Archiv für 'HUK'

“BGB – leichtgemacht” für die HUK-Coburg

1. Februar 2007, 13:24 Uhr -- geschrieben von: RA Handschumacher

Den im Titel genannten Leitfaden für das dünne Brett werden wir den Schadenssachbearbeitern der HUK-Coburg in seiner neuesten Auflage zukommen lassen. Folgender einfacher Sachverhalt:

Das geparkte Kfz unserer Mandantin wird beim Ausparken durch ein andere Fahrzeug beschädigt. Das schädigende Fahrzeug begeht Unfallflucht. Zeugen, die den Vorfall gesehen haben, notieren sich das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und eine Beschreibung der Fahrerin und teilen dies unserer Mandantin mit.

Über das Schadensnetz des GDV ermitteln wir sofort die haftende Versicherung und schreiben diese an. Gleichzeitig erbitten wir Deckungsschutz bei der HUK-COburg unter Beifügug des Anspruchschreibens an die gegnerische Versicherung. An sich eine Formsache.

Dann aber das Schreiben der HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung:

“für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Täter können wir im Rahmen der ARB Rechtsschutz nur bestätigen, soweit hierfür hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Erfolgsaussichten lassen sich u. E. aber frühestens ab dem Zeitpunkt bejahen, ab dem der Täter bekannt ist. Nach den bisherigen Informationen müssen wir davon ausgehen, dass die Person des Täters noch unbekannt ist mit der Folge, dass gegenwärtig keine Möglichkeit besteht, Schadenersatzansprüche gegen irgend jemanden geltend zu machen.”

Deckungsschutz abgelehnt!

Nachdem das erste ungläubige Erstaunen sich bei uns gelegt hatte, antworteten wir:

“wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 30.1.07, über das wir doch etwas verwundert sind.
Offensichtlich sind Ihnen die Regelungen der §§ 7 I, 18 StVG und 3 PflichtVersG nicht bekannt, denn sonst wüßten Sie, daß eine Haftung des Fahrzeughalters und der Versicherung unabhängig davon gegeben ist, ob der Fahrer ermittelt wird.
Das Unfallereignis ist durch Zeugen beobachtet und festgehalten worden.
Wir gehen davon aus, daß sie nunmehr Deckungsschutz erteilen werden und Sie es nicht auf einen Stichentscheid ankommen lassen werden. Die Vorlage beim rechtskundigeren Gruppenleiter wird angeregt.”

Es bleibt abzuwarten, ob dies ein Einzelfall einer eventuell etwas verwirrten Sachbearbeiterin war oder aber die HUK künftig ihren vertraglichen Verpflichtungen nur noch eingeschränkt nachkommen will.

Schnelle und Arbeit sparende HUK

9. Januar 2006, 9:45 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog

Rechtsanwalt Alexander Fuß aus Tuttlingen berichtet über eine ungewöhnliche Reaktion der HUK:

Wegen einer Unfallregulierung haben wir bei der HUK-Coburg um Deckung für ein Prozessverfahren nachgesucht. Es kam nicht nur nach sehr kurzer Zeit eine Deckungszusage, sondern ohne jegliche Aufforderung wurden gleich die anfallenden Gerichtskosten auf unser Kanzleikonto überweisen. Ich hoffe jetzt, dass es sich nicht nur um ein Versehen des Versicherers gehandelt hat.

Das hoffe ich auch. Wenn die Gerichtskosten ohnehin anfallen, kann man sie ja auch gleich mitüberweisen. Vorbildlich.

Kulante HUK Coburg

22. August 2005, 11:58 Uhr -- geschrieben von: RA Scheffler

Ich hatte eine erbrechtliche Beratung durchzuführen. Die Mandantin ist körperlich behindert, weswegen sie ihr Haus nur schwer verlassen kann. Ich musste also zu ihr hinfahren.
Bei der Abrechnung der Beratung habe ich die entstandenen Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld in Ansatz gebracht. Die HUK hat zunächst gekürzt, nach einem erläuternden Schreiben dann aber gezahlt – angeblich aus Kulanz. Ich meine zwar, es bestand ein Anspruch auf die Kostenerstattung, will es aber nicht vertiefen.
Der Fall ist mir jedenfalls Anlass, die HUK auch mal lobend zu erwähnen.