Deckungsanfrage per Mail am 10.02.10, 11:25 h,
Deckungszusage per Fax am 11.02.10, 19:31 h!
Kompliment, Herr Sch.!!
RAUG
Deckungsanfrage per Mail am 10.02.10, 11:25 h,
Deckungszusage per Fax am 11.02.10, 19:31 h!
Kompliment, Herr Sch.!!
RAUG
Natürlich wußte ich, daß die Verteidigungskosten wegen einer Unfallflucht nicht versichert sind. Wenn ich das dem Auftraggeber erkläre, habe ich eine halbe Stunde Diskussion um die Frage, wofür er eigentlich die Prämie an die Rechtsschutzversicherung überweist.
In letzter Zeit stelle ich – so es der Mandant wünscht – grundsätzlich die Kostendeckungsanfrage bei der Versicherung. Daß der Schadenbearbeiter einen Baustein verwenden würde war mir klar; wie, hat mich dann aber doch verblüfft:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wir danken für Ihre Mitteilung.
Die Kosten der Strafverteidigung und des Verfahrens können daher von uns nicht erstattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Allianz Rechtsschutz-Service GmbH
“Daher” ist ein starkes Argument, fast noch stärker als “Aber!”. So stark, daß jede Gegenwehr erlahmt. Ein Totschlagsargument.
Daher weiß ich nun auch nicht weiter und habe dem Mandanten geraten, bei der Versicherung nachzufragen. Natürlich wird er nicht fragen. Er wird wieder zu mir kommen und mich fragen. Das ist auch gut so, wie der Berliner mittlerweile sagt.
Ich werde ihm erklären, daß da ein überarbeiteter Sachbearbeiter ein Kästchen für den Baustein 845x379ef versehentlich nicht angeklickt hat, der die Erklärung geboten hätte. So’was kann halt in den besten Familien vorkommen und auch wir machen Fehler. Dann werde ich ihn noch auf die Adressierung und die Anrede aufmerksam machen und darauf verweisen, daß unsere Briefe persönlich und verständlich verfaßt werden.
Jeder Mandantenkontakt ist ein Vertrauensbeweis. Ich werde die Gelegenheit nutzen, dem Mandanten unseren Beratervertrag gegen ein geringes Pauschalhonorar anzubieten. Herzlichen Dank, meine Service-GmbH!
Die Allianz hat Deckungszusage für einen Rechtsstreit erteilt. Am 28.07.09 habe ich ihr per Mail (Faxe bleiben ja eh unbeachtet) den Beweisbeschluss geschickt, mit dem das Gericht unter Fristsetzung zum 10.08.09 einen Kostenvorschuss von 1.000 EUR anfordert, und gebeten, mir zwecks Weiterleitung entweder einen Eigenscheck zu schicken oder den Betrag auf mein Konto zu überweisen. Die Lesebestätigung erging am 29.07.09.
Bis gestern war weder das eine noch das andere geschehen, weshalb zunächst eine Erinnerungsmail abging.
Heute habe ich dann mit der Sachbearbeiterin telefoniert und erfuhr, dass noch nichts geschehen war, weil
Ich bin fassungslos!
P.S.
Ich bin nach wie vor Allianz-versichert, aber nur noch, weil meine betreuende Agentur hervorragende Arbeit leistet und auch in solchen Fällen ein zuverlässiger – weil einsatzbereiter – Ansprechpartner ist!
Die August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet über Rechtsschutzversicherer.
Unter dem Titel Versicherer unter Beobachtung heißt es freundlich warnend:
Nicht ermitteln können wir, ob die Versicherer stets flott helfen. Selbstverständlich ist das nicht. So haben Finanztest-Umfragen in der Vergangenheit gezeigt, dass die Anwälte die Rechtsschutzversicherer sehr unterschiedlich bewerten. Wer wissen will, ob sein künftiger Versicherer unter Anwälten als „sperrig“ gilt, kann sich auf der Internetseite www.rsv-blog.de einen Eindruck verschaffen.
Wir bedanken uns bei der Finanztest-Redaktion für die Erwähnung unserer Erfahrungsberichte in dem Beitrag. Ganz besonders freuen wir uns über den Hinweis auf die (besonders) schwarzen Schafe der Branche:
„Zögerliche Bearbeitung der Deckungsanfrage stellen wir zum Beispiel immer wieder bei der Arag fest. Auch Roland und Concordia zeichnen sich mitunter durch großen Widerstand aus“, berichtet Rechtsanwalt Carsten Hoenig, einer der Betreiber der Seite.
