Archiv für die Kategorie „Uncategorized“

Der Bankautomat der ÖRAG

Montag, 5. März 2012

Mir ist bewusst, dass ich hier in einem Forum schreibe, das kritisch über Rechtsschutzversicherer denkt. Die Zeit und die Entwicklung wird dieses Forum aber nicht anhalten können.

Die ÖRAG hat mit 400 Kanzleien eine ganz andere Form der Abrechnung eingeführt. Der Rechtsanwalt klärt telefonisch die Deckungszusage. Ist diese erteilt, so fordert er über eine Rechnung, und zwar ohne Prosa Gerichtskosten und Gutachterkosten. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt ebenfalls nur per Rechnung, also keine begleitenden und erläuternden Schreiben. Falls die Gegenseite die Kosten zu tragen hat, so erteilt der Rechtsanwalt eine Gutschrift, wiederum ohne Erläuterung. Dieses ganze Verfahren findet dunkel statt, also ohne Beteiligung von Menschen. Der Rechner überprüft lediglich, ob der Streitwert mit der Deckungszusage übereinstimmt und die sich hieraus ergebenden Gebühren nicht überschritten werden. Die Daten werden als XML-Datei zusätzlich zu einer Rechnung im PDF-Format übersandt. Diese neuartige Form der Abwicklung von Rechtsschutzfällen mit einer Rechtsschutzversicherung ist seit fast einem Jahr produktiv. Selten oder nie treten Rückfragen auf. Die Rechnung sind binnen drei Tagen ausgeglichen.

Technisch erfolgt die Abwicklung über den Dienstleister e.consult AG, den mancher Kollege schon über die WebAkte und die Zusatzprodukte kennt.

Die ÖRAG stellt diese Vorgänge so dar: http://www.e-consult.de/blog/elektronische-abrechnung-mit-der-orag-verknupfung-von-kanzlei-und-schadenbearbeitungssoftware/

Schutz vor dem Rechtsschutz

Donnerstag, 23. Februar 2012

„Schutz vor dem Rechtsschutz“ titelte das Handelsblatt am 24.11.2011 und führt aus: „Eine bekannte Versicherung bietet finanzielle Anreize, wenn der Kunde einen vom Versicherer empfohlenen Anwalt beauftragt – Kritiker sehen eine mögliche Interessenkollision.“ Insoweit werde ich auf der Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin am 07.03.2012 den Antrag stellen, sich mit dem Vorstoß einiger Rechtsschutzversicherer kritisch auseinanderzusetzen. Hier geht es zu dem Antrag.

Die Beschwerde-Statistik als XLS

Dienstag, 7. Oktober 2008

Wer sich die Beschwerde-Statistik der BAFin, auf die wir vor zwei Tagen hingewiesen hatten, nach eigenen Kriterien sortieren und auswerten möchte: Hier gibt es die Excel-Tabelle rs-beschwerden-2007.xls.

Die Redaktion bedankt sich herzlich für die xls-Tabellen-aus-der-PDF-Konvertierungs-Arbeit bei RudiRatlos, Malte Sommerfeld und Heinz-Ulrich Schwarz.

Besser doch nicht rechtschutzversichert?

Dienstag, 30. September 2008

Es gab eine Zeit, in der sich Anwälte freuten, wenn der Mandant seine Rechtschutzkarte zückte. Die legendären AdvoCard-Werbespots mit Schauspieler Manfred Krug verkörpern diese Goldene Ära. Vorbei! Seit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) am 01.07.2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ablöste, wird das Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtschutzversicherungen zunehmend frostiger. Heute wäre es Anwälten oft lieber, der Mandant wäre nicht rechtschutzversichert. Warum?

Diese Frage stellen und beantworten die Rechthaber, vertreten durch Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, in einem höchst lesenswerten Beitrag.

Einmal mehr wird von – unabhängigen – Anwälten auf die Gefahr hingewiesen, die von einem Auftrag an einen Anwalt ausgeht, der von einem Rechtsschutzversicherer empfohlen wird oder – noch gefährlicher – der mit einem Versicherer feste Gebührenabreden getroffen oder gar Provisionen vereinbart hat.

Soweit kommt’s noch

Donnerstag, 29. November 2007

Unser Mandant wird auf Lieferung eines Motorrades bzw. auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Der Gegner behauptet, es sei ein Kaufvertrag zwischen ihm und unserem Mandanten zustande gekommen.

Unser Mandant hat folgende eMail vom Rechtsschutzversicherer des Gegners erhalten:

Betrifft: E-Bay Verkauf Buell XB12S

Sehr geehrter Herr D****,

Wir sind Rechtsschutzversicherer von Herrn P***, der über E-bay von Ihnen ein Motorrad der obgenannten Marke erworben hat.

Wir sind beauftragt die Angelegenheit bei nicht gütlicher Einigung klagsweise zu betreiben, sodaß wir Sie auffordern, das Motorrad vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen oder uns den schriftlichen Nachweis zu erbringen, daß dies aufgrund behördlicher Anweisung nicht möglich ist.

Sollte die Übergabe tatsächlich nicht möglich sein, haben Sie jedenfalls für die durch in Ihrer Sphäre liegenden Nichterfüllung nachträglichen Folgen aus dem Titel des Schadenersatzes einzustehen

Sollten wir binnen einer Woche keinerlei positive Rückäußerung Ihrerseits erhalten, werden wir die klagsweise Durchsetzung in Deutschland in die Wege leiten.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. E*** M****
Rechtsschutz-Leistungsabteilung

WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG
VIENNA INSURANCE GROUP
1010 Wien,Schottenring 30
Handelsgericht Wien , FN 75687 f
Telefon: +43 (0)50 350 DW 21585
Telefax: +43 (0)50 350 DW 99 23108
mailto: e.m****@staedtische.co.at

_______________________________
IHRE SORGEN MÖCHTEN WIR HABEN
www.wienerstädtische.at

Das fehlte uns in Deutschland auch noch, daß Rechtsschutzversicherer gleich die Arbeit eines Anwalts machen.

