Unter dem Titel “DAS ersetzt die Kommentare in der Anwaltsbibliothek” weisen die Vier Strafverteidiger auf die D.A.S Rechtsauskunft hin.
Für knapp 5,00 Euro monatlich dürfe der Verbraucher sich Rechtsrat beim bwz. über den Versicherer einholen, wird dort suggeriert. Wie es funktioniert, schildert der Versicherer hier.
Der Haken an der Sache steckt – wie immer bei solchen und vergleichbaren Angeboten – im Detail, im Kleingedruckten.
Für die knapp 60,00 Euro Jahresprämie vermittelt der Versicherer seinen Kunden einen Rechtsanwalt, der eine Erstberatung lieferen soll. Die Kosten (nur!) für die Erstberatung übernimmt der Versicherer.
Dazu auf die Schnelle ein paar Anmerkungen:
1.
Es gibt mehrere Möglichkeiten für den Versicherers, selbst diese Leistung zu verweigern:
Zum Beispiel, wenn kein Ereignis vorliegt, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zur Folge hat. Dann trägt der Versicherer ausschließlich die notwendigen Kosten einer vorab durch ihn vermittelten anwaltlichen Telefonhotline. Die Übernahme der Beratungskosten erfolgt dann nicht.
2.
Der Versicherer ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Versicherungsnehmer zweimal innerhalb eines Jahres die Versicherungsleistung in Anspruch nimmt.
3.
Ein ganz “normaler” Rechtsschutzversicherungs-Vertrag umfaßt ebenfalls die Übernahme der Erstberatungskosten, jedenfalls in den meisten Fällen, die auch von der neuen Beratungsversicherung abgedeckt werden. Und in den allermeisten Fällen schließen sich an die Erstberatung weitere Fragen an, die weitere Kosten auslösen, die aber nicht von dem neuartigen Angebot abgedeckt werden.
4.
Wenn der Ratsuchende sich über die Rechtsanwaltskammern, über eine Verbraucherberatung oder zum Beispiel über die Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins nach einem Anwalt für sein Problem erkundigt, bekommt er einen unabhängigen Berater genannt, der nicht von einem Versicherer bezahlt wird.
Das Angebot des DAS ist nicht empfehlenswert.