Archiv für 'Roland'

Der Roland und die Kostenerstattung

1. März 2010, 8:00 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Ein großes Problem hat der Roland schon seit längerer Zeit mit den pauschalen Kosten, die für die Übersendung der Ermittlungsakte entstehen. Mittlerweile nimmt das Regulierungsverhalten dieses Versicherers allerdings pathologische Formen an.

Wenn die Ermittlungsbehörde oder das Gericht dem Verteidiger die Akte zusendet, werden dem Anwalt dafür 12 Euro berechnet. Die Kosten muß der Rechtsschutzversicherer erstatten.

Wir haben es bisher so gehalten, daß wir die Kostenrechnung der Justizkasse an den Versicherer schicken, damit dieser die 12 Euro an direkt an die Justizkasse überweist. Das klappt mit allen Versicherern reibungslos – sehr zur Freude aller Beteiligten.

Mit diesem Vorgehen scheint der Roland allerdings hoffnungslos überfordert zu sein. Jedenfalls hat dieser Versicherer über lange Zeit es nicht geschafft, ein Verfahren zu entwickeln, wie er die Erstattung dieser 12 Euro in den Griff bekommt. Ich weiß nicht, was daran so schwierig ist: Eingang der Zahlungsaufforderung – Überweisung – und gut ist’s.

Insgesamt fünf Mal war das roland’sche Aktenversendungs-Pauschalen-Problem bereits Thema hier im Blog:

Nun gibt es eine neue Variante, die sich die Pathologen hochqualifizierten Juristen beim Roland ausgedacht haben.

Auf unsere Vorschußbitte (Grundgebühr + Verfahrensgebühr + Erledigungsgebühr + Auslagen und Steuern = 285,60 Euro) reagiert der Sparfuchsroland wie folgt:

Wir überweisen gleichzeitig an Sie einen Betrag in Höhe von pauschal (incl. Akteneinsichtsgebühr) 200,00 EUR.

Incl. Akteneinsichtsgebühr. Aha! Das hat man schnell ‘mal überlesen, wenn man sich über die willkürliche Kürzerei dieses Versicherers nicht mehr ärgern will.

Nun haben wir – wie eingangs beschrieben – dem Kürzer Versicherer die Kostenrechnung über die 12 Euro geschickt, damit er sie an die Kasse überweist. Am Samstagnachmittag erreichte uns darauf ein Fax:

Der Versicherer weigert sich also auf diesem Wege die 12 Euro an die Kasse zu zahlen. Was die gesamte Abrechnerei des Mandats am Ende deutlich verkomplifizieren wird.

Anwalt prügelt sich für den Roland

7. Oktober 2009, 8:00 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Nachdem hier im Blog mehrfach bereits über die sogenannten “Partner-Anwälte” der Versicherer und deren Interessen-Konflikte geschrieben wurde, fiel mir gestern in der Mittagspause eine ganzseitige Anzeige des Roland in der Illustrierten Stern in die Hände.

Der Roland wirbt mit dem Foto eines Strafverteidigers, der sich mit einem blauen Auge und einem Heftpflaster ablichten ließ.

Daß ich diese Vorlage für einen sehr polemischen Beitrag auch in unserem Kanzlei-Blog verwandeln mußte, wird mir der Kollege – ein Ringkämpfer – sicherlich nachsehen.

Es bleibt im Kern bei der Warnung: Wer sich von einem Anwalt beraten läßt, der – wenn auch nur im geringen Umfang – abhängig ist vom Geld oder den Empfehlungen eines Versicherers, muß einkalkulieren, daß er falsch beraten wird.

Insbesondere ein Strafverteidiger kann nicht Diener zweier Herren sein. Dasselbe gilt auch für alle anderen Rechtsgebiete, in denen Rechtsanwälte als unabhängige Berater dem Mandanten zur Seite stehen sollten.

Der Partner-Anwalt eines Versicherers ist am Ende nicht unabhängig.

Finanztest testet Rechtsschutzversicherer

22. Juli 2009, 8:00 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Die August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet über Rechtsschutzversicherer.

Unter dem Titel Versicherer unter Beobachtung heißt es freundlich warnend:

Nicht ermitteln können wir, ob die Versicherer stets flott helfen. Selbstverständlich ist das nicht. So haben Finanztest-Umfragen in der Vergangenheit gezeigt, dass die Anwälte die Rechtsschutzversicherer sehr unterschiedlich bewerten. Wer wissen will, ob sein künftiger Versicherer unter Anwälten als „sperrig“ gilt, kann sich auf der Internetseite www.rsv-blog.de einen Eindruck verschaffen.

