Archiv für die Kategorie „HUK“

Seeleneinkäufer bei der HUK

Freitag, 25. November 2011

Die HUK kauft sich Rechtsanwälte ein: Der Versicherer verspricht, “im konkreten Rechtsschutzfall Empfehlungen” für Rechtsanwälte auszusprechen, wenn sich die Anwälte verpflichten, auf einen Teil ihrer Vergütung zu verzichten.

In der “Mustergebührenvereinbarung” zwischen dem Versicherer und dem Anwalt heißt es unter anderem:

Betragsrahmengebühren werden im außergerichtlichen Bereich mit der Mittelgebühr abzüglich eines Nachlasses von 19 % abgerechnet.

Es kursieren Gerüchte, daß die anwaltliche Leistung der “HUK-Anwälte” auch etwa 19 % unter dem Durchschnitt liegen sollen. Ob diese Gerüchte zutreffen, habe ich nicht geprüft.

Unsere Mandanten jedenfalls bekommen 100 % der Leistung, gern auch mehr, wenn das notwendig ist. Und deswegen brauchen wir auch keine Empfehlung von einem Versicherer, dem wir für jeden vermittelten Mandanten eine Provision zahlen müssen.

LawyersLife? Live and let die!

Donnerstag, 24. November 2011

Die HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung hat ja mit LawyersLife angeblich eine Qualitätsoffensive gestartet (wieder so ein Fremdwort). ;-)

Das Motto könnte wohl auch „Recht und billig” sein, insbesondere letzteres: Die von der HUK dort angebotene Gebührenreduzierungvereinbarung führt jedenfalls zu merkbaren Gebührenreduzierungen bei (Fach)Anwälten, die das Spielchen mitmachen – und im Gegenzug auf mehr Mandate hoffen (so sie denn „mindestens eine rechtsschutzrelevante Fachanwaltschaft vorhalten, mit dem Versicherer über das GdV-Branchennetz kommunizieren können” sowie ferner über ein Zertifikat „einer beliebigen, unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO 9001″ verfügen.

Ob sich diese Hoffnung wohl erfüllt?

Vielleicht ein Anlass, HUK-Rechtsschutzversicherte daran zu erinnern, dass sie das Recht zur freien Anwaltswahl haben.

LawyersLife?

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Klingt natürlich besser als Anwaltsleben, oder? Das Goslar Institut informiert per PM:

Transparenzoffensive der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung: Website mit Blog zur rechtspolitischen und -kulturellen Diskussion gestartet – Rechtsexperten und rechtlich Interessierte diskutieren künftig auf „LawyersLife“. …

Bei „LawyersLife” handelt es sich nicht um eine weitere Verbraucherplattform oder ein Rechts-Informationsportal. Im Zentrum dieses Blogs steht vielmehr die Kommunikation innerhalb der juristischen Community. Es darf und soll diskutiert werden – im partnerschaftlichen und fairen Austausch und über sämtliche Themen, die die Rechtspolitik und -kultur oder auch das allgemeine Rechtsempfinden tangieren. Hier ist jeder eingeladen, seine (Rechts)-ansichten kundzutun.

Dr. Ulrich Eberhardt, Mitglied des Vorstandes der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung, begründet den ungewöhnlichen Schritt mit seiner Unternehmensstrategie: „Wir setzen auf fachliche Transparenz und eine daraus resultierende erhöhte Wertschöpfung für alle am Rechtsprozess Beteiligten. Die Rechtsschutzversicherung der Zukunft zeichnet sich durch mehr als Buchhalterei und bloße Kostenerstattung aus. Der Kunde erwartet eine umfassende und kompetente Begleitung bei der Konfliktbewältigung.” Die Transparenz dieses veränderten Geschäftsmodells bedürfe des Erfahrungs- und Meinungsaustausches gerade mit der Anwaltschaft, aber z. B. auch mit der Justiz und anderen Beteiligten, wozu „LawyersLife” ein Forum bieten solle.

Naja, man darf gespannt sein. ;-)

HUK-Coburg – schnelle Deckungszusage, schnelle Zahlung

Freitag, 4. März 2011

In einem aktuellen Mietrechtsfall war dieses Mal nicht nur die Deckungszusage innerhalb weniger Tage da. Nur 2 Tage nach Rechnungsversand war das Geld von der HUK-Coburg schon überwiesen.

Das ist erneut eine positive Erwähnung wert.

