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	<title>Kommentare für RSV-Blog</title>
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	<description>Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer</description>
	<lastBuildDate>Sat, 04 Feb 2012 19:52:06 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Kommentar zu Anwalts Liebling lässt den Kunden hängen von Seitz Katrin</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/anwalts-liebling-lasst-den-kunden-hangen/comment-page-1#comment-46387</link>
		<dc:creator>Seitz Katrin</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 19:52:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rsv-blog.de/anwalts-liebling-lasst-den-kunden-hangen#comment-46387</guid>
		<description>Warnung vor &quot;Anwalts Liebling&quot;............(*DEVK und DAS)

Du willst eine Rechtsschutzveraicherung abschließen? Dann wende Dich an &quot;Anwalts Liebling&quot; - aber nur dann, wenn Du Dir sicher bist, dass Du so gut wie nie in einen Rechtsschutzfall verwickelt sein wirst, denn Anwalts Liebling will wirklich nur Dein Bestes (Dein Geld) und will davon im 
Rechtsschutzfall nichts mehr abgeben. Solltest Du, selbst nach langer Mitgliedschaft bei der Advocard, in die Verlegenheit kommen, in einem Jahr einmal aus familiären Gründen, 4 kleine Rechtsschutzfälle melden zu müssen. wovon Du drei gewinnst und einer mit einer Kulanzregelung abgeschlossen wird, dann flattert Dir sehr bald danach die Kündigung ins Haus und Du bisr nicht mehr Advocards Liebling!
Schlimmer noch &quot;Anwalts Liebling&quot; stellt diese Kündigung ins Internet, was zur Folge hat, dass Dich Rekeine andere Rechtsschutzversicherung mehr annimmt, nocht einmal für eine Auto-chtsschutvericherung. Die DEVK, und eine Reihe andere eher un bedeutende Rechtsschutzversicherungen haben auf Grund dessen ein Aufnahme abgelehnt. Ich wunder mich, dass wir Verbraucher uns das gefallen lassen müssen. Sind wir Versicherten nur da, um diesen Instituionen 
unser Geld in den Rachen zu werfen, um dann erfahren zu müssen, dass die sich so viel Hintertürchen eingebaut haben, dass sie kaum noch zu Leistungen herangezogen werden können.
So ist es mir vor 10 Jahren passiert. Da ich ein friedfertiger  Mensch bin, habe ich bis heute keinen Liebling mehr für Anwälte gebraucht. Netterweise hat mir der ADAC vor 6 Jahren eine Auto-Rechtsschutzversicherung gewährt, die ich bis heute nicht in Anspruch nehmen musste.  
Großen Dank an den ADAC, der sich von Hyänen nicht zu beeinflussen scheinen lässt. 
Mit dem DAS habe ich vor mehr als 20 Jahren auch keine guten Erfahrungen gemacht. Er hat sichnach 10-jähriger Mitgliedschaft  geweigert, den ersten Rechtsschutzfall zu übernehmen, woraufhin ich gekündigt habe.
Wer nun nach einer zuverlässigen RV sucht, der solle mal alle anderen unter die Lupe nehmen oder am besten versuchen so zu leben, dass er keine von diesen dubiosen Einrichtungen nötig hat!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Warnung vor &#8220;Anwalts Liebling&#8221;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;(*DEVK und DAS)</p>
