Archive for Mai, 2009

Schnelle Reaktion der Allrecht/ARAG

Montag, Mai 18th, 2009

Diesmal habe ich etwas Positives zu berichten. Und zwar von der Allrecht, die von den Schadenssachbearbeitern der ARAG verwaltet wird.

Morgen ist in einer Verkehrsstrafsache Termin zur Hauptverhandlung vor dem AG Tiergarten. Ein Blick ins Aktenkonto zeigte, daß die Vorschußforderung i.H. der Mittelgebühren noch offen war. Ein Anruf beim Schadenssachbearbeiter ergab, daß diese die Vorschußrechnung nicht erhalten haben, obwohl sie über das Schadensnetz des GdV versandt wurde.

Statt langer Diskussion erfragte der Schadenssachbearbeiter M. die Rechnungshöhe und wies diese sofort zur Zahlung verbunden mit der Bitte an, die Rechnung noch einmal zu faxen.

Das ist eine positive Erwähnung hier wert!

Roland – inkognito

Montag, Mai 11th, 2009

Der Roland spart, wo er kann. Und wenn es am Briefkopf ist.

chaosroland

So sieht die Post aus, die wir seit einiger Zeit wiederholt vom Roland erhalten. Mit Brille und ein wenig Lust am Suchen, identifiziert man aber den Absender irgendwann.

Der Inhalt dieses Schreibens bestätigt den Eindruck, daß man nicht nur beim äußeren Auftritt gespart hat, sondern auch noch bei Personal, das die Anfragen der Versicherungsnehmer beantwortet.

Es soll tatsächlich noch Leute geben, die für so eine Leistung Geld bezahlen.

DAS: Erst klagen, dann zahlen

Mittwoch, Mai 6th, 2009

Der DAS ist einmal mehr im Gespräch. Die Kollegen im Anwaltsforum des Deutschen Anwaltverein DAV berichten über die Regulierungspraxis des DAS. Rechtsanwalt Heinz-Ulrich Schwarz aus Chemnitz macht auf eine Fallschilderung in diesem Forum aufmerksam:

Dort hatte eine Kollegin gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und diesen begründet. Daraufhin hat die Behörde die Aufhebung des Bußgeldbescheides (ohne Kostenerstattung natürlich) und den Erlass eines Verwarngeldes angeboten. Dies wurde akzeptiert.

Die DAS verweigert die angefallene Gebühr VV 5115, da dies eine unzulässige Auslegung über den Wortlaut hinaus sei.

Die Kollegin hat Klage erhoben und der DAS danach sofort die übernahme der Gebühr und der Verfahrenskosten zugesagt.

Zu Recht fragt Rechtsanwalt Schwarz:

Was soll das?

Warum zahlt der Versicherer nicht gleich und verzichtet darauf, seinen Versicherungsnehmer bzw. dessen Verteidigerin dazu zu zwingen, die Kostenansprüche mit Hilfe des Gerichts durchzusetzen.

Es entsteht der Eindruck, daß auch der DAS erst einmal mehr oder minder willkürlich die Gebühren kürzt, um zu schauen, ob sich der Versicherungsnehmer dagegen wehrt. In vielen Fällen lohnt die Klage gegen die verhältnismäßige Kürzung nicht – für den Versicherungsnehmer und dessen Anwalt. Für den Versicherer lohnt sich das schon, wenn hinter solch einem Verhalten eine Strategie steckt. Die Menge der Fälle macht dann den Kohl fett.

Solch ein RegulierungsKürzungsverhalten ist allerdings nicht akzeptabel und sollte dem Kunden, der auch der Suche nach einem Versicherer ist, zu denken geben.

Zwei Entscheidungen zugunsten der ARAG

Dienstag, Mai 5th, 2009

Daß ARAG-Mitarbeiter das RSV-Blog lesen, ist bekannt und erwünscht. Bisher haben sie aber noch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich auch über die Kommentar-Funktion zu den Beiträgen zu äußern. Auch das wäre erwünscht.