Wir bedanken uns bei der Finanztest-Redaktion für die Erwähnung unserer Erfahrungsberichte in dem Beitrag. Ganz besonders freuen wir uns über den Hinweis auf die (besonders) schwarzen Schafe der Branche:

Zögerliche Bearbeitung der Deckungsanfrage stellen wir zum Beispiel immer wieder bei der Arag fest. Auch Roland und Concordia zeichnen sich mitunter durch großen Widerstand aus“, berichtet Rechtsanwalt Carsten Hoenig, einer der Betreiber der Seite.

Genau, deswegen raten die meisten der Anwälte, die hier über ihre Erfahrungen berichten, von diesen Versichern ab. Der Preis ist nicht entscheidend, sondern die Leistung. Und die ist nach meiner Einschätzung bei den genannten drei Versicherern, ganz besonders aber bei der ARAG, das Geld nicht wert.

Wichtig: Die Beurteilungen durch Anwälte sind nur Momentaufnahmen. Das Verhalten der Versicherer kann sich ändern. „Zuletzt etwa fiel die Allianz durch Verzögerungen auf“, berichtet zum Beispiel Anwalt Hoenig. „Nun läuft es aber wieder glatt.“

schreibt die Finanztest dazu am Ende. Das ist richtig. Bei der ARAG, dem Roland und der Concordia dauert dieser Moment unserer Erfahrung nach allerdings schon einige lange Jahre.

Roland – inkognito

11. Mai 2009, 8:00 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Der Roland spart, wo er kann. Und wenn es am Briefkopf ist.

chaosroland

So sieht die Post aus, die wir seit einiger Zeit wiederholt vom Roland erhalten. Mit Brille und ein wenig Lust am Suchen, identifiziert man aber den Absender irgendwann.

Der Inhalt dieses Schreibens bestätigt den Eindruck, daß man nicht nur beim äußeren Auftritt gespart hat, sondern auch noch bei Personal, das die Anfragen der Versicherungsnehmer beantwortet.

Es soll tatsächlich noch Leute geben, die für so eine Leistung Geld bezahlen.

Dem Roland ist alles egal

31. März 2009, 8:00 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog

Rechtsanwalt Meyer kommentierte den etwas älteren Beitrag “Roland – am besten sofort kündigen” wie folgt:

Man kann’s (leider) nur bestätigen: Die Roland RSV zu kündigen, ist im Zweifel kein Fehler.

Konkret ist es mir gelungen, in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsrichter den Bußgeldbescheid von 4 (in Worten: vier) Zentralregisterpunkten auf einen zu reduzieren. In meinem Abschlußschreiben wies ich auf eine bereits bestehende Punktebelastung des Mandanten hin; nach Abrechnung verweigerte mir der Sachbearbeiter fernmündlich ohne nachvollziehbare Begründung dennoch die Mittelgebühr.

Als ich ankündigte, die Honorardifferenz unmittelbar beim Mandanten – also beim VN – zu liquidieren zu wollen, gab man mir zu verstehen, das “sei dem Roland egal”.

Das – m. E. rechtwidrige – systematische Unterschreiten der Mittelgebühr scheint beim Roland eine gerne gewählte Kostendämpfungsmaßnahme zu sein.

Dieses arrogante Verhalten gegenüber dem Kollegen sollte Berücksichtigung finden bei denen, die einen seriösen Rechtsschutzversicherer für sich suchen. Der Roland ist ein solcher gewiß nicht.

Roland – Vehemenz in der Diktion Ihrer Korrespondenz

9. März 2009, 15:38 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog

Rechtsanwalt Stefan H. Markel aus Köln ergänzt seine schlechten Erfahrungen, die er – wie viele Kollegen bereits zuvor auch schon – mit dem Roland machen mußte:

Ich hatte bereits von der Zahlungsweigerung der Roland-RSV berichtet.

Der Roland hatte ich daraufhin am 16. Februar 09 u.a. geschrieben:

„Nach den mir vorliegenden Informationen hat die Gegenseite ihren Bevollmächtigten einen unbedingten Klageauftrag erteilt. Dieser ist allerdings nicht mit Ihnen abzustimmen.

So weit Sie zu verstehen geben wollen, es sei seitens Ihres VN ein unbedingter Klageauftrag erforderlich, sei darauf hingewiesen, dass mein Mandant, ihr VN, hier nicht Kläger, sondern Beklagte wäre. Ein Auftrag zur Klageerhebung verbietet sich daher. (…)

Angesichts der bisherigen Korrespondenz teile ich Ihnen aber mit, dass mir unterdessen unbedingter Klageauftrag gegen die Roland Rechtsschutzversicherung erteilt wurde und diesseits der hier zugrunde liegende Sachverhalt im bekannten www.rsv-blog.de veröffentlicht wird.“

Nun erhielt ich ein Fax der Roland-Versicherung, in welcher diese die Begleichung der Kostennote mitteilte. Darin heißt es wörtlich:

„Im Übrigen erlauben wir uns drauf hinzuweisen, dass die Vehemenz in der Diktion Ihrer Korrespondenz mit uns hier durchaus auf Befremden stößt.“

Es lohnt sich also manchmal, vehement zu sein.

