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	<title>RSV-Blog</title>
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	<description>Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer</description>
	<lastBuildDate>Wed, 18 Jan 2012 08:32:02 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
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		<title>DEURAG zahlt binnen 2 Werktagen</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 08:44:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Gerlach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Deurag]]></category>

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		<description><![CDATA[Da gerade wieder eine Diskussion um die Zahlungsmoral der DEURAG umgeht, möchte ich erwähnen, dass diese erneut eine Rechnung über einen nicht unbeachtlichen Betrag blitzschnell gezahlt hat. Montags die Rechnung via Drebis eingereicht war das Honorar Mittwochs auf dem Konto. Auch die Deckungszusage ging in diesem Fall sehr schnell, diese hatte die DEURAG innerhalb einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da gerade wieder eine Diskussion um die Zahlungsmoral der DEURAG umgeht, möchte ich erwähnen, dass diese erneut eine Rechnung über einen nicht unbeachtlichen Betrag blitzschnell gezahlt hat.</p>
<p>Montags die Rechnung via Drebis eingereicht war das Honorar Mittwochs auf dem Konto.<br />
Auch die Deckungszusage ging in diesem Fall sehr schnell, diese hatte die DEURAG innerhalb einer Stunde erteilt.</p>
<p>Ich kann derzeit keine Erfahrungswerte vorweisen, wie lange es bei einer Anfrage auf dem &#8220;klassischen&#8221; Weg dauert (Fax oder<br />
Brief), da ich immer dann Drebis nutze, wenn eine dort teilnehmende RSV beteiligt ist. Über Drebis jedoch geht<br />
es &#8211; wenn auch nicht bei allen angeschlossenen RSVen &#8211; sehr schnell.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Einstweilige Verfügung gegen die ARAG</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/einstweilige-verfugung-gegen-die-arag</link>
		<comments>http://www.rsv-blog.de/einstweilige-verfugung-gegen-die-arag#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 07:00:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion RSV-Blog</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARAG]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Kommentar unter dem Beitrag ARAG macht Probleme: Die ARAG ist die beste Rechtsschutzversicherung, die es gibt. Einmal angefragt, schon kam die Deckungszusage, mein Anwalt als auch ich sind begeistert. Weiter so ARAG und mit dem neuen Produkt Recht &#38; Heim ist die ARAG unschlagbar. Eine der fairsten und kompetentesten Versicherungen, die ich kenne. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Kommentar unter dem Beitrag <a title="ARAG macht Probleme" href="http://www.rsv-blog.de/advocard-macht-probleme" target="_blank">ARAG macht Probleme</a>:</p>
<blockquote><p>Die ARAG ist die beste Rechtsschutzversicherung, die es gibt. Einmal angefragt, schon kam die Deckungszusage, mein Anwalt als auch ich sind begeistert. Weiter so ARAG und mit dem neuen Produkt Recht &amp; Heim ist die ARAG unschlagbar. Eine der fairsten und kompetentesten Versicherungen, die ich kenne.</p></blockquote>
<p>Das hört sich irgendwie nach künstlichem Plastik an. Riecht auch so. </p>
<p>Deswegen haben wir recherchiert. Die (feste) IP führte zur ARAG. Das führte zu einer Abmahnung wegen Spamming und Wettbewerbsverstoß. Erwartungsgemäß fiel die Reaktion der Rechtsabteilung der ARAG aus, die dann zum Antrag auf und dem Erlaß einer Einstweiligen Verfügung gegen die ARAG führte:</p>
<p><a href="http://www.rsv-blog.de/wp-content/uploads/2012/01/LG-Hamburg-312-O-715_11-EV-gg-ARAG.pdf"><img src="http://www.rsv-blog.de/wp-content/uploads/2012/01/LG-Hamburg-312-O-715_11-EV-gg-ARAG-443x433.jpg" alt="Einweilige Verfügung gegen die ARAG im Volltext" title="LG Hamburg 312 O 715_11 EV gg ARAG" width="443" height="433" class="alignnone size-medium wp-image-2257" /></a></p>
<p>Es erscheint schon nicht sonderlich intelligent, einen solchen Kommentar zu formulieren. Sich dann aber auch noch einer qualifizierten Abmahnung entgegen zu stellen, deutet auf reichlich Optimierungsbedarf in der Marketing-Abteilung der ARAG hin. </p>
<p>Der Stil scheint aber ganz gut zum Regulierungsverhalten dieses Versicherers zu passen. Das taugt nämlich auch nichts. </p>
