Archiv für die Kategorie „Roland“

Der Vertragsanwalt des Roland

Montag, 3. Mai 2010

Eine angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung hat man dem Mandanten vorgeworfen. Etwas mehr als 40 km/h innerorts zu schnell. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 200 Euro Geldbuße vor, es gibt 4 Flens und einen Monat Fahrverbot. Ermittelt wurde die Geschwindigkeit durch eine Weg-Zeit-Messung, deren Richtigkeit die Polizeibeamten regelmäßig bestätigen.

Der Mandant wandte sich zunächst an seinen Rechtsschutzversicherer, an den Roland.

Der freundliche Mitarbeiter des Versicherers konnte dem Mandanten auch einen richtigen Rat geben: Er möge sich an einen Anwalt wenden. Und dem Mandanten wurde gleich auch der Namen und die Telefonnummer eines Roland-Vertragsanwalts mitgeteilt.

Dieser Vertragsanwalt erkannte anhand der Eckdaten recht schnell, daß die “Messung” kaum erfolgreich angreifbar ist. Polizeibeamte sind als Zeugen im Ordnungswidrigkeitenverfahren quasi “unkaputtbar”. Wegen mangelnder Erfolgsaussichten riet der Vertragsanwalt des Roland dem Mandanten auch davon ab, weiter gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Der Mandant holte sich eine zweite Meinung über Erfolgsaussichten ein und schrieb uns eine eMail. Am Ende erhielten wir den Auftrag, weil wir ihm einen Erfolg quasi garantieren konnten.

Der Vertragsanwalt hatte zwei wesentliche Punkte nicht abgefragt: Die Punkte des Mandanten bzw. deren Tilgungs- und Löschungsfrist. Und den Zeitpunkt seines Auslands-Urlaubs.

Wir werden nun durch das Rechtsmittelverfahren erreichen, daß die neuen Punkte den Ablauf der Löschungsfrist der Voreintragungen nicht hemmen. Am Ende wird der Mandant die erwähnten vier Punkte in Flensburg haben und nicht die 12, die er gehabt hätte, wenn er dem Rat des Vertragsanwalts gefolgt wäre.

Und: Der Mandant wird das Fahrverbot absitzen können, während er im sonnigen Süden am Strand liegt und dort ohnehin kein Auto fahren wollte.

Ein netter Versuch des Rolands und seines (sic!) Anwalts: Man versucht zu sparen, wo man kann.

Ich gehe nicht davon aus, daß der Kollege dem Mandanten wider besseres Wissen falsch beraten hat. Aber eine fundierte Aus- und Fortbildung läßt sich eben nicht von den Dumpingpreisen finanzieren, für die diese Sorte von Anwälten die Interessen des Versicherers wahrnehmen. Und dann passieren eben solche groben Fehler.

Ich rate nicht dazu, daß alle Versicherungsnehmer des Roland nun unsere Kanzlei mit der Verteidigung beauftragen. Aber ich rate dringend davon ab, Vertragsanwälte von Versicherern zu mandatieren, ganz einfach, weil sie meiner Ansicht nach nicht einseitig die Interesse des Mandanten vertreten (können). Das Beispiel zeigt, wo so etwas enden kann.

Schon wieder: Der Roland und die 12 Euro

Mittwoch, 28. April 2010

In einer Verkehrsunfallsache hat uns der Mandant sowohl mit der Schadenregulierung als auch ein paar Wochen später mit der Verteidigung in einer Bußgeldsache beauftragt; es stand zunächst ein Mitverschulden des Mandanten zur Rede.

Wir haben zuerst Akteneinsicht in der Unfallsache beantragt und erhalten. Nach dem üblichen Kampf um Versendungspauschale hat sich der Roland herabgelassen und die 12 Euro irgendwie erstattet.

Nun hat sich parallel dazu die Bußgeldsache weiter entwickelt, so daß wir knapp vier Monate nach dem Unfall erneut (ergänzende) Akteneinsicht beantragt und erhalten haben. Auch dafür sind wieder 12 Euro angefallen, die der Versicherer (mit oder ohne Umsatzsteuer) zu erstatten hat.

Diese gewaltige Unsumme hat der Roland erwartungsgemäß nicht gleich parat. Deshalb muß der Herr Jens G. erst einmal nachfragen, bevor er die Diskussion über die Erstattungsfähigkeit beginnen kann:

Selbstverständlich haben wir hier Langeweile und unterhalten uns gern stundenlang wegen der 12 Euro mit irgendwelchen Schadenssachbearbeitern.