Ein Lob an die HUK – heute ging es sehr schnell

Dienstag, 3. August 2010

Heute morgen stellten wir eine Deckungsanfrage bei der HUK per Fax. Noch keine 20 Minuten später rief die Sachbearbeiterin mit einer kurzen Nachfrage an. Als diese geklärt war, ging auf unserem Fax noch keine 3 Minuten später die Deckungszusage ein.

Ein Grund, der HUK ein großes Lob auszusprechen.

“BGB – leichtgemacht” für die HUK-Coburg

Donnerstag, 1. Februar 2007

Den im Titel genannten Leitfaden für das dünne Brett werden wir den Schadenssachbearbeitern der HUK-Coburg in seiner neuesten Auflage zukommen lassen. Folgender einfacher Sachverhalt:

Das geparkte Kfz unserer Mandantin wird beim Ausparken durch ein andere Fahrzeug beschädigt. Das schädigende Fahrzeug begeht Unfallflucht. Zeugen, die den Vorfall gesehen haben, notieren sich das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und eine Beschreibung der Fahrerin und teilen dies unserer Mandantin mit.

Über das Schadensnetz des GDV ermitteln wir sofort die haftende Versicherung und schreiben diese an. Gleichzeitig erbitten wir Deckungsschutz bei der HUK-COburg unter Beifügug des Anspruchschreibens an die gegnerische Versicherung. An sich eine Formsache.

Dann aber das Schreiben der HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung:

“für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Täter können wir im Rahmen der ARB Rechtsschutz nur bestätigen, soweit hierfür hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Erfolgsaussichten lassen sich u. E. aber frühestens ab dem Zeitpunkt bejahen, ab dem der Täter bekannt ist. Nach den bisherigen Informationen müssen wir davon ausgehen, dass die Person des Täters noch unbekannt ist mit der Folge, dass gegenwärtig keine Möglichkeit besteht, Schadenersatzansprüche gegen irgend jemanden geltend zu machen.”

Deckungsschutz abgelehnt!

Nachdem das erste ungläubige Erstaunen sich bei uns gelegt hatte, antworteten wir:

“wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 30.1.07, über das wir doch etwas verwundert sind.
Offensichtlich sind Ihnen die Regelungen der §§ 7 I, 18 StVG und 3 PflichtVersG nicht bekannt, denn sonst wüßten Sie, daß eine Haftung des Fahrzeughalters und der Versicherung unabhängig davon gegeben ist, ob der Fahrer ermittelt wird.
Das Unfallereignis ist durch Zeugen beobachtet und festgehalten worden.
Wir gehen davon aus, daß sie nunmehr Deckungsschutz erteilen werden und Sie es nicht auf einen Stichentscheid ankommen lassen werden. Die Vorlage beim rechtskundigeren Gruppenleiter wird angeregt.”

Es bleibt abzuwarten, ob dies ein Einzelfall einer eventuell etwas verwirrten Sachbearbeiterin war oder aber die HUK künftig ihren vertraglichen Verpflichtungen nur noch eingeschränkt nachkommen will.

Schnelle und Arbeit sparende HUK

Montag, 9. Januar 2006

Rechtsanwalt Alexander Fuß aus Tuttlingen berichtet über eine ungewöhnliche Reaktion der HUK:

Wegen einer Unfallregulierung haben wir bei der HUK-Coburg um Deckung für ein Prozessverfahren nachgesucht. Es kam nicht nur nach sehr kurzer Zeit eine Deckungszusage, sondern ohne jegliche Aufforderung wurden gleich die anfallenden Gerichtskosten auf unser Kanzleikonto überweisen. Ich hoffe jetzt, dass es sich nicht nur um ein Versehen des Versicherers gehandelt hat.

Das hoffe ich auch. Wenn die Gerichtskosten ohnehin anfallen, kann man sie ja auch gleich mitüberweisen. Vorbildlich.

Kulante HUK Coburg

Montag, 22. August 2005

Ich hatte eine erbrechtliche Beratung durchzuführen. Die Mandantin ist körperlich behindert, weswegen sie ihr Haus nur schwer verlassen kann. Ich musste also zu ihr hinfahren.
Bei der Abrechnung der Beratung habe ich die entstandenen Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld in Ansatz gebracht. Die HUK hat zunächst gekürzt, nach einem erläuternden Schreiben dann aber gezahlt – angeblich aus Kulanz. Ich meine zwar, es bestand ein Anspruch auf die Kostenerstattung, will es aber nicht vertiefen.
Der Fall ist mir jedenfalls Anlass, die HUK auch mal lobend zu erwähnen.