<p>Gern werden wir die geneigte Leserschaft über das weitere Verfahren auf dem Laufenden zu halten. Es deutet nämlich nichts darauf hin, daß die Rechtsabteilung der ARAG zu einer sinnvollen Reaktion imstande ist. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Anwalt und Rechtsschutzversicherer im Spannungsfeld</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/gastbeitrag-anwalt-und-rechtsschutzversicherer-im-spannungsfeld</link>
		<comments>http://www.rsv-blog.de/gastbeitrag-anwalt-und-rechtsschutzversicherer-im-spannungsfeld#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 16:10:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Gerlach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Folgenden finden Sie einen Gastbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Georg-Friedrich Klusemann, Vorstand der Jurasoft AG. Anwalt und Rechtsschutzversicherer im Spannungsfeld. Das Verhältnis zwischen Rechtsschutzversicherer und Anwalt ist in vielen Fällen von partnerschaftlichem Umgang geprägt (so z.B. bei Partneranwälten von RS-Versicherern). Wenn und soweit aber Nicht-Partneranwälte betroffen sind, ist das Verhältnis nicht von einem &#8220;Miteinander&#8221;, sondern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Folgenden finden Sie einen Gastbeitrag von Herrn <strong>Rechtsanwalt Georg-Friedrich Klusemann</strong>, Vorstand der <a href="http://www.jurasoft.de" title="Jurasoft" target="_blank"><strong>Jurasoft AG</strong></a>. </p>
<p><strong>Anwalt und Rechtsschutzversicherer im Spannungsfeld.</strong></p>
<p>Das Verhältnis zwischen Rechtsschutzversicherer und Anwalt ist in vielen Fällen von partnerschaftlichem Umgang geprägt (so z.B. bei Partneranwälten von RS-Versicherern). Wenn und soweit aber Nicht-Partneranwälte betroffen sind, ist das Verhältnis nicht von einem &#8220;Miteinander&#8221;, sondern oftmals vielmehr von einem &#8220;Gegeneinander&#8221; – z.B. von Missverständnissen und nicht reibungslosen Abläufen – bestimmt. Statt partnerschaftlich – auch im Sinne des rechtsschutzversicherten Mandanten – zu agieren, stoßen in diesen Fällen im Deckungsverfahren und in der nachfolgenden Schadenregulierung massiv Interessen gegeneinander. Hierauf soll im Folgenden eingegangen werden.</p>
<p>Ohne eine Lanze für die eine oder andere Seite brechen zu wollen, muss gefragt werden, was der Grund für die – aus jeweils subjektiver Sicht – nicht optimalen Abläufe auf der jeweils anderen Seite ist.</p>
<p>Der Anwalt, der von der Bearbeitung und Abrechnung von Mandaten lebt und der in der täglichen Praxis die Deckungszusage für den rechtsschutzversicherten Mandant bei dessen RS-Versicherung einholt, tut dies i.d.R. kostenlos. Für ihn ist dies eine &#8220;Zusatzleistung&#8221;, die Mehraufwand gegenüber der direkten Abrechnung beim Kostenschuldner, dem Mandanten, bedeutet und oftmals in der Folge als frustrierend wahrgenommen wird – insbesondere dann, wenn Streit über Umfang der Deckung und Erstattung der abgerechneten Gebühren entsteht. Denn dies führt nicht selten dazu, dass der Anwalt zum einen in eine erhebliche Vorleistung tritt und zum anderen neben der eigentlichen Mandatsbearbeitung mehr und mehr Zeit und Energie aufwendet, um !irgendwann mal irgendwas! abrechnen zu können. Der rechtsschutzversicherte Mandant dagegen wird jedoch regelmäßig die mit der Aussage !ich bin rechtsschutzversichert! einhergehende Mehrarbeit und die erheblichen Opportunitätskosten des Anwalt nicht wahrnehmen.</p>
<p>Rechtsschutzversicherer im Allgemeinen hingegen leben von der Versicherung von Risiken. Regelfall ist nicht die Leistung im Schadenfall, sondern der Nichteintritt des Schadenfalls. Prämieneinnahmen bei der Gesamtheit der Versicherungsnehmer, beispielsweise zum Jahresbeginn, stehen Ausschüttungen im Schadenfall im Jahresverlauf gegenüber. Überschüsse werden durch zwischenzeitliche Kapitalerträge generiert – und durch Senkung der eigenen Kostenquote durch Optimierung von Organisationsprozessen. Der Rechtsschutzversicherer wird – auch im Interesse der Versichertengemeinschaft keine vorschnellen Regulierungen vornehmen, sondern dezidiert im Einzelfall prüfen, ob und wenn ja in welcher Höhe in die Haftung eingetreten wird.</p>
<p>Der letztlich einzige wirkliche &#8211; zwischen Anwalt und RS-Versicherer bestehende – kleinste gemeinsame Nenner bzw. Konsens ist daher, den Aufwand von Deckungsprüfung und Schadenregulierung beiderseits extrem zu minimieren: im Interesse des Versicherers liegt es aus vorgenannten Gründen, seine Kostenquote zu minimieren und daher Mehraufwand zu vermeiden, wo es nur geht. Für den Anwalt gilt dasselbe: auch er muss seine Kostenquote niedrig halten, um wettbewerbsfähig zu bleiben.</p>
