Archive for April, 2010

Schon wieder: Der Roland und die 12 Euro

Mittwoch, April 28th, 2010

In einer Verkehrsunfallsache hat uns der Mandant sowohl mit der Schadenregulierung als auch ein paar Wochen später mit der Verteidigung in einer Bußgeldsache beauftragt; es stand zunächst ein Mitverschulden des Mandanten zur Rede.

Wir haben zuerst Akteneinsicht in der Unfallsache beantragt und erhalten. Nach dem üblichen Kampf um Versendungspauschale hat sich der Roland herabgelassen und die 12 Euro irgendwie erstattet.

Nun hat sich parallel dazu die Bußgeldsache weiter entwickelt, so daß wir knapp vier Monate nach dem Unfall erneut (ergänzende) Akteneinsicht beantragt und erhalten haben. Auch dafür sind wieder 12 Euro angefallen, die der Versicherer (mit oder ohne Umsatzsteuer) zu erstatten hat.

Diese gewaltige Unsumme hat der Roland erwartungsgemäß nicht gleich parat. Deshalb muß der Herr Jens G. erst einmal nachfragen, bevor er die Diskussion über die Erstattungsfähigkeit beginnen kann:

Selbstverständlich haben wir hier Langeweile und unterhalten uns gern stundenlang wegen der 12 Euro mit irgendwelchen Schadenssachbearbeitern.

Oder wir nutzen die Zeit, um schlicht dem Mandanten die Kosten in Rechnung zu stellen, aber nicht ohne ihm mitzuteilen, was wir (und viele andere Kollegen) von diesem Versicherer halten und ihn über sein Sonderkündigungsrecht zu informieren.

Unglaublich, dieser Laden.

ARAG verweigerte zu Unrecht Deckungsschutz gegenüber opendownload-Abofalle

Dienstag, April 27th, 2010

Das Amtsgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 26.03.2010 vorgeworfen, zu Unrecht einem rechtsschutzersicherten Mandanten den ihm zustehenden Deckungsschutz für eine negative Feststellungsklage verweigert zu haben, nachdem dieser die Internet-Raubritter vergeblich außergerichtlich zur Berühmungsaufgabe aufgefordert hatte. (mehr …)

ARAG – Sparen, nicht zahlen

Dienstag, April 27th, 2010

Der Kollege Witopil beschwert sich hier über die zögerliche Schadensregulierung bei der ARAG. Mich wundert’s nicht:

Offensichtlich versucht man dort zu sparen, um irgendwann einmal meine Gebührennote vom 16.o2.2010 ausgleichen zu können, die trotz Erinnerung vom 26.o2. und Mahnung vom 18.o3.2010 nach wie vor offen ist, zwischenzeitlich also seit 9,71 Wochen oder auch 69 Tagen. 😉

ARAG – auf ein Neues ….

Montag, April 26th, 2010

Es existieren nun reihenweise Entscheidungen zur Mittelgebühr (unter denen kein Geringerer als der BGH versammelt ist).

Nach Vorschußanforderung (welche auf der Basis der Mittelgebühr berechnet wurde) will nun erst einmal geprüft werden, welchen Umfang und welche Schwierigkeiten (§ 14 RVG) diese Angelegenheit aufweist.

Wahrscheinlich steht in den Arbeitsunterlagen der RSV (§ 14 ARAG-VG), dass in solchen Fällen dann ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zu Gunsten der RSV vereinbart wurde. Denn was wird geantwortet (hier weiter lesen) ?

D.A.S. feilscht trotzig

Sonntag, April 18th, 2010

über das eigenwillige Verständnis der Nr. 5115 VV RVG beim D.A.S. war hier schon berichtet worden. Mein Versuch, D.A.S. Hinweis auf u.a. die dort erwähnten Entscheidungen zur Einsicht zu bewegen, scheiterte auch. Es rief lediglich ein Sachbearbeiter an und fragte, ob man sich auf die Hälfte der Gebühr 5115 VV RVG verständigen könne. Anderenfalls werde man es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen.

