Archive for Juli, 2014

Itzehoer – nervt nur noch

Donnerstag, Juli 31st, 2014

Das ist wohl das erste Mal, dass eine Rechtsschutzversicherung es schafft, mit ein und demselben Fall hier dreier Beiträge gewürdigt zu werden, hier und hier und jetzt nochmals:

Zwischenzeitlich wurde weitere vermeidbare Korrespondenz gewechselt, meistens nur bestehend aus ein oder zwei Sätzen, die kaum verständliche Nachfragen beinhalteten. Inzwischen ist das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten eingestellt und die Sache an die Bußgeldsache abgegeben worden.

Daraufhin entsprechende Nachricht und neue aktualisierte Rechnung an Itzehoer. Eine Zahlung erfolgt natürlich wieder nicht (Forderung inzwischen über 500.- €) vielmehr weitere Fragen:

Schreiben vom 24.o7.2014: „Bitte übersenden sie uns den Einstellungsbeschluss“ Zweifelt man meine Angaben etwa an? Frechheit !

Rückfax vom 25.o7.2014: „Es gibt (natürlich) keinen !“

Sollte man als Rechtsschutzversicherer wissen: Bei Einstellung nach 170 II StPO und Abgabe an die Bußgeldstelle nach § 43 OwiG gibt es keinen „Einstellungsbeschluss“, sondern nur einen entsprechenden Aktenvermerk.

Itzehoer begreift immer noch nichts. Neues Schreiben vom 24.o7.2014: „Bitte übersenden sie uns den Einstellungsbeschluss Strafverfahren.“

Rückfax: „S. Anlage (Rückfax vom 25.o7.2014)“

O.K. vielleicht ein bisschen wortklauberisch, aber es reicht jetzt! Also Rechnung an Mandanten mit kurzer Schilderung der Sachlage und Hinweis auf Beschwerdemöglichkeiten bei der BaFin.

Update: Ob man bei Itzehoer wohl diesen Beitrag gelesen hat? Am o1.o8.2014 schon wieder ein Schreiben:

„Sie teilten mit, das Strafverfahren ein eingestellt und die Sache an die Verwaltungsbehörde abgegeben worden. Bitte belegen Sie dies mit Unterlagen.“

Nö. Wenn man mir nicht glaubt (und erst recht nicht zahlt), möge man es lassen. Schreiben an Mandanten nebst Rechnung ist sowieso raus.

Die WGV und die Glaskugel

Dienstag, Juli 29th, 2014

Ein Kollege berichtet:

Es ist mal wieder zum K. Habe in einer Bußgeldsache gegenüber der WGV Vorschuss in Höhe der jeweiligen Mittelgebühr geltend gemacht. Jetzt hat der Sachbearbeiter eine Glaskugel auf dem Tisch und weiß bereits jetzt, dass das alles unterhalb der Mittelgebühren angesiedelt werden muss. § 9 RVG kennt er wohl nicht.

Tja, wahrscheinlich unter Berufung auf das eine oder andere Urteil von anno dunnemals in dieser Richtung und unter Vernachlässigung der anders lautenden h.M. Mehr dazu auch beim Kollegen Burhoff.

NRV nervt !

Mittwoch, Juli 9th, 2014

Ist NRV eigentlich die Abkürzung für nervige Rechtsschutz-Versicherung?

Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung; wie üblich habe ich meiner Kostendeckungsanfrage (nebst Vorschussnote) die entsprechende Anhörung beigefügt. Die dortige VN ist 53 Jahre alt. Auf dem Beweisfoto ist relativ gut eine deutlich jüngere Dame zu erkennen.

NRV fragt nach:

Handelt es sich bei der betroffenen Person um den Ehegatten des Versicherungsnehmers?

Schon ersichtlich nicht wirklich sinnvoll (ggf. auch wegen Mitversicherung berechtigter Fahrer), aber o.k.: „Tochter der VN“, per Fax retour.

Das reicht aber immer noch nicht, jetzt kommt die nächste Frage:

Teilen sie uns bitte mit, auf wen das hier betroffene Fahrzeug zugelassen ist.

Also erklären wir das denen auch noch:

„Da Geschwindigkeitssünder (außer bei Lasermessungen) bekanntlich nicht vor Ort angehalten werden, führen sog. „Blitzerfotos“ zu Kennzeichenanzeigen. Deren Bearbeitungsart setze ich als bekannt voraus: Es wird der/die Kfz-Halter(in) ermittelt und diesem/dieser der Anhörungsbogen und ggf. auch ein Bußgeldbescheid übersandt.

Wie Sie dem Ihnen bereits übersandten Anhörungsbogen entnehmen können, wurde die Messung mit einem stationären Gerät vorgenommen und der Tatvorwurf richtet sich bisher ausschließlich gegen Ihre VN. Unter Berücksichtigung dessen dürfte sich Ihre Frage, auf wen der betroffene PKW zugelassen ist, erledigt haben – oder unschwer selbst zu beantworten sein.“

Mal sehen, was als nächstes kommt.

P.S: Ob man diese Fragen immer wieder mit einem zehnzeiligen Absatz über Auskunfts- und Unterrichtungspflichten eines VN garnieren muss, mag auch bezweifelt werden.

P.P.S.: Meine Vorschussnote ist natürlich nach wie vor offen.