Archiv für 'DEVK'

Unkompliziert und schnell -

4. Dezember 2008, 15:35 Uhr -- geschrieben von: RA Feske

das kann die DEVK:
In einer schon älteren zivilrechtlichen Angelegenheit die hier bereits im Januar 2007 begonnen wurde, habe ich die DEVK erstmals am 01.12.2008 über den Rechtsschutzfall informiert, um Kostendeckung gebeten und die Kosten meiner Tätigkeit (immerhin ein schon vierstelliger Betrag) mit der Bitte um Ausgleich beziffert.
Reaktion der DEVK:
Vollständiger Ausgleich der Rechnung binnen 3 (in Worten: drei) Tagen.
Keine “Treppenkorrespondenz”, keine sinnlosen Nachfragen.

Daran kann sich die Konkurrenz ein Beispiel nehmen.

DEVK und der Datensumpf

10. März 2008, 13:44 Uhr -- geschrieben von: RA Groß

DEVK – gibt’s die noch? fragte ich am 05.03.08 und RA JM mutmaßte, dort seien die Scheckblocks seien alle! Wir können beide beruhigt sein.

Die zuständige Sachbearbeiterin hat den Mandanten aufgeklärt: da meine Faxe – immerhin drei an der Zahl! – nach seinen Angaben an die zentrale Fax-Nummer gerichtet gewesen seien, seien die wohl in den “Datensumpf” geraten. Man solle sie an ihre PC-Faxnummer senden, dann könne sie diese sofort bearbeiten.

Liebe DEVK, ich sehe 2 Alternativen: Zentralfax abschalten oder den Sumpf austrocknen!!

RAUG

DEVK – gibt’s die noch?

5. März 2008, 17:37 Uhr -- geschrieben von: RA Groß

Ich vertrete einen DEVK-rechtschutzversicherten Mandanten. Sein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid wurde nach verweigerter Wiedereinsetzung verworfen. Berufung wäre bis 11.03.08 einzulegen. Mit der DEVK habe ich folgende Korrespondenz geführt:

Am 21.01.08 wurde Abschrift meiner Rechnung mit der Bitte um Freistellung des Mandanten gefaxt. Nachdem nicht fristgemäß gezahlt und dem Mandanten auf tel. Nachfrage mitgeteilt worden war, das Fax sei nicht eingegangen, habe ich am 12.02.08 nochmals gefaxt. Bis heute bin ich ohne Antwort!

Mit Schreiben vom 21.02.08 habe ich um Deckungszusage für die Berufung und um Vorschusszahlung unter Hinweis auf den Fristablauf gebeten. Bis heute bin ich ohne Antwort!

Der Kostenfestsetzungsbeschluss erster Instanz (36,40 € + Zinsen) wurde am 26.02.08 mit der Bitte um Freistellung an die Versicherung gefaxt. Aufgrund der gemachten Erfahrungen habe ich gebeten, den Eingang des Schreibens unverzüglich zu bestätigen. Bis heute bin ich ohne Antwort!

Mir fällt dazu eine Bezeichnung ein, die ich aber hier nicht niederschreibe.
Ob die auch schweigen würden, wenn der Mandant seine Prämie nicht pünktlich zahlt?

RAUG

DEVK – volle Punktzahl

13. August 2007, 8:00 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog

Rechtsanwalt Stefan H. Markel aus 50321 Brühl berichtet über eine besonders gute Leistung der DEVK:

Der Service ist so überraschend für eine Rechtsschutzversicherung, dass ich zuerst noch einmal meine Kostennote überprüft habe, ob der Rechnungsbetrag nicht irrtümlich viel zu niedrig angesetzt wurde. Dem war aber nicht so: In einer Schadensersatzangelegenheit einfach als Vorschuss eine 1,5-er Mittelgebühr auf einen beabsichtigten Schmerzensgeldbetrag.

2 Tage nach Rechnungserstellung schriebt die DEVK – Regionaldirektion Köln – wörtlich:

“Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

gerne gleichen wir Ihre Kostennote durch Überweisung auf Ihr Konto Nr. (…) bei der (…) , zum Verwendungszweck (…) aus.

Mit freundlichen Grüßen”

Da hat ein Versicherungsnehmer doch einmal seine Prämien doch gut angelegt,
oder?

