„Effektenklausel” und „Prospekthaftungsklausel” in ARB sind unwirksam

10. Mai 2013, 10:49 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Gemäß den Urteilen des BGH IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12 sind die beiden von diversen Rechtsschutzversicherern in ihren ARB verwendeten Ausschlussklauseln unwirksam, mehr dazu bei Juris.

Kein Kommentar

Allianz-Rechtsschutz – Deckungszusage erst nach Klage

17. April 2013, 10:17 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Der Kollege Hans-Dietrich Mewes aus Leipzig schilderte uns folgende Geschichte:

Kosten für die Einholung der Deckungszusage – Erst Klage führte zum Ziel

Eine Mandantin bat in einer Mietrechtsangelegenheit um Erteilung der Deckungszusage. Auf Anforderung der Versicherung wurden weitere Unterlagen zur Prüfung übersandt. Als vier Wochen nach Übersendung der angeforderten Unterlagen noch keine Deckungszusage vorlag, erfolgte die Beauftragung des Autors mit der Einholung der Deckungszusage.

Die Versicherung wurde mit anwaltlichem Schreiben gemahnt und um Erteilung der Deckungszusage gebeten. Drei Tage später lehnte die Versicherung die Erteilung der Deckungszusage ab. Daraufhin wurde gegenüber der Versicherung nochmals umfangreich der Anspruch der Mandantin begründet und die Erteilung der Deckungszusage erbeten. Einen Monat und eine weitere Mahnung später erteilte die Rechtsschutzversicherung schließlich die Deckungszusage für die mietrechtliche Angelegenheit.

Gegenüber der Rechtsschutzversicherung wurden jetzt die Kosten von 83,54 € für die Einholung der Deckungszusage geltend gemacht. Wieder einen Monat später lehnte die Versicherung die Begleichung der Kosten ab. Auch die zweite Aufforderung zur Kostenbegleichung wurde einen weiteren Monat später erneut abgelehnt.

Die Mandantin beauftragte daraufhin den Autor, die Kosten für die Einholung der Deckungszusage im Klagewege geltend zu machen. Der Allianz wurde der Klageentwurf übersandt und nochmals Gelegenheit gegeben, die Kosten zu begleichen. Eine Reaktion erfolgte nicht. Die Klage wurde eingereicht. Nach Zustellung der Klage und Terminsbestimmung, wurden die Kosten für die Einholung der Deckungszusage sowie sämtliche Kosten des eingeleiteten Klageverfahrens durch die Versicherung beglichen, so dass Klagerücknahme erfolgen konnte. Warum nicht gleich so?

In der Tat – Warum nicht gleich so? Muss es immer erst die Brechstange sein? :-(

4 Kommentare

D.A.S. – uneinsichtig

28. Februar 2013, 16:57 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Ein (eigentlich) sehr einfacher Sachverhalt:

Die Mandantin steht im Streit mit ihrer Vermieterin. Die D.A.S. ist entsprechend informiert und hat auch bereits Kostendeckungszusage für eine Klage gegen die Vermieterin erteilt (wenn es auch hier zunächst einige Probleme gab). Nun schickt diese einen Mahnbescheid wegen der geminderten Miete. Ganz einfach: Widerspruch einlegen, entsprechende Information nebst Gebührennote über sagenhafte 32,13 € (!) an D.A.S.

Einfach? Nicht so bei D.A.S.: Zwei Wochen später bittet man per Fax erst einmal um Übersendung des Mahnbescheids. Mein Rückfax mit der Frage „wozu?” wird neun Tage später dahingehend beantwortet, man benötige diese „zur Prüfung unserer Eintrittsmöglichkeit” – die nicht wirklich zweifelhaft sein kann.

Ein entsprechendes Schreiben an die Direktion half dieses Mal nicht wirklich: Man fand anscheinend alles in Ordnung und meinte, dass sich „aus dem Mahnbescheid der Streitgegenstand und der Streitwert ergeben”. Ersichtlich Unsinn: Beides hatte ich in meinem Anschreiben zu der entsprechenden Gebührennote mitgeteilt. Geradezu überheblich wirkt dann der Schlusssatz, „doch bitte in Zukunft die wesentlichen Unterlagen” beizufügen, „damit Rückfragen obsolet werden”.