<p>Dies darf jedoch den beteiligten Anwalt nicht zu der irrigen Annahme führen, dass der Rechtsschutzversicherer jetzt erst recht doch bestrebt sein müsse, auf (aus Sicht des Anwalts oft unnötige) Rückfragen zu verzichten oder/und aber schneller und höher zu regulieren.</p>
<p>Denn das im Rahmen der bestehenden Parameter (jede Partei will und muss ihre Kostenquote senken und Organisationsprozesse verschlanken) eigentliche Problem, der eigentliche Nukleus, ist das Problem der Informationsverarbeitung, der zunehmenden Datenflut, insbesondere beim Versicherer.</p>
<p>Während der Anwalt &#8211; subjektiv nachvollziehbar – einzelne Fälle zur Deckungsprüfung überreicht, ist der Versicherer einer Vielzahl von Informationen ausgesetzt, deren Verarbeitung nicht zuletzt auch aufgrund der Qualität und Quantität der übersendeten Informationen immer aufwändiger wird. Hier wird aber deutlich, dass zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, also in der Gegenwart, ein unterschiedliches Verständnis von Informationsqualität besteht. Der Anwalt wird seinen „Fall“ möglichst detailliert beschreiben wollen, zum Beispiel durch Übersendung einer Klageschrift im Entwurf. Dem Versicherer hingegen nützt das primär wenig; er muss – um beim Beispiel zu bleiben – nicht nur die entworfene Klageschrift gänzlich lesen, sondern auch – überdies und vielmehr – die für ihn, nämlich die für das Deckungsverfahren relevanten Informationen herausfiltern. Die geht gegenwärtig aber nur mit dem Einsatz von a) hochqualifizierten, teurerem Personal und b) Zeit.</p>
<p>Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass Qualität unterschiedlich wahrgenommen wird: für den Anwalt sind die Ausführungen juristisch exakt, präzise; für die Versicherung hingegen &#8220;unstrukturiert&#8221;, da nur unter erheblichem Aufwand auszuwerten.</p>
<p>Dies führt zu Problemen bei der Bearbeitung eines Schadenfalls. Erschwert wird die bestehende Gemengelage zudem durch oftmals unnötige Doppelinformation: So wird eine Deckungsanfrage &#8220;vorab per Fax“ gesendet und dann noch einmal per Postbrief hinterher – was zur Folge hat, dass beim Versicherer Schadenakten doppelt angelegt werden und ggf. verschiedene Sachbearbeiter mit dem selben Fall betreut sind. Kommen noch Organisationsmängel z.B. auf Seiten des RS-Versicherers hinzu (z.B. unterschiedliche EDV Systeme etc.), so kommt es zu den so oft beschriebenen Problemen zwischen Anwalt und RS-Versicherer.</p>
<p>Eine nachhaltige Lösung kann und muss daher darin liegen, dass Rechtsanwalt einerseits und RS-Versicherer andererseits sich auf eine &#8220;gemeinsame&#8221; Sprache verständigen. Hierfür ist – im Kern – idealerweise nichts besser geeignet als die Maschinensprache, also das digitale &#8220;0-1&#8243; (= strukturierte Informationen).</p>
<p>Die für die Deckungsprüfung bzw. Abrechnung relevanten Informationen müssen also einerseits strukturiert sein und andererseits von der jeweiligen Gegenseite automatisiert ausgelesen und verarbeitet werden können.</p>
<p>Wie muss man sich das vorstellen? Soll der Anwalt jetzt die Deckungsanfrage &#8220;programmieren&#8221;? Die Versicherung &#8220;zurück programmieren&#8221;? – Keineswegs – es geht um den konzeptionellen Lösungsansatz, der nachfolgend verdeutlicht werden soll.</p>
<p>Im Deckungsverfahren liegt beispielsweise der Schlüssel darin, strukturierte Informationen zu übersenden, d.h. Informationen die normierbar sind, wie z.B. die formalen Daten Schadennummer, Mandant, Gegner etc. Aber auch materielle Daten lassen sich normieren: so ist es z.B. möglich, detaillierte Informationen zum Sachverhalt nicht durch eine konventionelle, &#8220;unstrukturierte&#8221; Darstellung (Schriftsatz, Klageentwurf etc.) beizubringen, sondern über das Beantworten von Fragen zum eigentlichen Sachverhalt, deren Antworten dann wieder &#8220;strukturiert&#8221; und maschinenlesbar auswertbar sind. Denkbar sind Antworten per Klick: z.B. &#8220;Arbeitsrecht&#8221; , &#8220;Kündigung&#8221;, &#8220;Kündigung erfolgt am&#8221; etc. </p>
<p>In der Schadenregulierung liegt der Schlüssel darin, die in der Rechnung enthaltenen Gebührenpositionen – für den Anwender unsichtbar – maschinenlesbar zu machen.</p>
<p>Die Schaffung eines komplexen, bidirektionales &#8220;Übersetzungssystems&#8221;, welches a) beim Anwalt und für diesen so komfortabel wie nur irgend möglich die für Deckungsprüfung und Regulierung notwendigen Daten in strukturierter Form erhebt; b) diese Daten an die Versicherung sendet; c) die bei der Versicherung bei der Datenverarbeitung entstandenen Informationen an den Anwalt zurücksendet bzw. automatisierte Zahlungsvorgänge auslöst, ist die Große Herausforderung im Bereich Rechtsschutz-Kommunikation des beginnenden 21. Jahrhunderts.</p>