Oder wir nutzen die Zeit, um schlicht dem Mandanten die Kosten in Rechnung zu stellen, aber nicht ohne ihm mitzuteilen, was wir (und viele andere Kollegen) von diesem Versicherer halten und ihn über sein Sonderkündigungsrecht zu informieren.

Unglaublich, dieser Laden.

DBV-Winterthur ist jetzt Roland

Mittwoch, 7. April 2010

Der Roland teilt mit:

In einem von der BaFin genehmigten Vertrag wurde der Rechtsschutz-Vertragsbestand der DBV-Winterthur Vers.- AG auf die Roland-Rechtsschutz Vers.- AG übertragen. Wir übernehmen daher auch die Bearbeitung der zu diesem Bestand genannten Rechtsschutzfälle.

Leider, möchte man sagen. Während die DBV meine Vorschussnote seinerzeit noch kurzfristig und unkompliziert ausgeglichen hat, möchte der Roland in einer Owi-Sache jetzt erst einmal mein Einlassungsschreiben gegenüber der Staatsanwaltschaft und den bisherigen wesentlichen Schriftwechsel.

Wenn ich mir den so recht ansehe, dürfte hier eine über der üblichen Mittelgebühr liegende Honorierung angemessen sein. ;-)

Der Roland und die Kostenerstattung

Montag, 1. März 2010

Ein großes Problem hat der Roland schon seit längerer Zeit mit den pauschalen Kosten, die für die Übersendung der Ermittlungsakte entstehen. Mittlerweile nimmt das Regulierungsverhalten dieses Versicherers allerdings pathologische Formen an.

Wenn die Ermittlungsbehörde oder das Gericht dem Verteidiger die Akte zusendet, werden dem Anwalt dafür 12 Euro berechnet. Die Kosten muß der Rechtsschutzversicherer erstatten.

Wir haben es bisher so gehalten, daß wir die Kostenrechnung der Justizkasse an den Versicherer schicken, damit dieser die 12 Euro an direkt an die Justizkasse überweist. Das klappt mit allen Versicherern reibungslos – sehr zur Freude aller Beteiligten.

Mit diesem Vorgehen scheint der Roland allerdings hoffnungslos überfordert zu sein. Jedenfalls hat dieser Versicherer über lange Zeit es nicht geschafft, ein Verfahren zu entwickeln, wie er die Erstattung dieser 12 Euro in den Griff bekommt. Ich weiß nicht, was daran so schwierig ist: Eingang der Zahlungsaufforderung – Überweisung – und gut ist’s.

Insgesamt fünf Mal war das roland’sche Aktenversendungs-Pauschalen-Problem bereits Thema hier im Blog:

Nun gibt es eine neue Variante, die sich die Pathologen hochqualifizierten Juristen beim Roland ausgedacht haben.

Auf unsere Vorschußbitte (Grundgebühr + Verfahrensgebühr + Erledigungsgebühr + Auslagen und Steuern = 285,60 Euro) reagiert der Sparfuchsroland wie folgt:

Wir überweisen gleichzeitig an Sie einen Betrag in Höhe von pauschal (incl. Akteneinsichtsgebühr) 200,00 EUR.

Incl. Akteneinsichtsgebühr. Aha! Das hat man schnell ‘mal überlesen, wenn man sich über die willkürliche Kürzerei dieses Versicherers nicht mehr ärgern will.

Nun haben wir – wie eingangs beschrieben – dem Kürzer Versicherer die Kostenrechnung über die 12 Euro geschickt, damit er sie an die Kasse überweist. Am Samstagnachmittag erreichte uns darauf ein Fax:

Der Versicherer weigert sich also auf diesem Wege die 12 Euro an die Kasse zu zahlen. Was die gesamte Abrechnerei des Mandats am Ende deutlich verkomplifizieren wird.

Diese Komplifikationen machen wir hier allerdings nicht mit, weil wir unseren Mandanten verteidigen und nicht herumspielen wollen: Wir stellen nun dem Versicherungsnehmer des Roland diese 12 Euro in Rechnung. Und zwar zuzüglich Umsatzsteuer, also insgesamt 14,28 Euro. Die wird er zuerst an uns überweisen und dann vom Roland erstattet verlangen.

Neben dieser Rechnung wird der Mandant dann auch noch einen entsprechenden Ratschlag bekommen: Wie kündige ich den Versicherungsvertrag und wie finde ich einen seriösen Versicherer. Der Mandant wird sich bedanken. Bei seinem Versicherer.

Diesen Roland kann man echt keinem empfehlen. Niemandem.