Die wird es dann wohl geben – und natürlich hier präsentiert werden. 😉

Voraussichtliches Ergebnis: D.A.S. wird verurteilt, 160,55 € zu zahlen, daneben Anwalts- und Gerichtskosten i.H.v. 253,50 €.

Die fünfzig sind voll …

Mittwoch, April 14th, 2010

… und zwar Fundstellen bzw. Links in unserem Archiv der Rechtsschutz Bedingungen (ARB). Sorry, aber ein bisschen Eigenlob muss auch mal sein. 😉

ARAG – und immer wieder das gleiche Lied

Mittwoch, April 14th, 2010

Totgesagte leben länger. Diese alte Weisheit gilt zwar nicht für die ARAG selbst. Sie gilt aber, soweit die ARAG betroffen ist, immerhin für die Auffassung zur Mittelgebühr im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeiten (Nr. 2300 VV/RVG).

Selbst der BGH hatte der ARAG bescheinigt, dass es schon eines besonders gelagerten Falles bedürfe, wenn die Mittelgebühr (1.3) unterschritten werden möge (BGH_31_10_2006_VI_zr_261_05). Dies wurde vom BGH am 25.09.2008 (BGH_25_09_2008_IX_zr_133_07) in ständiger Rechtsprechung bestätigt. Dort ist davon die Rede, dass die Mittelgebühr in einem „durchschnittlichen“ oder „normalen“ Verkehrsunfall angemessen ist.

Der ARAG wurde eine Copie der Entscheidung vom 31.10.2006 übermittelt. Doch was folgt als Antwort hierauf ? Bitte hier weiter lesen. .

Der Sachverhalt auf den die ARAG ihre überkommene Auffassung zu stützen gedenkt, beinhaltet einen bilateralen Verkehrsunfall (Auslandsbeteiligung) mit immensen Sachschäden, mehreren Schwerstverletzten und im Anspruchsbereich „Haushaltsführungsschäden“ und „vermehrte Bedürfnisse“. Schließlich eine Haftpflichtversicherung (die hier gelinde als „bockig“ bezeichnet werden soll) die die Abwicklung zusätzlich erschwerte.

Der guten Ordnung halber sei noch angefügt, dass im vorliegenden Sachverhalt die Mittelgebühr an sich (1.3) nicht streitig ist. Es geht um die Ausfüllung des Gebührenrahmens gem. § 14 RVG.

AdvoCard – Warum nicht gleich so?

Dienstag, April 13th, 2010

In einer Owi-Sache geht eine Vorschussnote an AdvoCard – einschließlich einer Erledigungsgebühr nach Nr. 5115 VV RVG, die hier jedenfalls anfallen wird – falls es nicht noch zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, und dann weitere (und auch höhere) Gebühren entstehen werden.

AdvoCard rechnet ab aber „zunächst ohne die Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG“. Eine Begründung erfolgt nicht. Auf meinen freundlichen Hinweis auf die hier bereits erwähnte Entscheidungen und allenfalls noch höhere zu erwartende Gebühren kommt dann ein Telefax:

„Für die bereits entstandenen sowie die voraussichtlich noch entstehenden Gebühren und Auslagen (hört, hört!) haben wir einen weiteren Pauschalbetrag von 160,65 € angewiesen.“

Sieh an, § 9 RVG ist dort doch bekannt. Und warum nicht gleich so?

DBV-Winterthur ist jetzt Roland

Mittwoch, April 7th, 2010

Der Roland teilt mit:

In einem von der BaFin genehmigten Vertrag wurde der Rechtsschutz-Vertragsbestand der DBV-Winterthur Vers.- AG auf die Roland-Rechtsschutz Vers.- AG übertragen. Wir übernehmen daher auch die Bearbeitung der zu diesem Bestand genannten Rechtsschutzfälle.

Leider, möchte man sagen. Während die DBV meine Vorschussnote seinerzeit noch kurzfristig und unkompliziert ausgeglichen hat, möchte der Roland in einer Owi-Sache jetzt erst einmal mein Einlassungsschreiben gegenüber der Staatsanwaltschaft und den bisherigen wesentlichen Schriftwechsel.

Wenn ich mir den so recht ansehe, dürfte hier eine über der üblichen Mittelgebühr liegende Honorierung angemessen sein. 😉