Aber immerhin bekommen wir ab und zu direkte Post per eMail. So auch am 2. April 09. In einer eMail bittet ein Mitarbeiter der ARAG um eine weiterführende Information und liefert uns gleich zwei Entscheidungen des Amtsgericht Neukölln und des Amtsgericht Köpenick. Im Anschreiben dazu heißt es:

…. möchten wir Ihnen zwei Entscheidungen als Anlage überlassen (Urteil des AG Berlin-Neukölln vom 26.03.2009, 12 C 354/08 und Urteil des AG Berlin-Köpenick vom 18.11.2008, 7 C 129/08). Können Sie zur objektiven Berichterstattung auch diese Urteile in Ihrem RSV-Blog nennen? Vielen Dank.

Selbstverständlich kommen wir dieser Bitte mit Freude nach.

Es geht in den beiden Entscheidungen um die Höhe des Verteidigerhonorars in Bußgeldsachen. In beiden Fällen entschied das Gericht jeweils, daß dem Verteidiger des Versicherungsnehmer der ARAG weniger zustünde, als er berechnet hatte. Wir möchten hier nicht auf die Einzelheiten der Urteile eingehen, die kann der Interessierte in den veröffentlichten Entscheidungen nachlesen.

Allerdings muß sich der Versicherer die Frage gefallen lassen, was er durch diese Entscheidungen gewonnen hat? Es gibt sicherlich mindestens ebenso viele Entscheidungen mit einem entgegen gesetzten Ergebnis. Dies bedeutet de facto: Die Erhebung einer Klage führt in etwas 50 % der (meist vergleichbaren) Fälle zum Erfolg, in den anderen 50 % eben nicht. Die Erfolgsaussichten sind mithin schlicht nicht kalkulierbar. Das weiß der kundige Rechtsanwalt genauso wie die kundige Rechtsabteilung der ARAG.

Es ist aber bemerkenswert, daß die ARAG trotzdem dieses Risiko eingeht, sich erst einmal stur stellt und dann abwartet, wie sich die Sache weiter entwickelt.

Was aber nicht weiter verwunderlich ist. Denn welcher wirtschaftlich denkende Versicherungsnehmer erhebt tatsächlich wegen eines relativ geringen Betrages schon eine Klage? Das sind wohl die wenigsten. Allein aus diesem Blickwinkel heraus lohnt sich eine Leistungsverweigerung durch den Versicherer. Am Ende liegt die „Erfolgsquote“ deutlich über den genannten 50 %.

Womit der Versicherer aber auch rechnen sollte: Der Versicherungsnehmer wird sich überlegen, ob er den Vertrag bei so einem Versicherer fortsetzt. Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers wird ARAG-Kunden nicht mehr ganz so freudig empfangen wie Versicherte anderer Unternehmen. Und es wird über ein solchen Verhalten der ARAG gern und oft berichtet, um andere Mandanten vor dieser Praxis zu warnen.

Wer erst einmal in der Situation ist, gegen „seinen eigenen“ Versicherer, an den man vielleicht jahrelang teure Prämien gezahlt hat, klagen zu müssen, hat so oder so verloren. Deswegen sollte man sich überlegen, bevor man einen Vertrag mit der ARAG abschließt, ob man dieses Risiko eingehen möchte.

Wir jedenfalls raten davon ab, sich mit der prozeßfreudigen ARAG einzulassen.

ARAG: Ihre Meinung ist uns wichtig

Montag, Mai 4th, 2009

Ich hatte im Auftrag unseres Mandanten dessen Versicherungsvertrag mit der ARAG gekündigt. Die zahlreichen Gründe für die Kündigung kann man hier im Blog nachlesen.

Wie gewünscht übermittelte der Versicherer uns die Kündigungsbestätigung. Und einen Fragebogen, mit dem nach den Gründen für die Kündigung gefragt wird. Und das, obwohl die Mitarbeiter der ARAG hier mitlesen.