<p>Du willst eine Rechtsschutzveraicherung abschließen? Dann wende Dich an &#8220;Anwalts Liebling&#8221; &#8211; aber nur dann, wenn Du Dir sicher bist, dass Du so gut wie nie in einen Rechtsschutzfall verwickelt sein wirst, denn Anwalts Liebling will wirklich nur Dein Bestes (Dein Geld) und will davon im<br />
Rechtsschutzfall nichts mehr abgeben. Solltest Du, selbst nach langer Mitgliedschaft bei der Advocard, in die Verlegenheit kommen, in einem Jahr einmal aus familiären Gründen, 4 kleine Rechtsschutzfälle melden zu müssen. wovon Du drei gewinnst und einer mit einer Kulanzregelung abgeschlossen wird, dann flattert Dir sehr bald danach die Kündigung ins Haus und Du bisr nicht mehr Advocards Liebling!<br />
Schlimmer noch &#8220;Anwalts Liebling&#8221; stellt diese Kündigung ins Internet, was zur Folge hat, dass Dich Rekeine andere Rechtsschutzversicherung mehr annimmt, nocht einmal für eine Auto-chtsschutvericherung. Die DEVK, und eine Reihe andere eher un bedeutende Rechtsschutzversicherungen haben auf Grund dessen ein Aufnahme abgelehnt. Ich wunder mich, dass wir Verbraucher uns das gefallen lassen müssen. Sind wir Versicherten nur da, um diesen Instituionen<br />
unser Geld in den Rachen zu werfen, um dann erfahren zu müssen, dass die sich so viel Hintertürchen eingebaut haben, dass sie kaum noch zu Leistungen herangezogen werden können.<br />
So ist es mir vor 10 Jahren passiert. Da ich ein friedfertiger  Mensch bin, habe ich bis heute keinen Liebling mehr für Anwälte gebraucht. Netterweise hat mir der ADAC vor 6 Jahren eine Auto-Rechtsschutzversicherung gewährt, die ich bis heute nicht in Anspruch nehmen musste.<br />
Großen Dank an den ADAC, der sich von Hyänen nicht zu beeinflussen scheinen lässt.<br />
Mit dem DAS habe ich vor mehr als 20 Jahren auch keine guten Erfahrungen gemacht. Er hat sichnach 10-jähriger Mitgliedschaft  geweigert, den ersten Rechtsschutzfall zu übernehmen, woraufhin ich gekündigt habe.<br />
Wer nun nach einer zuverlässigen RV sucht, der solle mal alle anderen unter die Lupe nehmen oder am besten versuchen so zu leben, dass er keine von diesen dubiosen Einrichtungen nötig hat!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Allianz-Rechtsschutz &#8211; the same procedure &#8230; von Heinz-Ulrich Schwarz</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/allianz-rechtsschutz-the-same-procedure/comment-page-1#comment-46356</link>
		<dc:creator>Heinz-Ulrich Schwarz</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 15:16:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rsv-blog.de/?p=2128#comment-46356</guid>
		<description>Heute hatten wir wieder so einen &quot;Hit&quot; der Allianz. Wir haben Deckungsschutz für eine Berufungsinstanz und der Versicherung die Vorschußkostenanforderung des Berufungsgerichts gesandt. Die haben dann auch geschrieben, daß sie das überwiesen hätten.