Anwalt prügelt sich für den Roland

Mittwoch, 7. Oktober 2009

Nachdem hier im Blog mehrfach bereits über die sogenannten “Partner-Anwälte” der Versicherer und deren Interessen-Konflikte geschrieben wurde, fiel mir gestern in der Mittagspause eine ganzseitige Anzeige des Roland in der Illustrierten Stern in die Hände.

Der Roland wirbt mit dem Foto eines Strafverteidigers, der sich mit einem blauen Auge und einem Heftpflaster ablichten ließ.

Daß ich diese Vorlage für einen sehr polemischen Beitrag auch in unserem Kanzlei-Blog verwandeln mußte, wird mir der Kollege – ein Ringkämpfer – sicherlich nachsehen.

Es bleibt im Kern bei der Warnung: Wer sich von einem Anwalt beraten läßt, der – wenn auch nur im geringen Umfang – abhängig ist vom Geld oder den Empfehlungen eines Versicherers, muß einkalkulieren, daß er falsch beraten wird.

Insbesondere ein Strafverteidiger kann nicht Diener zweier Herren sein. Dasselbe gilt auch für alle anderen Rechtsgebiete, in denen Rechtsanwälte als unabhängige Berater dem Mandanten zur Seite stehen sollten.

Der Partner-Anwalt eines Versicherers ist am Ende nicht unabhängig.

Finanztest testet Rechtsschutzversicherer

Mittwoch, 22. Juli 2009

Die August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet über Rechtsschutzversicherer.

Unter dem Titel Versicherer unter Beobachtung heißt es freundlich warnend:

Nicht ermitteln können wir, ob die Versicherer stets flott helfen. Selbstverständlich ist das nicht. So haben Finanztest-Umfragen in der Vergangenheit gezeigt, dass die Anwälte die Rechtsschutzversicherer sehr unterschiedlich bewerten. Wer wissen will, ob sein künftiger Versicherer unter Anwälten als „sperrig“ gilt, kann sich auf der Internetseite www.rsv-blog.de einen Eindruck verschaffen.

Wir bedanken uns bei der Finanztest-Redaktion für die Erwähnung unserer Erfahrungsberichte in dem Beitrag. Ganz besonders freuen wir uns über den Hinweis auf die (besonders) schwarzen Schafe der Branche:

Zögerliche Bearbeitung der Deckungsanfrage stellen wir zum Beispiel immer wieder bei der Arag fest. Auch Roland und Concordia zeichnen sich mitunter durch großen Widerstand aus“, berichtet Rechtsanwalt Carsten Hoenig, einer der Betreiber der Seite.

Genau, deswegen raten die meisten der Anwälte, die hier über ihre Erfahrungen berichten, von diesen Versichern ab. Der Preis ist nicht entscheidend, sondern die Leistung. Und die ist nach meiner Einschätzung bei den genannten drei Versicherern, ganz besonders aber bei der ARAG, das Geld nicht wert.

Wichtig: Die Beurteilungen durch Anwälte sind nur Momentaufnahmen. Das Verhalten der Versicherer kann sich ändern. „Zuletzt etwa fiel die Allianz durch Verzögerungen auf“, berichtet zum Beispiel Anwalt Hoenig. „Nun läuft es aber wieder glatt.“

schreibt die Finanztest dazu am Ende. Das ist richtig. Bei der ARAG, dem Roland und der Concordia dauert dieser Moment unserer Erfahrung nach allerdings schon einige lange Jahre.

Roland – inkognito

Montag, 11. Mai 2009

Der Roland spart, wo er kann. Und wenn es am Briefkopf ist.

chaosroland

So sieht die Post aus, die wir seit einiger Zeit wiederholt vom Roland erhalten. Mit Brille und ein wenig Lust am Suchen, identifiziert man aber den Absender irgendwann.

Der Inhalt dieses Schreibens bestätigt den Eindruck, daß man nicht nur beim äußeren Auftritt gespart hat, sondern auch noch bei Personal, das die Anfragen der Versicherungsnehmer beantwortet.

Es soll tatsächlich noch Leute geben, die für so eine Leistung Geld bezahlen.

Dem Roland ist alles egal

Dienstag, 31. März 2009

Rechtsanwalt Meyer kommentierte den etwas älteren Beitrag “Roland – am besten sofort kündigen” wie folgt:

Man kann’s (leider) nur bestätigen: Die Roland RSV zu kündigen, ist im Zweifel kein Fehler.

Konkret ist es mir gelungen, in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsrichter den Bußgeldbescheid von 4 (in Worten: vier) Zentralregisterpunkten auf einen zu reduzieren. In meinem Abschlußschreiben wies ich auf eine bereits bestehende Punktebelastung des Mandanten hin; nach Abrechnung verweigerte mir der Sachbearbeiter fernmündlich ohne nachvollziehbare Begründung dennoch die Mittelgebühr.