Eine Kostendeckung für das von der Gegenseite angekündigte gerichtliche Verfahren wurde allerdings immer noch nicht erteilt….

Vehemenz, also ein Holzhammer, ist offenbar das, was den Roland in Bewegung setzt. Wenn auch nur vorübergehend und auch nur ein kleines Stück. Vielleicht trägt ja dieser Artikel dazu bei, diesem Versicherer auch die noch fehlende Deckungszusage zu entlocken.

Ein absoluter Fachmann des Roland

3. März 2009, 9:00 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog

Rechtsanwalt Eugen Stützle aus 71083 Herrenberg berichtet über seine Erfahrungen mit einem Fall, der sicherlich kein Einzelfall sein dürfte:

Während ein Freund mit Roland Karlsruhe keine Probleme hat, habe ich der Geschäftsstelle in Stuttgart jahrelang immer zu Weihnachten geschrieben, dass sie im ablaufenden Jahr wieder die RSV war, die am schlechtesten reguliert hat.

Was mir aber jetzt zu Ohren gekommen und verbürgt ist, ist wert zur Veröffentlichung gebracht zu werden :

Ein hiesiger Versicherungsnehmer der Roland verliert die Fahrerlaubnis wegen Alkohol und sucht den Versicherungsvertreter auf. Da wird ihm “ein absoluter Fachmann” in einer 50 km entfernten Kreisstadt empfohlen.

Mag sein, dass es hier unter 25 Kollegen keinen gibt, der etwas von Verkehrsstrafrecht versteht. Aber unter den ca. 1.500 Kollegen in Böblingen, Sindelfingen und Stuttgart (35 km) ist auch keiner ??

Dann muss der arme Versicherungsnehmer ohne Fahrerlaubnis eben 50 km weit in die andere Richtung.

Ob der Kollege dort ein Abkommen mit Roland hat?

Mutet der Roland hier dem Versicherungsnehmer zu, lange Reisen zu unternehmen, damit er die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen kann, der für den Roland kostengünstiger arbeitet als ein unabhängiger Anwalt? Abwegig erscheint der Gedanke beim Roland jedenfalls nicht.

Roland tritt nach

17. Februar 2009, 8:00 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog

Wieder einmal eine unschöne Erfahrung mit der Roland machte Herr Rechtsanwalt Stefan H. Markel aus Köln:

Mandant mindert die Wohnraummiete seit mehreren Jahren, ohne dass die wechselnden Eigentümer die Mängel Schäden beseitigen. Bei jedem neuen Eigentümer erfolgt aber eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges.

Unter anderem, weil die Roland bei der Erfüllung ihrer Vertragspflichten zickt, wird der Versicherungsvertrag vom Kunden zum 01.04.07 gekündigt.

In 2008 erfolgt wieder eine neue Kündigung des neuen Eigentümers der Wohnung. Die neue Versicherung schreibt zu recht, zum Zeitpunkt der ersten Pflichtverletzung, nämlich Entstehung von Mängeln, habe Versicherungsschutz noch nicht bestanden.

Auch die Roland wehrt zunächst ab, tritt aber nach erfolgtem Hinweis auf ihre ARB dann doch – zunächst außergerichtlich- ein. Nach Androhung einer unmittelbar bevorstehenden Klageerhebung durch die Gegenseite und Auftrag auf Klageabwehr wird durch Besprechung mit der Gegenseite erreicht, dass zunächst vor Klageerhebung ein Besichtigungstermin stattfinden soll.

Dies wird der Roland mit einer 1,3 Terminsgebühr Anfang Januar 2009 in Rechnung gestellt und erläutert, ohne dass irgend eine Reaktion erfolgt. Auf Nachfragen erklärt die Roland endlich am 28. 01. 2009:

„Wir befinden uns hier im außergerichtlichen Verfahrensstadium. Dort fällt die Terminsgebühr nicht an. Eine weitergehende Deckungszusage haben wir bislang nicht erteilt.“

Wiederum auf schriftliche Erläuterung und Nachfragen wird am 12.02.2008 erklärt: Das Entstehen der Terminsgebühr setzt einen Klageauftrag voraus, der als kostenauslösende Maßnahme mit ihr – der Versicherung – abzustimmen sei. Außerdem:

“Falls die von Ihnen durchgeführten Besprechungen tatsächlich dazu geführt haben sollten, dass das Klageverfahren letzten Endes vermieden wird, werden wir uns gerne noch einmal mit ihrer Kostennote befassen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Zahlung jedoch nicht erfolgen.”