Es gibt zudem einen wesentlich einfacheren Weg: Bei D.A.S. – Kunden die Rechnung wieder direkt an den Mandanten senden – und diesem ggf. erklären, dass es sich mit anderen Rechtsschutzversicherungen wesentlich einfacher arbeiten lässt. Eben dieses werde ich auch in vorliegendem Fall tun.

Kommentare deaktiviert

And the Winner is …

14. Februar 2013, 16:00 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Im Laufe der Jahre haben sich hier so einige Beiträge angesammelt. Ein aktueller Blick auf die „Bestenliste”:

  1. ARAG (120)
  2. D.A.S. (69)
  3. ADAC (64)
  4. ADVOCARD (53)
  5. Roland (47)
  6. Concordia (40)
  7. Allianz (37)
  8. Deurag (33)
  9. WGV-Vers (20)
  10. Württembergische RSV (18)
6 Kommentare

D.A.S. – Dummdreist

10. Dezember 2012, 21:06 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Wie bereits berichtet, verweigert die D.A.S. einen angemessenen Vorschuss für eine Klage. Mein Hinweis auf § 9 RVG interessiert dort offensichtlich niemanden. Stattdessen pflegt man sinnfreie Korrespondenz:

Mit Fax vom 27.11.2012 bat man um Übersendung der Terminsladung „zu ggb Zeit” Mit Rückfax vom selben Tage kündigte ich deren Übersendung „nach Eingang” an und fragte nach dem restlichen Vorschuss. Eine Rückantwort oder gar Zahlung blieb aus. Stattdessen erdreistete man sich mit Fax vom o6.12.2012 sogar zu einer Erinnerung:

„Bitte überlassen Sie uns zur Einsicht die Terminsladung Diese liegt uns bislang nicht vor.”

Abgesehen davon dass diese Ladung bis zum heutigen Tage noch nicht vorliegt (was angesichts einer Klageinreichung am o5.11.2012 auch nicht verwunderlich ist), wird hier entgegen dem klaren Wortlaut des § 9 RVG offensichtlich auf Zeit gespielt, immer nach dem Motto: Jeder Tag, an dem wir nicht zahlen, bringt einen Zinsgewinn. Mal sehen, was die Direktion davon hält.

Update: Die Direktion reagierte schnell: Zwei Tage nach einem entsprechenden Fax teilte man mit, die Terminsgebühr zu zahlen – und tat es dann auch. Warum nicht gleich so?

4 Kommentare

D.A.S. – Lernt es nicht!

16. November 2012, 18:06 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Die D.A.S. erteilt Kostendeckungszusage für eine Klage – so weit, so gut. Also Klage ans Gericht und entsprechende Rechnung an D.A.S. mit Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG, Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG nebst Gerichtskosten. Darauf kommt ein Telefax von D.A.S.:

Ohne die noch nicht entstandene Terminsgebühr haben wir 956,05 € angewiesen.

Von § 9 RVG hat man dort natürlich noch nie etwas gehört:

„Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen UND DIE VORAUSSICHTLICH ENTSTEHENDEN Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.”

Irgendwelche Anhaltspunkte, dass hier keine mündliche Verhandlung stattfindet, gibt es nicht, eher im Gegenteil. Aber wahrscheinlich will man es dort auch gar nicht begreifen – immer nach dem Motto: Jeder nicht gezahlte Euro bringt Zinsgewinn. :-(

P.S: Vgl. Beschluss des OLG Bamberg 1 W 63/10 vom 17.o1.2011:

Die Höhe der Vorschussanforderung unterliegt dabei dem billigem Ermessen des Rechtsanwalts, wobei es keinen Grundsatz dahingehend gibt, dass die Vorschussforderung hinter der voraussichtlich endgültig entstehenden Gesamtvergütung zurückbleiben muss.

12 Kommentare

D.A.S. petzt beim HIS

28. Oktober 2012, 17:08 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Ein Leser berichtet:

Ich bin DAS Kunde der höchsten Beitragsstufe (mehr als 40 Euro im Monat).

Ich habe z.Z. eine laufende Kündigungsschutzklage mit Deckungszusage (die ich wohl gewinnen werde) und hatte vorher einige Telefonanfragen wo hin und wieder außergerichtlich ein Brief geschrieben und vom Anwalt abgerechnet wurde.