Als ich ankündigte, die Honorardifferenz unmittelbar beim Mandanten – also beim VN – zu liquidieren zu wollen, gab man mir zu verstehen, das “sei dem Roland egal”.

Das – m. E. rechtwidrige – systematische Unterschreiten der Mittelgebühr scheint beim Roland eine gerne gewählte Kostendämpfungsmaßnahme zu sein.

Dieses arrogante Verhalten gegenüber dem Kollegen sollte Berücksichtigung finden bei denen, die einen seriösen Rechtsschutzversicherer für sich suchen. Der Roland ist ein solcher gewiß nicht.

Roland – Vehemenz in der Diktion Ihrer Korrespondenz

Montag, 9. März 2009

Rechtsanwalt Stefan H. Markel aus Köln ergänzt seine schlechten Erfahrungen, die er – wie viele Kollegen bereits zuvor auch schon – mit dem Roland machen mußte:

Ich hatte bereits von der Zahlungsweigerung der Roland-RSV berichtet.

Der Roland hatte ich daraufhin am 16. Februar 09 u.a. geschrieben:

„Nach den mir vorliegenden Informationen hat die Gegenseite ihren Bevollmächtigten einen unbedingten Klageauftrag erteilt. Dieser ist allerdings nicht mit Ihnen abzustimmen.

So weit Sie zu verstehen geben wollen, es sei seitens Ihres VN ein unbedingter Klageauftrag erforderlich, sei darauf hingewiesen, dass mein Mandant, ihr VN, hier nicht Kläger, sondern Beklagte wäre. Ein Auftrag zur Klageerhebung verbietet sich daher. (…)

Angesichts der bisherigen Korrespondenz teile ich Ihnen aber mit, dass mir unterdessen unbedingter Klageauftrag gegen die Roland Rechtsschutzversicherung erteilt wurde und diesseits der hier zugrunde liegende Sachverhalt im bekannten www.rsv-blog.de veröffentlicht wird.“

Nun erhielt ich ein Fax der Roland-Versicherung, in welcher diese die Begleichung der Kostennote mitteilte. Darin heißt es wörtlich:

„Im Übrigen erlauben wir uns drauf hinzuweisen, dass die Vehemenz in der Diktion Ihrer Korrespondenz mit uns hier durchaus auf Befremden stößt.“

Es lohnt sich also manchmal, vehement zu sein.

Eine Kostendeckung für das von der Gegenseite angekündigte gerichtliche Verfahren wurde allerdings immer noch nicht erteilt….

Vehemenz, also ein Holzhammer, ist offenbar das, was den Roland in Bewegung setzt. Wenn auch nur vorübergehend und auch nur ein kleines Stück. Vielleicht trägt ja dieser Artikel dazu bei, diesem Versicherer auch die noch fehlende Deckungszusage zu entlocken.

Ein absoluter Fachmann des Roland

Dienstag, 3. März 2009

Rechtsanwalt Eugen Stützle aus 71083 Herrenberg berichtet über seine Erfahrungen mit einem Fall, der sicherlich kein Einzelfall sein dürfte:

Während ein Freund mit Roland Karlsruhe keine Probleme hat, habe ich der Geschäftsstelle in Stuttgart jahrelang immer zu Weihnachten geschrieben, dass sie im ablaufenden Jahr wieder die RSV war, die am schlechtesten reguliert hat.

Was mir aber jetzt zu Ohren gekommen und verbürgt ist, ist wert zur Veröffentlichung gebracht zu werden :

Ein hiesiger Versicherungsnehmer der Roland verliert die Fahrerlaubnis wegen Alkohol und sucht den Versicherungsvertreter auf. Da wird ihm “ein absoluter Fachmann” in einer 50 km entfernten Kreisstadt empfohlen.

Mag sein, dass es hier unter 25 Kollegen keinen gibt, der etwas von Verkehrsstrafrecht versteht. Aber unter den ca. 1.500 Kollegen in Böblingen, Sindelfingen und Stuttgart (35 km) ist auch keiner ??

Dann muss der arme Versicherungsnehmer ohne Fahrerlaubnis eben 50 km weit in die andere Richtung.

Ob der Kollege dort ein Abkommen mit Roland hat?

Mutet der Roland hier dem Versicherungsnehmer zu, lange Reisen zu unternehmen, damit er die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen kann, der für den Roland kostengünstiger arbeitet als ein unabhängiger Anwalt? Abwegig erscheint der Gedanke beim Roland jedenfalls nicht.