Heute ruft am Morgen verzweifelt die Mandantin an, weil die Gerichtsvollzieherin vor der Tür steht und eben diese Kosten beitreiben will. Im Laufe des Tages klärt die Mandantin dann mit ihr nochmals von uns übersandten Unterlagen, daß die Allianz-Rechtsschutz bei der Überweisung an die Justizkasse falsche Betreffs angegeben hatte, so daß die Kasse das nicht richtig zuordnen konnte.

In genau derselben Sache hat die Allianz schon in der ersten Instanz einen &quot;Bock geschossen&quot;. Auf die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses überweist die Versicherung nicht den von der Justizkasse angeforderten Vorschuß, sondern den ... Klagebetrag an die Justizkasse.

Also irgendwie scheinen die in der Tat organisatorisch völlig überfordert.

Wenn es nicht alles so traurig wäre und nicht i m m e r unnötigen Zusatzaufwand bringen würde, könnte man brüllen vor Lachen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Heute hatten wir wieder so einen &#8220;Hit&#8221; der Allianz. Wir haben Deckungsschutz für eine Berufungsinstanz und der Versicherung die Vorschußkostenanforderung des Berufungsgerichts gesandt. Die haben dann auch geschrieben, daß sie das überwiesen hätten.</p>
<p>Heute ruft am Morgen verzweifelt die Mandantin an, weil die Gerichtsvollzieherin vor der Tür steht und eben diese Kosten beitreiben will. Im Laufe des Tages klärt die Mandantin dann mit ihr nochmals von uns übersandten Unterlagen, daß die Allianz-Rechtsschutz bei der Überweisung an die Justizkasse falsche Betreffs angegeben hatte, so daß die Kasse das nicht richtig zuordnen konnte.</p>
<p>In genau derselben Sache hat die Allianz schon in der ersten Instanz einen &#8220;Bock geschossen&#8221;. Auf die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses überweist die Versicherung nicht den von der Justizkasse angeforderten Vorschuß, sondern den &#8230; Klagebetrag an die Justizkasse.</p>
<p>Also irgendwie scheinen die in der Tat organisatorisch völlig überfordert.</p>
<p>Wenn es nicht alles so traurig wäre und nicht i m m e r unnötigen Zusatzaufwand bringen würde, könnte man brüllen vor Lachen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Einstweilige Verfügung gegen die ARAG von queo blog – Das Blog der Spezialisten für kreative Werbung, ganzheitliche Onlinevermarktung und individuelle Softwarelösungen. &#187; Gastbeitrag: RA Bernhard Kelz über Social Media Guidelines</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/einstweilige-verfugung-gegen-die-arag/comment-page-1#comment-46351</link>
		<dc:creator>queo blog – Das Blog der Spezialisten für kreative Werbung, ganzheitliche Onlinevermarktung und individuelle Softwarelösungen. &#187; Gastbeitrag: RA Bernhard Kelz über Social Media Guidelines</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 12:39:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rsv-blog.de/?p=2256#comment-46351</guid>
		<description>[...] lie&#223; sich das Landgericht Hamburg scheinbar nicht &#252;berzeugen und gab der ARAG per einstweiliger Verf&#252;gung auf unter Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] lie&#223; sich das Landgericht Hamburg scheinbar nicht &#252;berzeugen und gab der ARAG per einstweiliger Verf&#252;gung auf unter Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu ARAG macht Probleme von queo blog – Das Blog der Spezialisten für kreative Werbung, ganzheitliche Onlinevermarktung und individuelle Softwarelösungen. &#187; Gastbeitrag: RA Bernhard Kelz über Social Media Guidelines</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-macht-probleme/comment-page-1#comment-46350</link>
		<dc:creator>queo blog – Das Blog der Spezialisten für kreative Werbung, ganzheitliche Onlinevermarktung und individuelle Softwarelösungen. &#187; Gastbeitrag: RA Bernhard Kelz über Social Media Guidelines</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 12:37:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rsv-blog.de/advocard-macht-probleme#comment-46350</guid>
		<description>[...] &#252;ber schlechte Erfahrungen mit Rechtschutzversicherungen berichten, wurde ein kritischer Beitrag zur ARAG ver&#246;ffentlicht. Unter dem Blogbeitrag fand sich eine ansehnliche Anzahl von Kommentaren, die, [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] &#252;ber schlechte Erfahrungen mit Rechtschutzversicherungen berichten, wurde ein kritischer Beitrag zur ARAG ver&#246;ffentlicht. Unter dem Blogbeitrag fand sich eine ansehnliche Anzahl von Kommentaren, die, [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Keine Kulanz bei der Concordia von Josef</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/keine-kulanz-bei-der-concordia/comment-page-1#comment-46331</link>
		<dc:creator>Josef</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 18:58:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rsv-blog.de/keine-kulanz-bei-der-concordia#comment-46331</guid>
		<description>Hallo, 