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		<title>DA mahnt RSV-Blog ab</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 12:32:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[DA]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Kollege André Feske hat einen Beitrag über das Regulierungsverhalten der DA geschrieben. Zur Dokumentation hat er einen Brief des Versicherers veröffentlicht, auf dem der Namen des Sachbearbeiters noch zu lesen war. Offenbar hat die DA &#8211; in eigenen Angelegenheiten &#8211; einen funktionierenden Rechts-Apparat installiert, der in Form einer Abmahnung an die Redaktion tätig wurde. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kollege André Feske hat einen <a href="http://www.rsv-blog.de/da-kein-rechtschutz-fur-arbeitnehmer-mit-geringem-einkommen" target="_blank">Beitrag über das Regulierungsverhalten der DA</a> geschrieben. Zur Dokumentation hat er einen Brief des Versicherers veröffentlicht, auf dem der Namen des Sachbearbeiters noch zu lesen war. </p>
<p>Offenbar hat die DA &#8211; in eigenen Angelegenheiten &#8211; einen funktionierenden Rechts-Apparat installiert, der in Form einer Abmahnung an die Redaktion tätig wurde. </p>
<blockquote><p>Frau Dr. N. S. (*), LL.M.,<br />
Compliance Officer,<br />
Rechtsanwältin<br />
Zurich Gruppe Deutschland<br />
Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)<br />
Recht, Corporate Responsibility, Compliance</p>
<p>(*) der vollständige Name ist der Redaktion bekannt. <img src='http://www.rsv-blog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />
</p></blockquote>
<p><del datetime="2011-12-28T12:15:53+00:00">bat</del> forderte in einer &#8211; an die Rechtsanwälte Dr. Bahr und Hoenig als <a href="http://www.rsv-blog.de/impressum" target="_blank">verantwortliche Vertreter des Redaktionteams</a> gerichteten &#8211; eMail &#8220;hiermit&#8221; auf, </p>
<blockquote><p>umgehend den Namen unseres Mitarbeiters sowie seine Kontaktdaten von Ihrem RSV Blog zum Thema &#8220;DA – kein Rechtschutz für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen&#8221; zu entfernen bzw. zu schwärzen.</p></blockquote>
<p>Dieser <del datetime="2011-12-28T12:15:53+00:00">Bitte</del> Forderung des Compliance Officer kommen wir &#8211; mit der Bitte um Entschuldigung für dieses peinliche Versehen, einen Allerweltsnamen nicht gelöscht zu haben &#8211; <a href="http://www.rsv-blog.de/wp-content/uploads/2011/12/FAX-ZURICH-22.12.2011.jpg" target="_blank">ebenso gerne nach</a>, wie der Bitte um eine schriftliche Bestätigung: Voilà! </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>DA &#8211; kein Rechtschutz für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/da-kein-rechtschutz-fur-arbeitnehmer-mit-geringem-einkommen</link>
		<comments>http://www.rsv-blog.de/da-kein-rechtschutz-fur-arbeitnehmer-mit-geringem-einkommen#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 15:19:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Feske</dc:creator>
				<category><![CDATA[DA]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rsv-blog.de/?p=2214</guid>
		<description><![CDATA[Statt Kostendeckung nur GAU (Grösster Anzunehmender Unsinn) von der DA]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Herr K. lebt glücklich und zufrieden. Er ist Arbeitnehmer und rechtsschutzversichert. Dann beginnen seine arbeitsrechtlichen Probleme:<br />
Zunächst zahlt der Arbeitgeber die <strong>Löhne nicht mehr pünktlich und vollständig</strong> (Juli 2011), dann geht er in die Insolvenz (August 2011). Herr K. kann und muss für die letzten drei Monate darum die Zahlung von <strong>Insolvenzgeld</strong> bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen (September 2011). Der Insolvenzverwalter verlangt von Herrn K. später noch die Unterzeichnung von <strong>Abtretungserklärungen</strong> (September 2011). Der Insolvenzverwalter teilt später auch noch mit, dass ab dem 01.10.2011 ein <strong>Betriebsübergang <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html" target="_blank" title="&sect; 613a BGB: Rechte und Pflichten bei Betriebs&uuml;bergang">§ 613 a BGB</a></strong> auf ein neues Unternehmen stattfinde (29.09.2011). Der „neue“ Arbeitgeber verlangt von Herrn K. die Unterschrift unter einen <strong>neuen (natürlich <em>geänderten</em>) Arbeitsvertrag</strong> (Oktober 2011). </p>
<p>Herr K. macht alles richtig:<br />