Die Roland hat also schon nicht verstanden, dass ihr Kunde hier nicht Kläger, sondern Beklagter ist. Daher kann ihr Kunde auch keinen Klageauftrag erteilen, was aber nach Roland Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist.

Als der VN selbst bei der Roland anruft, wird ihm – ihm kamen bald die Tränen – erklärt, man habe doch in dieser Angelegenheit “so sooo viel gezahlt..”.

Der Versicherungsnehmer hat übrigens bis zum letzten Vertragstag seine Pflichten erfüllt und die Prämie gezahlt.

Roland, gekränkt durch Kündigung?

21. Mai 2008, 16:18 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog

Die Friedrichshainer Kollegin, Rechtsanwältin Grit Andersch, beschreibt das Verhalten des Roland in einer mietrechtlichen Auseinandersetzung:

Eine bei der Roland Rechtsschutzversicherung AG versicherte Mandantin steht mal wieder im Regen.

Sie wurde von mir außergerichtlich in einer Mietsache vertreten. Der Fall konnte zu einem großen Teil nach Telefonaten mit der Gegenseite und endlos vielen Schreiben außergerichtlich geklärt werden. Der Mangel wurde behoben. Die Rechnung mit berechtigter erhöhter Gebühr wurde prompt ausgeglichen. Nur wegen einer kleinen zweimonatigen Mietminderung, die nicht einmal 100 € betrug, ging die Gegenseite vor Gericht. Eigentlich kein Problem die Deckungszusage kam innerhalb von 5 Tagen. Bis hierhin gab es nur Grund zur Begeisterung.

Nun hat der Richter die Zeugen gehört und sich dafür entschieden, den Zeugen der Gegenseite mehr Glauben zu schenken. Die Mandantin hat den Gerichtstreit leider verloren.

Glücklicherweise gab es ja die Rechtsschutzversicherung sollte man meinen. Vielleicht lag es ja nur daran, dass die Mandantin inzwischen zu einem anderen Rechtsschutzversicherer gewechselt ist, aber die Roland Rechtsschutzversicherung AG beruft sich nun darauf, dass sie ja für den vorgerichtlichen Teil die Kosten erstattet hat, diese ohnehin viel zu hoch waren und meint nun, dass weitere Zahlungen nicht mehr nötig seien. Sie fordert Unterlagen an, auf die es im Rechtsstreit überhaupt nicht ankam und sitzt die Sache aus. Die Mandantin sitzt nun auf den Kosten von über 300 €. Der Gerichtsvollzieher hat sich bereits angekündigt. Hierfür fallen auch noch einmal Kosten an. Vielen Dank Roland!

Das sieht ganz danach aus, als wenn der Versicherer gekränkt wäre über die Kündigung und nun eine Retourkutsche fährt. Aber: Bei dieser Qualität der Leistungen, für die der Roland als Rechtsschutzversicherer unter den Anwälten bekannt ist, sollte sich der Versicherer nicht wundern, daß ihm die Kunden davon laufen. Es bleibt zu hoffen, daß sich solch ein unakzeptables Verhalten auch unter potentiellen Kunden herumspricht, damit sie sich an seriöse Versicherungsunternehmen wenden.

Roland versichert Untersuchungshäftlinge

16. Februar 2008, 9:34 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Als Zusatzleistung zum normalen Universal-Straf-Rechtsschutz können Führungskräfte ein so genanntes U-Haft-Package abschließen. Im Falle von Rechtsproblemen oder einer Inhaftierung im In- oder Ausland erhalten leitende Angestellte finanzielle und organisatorische Unterstützung. So werden beispielsweise Angehörige, Behörden oder die Deutsche Botschaft kontaktiert, bei Bedarf Medikamente besorgt oder ein Anwalt eingeschaltet. Für die Dauer einer Inhaftierung bezahlt die Versicherung darüber hinaus ein U-Haft-Tagegeld, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden.

Quelle: Staufenbiel
Link gefunden bei Jurabilis

Dazu heißt es auf der Website von Roland:

Falschbilanzierung, Steuervergehen oder Umweltverßstöße – Führungskräfte in Unternehmen können schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Schon diese Tatsache ist unangenehm genug. Sobald jedoch Haftgründe hinzukommen, wird die Situation für den Betroffenen dramatisch. Alleine in Deutschland kommen pro Jahr rund 24.000 Personen in Untersuchungshaft. Ein großer Teil davon aufgrund eines Vergehens bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit.

Diese Leute will der Roland also versichern. Naja, ob sich das rechnet, weiß ich nicht. Jedenfalls würde ich mich nicht unbedingt dort mit meinem vollen Namen und Anschrift versichern wollen. Die Datei der Versicherten eines solchen Pakets dürfte sicherlich das Interesse von so manchem Fahnder bei der Staatsanwaltschaft und der Finanzverwaltung wecken. ;-)