Der DAS rührt die Werbetrommel. Der DAS ist wieder der „größte“ deutsche Rechtsschutzversicherer. Entsprechende Schreiben haben in den letzten Wochen nicht nur Rechtsanwälte, sondern vor allem auch die Versicherten erhalten. Allerdings zeigt sich auch hier: Quantität hat mit Qualität nichts zu tun.
Der „Größte“ leistet sich durch -offenbar hoffnungslos überforderte- Sachbearbeiter einmal mehr auch die größten Fehlleistungen.
Selbst in einfach und eindeutig gelagerten Fällen wird die Kostendeckungserklärung nicht sofort abgegeben, sondern werden -völlig überflüssige- Nachfragen gestellt und Unterlagen von dem Versicherten angefordert. Was soll das?
Die von ihm angeforderten Unterlagen nimmt der DAS nicht einmal zur Kenntnis, sondern lässt seine Versicherten erst selbst noch einmal anrufen. Natürlich unter einer sog. Servicerufnummer des DAS, für immerhin 14 Cent pro Minute.
So kann man als Versicherer natürlich auch Geld verdienen.
Der interessierte Beobachter fragt sich aber: Wofür zahlen die vielen DAS-Versicherten dann noch Prämien?
Ein Beispiel aus jüngster Zeit:
Eine Bankmitarbeiterin sucht Rat. Nach vielen Jahren am selben Arbeitsplatz soll sie plötzlich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben und eine Verzichtserklärung abgeben. Das alles am besten sofort und ohne die ihr am Arbeitsplatz präsentierten Unterlagen zu Hause erst einmal in Ruhe durchlesen zu dürfen. Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Die Arbeitnehmerin reagiert richtig: Sie unterschreibt nichts, sondern lässt sich erst einmal beraten.
Zunächst wendet sie sich telefonisch an den DAS, wo sie seit vielen Jahren rechtsschutzversichert ist. Nach kurzer Schilderung ihres Problems wird sie vom DAS telefonisch mit einer ihr unbekannten Rechtsanwältin verbunden, um sich -auf Kosten des DAS- von dieser beraten zu lassen. Die zutreffende Auskunft dieser Rechtsanwältin lautet: Der Fall ist für eine telefonische Beratung nicht geeignet. Dafür ist die Angelegenheit (Betriebsübergang, Änderung der Arbeitsbedingungen) viel zu kompliziert. Die Bankmitarbeiterin solle sich persönlich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen .
Gesagt, getan:
Die Bankmitarbeiterin wendet sich an mein Büro, dass sie aus einer früheren Arbeitsrechtsangelegenheit bereits kennt. Damit die erforderliche persönliche Beratung “in einem Rutsch“ erledigt werden kann, schickt die vorausschauende Mandantin die erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, nachträgliche Änderungsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Belehrung des Arbeitgebers zum Betriebsübergang, neuer AT-Arbeitsvertrag) vorab per E-Mail an mein Büro. Das mögliche und erforderliche weitere Vorgehen im Arbeitsverhältnis kann darum auch in einer einzigen persönlichen Besprechung, die allerdings eineinhalb Stunden dauert, besprochen und gemeinsam festgelegt werden.
Die Mandantin ist zufrieden.
Sie hat zeitnah alle Informationen erhalten die sie benötigte, um in Zukunft wieder mehr oder weniger sorgenfrei ihrer täglichen Arbeit nachgehen zu können. Die Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber steht sie nun selbst durch.
Die Abrechnung der Kosten dieser persönlichen Beratung soll ebenso “schnell und einfach“ mit dem DAS direkt erfolgen. Diesen Service leiste auch ich für meine Mandanten in der Regel gern. Mit dem DAS ist das aber nicht möglich.
Die Chronologie:
12.10.2010: Eingang der Unterlagen zur Prüfung in meinem Büro.
18.10.2010: Persönliche Besprechung der Sache in meinem Büro.
26.10.2010: Information an den DAS, mit der Bitte Kostendeckung zu erteilen, kurz (wer liest schon gerne viel) aber vollständig : Weiterlesen...