auch ich habe gerade eine Erfahrung mit der Concordia Rechtsschutz gemacht. Nach 6-Jähriger Kundschaft wurde mein Vertrag von der Concordia gekündigt und dass mitten in einer laufenden Kündigungsschutzklage. Ich finde, so darf man seine Kunden nicht im Regen stehen lassen. Ich kann nur jedem davon abraten sich dort zu versichern, denn wenn es dann ernst wird, steht man plötzlich ohne Versicherungsschutz da.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>auch ich habe gerade eine Erfahrung mit der Concordia Rechtsschutz gemacht. Nach 6-Jähriger Kundschaft wurde mein Vertrag von der Concordia gekündigt und dass mitten in einer laufenden Kündigungsschutzklage. Ich finde, so darf man seine Kunden nicht im Regen stehen lassen. Ich kann nur jedem davon abraten sich dort zu versichern, denn wenn es dann ernst wird, steht man plötzlich ohne Versicherungsschutz da.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Roland &#8211; Fragen, Fragen, nur nicht zahlen von Roland dann &#124; Advertiseurren</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/roland-fragen-fragen-nur-nicht-zahlen/comment-page-1#comment-46325</link>
		<dc:creator>Roland dann &#124; Advertiseurren</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 05:42:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rsv-blog.de/?p=2132#comment-46325</guid>
		<description>[...] Roland &#8211; Fragen, Fragen, nur nicht zahlen &#124; RSV-Blog26. Okt. 2011 &#8230; Nur unwesentlich sp&#228;ter, bereits am 18.10., erkundigte sich der Roland dann, &#8211; weshalb der Vollstreckungsauftrag zur&#252;ckgenommen wurde &#8230; [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Roland &#8211; Fragen, Fragen, nur nicht zahlen | RSV-Blog26. Okt. 2011 &#8230; Nur unwesentlich sp&#228;ter, bereits am 18.10., erkundigte sich der Roland dann, &#8211; weshalb der Vollstreckungsauftrag zur&#252;ckgenommen wurde &#8230; [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Concordia &#8211; schlampig oder nur unzuverlässig? von Speedy Gonzales</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/concordia-schlampig-oder-nur-unzuverlassig/comment-page-1#comment-46308</link>
		<dc:creator>Speedy Gonzales</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 17:35:25 +0000</pubDate>
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		<description>@ Patrick ....und auch die anderen Verschwörungstheoretiker :-)

Wenn ein Schriftstück am 23. geschrieben wird, also das Datum des 23. eines Monats trägt, dann ist es &quot;Ihr Schreiben vom 23.&quot;
Wir nun dieses am 24. gefaxt, dann ist es &quot;ihr Fax vom 24.&quot; .....das ist kein Hinweis auf Unregelmäßigkeiten, sondern normal.

Sollte das Schreiben 2 Wochen in der Kanzlei liegen, dann bezieht man sich im Üblichen auf das Datum des Faxversands (schon im eigenen Interesse der Gesellschaft) und bezieht sich, trotz etwaig umgehender Reaktion, nicht auf ein mutmaßlich zurückliegendes Datum auf dem Briefkopf selbst. 
Ist doch klar, oder :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Patrick &#8230;.und auch die anderen Verschwörungstheoretiker <img src='http://www.rsv-blog.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Wenn ein Schriftstück am 23. geschrieben wird, also das Datum des 23. eines Monats trägt, dann ist es &#8220;Ihr Schreiben vom 23.&#8221;<br />
Wir nun dieses am 24. gefaxt, dann ist es &#8220;ihr Fax vom 24.&#8221; &#8230;..das ist kein Hinweis auf Unregelmäßigkeiten, sondern normal.</p>
<p>Sollte das Schreiben 2 Wochen in der Kanzlei liegen, dann bezieht man sich im Üblichen auf das Datum des Faxversands (schon im eigenen Interesse der Gesellschaft) und bezieht sich, trotz etwaig umgehender Reaktion, nicht auf ein mutmaßlich zurückliegendes Datum auf dem Briefkopf selbst.<br />
Ist doch klar, oder <img src='http://www.rsv-blog.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Anwalt und Rechtsschutzversicherer im Spannungsfeld von RA Gerlach</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/gastbeitrag-anwalt-und-rechtsschutzversicherer-im-spannungsfeld/comment-page-1#comment-46277</link>
		<dc:creator>RA Gerlach</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 17:09:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rsv-blog.de/?p=2232#comment-46277</guid>
		<description>Wenn der Mandant trotz Abratens seines Rechtsanwaltes ein weiteres Vorgehen wünscht und dies über seine RSV abrechnen will, so kann man entweder dem Mandanten mitteilen, er möge die Deckungszusage selbst einholen oder man übernimmt dies für den Mandanten und rechnet diese Tätigkeit - im Gegensatz zu dem inzwischen üblichen Vorgehen - auch ab. Sprich, man berechet eine 1,3 GG aus den zu erwartenden Gebühren.

