Archive for the ‘Uncategorized’ Category

NRV nervt !

Mittwoch, Juli 9th, 2014

Ist NRV eigentlich die Abkürzung für nervige Rechtsschutz-Versicherung?

Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung; wie üblich habe ich meiner Kostendeckungsanfrage (nebst Vorschussnote) die entsprechende Anhörung beigefügt. Die dortige VN ist 53 Jahre alt. Auf dem Beweisfoto ist relativ gut eine deutlich jüngere Dame zu erkennen.

NRV fragt nach:

Handelt es sich bei der betroffenen Person um den Ehegatten des Versicherungsnehmers?

Schon ersichtlich nicht wirklich sinnvoll (ggf. auch wegen Mitversicherung berechtigter Fahrer), aber o.k.: „Tochter der VN“, per Fax retour.

Das reicht aber immer noch nicht, jetzt kommt die nächste Frage:

Teilen sie uns bitte mit, auf wen das hier betroffene Fahrzeug zugelassen ist.

Also erklären wir das denen auch noch:

„Da Geschwindigkeitssünder (außer bei Lasermessungen) bekanntlich nicht vor Ort angehalten werden, führen sog. „Blitzerfotos“ zu Kennzeichenanzeigen. Deren Bearbeitungsart setze ich als bekannt voraus: Es wird der/die Kfz-Halter(in) ermittelt und diesem/dieser der Anhörungsbogen und ggf. auch ein Bußgeldbescheid übersandt.

Wie Sie dem Ihnen bereits übersandten Anhörungsbogen entnehmen können, wurde die Messung mit einem stationären Gerät vorgenommen und der Tatvorwurf richtet sich bisher ausschließlich gegen Ihre VN. Unter Berücksichtigung dessen dürfte sich Ihre Frage, auf wen der betroffene PKW zugelassen ist, erledigt haben – oder unschwer selbst zu beantworten sein.“

Mal sehen, was als nächstes kommt.

P.S: Ob man diese Fragen immer wieder mit einem zehnzeiligen Absatz über Auskunfts- und Unterrichtungspflichten eines VN garnieren muss, mag auch bezweifelt werden.

P.P.S.: Meine Vorschussnote ist natürlich nach wie vor offen.

D.A.S. – mal wieder knauserig

Freitag, Juni 13th, 2014

Es geht um einen Mahnbescheid über bescheidene 350.- €. Die DAS erteilt Kostendeckungszusage, Mahnbescheid wird beantragt, Rechnung an DAS, u.a.:

1,0 Verfahrensgebühr für Mahnbescheid, Nr. 3305 VV RVG 45,00 €
0,5 Verfahrensgebühr für Vollstreckungsbescheid, Nr. 3308 VV RVG 22,50

nebst der üblichen Nebenkosten und MwSt.

Was macht D.A.S.? Kürzt natürlich die 22,50 € und schreibt:

„Sie haben bisher nur einen Mahn- aber keinen Vollstreckungsbescheid beantragt. Die Gebühr nach 3308 VV RVG ist somit noch nicht angefallen.“

Stimmt, aber § 9 RVG ist völlig unbekannt, oder wie? Lautet bekanntlich wie folgt, liebe D.A.S.:

Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden (!!!) Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.

(bitte Ausschneiden und an den PC kleben!)

Es mag sicherlich vorkommen, dass ein Schuldner schon nach Zustellung des Mahnbescheids zahlt, ist aber extrem selten. In aller Regel folgt der Vollstreckungsbescheid so sicher wie das Amen in der Kirche.

Aber Hauptsache, man hat (zunächst) sage und schreibe 26,78 € (brutto) gespart, oder?