Genau, deswegen raten die meisten der Anwälte, die hier über ihre Erfahrungen berichten, von diesen Versichern ab. Der Preis ist nicht entscheidend, sondern die Leistung. Und die ist nach meiner Einschätzung bei den genannten drei Versicherern, ganz besonders aber bei der ARAG, das Geld nicht wert.
Wichtig: Die Beurteilungen durch Anwälte sind nur Momentaufnahmen. Das Verhalten der Versicherer kann sich ändern. „Zuletzt etwa fiel die Allianz durch Verzögerungen auf“, berichtet zum Beispiel Anwalt Hoenig. „Nun läuft es aber wieder glatt.“
schreibt die Finanztest dazu am Ende. Das ist richtig. Bei der ARAG, dem Roland und der Concordia dauert dieser Moment unserer Erfahrung nach allerdings schon einige lange Jahre.
Rechtsanwalt Heinz-Ulrich Schwarz aus Chemnitz deckt Widersprüchliches bei der Allianz auf.
Er schickte der Redaktion bereits vor fünf Wochen einen Auszug aus einer Mail an seinen Mandanten “zur gelegentlichen Verwendung im RSV Blog”. Jetzt endlich ist “gelegentlich”:
… Zum Hinweis auf die bestehende Wartezeit im jetzt auch übersandten Schreiben der Allianzversicherung vom Februar 2008 dürfen wir Ihnen einen Auszug aus Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag mit der Versicherung gegenüberstellen:
Zunächst das Schreiben des Versicherers:
Das heißt: Kein Versicherungsschutz wegen Wartezeit nach Vertragsschluß.
Dann ein Bild der Bedingungen:

Das heißt: Keine Wartezeit.
Nun ja, es bleibt zu hoffen, daß dies ein Einzelfall ist, der dem gegenwärtigen Chaos, was bei der Allianz herrscht, geschuldet ist.
sagte der Großvater typischerweise zu seinem Enkel. Heute muss man hinzufügen: Diese Volksweisheit gilt auch für die Allianz Rechtsschutzversicherung. Dieser früher auch in meinem Büro wegen schneller und kompetenter Schadensachbearbeitung sehr geschätzte Rechtsschutzversicherer hält heute bei weiterem nicht mehr, was seine Werbung immer noch verspricht .
Letztes trauriges Beispiel aus meinem Büro:
Ein junger, alleinverdienender Familienvater hat sich, wenige Monate nach seiner Rückkehr aus dem Ausland, soeben aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht. Für seine neue Tätigkeit ist er täglich auf die Nutzung eines PKW angewiesen. Da überfällt ihn die Fahrerlaubnisbehörde seines Heimatortes unverhofft mit der Aufforderung, binnen zwei Monaten ein MPU-Gutachten (“Idiotentest”) vorzulegen. Andernfalls werde man ihm nach Ablauf dieser Frist, am 29. Dezember 2008, die Fahrerlaubnis entziehen. Grund: Der junge Mann war vor mehr als einem Jahr bei einem Besuch in Deutschland in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Polizisten stellten dabei mit einem Test Restspuren aus dem Genuss von Cannabis bei ihm fest. Vorher war er trotz zehnjähriger Fahrpraxis in Deutschland, noch nie mit einem Verkehrsdelikt in Erscheinung getreten.
Da die Anordnung der Behörde (ein MPU-Gutachten vorzulegen) juristisch selbst nicht angegriffen werden kann, bleibt die dem Fahrerlaubnisinhaber in diesen Fällen nur die Möglichkeit, wegen der von der Fahrerlaubnisbehörde zugleich angedrohten (unmittelbar bevorstehenden) Entziehung der Fahrerlaubnis das zuständige Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren anzurufen (gerichtet auf “vorbeugendes Unterlassen” der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde) .
“Wohl dem, der in einem solchen Fall eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat” – könnte man denken. Die schönste Rechtsschutzversicherung nützt allerdings nichts, wenn sie wegen Unterbesetzung der Sachbearbeiterstellen oder wegen mangelnder Ausbildung der verbliebenen Sachbearbeiter nicht in der Lage ist, auch kurzfristig Kostenschutz für das notwendige Verwaltungsgerichtsverfahren zu gewähren. Diese Kosten sind nicht unerheblich und gerade für einen Existenzgründer wie meinem Mandanten kaum aus eigener Tasche zu finanzieren. Das aber mutet ihm “seine” Allianz zu. Rechtzeitige Unterstützung durch seinen Rechtsschutzversicherer hat mein Mandant nicht mehr zu erwarten, wie die der Verlauf der “Sachbearbeitung” durch die Allianz zeigt:
1. Schreiben an die Allianz per Telefax am 07.11.2008:
Hinweis auf die Dringlichkeit der Angelegenheit (bevorstehender Entzug der Fahrerlaubnis des Mandanten am 29.12.08) mit der Bitte bis zum 21. November 2008 Kostenschutz für ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht zu erklären.