Gleich das Mandat niederzulegen, womit der Mandant auf ewig vergrault sein dürfte, muss meiner Ansicht nach nicht sein.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Mandant trotz Abratens seines Rechtsanwaltes ein weiteres Vorgehen wünscht und dies über seine RSV abrechnen will, so kann man entweder dem Mandanten mitteilen, er möge die Deckungszusage selbst einholen oder man übernimmt dies für den Mandanten und rechnet diese Tätigkeit &#8211; im Gegensatz zu dem inzwischen üblichen Vorgehen &#8211; auch ab. Sprich, man berechet eine 1,3 GG aus den zu erwartenden Gebühren.</p>
<p>Gleich das Mandat niederzulegen, womit der Mandant auf ewig vergrault sein dürfte, muss meiner Ansicht nach nicht sein.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Anwalt und Rechtsschutzversicherer im Spannungsfeld von RAin anonym</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/gastbeitrag-anwalt-und-rechtsschutzversicherer-im-spannungsfeld/comment-page-1#comment-46276</link>
		<dc:creator>RAin anonym</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 15:32:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rsv-blog.de/?p=2232#comment-46276</guid>
		<description>Falsch Herr Schwarz.

Es gibt Fälle, in denen man dem Mandanten von einem Rechtbehelf wegen dessen Erfolglosigkeit abraten muss. Dieser verlangt dennoch, eine Deckungsanfrage einzuholen. Bei der Begründung eines Rechtsbehelfs bleibt dann ja in der Regel noch Zeit, das Mandat zu kündigen. Nicht aber, wenn eine Notfrist läuft.

Wem ist der RA dann verpflichtet?

Soll er in diesen Fällen die RSV anlügen? Das wird sich, wenn der Prozess dann verlorgen geht, dergestalt äußern, dass entweder die RSV ihre Deckungsanfrage widerruft undd er Mandant nimmt Regress, oder sie zahlt und nimmt den RA anschließend aus übergegangenem Recht in Regress.

Soll er dem RSV mitteilen, dass der Rechtsbehelf aussichtslos ist? Dann wird der Mandant Regress verlangen, weil der RA nicht alles getan hat, um eine Deckungszusage zu ermöglichen. Der Mandant wird sich dann gerne darauf berufen, dass der RA sich zu den Erfolgsaussichten nicht hätte äußern dürfen, weil der RSV eine eigene Prüfungskompetent hat.