Schutz vor dem Rechtsschutz

Donnerstag, Februar 23rd, 2012

„Schutz vor dem Rechtsschutz“ titelte das Handelsblatt am 24.11.2011 und führt aus: „Eine bekannte Versicherung bietet finanzielle Anreize, wenn der Kunde einen vom Versicherer empfohlenen Anwalt beauftragt “ Kritiker sehen eine mögliche Interessenkollision.“ Insoweit werde ich auf der Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin am 07.03.2012 den Antrag stellen, sich mit dem Vorstoß einiger Rechtsschutzversicherer kritisch auseinanderzusetzen. Hier geht es zu dem Antrag.

Die Beschwerde-Statistik als XLS

Dienstag, Oktober 7th, 2008

Wer sich die Beschwerde-Statistik der BAFin, auf die wir vor zwei Tagen hingewiesen hatten, nach eigenen Kriterien sortieren und auswerten möchte: Hier gibt es die Excel-Tabelle rs-beschwerden-2007.xls.

Die Redaktion bedankt sich herzlich für die xls-Tabellen-aus-der-PDF-Konvertierungs-Arbeit bei RudiRatlos, Malte Sommerfeld und Heinz-Ulrich Schwarz.

Besser doch nicht rechtschutzversichert?

Dienstag, September 30th, 2008

Es gab eine Zeit, in der sich Anwälte freuten, wenn der Mandant seine Rechtschutzkarte zückte. Die legendären AdvoCard-Werbespots mit Schauspieler Manfred Krug verkörpern diese Goldene Ära. Vorbei! Seit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) am 01.07.2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ablöste, wird das Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtschutzversicherungen zunehmend frostiger. Heute wäre es Anwälten oft lieber, der Mandant wäre nicht rechtschutzversichert. Warum?

Diese Frage stellen und beantworten die Rechthaber, vertreten durch Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, in einem höchst lesenswerten Beitrag.

Einmal mehr wird von – unabhängigen – Anwälten auf die Gefahr hingewiesen, die von einem Auftrag an einen Anwalt ausgeht, der von einem Rechtsschutzversicherer empfohlen wird oder – noch gefährlicher – der mit einem Versicherer feste Gebührenabreden getroffen oder gar Provisionen vereinbart hat.

Soweit kommt’s noch

Donnerstag, November 29th, 2007

Unser Mandant wird auf Lieferung eines Motorrades bzw. auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Der Gegner behauptet, es sei ein Kaufvertrag zwischen ihm und unserem Mandanten zustande gekommen.

Unser Mandant hat folgende eMail vom Rechtsschutzversicherer des Gegners erhalten:

Betrifft: E-Bay Verkauf Buell XB12S

Sehr geehrter Herr D****,

Wir sind Rechtsschutzversicherer von Herrn P***, der über E-bay von Ihnen ein Motorrad der obgenannten Marke erworben hat.

Wir sind beauftragt die Angelegenheit bei nicht gütlicher Einigung klagsweise zu betreiben, sodaß wir Sie auffordern, das Motorrad vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen oder uns den schriftlichen Nachweis zu erbringen, daß dies aufgrund behördlicher Anweisung nicht möglich ist.

Sollte die übergabe tatsächlich nicht möglich sein, haben Sie jedenfalls für die durch in Ihrer Sphäre liegenden Nichterfüllung nachträglichen Folgen aus dem Titel des Schadenersatzes einzustehen

Sollten wir binnen einer Woche keinerlei positive Rückäußerung Ihrerseits erhalten, werden wir die klagsweise Durchsetzung in Deutschland in die Wege leiten.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. E*** M****
Rechtsschutz-Leistungsabteilung

WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG
VIENNA INSURANCE GROUP
1010 Wien,Schottenring 30
Handelsgericht Wien , FN 75687 f
Telefon: +43 (0)50 350 DW 21585
Telefax: +43 (0)50 350 DW 99 23108
mailto: e.m****@staedtische.co.at

_______________________________
IHRE SORGEN MÖCHTEN WIR HABEN
www.wienerstädtische.at

Das fehlte uns in Deutschland auch noch, daß Rechtsschutzversicherer gleich die Arbeit eines Anwalts machen.