2. Keine Reaktion der der Allianz bis Ende November.
3. Auskunft auf telefonische Nachfrage: “Der Vorgang ist hier noch nicht erfasst”.
4. Antwortschreiben der Allianz am 3.12.2008 (auszugsweise wörtlich):
“..über den (…) Kostenschutz können wir erst entscheiden, wenn die Entscheidung der Behörde vorliegt. Bitte unterrichten Sie uns dann unter Vorlage des Widerspruchsbescheids.”
Eine echte Glanzleistung der Allianz:
Der auf seinen Pkw dringend angewiesen Versicherte möchte also bitte zunächst einmal in Ruhe abwarten bis ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, dann bitteschön bei der Behörde Widerspruch einlegen und geduldig die Reaktion der Behörde abwarten (Widerspruchsbescheid), seinen Rechtsschutzversicherer aber bitte vorher keinesfalls noch einmal belästigen.
Dass die Entziehung der Fahrerlaubnis “sofort vollziehbar” ist, d.h. mit Erlass des entsprechenden Bescheids durch die Behörde ein sofort (!) durchsetzbares Verbot zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht und jede Zuwiderhandlung eine Straftat darstellt, scheint bei der Allianz in Berlin-Köpenick unbekannt zu sein.
Einen stimmungsvollen Bericht über die Allianz schickt uns Frau Rechtsanwältin Anja Riedle aus Bretten:
Vor vier Wochen habe ich eine Deckungsanfrage gemacht. Der Sachverhalt ist denkbar einfach: der Mandant hat über eBay einen PKW ersteigert, der sich als Schrott herausgestellt hat.
Der Allianz habe ich geschildert, daß der Mandant am tt.mm.jjjj über eBay den PKW Porsche zum Preis von xy EUR ersteigert hat. Der Pkw sei am tt.mm.jjjj beim Verkäufer abgeholt und der Kaufpreis in bar übergeben worden. Das Kurzgutachten über die Fahrzeugmängel wurde ebenfalls vorgelegt. Der Mandant habe telefonisch den Rücktritt erklärt, den der Verkäufer ebenfalls telefonisch zurückgewiesen hat.
Daraufhin bei der Allianz: Wochenlanges Schweigen.
Da mittlerweile die dem Verkäufer gesetzte Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises und Abholung des Pkw verstrichen war, habe ich die Deckungsanfrage erweitert auf das nunmehr erforderliche Klageverfahren und Frist gesetzt zur Erledigung innerhalb von einer Woche.
Die Allianz stellt sich immer noch tot.
Am Tag des Fristablaufs abends gegen 19.15 Uhr ein Lebenszeichen der Allianz:
• bitte schildern Sie uns – ggf. mit Daten – den genauen Sachverhalt
• welche rechtlichen Ansprüche sollen im einzelnen geltend gemacht werden?
• bitte geben Sie die Höhe der Ansprüche im einzelnen bekannt.
• welche Einwände werden gegen die Forderung erhoben?
• bitte überlassen Sie uns den bisherigen Schriftwechsel.
Ja, lesen die Sachbearbeiter eigentlich was man ihnen schickt? Oder werden dort nur Knöpfe für Textbausteine gedrückt? Um sich wieder ein paar Tage Luft zu verschaffen?
Die Allianz legt es offensichtlich gezielt darauf an, ihren bisher guten Ruf mit derart abgrundtief miserabler Sachbearbeitung absichtlich zu ruinieren.
Wir sind uns mittlerweile schon nicht mehr so sicher, ob die Allianz noch an der Verschlechterung ihres Rufes arbeitet oder ob das Stadium “Ist der Ruf erst ruiniert …” bereits erreicht ist.