Er lässt sich von Anfang an (ab August 2011) anwaltlich beraten. Darum hat er keine Fristen versäumt (InsO-Geld, § <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_III/324.html" target="_blank" title="&sect; 324 SGB III: Antrag vor Leistung">324 SGB III</a>), hat er &#8211; nach Prüfung des Schreibens des Insolvenzverwalters &#8211; dem Betriebsübergang nicht widersprochen und sich von seinem „neuen“ Arbeitgeber auch nicht zu einer Unterschrift unter einen zu seinem Nachteil geänderten Arbeitsvertrag verleiten lassen.</p>
<p>Damit könnte alles gut sein. Ist es aber nicht, denn Herr K. ist bei der DA versichert.</p>
<p>Der habe ich am 05.11.2011 von meiner dreimontaigen Tätigkeit für Herrn K. ausführlich berichtet und um Ausgleich der mit Herrn K. dafür <em>vereinbarten</em> Beratungskosten (250,00 € zzgl. USt) gebeten. Die DA antwortet darauf nicht, die DA bearbeitet ihre Schadenfall gar nicht selbst. Als „Schadenabwickler“ meldet sich die ZURICH. Die zahlt aber nicht, sondern stellt nur eine sinnfreie Frage: <em>„In welcher Höhe besteht der Anspruch?“</em> Wer lesen will und kann ist klar im Vorteil. Zahlung hatte Herr K. gar nicht verlangt. Was also soll die Frage? </p>
<p>Da Zahlung bis dahin immer noch nicht erfolgt ist, fragt Herr K. am 21.12.11 bei der DA nach. Antwort: Sein Fall sei dort „unbekannt“ (!), man werde sich aber bei ihm melden. Die DA meldet sich aber nicht.<br />
Mein Büro ruft deswegen am 22.12.2011 selbst bei der ZURICH an. Nun will die ZURICH nicht mehr wissen, in welcher Höhe ein „Anspruch“ besteht, sondern wie hoch <em>&#8220;das monatliche Gehalt von Herrn K.&#8221;</em> ist. Diese Frage ist ebenso sinnlos wie die erste, wird von meinem Büro aber beantwortet: Im Durchschnitt <em>1.775,37 €/brutto</em>/monatlich. </p>
<p>Nun geht alles ganz schnell: Nach 5 Minuten erhält mein Büro ein <strong>Ablehnungsschreiben der ZURICH<br />
</strong><a href="http://www.rsv-blog.de/wp-content/uploads/2011/12/FAX-ZURICH-22.12.2011.jpg"><img src="http://www.rsv-blog.de/wp-content/uploads/2011/12/FAX-ZURICH-22.12.2011-443x367.jpg" alt="" title="FAX ZURICH 22.12.2011" width="443" height="367" class="aligncenter size-medium wp-image-2220" /></a></p>
<p>Eine „<em>übliche</em>“ Gebühr &#8211; was soll das sein?<br />
Herr K. hat mit seinem Rechtsanwalt für die mehrmonatige Beratungstätigkeit ein Pauschalhonorar <em>vereinbart</em>. So steht auch in meiner Rechnung: <em>„Vergütungsvereinbarung, § <a href="http://dejure.org/gesetze/RVG/4.html" target="_blank" title="&sect; 4 RVG: Erfolgsunabh&auml;ngige Verg&uuml;tung">4</a> RVG“.</em><br />
Was die ZURICH meint, lässt sich nur erahnen:<br />
Wenn &#8211; anders als hier &#8211; <em>keine</em> Vereinbarung (<a href="http://dejure.org/gesetze/RVG/3a.html" target="_blank" title="&sect; 3a RVG: Verg&uuml;tungsvereinbarung">§§ 3a,4 RVG</a>) getroffen wird, schuldet der Mandant dem Rechtsanwalt eine Vergütung nach den Bestimmungen des BGB (<a href="http://dejure.org/gesetze/RVG/34.html" target="_blank" title="&sect; 34 RVG: Beratung, Gutachten und Mediation">§ 34 Abs.1, Satz 2 RVG</a>) die bei Verbrauchern (das sind auch Arbeitnehmer) dann aber nicht mehr als 250,00 €/netto betragen darf (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/RVG/34.html" target="_blank" title="&sect; 34 RVG: Beratung, Gutachten und Mediation">34 Abs.1, Satz 3</a>, 1.Halbsatz RVG).<br />
So weit so gut. Nur geht es hier nicht darum: Herr K. hatte ja ein Honorar <em>vereinbart</em>.<br />
Allerdings:<br />
Auch wenn eine Vereinbarung fehlt und das Beratungshonorar nach <a href="http://dejure.org/gesetze/RVG/34.html" target="_blank" title="&sect; 34 RVG: Beratung, Gutachten und Mediation">§ 34 Abs.1 RVG</a> ermittelt werden muss, geht es auch nicht danach, was <em>„üblich“</em> ist, auch nicht nach <em>„Höhe des Anspruchs“</em> oder <em>„Monatsgehalt“</em>. Einfach mal nachlesen in § <a href="http://dejure.org/gesetze/RVG/34.html" target="_blank" title="&sect; 34 RVG: Beratung, Gutachten und Mediation">34 Abs.1, Satz 3</a>, 2.Halbsatz RVG: Dann sind allein die Kriterien des <a href="http://dejure.org/gesetze/RVG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 RVG: Rahmengeb&uuml;hren">§ 14 I RVG</a> maßgeblich! Es kommt dann also unter anderem darauf an, welche Bedeutung die Angelegenheit für Herrn K. hatte, auf den Umfang der Rechtsanwalttätigkeit, die Schwierigkeit der Sache und anderes.<br />
Die ZURICH kann oder will das Gesetz aber nicht lesen.<br />
Wen wunderts? Die ZURICH liest ja auch nicht, was man ihr schreibt.<br />
<strong>Fazit:</strong><br />