Anreden – aber wie?

Dienstag, Oktober 16th, 2007

Die EDV der Versicherer gibt entweder nicht viel her, oder die Datentypisten wissen nicht mit ihr umzugehen. Wir sind eine Partnerschaftsgesellschaft. Das ist eine seit etlichen Jahren für Freiberufler geschaffene Gesellschaftsform. Nun wäre zu erwarten, daß der Versicherer im Adressfeld des Briefes den Namen der Gesellschaft aufführt und in der Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren,“ oder persönlich den Sachbearbeiter. Da haben wir schon viele witzige Kombinationen kennengelernt.

Nun aber eine wirklich schöne Adressierung:

Herrn Rechtsanwalt
DR. KARL-HEINZ SCHMITZ
U.PARTNER
Kurfürstendamm …

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt DR. SCHMITZ

Unser Namensgeber ist begeistert vom ihm angedichteten Dreifachnamen; ich vom differenzierten Einsatz der Groß- und Kleinschreibung, der Mandant von der Sorgfalt der Versicherung.

ADAC- Lob für schnelle Zahlung

Sonntag, Oktober 14th, 2007

Erneut eine positive Erfahrung mit dem ADAC: Am 05.10.07 habe ich in einer Unfallsache die Beratung wegen Schadensersatzansprüchen und die Tätigkeit im unzweifelhaft durchschnittlichen Bußgeldverfahren abgerechnet. In letzterer wurden die (gerechtfertigten) Mittelgebühren ebenso ohne Zögern angewiesen wie die (von RSV gerne gestrichene) Umsatzsteuer auf die Aktenversendungpauschale der Bußgeldbehörde – und das alles in beachtlich kurzer Zeit: Eingang bereits am 11.10.07!

So stelle ich mir einen fairen Umgang miteinander vor!

RAUG

DAS – doch lernfähig?

Sonntag, Oktober 14th, 2007

In meinem Beitrag vom 18.09.07 „DAS – nicht lernfähig“ hatte ich über eine (teilweise) verweigerte Vorschusszahlung berichtet. Mittlerweile hat der DAS München – nicht mehr Karlsruhe bzw. Mannheim – mich angeschrieben und die Restzahlung angekündigt (und diese mittlerweile auch geleistet). Allerdings hat der Mandant mir mitgeteilt, er habe ein Schreiben des DAS erhalten, in welchem dieser ihm rät, vom DAS empfohlene Anwälte zu beauftragen. Wohlgemerkt: ich kenne selbst das Schreiben (noch) nicht, werde also zunächst dieses Schreiben noch selbst lesen müssen. Dass man gegenüber solcher etwaiger Anti-Werbung nicht hilflos wäre, zeigt der Beitrag der Redaktion vom 08. 10.07.

RAUG

DAS – nicht lernfähig II (Nachtrag)

Samstag, September 29th, 2007

In dem in meinem Beitrag vom 27.09.07 angesprochenen Rechtsstreit eines Kollegen gegen den DAS wegen Vorschussforderung hat das AG München (191 C 22544/07) u.a. folgendes in einem Hinweisbeschluss ausgeführt:

„Eine Terminsgebühr kann von einem Prozeßanwalt grundsätzlich angesetzt werden (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, § 9 Rn. 8). Da es sich um einen „Vorschuß“ handelt, ist unschädlich, dass der Termin möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird. Ein Erfordernis, dass der Rechtsanwalt die Vergütung der Rechtsschutzversicherung auf Monate oder Jahre zinslos stundet, ist nicht gegeben (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, § 9 Rn. 28).“

Und:

„Auch gegenüber einer Rechtsschutzversicherung besteht ein legitimes Sicherungsinteresse des Rechtsanwalts (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, § 9 Rn. 28).“

Dem, meine sparsamen Damen und Herren vom DAS, ist nichts hinzuzufügen!!

RAUG