Archive for März, 2010

LG Stuttgart: Außergerichtliche Anwaltskosten vor Kündigungsschutzverfahren von RSV zu erstatten

Mittwoch, März 24th, 2010

Die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. (WGV) wollte es unbedingt wissen: Auch das Landgericht Stuttgart hat der Rechtsschutzversicherung nun ins Stammbuch geschrieben, dass ein rechtsschutzversicherter Mandant mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur außergerichtlichen Vertretung vor Erhebung einer Kündigungsschutzklage keineswegs generell pflichtwidrig handelt. Mehr …

Der Roland und die Kostenerstattung

Montag, März 1st, 2010

Ein großes Problem hat der Roland schon seit längerer Zeit mit den pauschalen Kosten, die für die übersendung der Ermittlungsakte entstehen. Mittlerweile nimmt das Regulierungsverhalten dieses Versicherers allerdings pathologische Formen an.

Wenn die Ermittlungsbehörde oder das Gericht dem Verteidiger die Akte zusendet, werden dem Anwalt dafür 12 Euro berechnet. Die Kosten muß der Rechtsschutzversicherer erstatten.

Wir haben es bisher so gehalten, daß wir die Kostenrechnung der Justizkasse an den Versicherer schicken, damit dieser die 12 Euro an direkt an die Justizkasse überweist. Das klappt mit allen Versicherern reibungslos – sehr zur Freude aller Beteiligten.

Mit diesem Vorgehen scheint der Roland allerdings hoffnungslos überfordert zu sein. Jedenfalls hat dieser Versicherer über lange Zeit es nicht geschafft, ein Verfahren zu entwickeln, wie er die Erstattung dieser 12 Euro in den Griff bekommt. Ich weiß nicht, was daran so schwierig ist: Eingang der Zahlungsaufforderung – überweisung – und gut ist’s.

Insgesamt fünf Mal war das roland’sche Aktenversendungs-Pauschalen-Problem bereits Thema hier im Blog:

Nun gibt es eine neue Variante, die sich die Pathologen hochqualifizierten Juristen beim Roland ausgedacht haben.

Auf unsere Vorschußbitte (Grundgebühr + Verfahrensgebühr + Erledigungsgebühr + Auslagen und Steuern = 285,60 Euro) reagiert der Sparfuchsroland wie folgt:

Wir überweisen gleichzeitig an Sie einen Betrag in Höhe von pauschal (incl. Akteneinsichtsgebühr) 200,00 EUR.

Incl. Akteneinsichtsgebühr. Aha! Das hat man schnell ‚mal überlesen, wenn man sich über die willkürliche Kürzerei dieses Versicherers nicht mehr ärgern will.

Nun haben wir – wie eingangs beschrieben – dem Kürzer Versicherer die Kostenrechnung über die 12 Euro geschickt, damit er sie an die Kasse überweist. Am Samstagnachmittag erreichte uns darauf ein Fax:

Der Versicherer weigert sich also auf diesem Wege die 12 Euro an die Kasse zu zahlen. Was die gesamte Abrechnerei des Mandats am Ende deutlich verkomplifizieren wird.

Diese Komplifikationen machen wir hier allerdings nicht mit, weil wir unseren Mandanten verteidigen und nicht herumspielen wollen: Wir stellen nun dem Versicherungsnehmer des Roland diese 12 Euro in Rechnung. Und zwar zuzüglich Umsatzsteuer, also insgesamt 14,28 Euro. Die wird er zuerst an uns überweisen und dann vom Roland erstattet verlangen.

Neben dieser Rechnung wird der Mandant dann auch noch einen entsprechenden Ratschlag bekommen: Wie kündige ich den Versicherungsvertrag und wie finde ich einen seriösen Versicherer. Der Mandant wird sich bedanken. Bei seinem Versicherer.

Diesen Roland kann man echt keinem empfehlen. Niemandem.