Es muss immer klar sein: der RA vertritt seinen Mandanten und nicht die RSV. Für seinen Mandanten muss aber niemand lügen. In diesen Fällen z. B. sollen die RSV mal schön selbst prüfen und Infos einfordern.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Falsch Herr Schwarz.</p>
<p>Es gibt Fälle, in denen man dem Mandanten von einem Rechtbehelf wegen dessen Erfolglosigkeit abraten muss. Dieser verlangt dennoch, eine Deckungsanfrage einzuholen. Bei der Begründung eines Rechtsbehelfs bleibt dann ja in der Regel noch Zeit, das Mandat zu kündigen. Nicht aber, wenn eine Notfrist läuft.</p>
<p>Wem ist der RA dann verpflichtet?</p>
<p>Soll er in diesen Fällen die RSV anlügen? Das wird sich, wenn der Prozess dann verlorgen geht, dergestalt äußern, dass entweder die RSV ihre Deckungsanfrage widerruft undd er Mandant nimmt Regress, oder sie zahlt und nimmt den RA anschließend aus übergegangenem Recht in Regress.</p>
<p>Soll er dem RSV mitteilen, dass der Rechtsbehelf aussichtslos ist? Dann wird der Mandant Regress verlangen, weil der RA nicht alles getan hat, um eine Deckungszusage zu ermöglichen. Der Mandant wird sich dann gerne darauf berufen, dass der RA sich zu den Erfolgsaussichten nicht hätte äußern dürfen, weil der RSV eine eigene Prüfungskompetent hat.</p>
<p>Es muss immer klar sein: der RA vertritt seinen Mandanten und nicht die RSV. Für seinen Mandanten muss aber niemand lügen. In diesen Fällen z. B. sollen die RSV mal schön selbst prüfen und Infos einfordern.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Anwalt und Rechtsschutzversicherer im Spannungsfeld von Heinz-Ulrich Schwarz</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/gastbeitrag-anwalt-und-rechtsschutzversicherer-im-spannungsfeld/comment-page-1#comment-46258</link>
		<dc:creator>Heinz-Ulrich Schwarz</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 09:18:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rsv-blog.de/?p=2232#comment-46258</guid>
		<description>Wenn ich es für den Mandanten übernommen habe, Deckungsschutz einzuholen, dann muß ich zu diesem Zweck auch sicher den sichersten Weg gehen. Nur daß ich das vielleicht als kostenlose Zusatzleistung erledige, bedeutet nicht, daß ich der Rechtsschutz einfach &quot;ein paar Brocken hinwerfen darf&quot;. Das muß dieselbe Qualität haben wie wenn ich dafür bezahlt habe. Es sei denn, ich habe mit dem Mandanten etwas anderes vereinbart. Aber wer vereinbart schon eine nur simple Qualtität? Dann gehört meines Erachtens auch eine rechtliche Aufbereitung, wenn die Frage des Deckungsschutzes nicht ohne weiteres zu beantworten ist.

Eine andere Frage ist es, daß die Rechtsschutz vielleicht doch mehr oder weniger sinnlos zurückfragt. Daß es so etwas gibt, wird in diesem Blog ausführlich belegt.

Oder die DAS antwortet auf eine drebis Anfrage nicht. Als wir nach einer Woche erinnern und dazu (damit nicht versehentlich ein zweiter Schaden angelegt wird) als Nachweis das Übermittlungsdokument der ersten Anfrage mitsenden (in dem die mitgesandten 3 Unterlagen nachgewiesen (!) sind), kommt prompt eine Rückfrage, sie hätten nur ein Dokument erhalten. Wir sollen doch alles noch einmal schicken. Auch das gibt es und auch bei drebis.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich es für den Mandanten übernommen habe, Deckungsschutz einzuholen, dann muß ich zu diesem Zweck auch sicher den sichersten Weg gehen. Nur daß ich das vielleicht als kostenlose Zusatzleistung erledige, bedeutet nicht, daß ich der Rechtsschutz einfach &#8220;ein paar Brocken hinwerfen darf&#8221;. Das muß dieselbe Qualität haben wie wenn ich dafür bezahlt habe. Es sei denn, ich habe mit dem Mandanten etwas anderes vereinbart. Aber wer vereinbart schon eine nur simple Qualtität? Dann gehört meines Erachtens auch eine rechtliche Aufbereitung, wenn die Frage des Deckungsschutzes nicht ohne weiteres zu beantworten ist.</p>
<p>Eine andere Frage ist es, daß die Rechtsschutz vielleicht doch mehr oder weniger sinnlos zurückfragt. Daß es so etwas gibt, wird in diesem Blog ausführlich belegt.</p>
<p>Oder die DAS antwortet auf eine drebis Anfrage nicht. Als wir nach einer Woche erinnern und dazu (damit nicht versehentlich ein zweiter Schaden angelegt wird) als Nachweis das Übermittlungsdokument der ersten Anfrage mitsenden (in dem die mitgesandten 3 Unterlagen nachgewiesen (!) sind), kommt prompt eine Rückfrage, sie hätten nur ein Dokument erhalten. Wir sollen doch alles noch einmal schicken. Auch das gibt es und auch bei drebis.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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