Archive for Juni, 2013

ARAG schützt – die Gegenseite vor Klagen

Donnerstag, Juni 20th, 2013

ARAG kann nicht nur mit dümmlichen Begründungen Honorare kürzen, es geht noch „besser“:

Die Gegenseite bestreitet den Unfallhergang und präsentiert eine andere Version. Dieses Schreiben schicke ich mit meiner „Gegendarstellung“ an ARAG mit der Bitte, vorsorglich für den Fall weiterer Zahlungsverweigerung Kostendeckungszusage für eine Klage zu erteilen – was bei allen anderen Rechtsschutzversicherungen seit diversen Jahren immer problemlos funktioniert hat – (natürlich) nicht so bei ARAG:

Für die gerichtliche Interessenwahrnehmung lehnen wie die Erteilung von Versicherungsschutz unter Hinweis auf § 18 Abs. I ARB 201 wegen fehlender Erfolgsaussichten der rechtlichen Interessenwahrnehmung ab. Die Provinzial war mit Schreiben vom 28.o5.2013 zur Zahlung aufgefordert worden. Diese hat bis zu 6 Wochen Zeit, die Angelegenheit zu überprüfen und Unterlagen einzusehen. Von einer Verzögerung kann nicht die Rede sein. Zurzeit befindet sich die Gegenseite nicht in Verzug.

Mal wieder reichlich Blabla und Nebelkerzen:

  • Es ist schon schlicht unwahr, dass hier fehlende Erfolgsaussichten bestehen – ganz im Gegenteil: Die polizeiliche Unfallanzeige bestätigt die Schilderung des Mandanten, zudem steht ihm ein Zeuge zur Seite, dem Gegner nicht. In Wahrheit geht es auch gar nicht darum, sondern um das Kostenrisiko: Die Gegenseite könnte auf nach Eingang der Klage sofort anerkennen, und unter Hinweis auf Regulierungsfristen versuchen, eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO zu Lasten des Mandanten herbeizuführen.
    Dass die gegnerische Versicherung (generell) „bis zu 6 Wochen Zeit (hat), die Angelegenheit zu überprüfen und Unterlagen einzusehen“ ist schlicht Unfug. Die einschlägige Rechtsprechung (vgl. z.B. im Verkehrslexikon) geht von ca. 2 bis 6 Wochen – abhängig vom Einzelfall.
  • Die ARAG übersieht aber geflissentlich, dass sich die Frage einer Regulierungsfrist nicht mehr stellt, wenn die Gegenseite nicht etwa nur untätig bleibt, sondern eine Schadensregulierung (wie hier) bereits unter Hinweis auf einen angeblich ganz anderen Unfallverlauf konkret abgelehnt hat – was bekanntlich auch durchaus den Verzug begründet.

Nett, dass die ARAG auf die Möglichkeit eines Schiedsgutachtens hinweist – aber ein Gespräch mit dem Mandanten über seine unkooperative Rechtsschutzversicherung könnt hier vielleicht mehr bringen. …

Fazit: Wer sich auf ARAG verlässt (nicht umsonst der Spitzenreiter hier und auch bei der BaFin in der Spitzengruppe), der ist verlassen!

P.S. Der Mandant hat’s auch schon gemerkt – und sieht sich nach einer neuen Rechtsschutzversicherung um.

ARAG – Lächerliche Kürzungen

Donnerstag, Juni 20th, 2013

Dass in durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen eine 1,3-Gebühr üblich ist, dürfte so langsam jeder verstanden haben – nicht so die ARAG.

Meine entsprechende Gebührennote über 287,15 € kürzte die ARAG heldenhaft auf 248,83 € und beglückt mich mit folgenden Dümmlichkeiten:

… halten wir den von Ihnen berechneten Vorschuss nicht für angemessen. Wir haben einen Pauschalbetrag von 248,83 Euro zugrunde gelegt und incl. Nebenkosten an Sie überwiesen. Eine endgültige Berechnung unter Beachtung der Kriterien des § 14 RVG kann erst nach Abschluss der Angelegenheit erfolgen.

So viel Dünnsinn in einem einzigen Absatz – das ist schon eine Leistung:

  • 248,83 € kann schon begrifflich kein „Pauschalbetrag“ sein, tatsächlich wurde hier eine 1,1-Gebühr berechnet.
  • § 14 RVG richtet sich NUR an Rechtsanwälte – aber das wird insbesondere die ARAG ohnehin nie verstehen.
  • Und schließlich: Wann ich Sachen abrechne, möge man schon mir überlassen. Auftraggeber (und Honorarschuldner) ist mein Mandant. Dann werde ich den Differenzbetrag eben diesem gegenüber geltend machen, gerne verbunden mit einigen Hinweisen zu kooperativeren Rechtsschutzversicherungen.

Die angebotene telefonische Kontaktaufnahme mit einem „kompetenten Mitarbeiter“ spare ich mir angesichts dieses offenkundigen Beweises des Gegenteils lieber.

LVM – superschnell

Donnerstag, Juni 13th, 2013

Kollege Carsten Ch. Dorsch berichtet:

Liebe Kollegen,

da ja auch mal etwas Positives berichtet werden soll, darf ich heute wohl einen diesbezüglichen Rekord melden.

In einer Bußgeldsache hatte ich gegenüber der LVM über drebis heute um ca. 10.15 Uhr meine Vergütung abschließend berechnet und erhielt um 10.32 Uhr per Telefax die Nachricht, dass die restlichen Gebühren überwiesen worden seien.

Nachdem bei anderen Versicherern (etwa Allianz oder ÖRAG) Rechnungen regelmäßig erst nach mehreren Wochen, und auch dann nur auf Mahnung oder Anruf, gezahlt werden, weil man dort ja so überlastet ist, bin ich geradezu im positiven Sinne schockiert von der Geschwindigkeit des LVM. Dies umso mehr, als man dort mittlerweile wohl auch von der früheren Praxis des Scheckversandes endgültig Abstand genommen hat, jedenfalls nach meiner Erfahrung.

Im übrigen scheinen bis auf wenige Ausnahmen sämtliche drebis angeschlossenen Versicherer deutlich zügiger zu reagieren als andere.

Wie man sieht: Es geht – man muss nur wollen.