Dafür 6,0 Punkte in der A- und B-Note.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

DEVK – schnell

3. März 2007, 9:36 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog

Rechtsanwalt Klaus Wille aus Köln berichtet in seinem Weblog “meine, deine – unsere Meinungen” über die schnelle Reaktion der DEVK auf seine Deckungsanfrage

Mittelalter bei der DEVK

31. Juli 2006, 8:34 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Anfangs habe ich die DEVK höflich darum gebeten, die Versicherungsleistung nicht per Scheck, sondern per Überweisung zu erbringen. Diese höflichen Bitten wurden schlicht nicht gehört. Bezahlt wurde per Scheck.

Ich daher etwas lauter geworden im Tonfall. Genützt hat auch das nichts. In der Post von der DEVK waren immer noch Schecks.

Dann habe ich mal eine Zahlungsklage formuliert und die an die Leitung geschickt.

Im nächsten Fall erhielt ich trotzdem wieder eine Scheckzahlung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat darauf hin meine Beschwerde angehört. Das hat dann eine gewisse Zeit geholfen, der Versicherer hat sich sogar bei mir entschuldigt.

Heute habe ich Post von der DEVK erhalten. Einen Scheck!

Geldschulden werden gem. § 245 BGB durch Barzahlung erfüllt. Zur Zahlung durch Banküberweisung ist der Schuldner berechtigt, wenn der Gläubiger sein Konto bekannt gibt ( vgl. Palandt § 362 Rdz. 8 ). Eine Zahlung per Scheck, Kredit- oder Geldkarte führt nicht zur Erfüllung der Geldschuld, es sei denn, der Gläubiger akzeptiert diese Leistungen an Erfüllungs Statt

Quelle: Palandt, § 364 Rdz. 10

Warum ich keine Schecks möchte?

- Ausfüllen des Scheckeinreichers (ohne sich zu verschreiben)
- Übersenden des Schecks mit der Post an die Bank (der Brief geht nicht verloren)
- Kontrolle, ob die (Vorbehalts-)Gutschrift auf dem Konto erfolgt
- Kontrolle, ob keine Rückbuchung erfolgt
- Übernahme in die Buchhaltung
- Auslagen: 1,50 Euro an die Bank, 0,55 Euro Porto

Dem steht gegenüber:
- Eingang der Zahlung auf dem Online-Banking-Konto
- Übernahme in die Buchhaltung
- Auslagen: 0,05 Euro

Aber für die DEVK sind Scheckzahlungen bequemer, das haben die ja schon immer so gemacht.

Nur neben bei: Daß die Schecksumme nicht meiner Vorschußbitte entsprach, war zu erwarten.

“… halten wir für angemessen …”

Nur gut, daß in dem vorliegenden (Verkehrsun-)Fall auch die Gegenseite Zahlungen auf das hier entstandene Honorar leisten wird. In der Schlußabrechnung werde ich dann das Regulierungsverhalten der DEVK entsprechend berücksichtigen.

DEVK – kulant

17. November 2005, 18:06 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior

Der Mandant wird auf Schadensersatz wegen eines Lackschadens an einem von ihm ge-mieteten PKW in Anspruch genommen. Der Vermieter verlangt einen offensichtlich über-höhten Betrag.

DEVK-Rechtsschutz erteilt ohne Weiteres Kostendeckungszusage für das außergerichtliche Verfahren, ohne sich z.B. darauf zu berufen, dass es hier um die nicht versicherte Abwehr von Schadensersatzansprüchen geht. Gut so !

DEVK – im ICE-Tempo

10. Oktober 2005, 12:23 Uhr -- geschrieben von: RA Feske

Es ist wohltuend, hier auch einmal ein Lob für die Sachbearbeitung durch einen Rechtsschutzversicherer aussprechen zu können. Die DEVK in Berlin hat es sich redlich verdient. Information der DEVK und zugleich Abrechnung in einer aussergerichtlich erledigten Arbeitsrechtssache sind durch mein Büro am 30.09. per Telefax erfolgt. Die Zahlung der angeforderten Kosten erfolgte bereits am 07.10. (Wertstellung) per Überweisung.
Das war professionell und schnell.
Keine überflüssigen Nachfragen, keine “Scheckzahlung”, kein Versuch um das Anwaltshonorar (Mittelgebühren) zu feilschen.
Danke dafür.