. Daher sei dieses KFZ nicht mitversichert.

Das Lustige daran: Die Mandantin hat kein eigenes Fahrzeug, somit kann auch keines „mitversichert“ sein.
Kassiert die ARAG hier also sehenden Auges Versicherungsprämien, für die sie nie eine Gegenleistung wird erbringen können, da die Mandantin nicht Halterin eines Fahrzeugs ist ?

Man darf gespannt sein. Ich werde weiter berichten.

Jedenfalls werde ich nun neben den Versicherungsnehmern der DEURAG auch die der ARAG darauf hinweisen müssen, dass ich nur direkt mit ihnen und nicht mit der RSV abrechne.

Die ARAG versteht’s nicht

Freitag, Januar 7th, 2011

Das Theater bei den Kostenabrechnungen mit der ARAG sind immer wieder ein Anlaß zur Freude.

Im Januar 2008 hat uns der Mandant beauftragt, ihn in einer Bußgeldsache zu verteidigen. Es geht (auch) um seine Fahrerlaubnis, die er gern behalten möchte. Dabei sind wir ihm ebenso gern behilflich.

Dazu benötigen wir die Einsicht in die Ermittlungsakte. Im Vorverfahren bekommen wir sie aus Naumburg zugesandt. Von der Bußgeldbehörde. Dafür werden uns 12 Euro berechnet, die der Versicherer zu erstatten hat. Die Erstattung hat auch funktioniert.

Es ging dann weiter vor dem Amtsgericht Naumburg. Auch von dort brauchten wir die Akte. Wieder fielen die 12 Euro an für die übersendung der Akte. Diesen Betrag hatte die ARAG ebenfalls zu erstatten. Das hat geklappt; mit unseren Kosten gab’s die bekannten Probleme, wenn man mit der ARAG abrechnen muß.

Nun ging das Verfahren in die Rechtsbeschwerde. Dafür hat die ARAG auch die Kostenübernahme erklärt. Der Versicherer wußte also Bescheid, worum es geht.

Damit das Rechtsmittel auch sauber begründet werden kann, müssen wir – nach 1 Jahr! – wieder einmal in die Akte schauen. Dafür fallen natürlich auch die Kosten in Höhe von 12 Euro an. Die soll (und muß) die ARAG nun ebenfalls wieder erstatten.

Auf unsere Bitte, diese Wahnsinns-Kosten (12 Euro!!) direkt an die Justizkasse zu überweisen, bekommen wir Post. Von der ARAG:

Wegen 12 Euro schreibt diese Sachbearbeiterin von der ARAG, daß sie irgendwas nicht verstanden hat. Wir dürfen Ihr jetzt wegen dieser 12 Euro Nachhilfeunterricht geben und erklären, warum man Einsicht in die Gerichtsakte benötigt, um eine Rechtsbeschwerde schreiben zu können.

Liebe Leute, wenn Ihr wollt, daß Eure Anwälte sich mit Freude und Elan an die Arbeit machen, damit Ihr auch in Zukunft kräftig auf’s Gaspedal treten könnt, dann solltet Ihr einen ganz großen Bogen um die ARAG machen. Die ARAG-Mitarbeiter wissen offenbar nicht, was sie tun, und halten Eure Vertreter wegen lumpiger 12 Euro von der Arbeit ab, statt sie zu unterstützen.

Ich meine dazu: Bloß Finger weg von der ARAG!