Nun bekam ich von der DAS ein Schreiben “Meldung Ihrer Daten”:

“Im Zusammenhang mit Ihrem Schadensfall haben wir Ihre Daten (Name, Anschrift, Geb.datum, ggf. Firma) an das Hinweis- und Informationssystem HIS gemeldet. …

Wenn Sie zukünftig einen Vers.antrag stellen oder einem Versicherer einen Schaden melden, kann der jeweilige Versicherer die Daten abfragen und nutzen.

Näheres www.informa-irfp.de”

Vermutlich wird man bei einer gewissen Häufung gekündigt und findet dann auch keine neue Versicherung…?

Ich habe mich an die DAS gewandt und Einspruch erhoben. Der Call Center Mitarbeiter wollte dies prüfen. Ich habe noch keine Antwort.

Der Leser fragt: „Was halten Sie davon? Offenbar kann man nichts dagegen tun…?”

Gute Frage. Tatsächlich kann man die D.A.S. wohl nicht an einer solchen Meldung an HIS (früher auch als Uniwagnis bekannt) hindern. Die Botschaft zwischen den Zeilen dürfte allerdings klar sein: Meldest Du noch einen Schaden, fliegst Du raus – und wirst wohl kaum noch woanders unterkommen.

1 Kommentar

Roland – Es geht auch anders

11. September 2012, 14:59 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior                  Artikel drucken Artikel drucken

Die Roland-Rechtsschutzversicherung kommt hier meistens eher nicht so gut weg. Deshalb auch mal was Positives: Eine Deckungszusage binnen ca. vier Stunden. Na also!

Wenn Zahlungen denn ebenso schnell erfolgen. … ;-)

5 Kommentare

Der Bankautomat der ÖRAG

5. März 2012, 11:18 Uhr -- geschrieben von: RA Schaefer                  Artikel drucken Artikel drucken

Mir ist bewusst, dass ich hier in einem Forum schreibe, das kritisch über Rechtsschutzversicherer denkt. Die Zeit und die Entwicklung wird dieses Forum aber nicht anhalten können.

Die ÖRAG hat mit 400 Kanzleien eine ganz andere Form der Abrechnung eingeführt. Der Rechtsanwalt klärt telefonisch die Deckungszusage. Ist diese erteilt, so fordert er über eine Rechnung, und zwar ohne Prosa Gerichtskosten und Gutachterkosten. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt ebenfalls nur per Rechnung, also keine begleitenden und erläuternden Schreiben. Falls die Gegenseite die Kosten zu tragen hat, so erteilt der Rechtsanwalt eine Gutschrift, wiederum ohne Erläuterung. Dieses ganze Verfahren findet dunkel statt, also ohne Beteiligung von Menschen. Der Rechner überprüft lediglich, ob der Streitwert mit der Deckungszusage übereinstimmt und die sich hieraus ergebenden Gebühren nicht überschritten werden. Die Daten werden als XML-Datei zusätzlich zu einer Rechnung im PDF-Format übersandt. Diese neuartige Form der Abwicklung von Rechtsschutzfällen mit einer Rechtsschutzversicherung ist seit fast einem Jahr produktiv. Selten oder nie treten Rückfragen auf. Die Rechnung sind binnen drei Tagen ausgeglichen.

Technisch erfolgt die Abwicklung über den Dienstleister e.consult AG, den mancher Kollege schon über die WebAkte und die Zusatzprodukte kennt.

Die ÖRAG stellt diese Vorgänge so dar: http://www.e-consult.de/blog/elektronische-abrechnung-mit-der-orag-verknupfung-von-kanzlei-und-schadenbearbeitungssoftware/

17 Kommentare

Schutz vor dem Rechtsschutz

23. Februar 2012, 18:29 Uhr -- geschrieben von: RA Samimi                  Artikel drucken Artikel drucken

“Schutz vor dem Rechtsschutz” titelte das Handelsblatt am 24.11.2011 und führt aus: “Eine bekannte Versicherung bietet finanzielle Anreize, wenn der Kunde einen vom Versicherer empfohlenen Anwalt beauftragt ” Kritiker sehen eine mögliche Interessenkollision.” Insoweit werde ich auf der Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin am 07.03.2012 den Antrag stellen, sich mit dem Vorstoß einiger Rechtsschutzversicherer kritisch auseinanderzusetzen. Hier geht es zu dem Antrag.

17 Kommentare