Kein Versicherungsschutz bei der Concordia
20. November 2008, 11:16 Uhr -- geschrieben von: RA HoenigDie Concordia verspricht in ihrer Werbung:
Weltweiter Versicherungsschutz
Ihr Rechtsschutz gilt zunächst einmal für Rechtsschutzfälle, die sich in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf den Azoren oder auf Madeira ereignen.
Ob der Versicherer dieses Versprechen auch hält? Das sieht in der Praxis nicht danach aus:
Wir können Ihnen aufgrund § 2 Abs. 1 a) ARB leider keinen Kostenschutz bestätigen.
Unser Kunde wohnt in 15732 Schulzendorf, die Tat wurde in Oberhausen begangen.
schreibt uns die Concordia am 5.11.2008.
Nur der Vollständigkeit halber weise ich noch darauf hin, daß der Versicherer es nicht für nötig hält, uns die Zuordnung dieses Schreibens zu ermöglichen: Kein Aktenzeichen, keine Mandatsbezeichnung, keine Name des Versicherungsnehmers. Nichts.
Das ist die Qualität der Concordia, wie wir und viele andere Rechtsanwälte sie seit Jahren kennen. Und deswegen noch einmal der Rat: Wenn man die Wahl hat – dann bitte nicht die Concordia.