BGV – kann seine Mätzchen nicht lassen
21. Juli 2008, 19:44 Uhr -- geschrieben von: RA GroßDer BGV (aktuelle Werbung: Badisch Gut Versichert) – hier: Sparte Rechtsschutz – kann es einfach nicht lassen.
Eine dort versicherte Mandantin beauftragt mich, in einem Wohngebäudeschadensfall (Versicherer: BGV!) den Versicherer auf Erstattung von Handwerkerkosten in Anspruch zu nehmen, die sie verauslagt und der BGV nur teilweise übernommen hat.
Ich bitte den BGV/RS um Deckungszusage, aus der (derzeitigen) Restforderung von 3.261,05 € berechne ich am 26.06.08 meinen Vorschuss von 359,50 €. Gezahlt werden vom BGV am 03.07.08 (durchaus zügig) 250 € ohne ein Begleitschreiben, ohne eine Erklärung. Auf meine Bitte protestiert die Mandantin beim BGV. Daraufhin erhalte ich am 21.07.08 die auf den 30.06.08 datierte Deckungszusage mit dem Hinweis, dass ein Vorschuss “von 250,- EUR zu unserer späteren freien Verrechnung überwiesen” werde. Zu meiner Sicherheit schlage ich nach: doch, ich habe micht richtig erinnert! In § 14 RVG heißt es, “der Rechtsanwalt” bestimmt die Gebühr im Einzelfall, nicht “der Rechtsschutzversicherer”!
Ebenfalls am 21.07.08 geht dann auch der Rest-Vorschuss ein.
Ob man wirklich “gut” versichert ist bei einem RS-Versicherer, der willkürlich Vorschüsse kürzt, den RA dadurch zu unnötigem Zusatzaufwand (den treibe ich lieber wegen der Forderung der Mandantin!) und den Versicherten zu nervenden Telefonaten zwingt? Und ganz Baden müsste sich eigentlich dagegen verwahren, dass für so etwas mit “*badisch* gut” geworben wird!
RAUG