Die DA sammelt von Herrn K. nur Prämien ein. Im Schadenfall kümmert sie sich nicht um ihren Versicherungsnehmer. Dafür ist die ZURICH da. Dort herrscht offenbar aber nur der unbedingte Wille zum „Sparen“ &#8211; natürlich nur in den Taschen des Versicherungsnehmers. Die ZURICH weis offenbar nicht, wie sie gegenüber der DA ihre Existenzberechtigung anders nachweisen soll.</p>
<p><strong>Abhilfe:</strong><br />
Herr K. kann seinen Rechtschutzversicherungsvertrag wegen der unberechtigten Leistungsablehnung jetzt  kündigen (<strong>Sonderkündigungsrecht</strong>). Herr K. kann die ZURICH ausserdem mit guter Aussicht auf Erfolg auf Zahlung des offenen Rechtsanwaltshonorars (147,50 €) verklagen.<br />
Bei der DA und der ZURICH rechnet man wohl damit, dass Herrn K. das unbekannt oder zu lästig ist.<br />
Wetten, dass es für beide Versicherer im neuen Jahr eine Überraschung gibt? </p>
]]></content:encoded>
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		<title>DEURAG zahlt nichts mehr</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/deurag-zahlt-nichts-mehr</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 12:26:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Deurag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rsv-blog.de/?p=2199</guid>
		<description><![CDATA[Über ein Problem der DEURAG, die nach Auskunft einer dortigen Mitarbeiterin eine Rechnung nicht bezahlen könne, berichtete Frau Rechtsanwältin Ute Graf von der Kanzlei Fritsch Graf Horsten aus Bergisch Gladbach am 22. Dezember 2011 auf der Mailing-Liste für Rechtsanwälte: Ich habe gerade festgestellt, dass die DEURAG eine Rechnung aus Juli trotz Mahnung Ende August nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Über ein Problem der DEURAG, die nach Auskunft einer dortigen Mitarbeiterin eine Rechnung nicht bezahlen könne, berichtete Frau Rechtsanwältin Ute Graf von der <a href="http://www.fritsch-graf-horsten.de" title="Rechtsanwälte Fritsch Graf Horsten" target="_blank">Kanzlei Fritsch Graf Horsten</a> aus Bergisch Gladbach am 22. Dezember 2011 auf der <a href="http://www.anwalt-liste.de/" title="ANWALT-Mailingliste" target="_blank">Mailing-Liste für Rechtsanwälte</a>:</p>
<blockquote><p>Ich habe gerade festgestellt, dass die DEURAG eine Rechnung aus Juli trotz Mahnung Ende August nicht bezahlt hat. Da mir das komisch vorkam, weil die Rechtsschutzversicherer eigentlich immer zahlen, habe ich heute telefonisch nachgefragt, ob das sein kann oder ob bei uns etwas falsch verbucht wurde. Da  wurde mir bestätigt, dass nicht gezahlt wurde. Auf die Bitte, das dann jetzt doch bitte umgehend nachzuholen, wurde mir gesagt, dieses Jahr gingen nur noch Gerichtskosten raus, sie könne die Rechnung nicht bezahlen. Ich solle noch mal schreiben, denn der Sachbearbeiter sei im Urlaub und sie könne auch nicht alles notieren, was Anfang Januar gemacht werden müsste.</p></blockquote>
<p>Die Reaktionen der Kollegen auf der Mailingliste waren zahlreich. Insbesondere die Liquiditätsfrage, also die Ungewissheit darüber, ob noch liquide Mittel bei der DEURAG vorhanden sind, um aktuelle Verbindlichkeiten bezahlen zu können, war ein Thema. </p>
<p>Bereits in den Jahren 2008 und 2007 hatte <a href="http://www.mein-recht-in-berlin.de" title="Rechtsanwalt Bert Handschumacher" target="_blank">Rechtsanwalt Bert Handschumacher</a> hier im Blog die Frage nach <a href="http://www.rsv-blog.de/deurag-wohl-doch-zahlungsunfahig" title="Deurag wohl doch zahlungsunfähig?" target="_blank">Zahlungsunfähigkeit</a> gestellt bzw. von <a href="http://www.rsv-blog.de/deurag-in-zahlungsschwierigkeiten" title="Die Deurag in Zahlungsschwierigkeiten" target="_blank">Zahlungsschwierigkeiten</a> der DEURAG berichtet. </p>
<p>Ich werde über die Feiertage aufmerksam die Berichterstattung in den Medien verfolgen und ggf. hier zeitnah berichten. Frau Rechtsanwältin Graf wird uns auch auf dem Laufenden halten. </p>
<p><strong>Update:</p>
<p></strong>Frau Rechtsanwältin Graf teilte mit: </p>
<blockquote><p>Die DEURAG hat mir ein Schreiben vom 28.12.2011 geschickt (Eingang 30.12) mit dem man sich für die verspätete Bearbeitung der Kostennote entschuldigt und den Betrag angewiesen hat. Dieser ging dann auch noch am 30.12.2011 bei uns ein.</p></blockquote>
<p>An einen Zufall glaube ich weniger.</p>
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		<title>Seeleneinkäufer bei der HUK</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/seeleneinkaufer-bei-der-huk</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 11:13:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[HUK]]></category>