Anreden – aber wie?

Dienstag, 16. Oktober 2007

Die EDV der Versicherer gibt entweder nicht viel her, oder die Datentypisten wissen nicht mit ihr umzugehen. Wir sind eine Partnerschaftsgesellschaft. Das ist eine seit etlichen Jahren für Freiberufler geschaffene Gesellschaftsform. Nun wäre zu erwarten, daß der Versicherer im Adressfeld des Briefes den Namen der Gesellschaft aufführt und in der Anrede “Sehr geehrte Damen und Herren,” oder persönlich den Sachbearbeiter. Da haben wir schon viele witzige Kombinationen kennengelernt.

Nun aber eine wirklich schöne Adressierung:

Herrn Rechtsanwalt
DR. KARL-HEINZ SCHMITZ
U.PARTNER
Kurfürstendamm …

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt DR. SCHMITZ

Unser Namensgeber ist begeistert vom ihm angedichteten Dreifachnamen; ich vom differenzierten Einsatz der Groß- und Kleinschreibung, der Mandant von der Sorgfalt der Versicherung.

ADAC- Lob für schnelle Zahlung

Sonntag, 14. Oktober 2007

Erneut eine positive Erfahrung mit dem ADAC: Am 05.10.07 habe ich in einer Unfallsache die Beratung wegen Schadensersatzansprüchen und die Tätigkeit im unzweifelhaft durchschnittlichen Bußgeldverfahren abgerechnet. In letzterer wurden die (gerechtfertigten) Mittelgebühren ebenso ohne Zögern angewiesen wie die (von RSV gerne gestrichene) Umsatzsteuer auf die Aktenversendungpauschale der Bußgeldbehörde – und das alles in beachtlich kurzer Zeit: Eingang bereits am 11.10.07!

So stelle ich mir einen fairen Umgang miteinander vor!

RAUG

DAS – doch lernfähig?

Sonntag, 14. Oktober 2007

In meinem Beitrag vom 18.09.07 “DAS – nicht lernfähig” hatte ich über eine (teilweise) verweigerte Vorschusszahlung berichtet. Mittlerweile hat der DAS München – nicht mehr Karlsruhe bzw. Mannheim – mich angeschrieben und die Restzahlung angekündigt (und diese mittlerweile auch geleistet). Allerdings hat der Mandant mir mitgeteilt, er habe ein Schreiben des DAS erhalten, in welchem dieser ihm rät, vom DAS empfohlene Anwälte zu beauftragen. Wohlgemerkt: ich kenne selbst das Schreiben (noch) nicht, werde also zunächst dieses Schreiben noch selbst lesen müssen. Dass man gegenüber solcher etwaiger Anti-Werbung nicht hilflos wäre, zeigt der Beitrag der Redaktion vom 08. 10.07.

RAUG

DAS – nicht lernfähig II (Nachtrag)

Samstag, 29. September 2007

In dem in meinem Beitrag vom 27.09.07 angesprochenen Rechtsstreit eines Kollegen gegen den DAS wegen Vorschussforderung hat das AG München (191 C 22544/07) u.a. folgendes in einem Hinweisbeschluss ausgeführt:

“Eine Terminsgebühr kann von einem Prozeßanwalt grundsätzlich angesetzt werden (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, § 9 Rn. 8). Da es sich um einen “Vorschuß” handelt, ist unschädlich, dass der Termin möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird. Ein Erfordernis, dass der Rechtsanwalt die Vergütung der Rechtsschutzversicherung auf Monate oder Jahre zinslos stundet, ist nicht gegeben (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, § 9 Rn. 28).”

Und:

“Auch gegenüber einer Rechtsschutzversicherung besteht ein legitimes Sicherungsinteresse des Rechtsanwalts (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, § 9 Rn. 28).”

Dem, meine sparsamen Damen und Herren vom DAS, ist nichts hinzuzufügen!!

RAUG

ADAC: Ohne Verhandlung keine Terminsgebühr?

Freitag, 29. Juni 2007

Auf die Klage gegen eine KFZ-Versicherung kam es zum Telefonat zwischen Klägeranwalt und der beklagten Versicherung. Man verständigte sich darauf, dass gegen Zahlung von etwa der Hälfte der Klageforderung die Klage zurückgenommen wird und die beklagte Versicherung keine Kostenanträge stellt.

In der Abrechnung des Klägers gegenüber der RSV tauchte auch eine 1,2fache Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG auf.

Das stieß beim ADAC auf Widerspruch – im Schreiben vom 25.06.2007 heißt es wörtlich:

Da eine Verhandlung nicht stattgefunden hat, ist eine Terminsgebühr nicht angefallen.

In Vorbemerkung 3 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG steht jedoch:

(3) Die Terminsgebühr entsteht für [...] die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts; dies gilt nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber.

Was ist ein Telefonat von Rechtsanwalt des Klägers mit der (sich selbst vertretenden) Beklagten aber anderes als eine “auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung [...] ohne Beteiligung des Gerichts” (vgl. nur Schneider/Wolf, RVG Kommentar 3. Auflage 2006, Vorb. 3 RVG Rn. 131 ff.)?

Ich bin gespannt, ob der ADAC sich mit Blick auf den Gesetzeswortlaut weiter vor der Zahlung drücken will.

Update 18.07.2007: Auf unsere Erläuterung der Rechtslage hin hat der ADAC die Rechnung ausgeglichen.