Rechtsanwalt Alexander Fuß, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aus Tuttlingen, ärgert sich wie viele andere über die seit Monaten andauernden Probleme bei der Allianz:
Im Rahmen einer Auseinandersetzung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben wir die Allianz im August 2008 um Deckungszusage für das außergerichtliche Verfahren gebeten und schließlich (nach drei Wochen) auch erhalten. Nachdem die Gegenseite aber auch nach diesem nicht so wollte wie wir, haben wir die Allianz unter Vorlage eines Klageentwurfs um Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren gebeten. Zwei Wochen ist das jetzt her. Auf eine telefonische Nachfrage erklärt mir die Mitarbeiterin der Allianz folgendes: vor Ablauf von drei Wochen sei nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Bei der Abteilung Rechtsschutz der Allianz sei mittlerweile „Land unter“. Eine telefonische Deckungszusage oder eine Beschleunigung des Verfahrens sei ebenfalls nicht möglich. Unsere Deckungsanfrage von vor zwei Wochen sei bislang leider noch nicht einmal eingescannt.
Wenn schon nach außen hin kommuniziert wird, dass mit einer zeitnahen Bearbeitung von Anfragen nicht mehr gerechnet werden könne, gibt das kein gutes Bild ab. Vor allem bei Fristsachen stellt sich der Mandant – trotz hoher Prämie – schlichtweg so, wie wenn er überhaupt keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hätte. Er muss, was ihm der Versicherer eigentlich wirtschaftlich abnehmen sollte, entscheiden, ob er den Prozess auf eigenes Risiko führt, wenn er die Klage vor der Deckungszusage eingereicht. Da nützt es auch nichts, wenn die Allianz mittlerweile selbst zugibt, abgesoffen zu sein.
Und wenn der Laden dann irgendwann einmal wieder auf Vordermann gebracht sein wird, wird die Leitung merken, daß man an diesen CallCentern, die man dort eingerichtet hat, auch keine rechte Freude haben wird. Schade um den vormals schönen guten Ruf …
Am 18. August 2008 haben wir die Kostenrechnung an die Allianz geschickt. Bis heute kam keine Zahlung. Deswegen habe ich dort angerufen und nachgefragt, woran es liegt. Man habe einen Zahlungsrückstau, derzeit seien Zahlungen nicht so schnell möglich, ich möge mich gedulden.
Wenn ich genau diese Worte nicht bereits wiederholt in Akten der Staatsanwaltschaft gelesen hätte, die wegen eines Betruges angelegt wurden, wäre ich fast geneigt, dieser Ausrede Glauben zu schenken.
Oder hat die Bankenkrise auch die Allianz erreicht und ist nun mit (weiteren) Ausfällen der Versicherungsleistung zu rechnen? Unsere Mandantin ist nun gezwungen, nach ohnehin schon nicht zu knappen Prämienzahlungen auch noch die Versicherungsleistung selbst zu erbringen.
Der Chemnitzer Kollege Heinz-Ulrich Schwarz berichtet über eine Erfahrung, die viele Kollegen in dieser oder ähnlicher Form mit der Allianz gemacht haben:
Der Allianz fällt zwei Wochen nach einem unserer weiteren Schreiben auf, daß man angeblich ein Schreiben vom 4.7. und die dazugehörigen Anlagen nicht habe. Wir sollen sie bitte nachsenden (Schreiben vom 17.9). Dumm nur, daß wir diese Unterlagen per Fax übermittelt hatten und – natürlich – noch das Sendeprotokoll haben, ok für 13 Seiten. Dann “paßt es” dazu, daß unsere Erinnerung vom 25.7. gänzlich unter den Tisch gefallen ist.
Heute haben wir zurückgefaxt:
“Dann suchen Sie es! Sie haben es! Siehe anliegendes Sendeprotokoll. Letzte außergerichtliche Frist 24.9.2008″. Fast drei Monate sind doch genug Zeit für eine Deckungszusage – oder?!
Die Allianz struktuiert um. Seit vielen Monaten klappt in dem Laden vieles nicht. Telefonate enden im Nirvana der Call Center, schriftliche Mitteilungen landen knapp nebenan im Orkus der Treptowers. Kompetenz geht anders.
Deswegen sind viele Kollegen zu folgendem Prozedere übergegangen: Ein freundliches Schreiben -die Deckungsanfrage. 14 Tage später eine höfliche Erinnerung. 7 Tage später die Klage. Die förmliche Zustellung von Schriftstücken durch das Gericht löst dann die erwünschte hektische Betriebsamkeit aus. Das ist der Weg, auf dem ein Unternehmen seinen vormals guten Ruf gnadenlos ruiniert.