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		<description><![CDATA[Die HUK kauft sich Rechtsanwälte ein: Der Versicherer verspricht, &#8220;im konkreten Rechtsschutzfall Empfehlungen&#8221; für Rechtsanwälte auszusprechen, wenn sich die Anwälte verpflichten, auf einen Teil ihrer Vergütung zu verzichten. In der &#8220;Mustergebührenvereinbarung&#8221; zwischen dem Versicherer und dem Anwalt heißt es unter anderem: Betragsrahmengebühren werden im außergerichtlichen Bereich mit der Mittelgebühr abzüglich eines Nachlasses von 19 % [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die HUK kauft sich Rechtsanwälte ein: Der Versicherer verspricht, &#8220;im konkreten Rechtsschutzfall Empfehlungen&#8221; für Rechtsanwälte auszusprechen, wenn sich die Anwälte verpflichten, auf einen Teil ihrer Vergütung zu verzichten. </p>
<p>In der &#8220;<a href="http://www.lawyerslife.de/?p=934&#038;utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=hcr-mustergebuhrenvereinbarung" title="AGB für den Seelenverkauf" target="_blank">Mustergebührenvereinbarung</a>&#8221; zwischen dem Versicherer und dem Anwalt heißt es unter anderem:</p>
<blockquote><p>Betragsrahmengebühren werden im außergerichtlichen Bereich mit der Mittelgebühr abzüglich eines Nachlasses von 19 % abgerechnet.</p></blockquote>
<p>Es kursieren Gerüchte, daß die anwaltliche Leistung der &#8220;HUK-Anwälte&#8221; auch etwa 19 % unter dem Durchschnitt liegen sollen. Ob diese Gerüchte zutreffen, habe ich nicht geprüft. </p>
<p>Unsere Mandanten jedenfalls bekommen 100 % der Leistung, gern auch mehr, wenn das notwendig ist. Und deswegen brauchen wir auch keine Empfehlung von einem Versicherer, dem wir für jeden vermittelten Mandanten eine Provision zahlen müssen. </p>
]]></content:encoded>
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		<title>LawyersLife? Live and let die!</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/lawyerslife-live-and-let-die</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 18:15:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[HUK]]></category>

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		<description><![CDATA[Die HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung hat ja mit LawyersLife angeblich eine Qualitätsoffensive gestartet (wieder so ein Fremdwort). Das Motto könnte wohl auch „Recht und billig&#8221; sein, insbesondere letzteres: Die von der HUK dort angebotene Gebührenreduzierungvereinbarung führt jedenfalls zu merkbaren Gebührenreduzierungen bei (Fach)Anwälten, die das Spielchen mitmachen &#8211; und im Gegenzug auf mehr Mandate hoffen (so sie denn „mindestens [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung hat ja mit <a href="http://www.rsv-blog.de/lawyerslife" target="_blank">LawyersLife</a> angeblich eine Qualitätsoffensive gestartet (wieder so ein Fremdwort). <img src='http://www.rsv-blog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  </p>
<p>Das Motto könnte wohl auch „Recht und billig&#8221; sein, insbesondere letzteres: Die von der HUK <a href="http://www.lawyerslife.de/?p=934" target="_blank">dort angebotene</a>  Gebühren<del>reduzierung</del>vereinbarung führt jedenfalls zu merkbaren Gebührenreduzierungen bei (Fach)Anwälten, die das Spielchen mitmachen &#8211; und im Gegenzug auf mehr Mandate hoffen (so sie denn „mindestens eine rechtsschutzrelevante Fachanwaltschaft vorhalten, mit dem Versicherer über das GdV-Branchennetz kommunizieren können&#8221; sowie ferner über ein Zertifikat „einer beliebigen, unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO 9001&#8243; verfügen. </p>
<p>Ob sich diese Hoffnung wohl erfüllt? </p>
<p>Vielleicht ein Anlass, HUK-Rechtsschutzversicherte daran zu erinnern, dass sie das Recht zur freien Anwaltswahl haben. </p>
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		<title>Der Roland und die Eckkneipe in Neukölln</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/der-roland-und-die-eckkneipe-in-neukolln</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 09:41:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Roland]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Roland überweist: Dieser gewaltige Betrag ist die Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale. Wenn wir Ermittlungsakten zugesandt bekommen, berechnet uns dafür die Staatsanwaltschaft bzw. die Justizkasse 12 Euro. Das sind Verfahrenskosten, die der Rechtsschutzversicherer zu erstatten hat. Kein Thema, jedenfalls für die allermeisten Versicherer. Wir bitten regelmäßig darum, diese Pauschale direkt an die Kasse zu zahlen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Roland überweist: </p>
<p><a href="http://www.rsv-blog.de/wp-content/uploads/2011/11/Roland.jpg"><img src="http://www.rsv-blog.de/wp-content/uploads/2011/11/Roland-443x70.jpg" alt="" title="Roland" width="443" height="70" class="aligncenter size-medium wp-image-2155" /></a></p>
<p>Dieser gewaltige Betrag ist die Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale. </p>
<p>Wenn wir Ermittlungsakten zugesandt bekommen, berechnet uns dafür die Staatsanwaltschaft bzw. die Justizkasse 12 Euro. Das sind Verfahrenskosten, die der Rechtsschutzversicherer zu erstatten hat. </p>
<p>Kein Thema, jedenfalls für die allermeisten Versicherer. Wir bitten regelmäßig darum, diese Pauschale direkt an die Kasse zu zahlen und gut ist&#8217;s. </p>
<p>Beim Roland geht das nicht. Dieser Versicherer macht <a href="http://www.rsv-blog.de/der-roland-und-die-12-euro" target="_blank">seit Jahren ein Heidentheater</a> um diese Pauschale. Statt den für alle Beteiligten einfachen Weg zu gehen, überweist der Versicherer die 12 Euro an uns. Oder noch &#8220;besser&#8221;: Er schreibt uns einen langen Brief und teilt mit, daß diese Pauschale in einer vor Monaten bereits geleisteten Zahlung enthalten gewesen sein soll. </p>
<p>Wenn uns diese Zahlung &#8211; auf welchem Wege auch immer &#8211; zufließt, müssen wir darauf die 19 % Umsatzsteuer erheben, eben jene 2,28 Euro. Also müssen wir dem Roland (als Vertreter unseres Mandanten) eine neue Rechnung mit der Steuer schreiben und der Versicherer überweist dann &#8211; der Roland manchmal auch erst nach ein, zwei Mahnungen &#8211; den Kleckerbetrag. </p>
<p>Mit der Berechnung, Buchung, Mahnung, Aufschreibung &#8230; haben sich dann bis zur Erledigung drei bis vier erwachsene Menschen beschäftigen müssen. </p>
<p>Man könnte fast glauben, beim Roland sitzen Betriebswirte, die sich beim Rechnen in demselben Zustand befinden wie ein Gast morgens früh um fünf in einer Neuköllner Eckkneipe. </p>
<p><strong>Update<br />
</strong>(<em>und zur Kenntnisnahme durch unsere Neuköllner Freunde</em>):</p>
<p>BGH, Urteil vom 06.04.2011 – <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;sid=84363edd2bc46430dca63a93db9540aa&#038;nr=56111&#038;pos=0&#038;anz=1" target="_blank">Az.: IV ZR 232/08</a>:</p>
<blockquote><p>2. Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungs-pauschale unterliegt nach <a href="http://dejure.org/gesetze/UStG/10.html" target="_blank" title="&sect; 10 UStG: Bemessungsgrundlage f&uuml;r Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe">§ 10 Abs. 1 UStG</a> der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von <a href="http://dejure.org/gesetze/UStG/10.html" target="_blank" title="&sect; 10 UStG: Bemessungsgrundlage f&uuml;r Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe">§ 10 Abs. 1 Satz 6 UStG</a> vor.</p>
<p>3. Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt deshalb zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer nach §§ 1, 5 (1) Buchst. a der Allgemeinen Bedin-gungen für die Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002) zu erstatten hat.</p></blockquote>
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		<title>Lob! Blitzschnelle Zusage, schnelle Zahlung</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/lob-blitzschnelle-zusage-schnelle-zahlung</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 20:42:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Gerlach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Deurag]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich muss heute ein großes Lob an die DEURAG aussprechen. In zwei unterschiedlichen Fällen stellte ich über Drebis.de Deckungsanfragen an die DEURAG. Die erste Zusage war nach unglaublichen 30 Minuten da, die zweite nach einer knappen Stunde. Beide Vorschusszahlungen waren innerhalb von wenigen Tagen ebenfalls bereits gutgeschrieben. Daher: Danke DEURAG, weiter so ! Zumindest wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich muss heute ein großes Lob an die DEURAG aussprechen. In zwei unterschiedlichen Fällen stellte ich über Drebis.de Deckungsanfragen an die DEURAG.</p>
<p>Die erste Zusage war nach unglaublichen 30 Minuten da, die zweite nach einer knappen Stunde.<br />
Beide Vorschusszahlungen waren innerhalb von wenigen Tagen ebenfalls bereits gutgeschrieben.</p>
<p>Daher: Danke DEURAG, weiter so ! Zumindest wenn man über Drebis geht, dann klappt das prima. Auf dem herkömmlichen Weg kanns immer noch etwas dauern.</p>
]]></content:encoded>
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