Archive for Dezember, 2009

DEURAG – Lahmer Laden!

Mittwoch, Dezember 30th, 2009

Dass man bei DEURAG eine Zahlungserinnerung drei Wochen und zwei Tage nach Rechnungseingang für deutlich verfrüht hält, wurde bereits berichtet.

Dass man auch weitere zwei Wochen später immer noch keine Zahlung leistet, erscheint allerdings langsam frech.

AdvoCard – Kürzt und zahlt trotzdem nicht

Montag, Dezember 28th, 2009

In einer Owi-Sache schicke ich meine Rechnung per Fax an AdvoCard. 11 Tage später ein Telefax von dort:

Auf die bereits entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Gebühren und Auslagen haben wir einen Pauschalbetrag von 371,88 € angewiesen.

Das, nicht verehrte AdvoCard, ist in mehrfacher Hinsicht Unsinn:

– „voraussichtlich noch entstehende Gebühren“ waren nicht Gegenstand meiner Gebührennote.
– „haben wir angewiesen“ ist schlicht gelogen, jedenfalls ist bis heute (weitere 17 Tage später) (!) – noch keine Zahlung eingegangen.
– „Pauschalbetrag“ und 371,88 € ist ein Widerspruch in sich.

De facto bleibt die angekündigte Zahlung um 95,20 € hinter meiner Gebührennote zurück. Diese Differenz irgendwie zu erklären, hat man bei AdvoCard natürlich nicht nötig. Also mit Telefax vom 11.12.2009 entsprechend nachgefragt. Reaktion? Keine! Auf erneute Erinnerung vom 19.12. kommt heute (28.12.) endlich eine spezifizierte Abrechnung, eingeleitet mit dem denkwürdigen Satz:

die von uns zu übernehmenden Kosten haben wir wie folgt abgerechnet:

„Die von uns zu übernehmenden Kosten“ – Hört, hört! Tatsächlich hat man sich erlaubt, die einzelnen Gebühren jeweils um ca. 25 % zu kürzen. Wie hieß es doch noch in der Kostendeckungszusage?

„… übernehmen wir die Kosten der anwaltlichen Vertretung nach dem RVG“

Und der § 14 RVG spricht von Bestimmung der Gebühr durch den Rechtsanwalt, nicht durch die Rechtsschutzversicherung – aber das werden manchen Gesellschaften wohl nie kapieren.

ARAG kürzt Vorschuss

Montag, Dezember 21st, 2009

Damit die ARAG aufgrund des vorausgegangenen Lobens nicht übermütig wird, muss ich berichten, dass von dort an von mir angeforderter Vorschuss gekürzt wird, weil man dort „den von mir berechneten Vorschuss nicht für angemessen hält“.

Irgendwann wird man dort auch begreifen müssen, dass die Angemessenheit der Höhe des Vorschusses durch den Rechtsanwalt und nicht durch die RSV bestimmt wird.

Muss ich die Differenz nun beim Mandanten anfordern, der wird sich freuen über seine RSV.

ARAG – Es geschehen noch Wunder!

Freitag, Dezember 18th, 2009

Bereits vor geraumer Zeit war festzustellen, dass die ARAG in Ihren Schriftwechseln neuerdings den Namen des Sachbearbeiters angibt. Sehr angenehm.

Es gibt noch etwas Neues: Während früher Kostendeckungsanfragen an die ARAG getrost mindestens vier Wochen auf Wiedervorlage verfügt werden konnten, jetzt das:

– Do., 10.12.2009: Deckung per Post angefragt, Vorschussrechnung beigefügt

– Fr., 11.12.2009: Kostenschutz per Fax bestätigt

– Mo., 14.12.2009: Vorschuss eingegangen.

Ich bin völlig überwältigt. Nie hätte ich gewagt, auch nur daran zu denken, die ARAG eines Tages loben zu dürfen. Weiter so! Und speziell an Frau Weisweiler: Guter Job!

DEURAG – Nur nicht so schnell!

Donnerstag, Dezember 17th, 2009

Telefonische Anfrage bei DEURAG wegen meiner vor drei Wochen per Fax übersandten Vorschussnote. Kurze knappe Antwort: Na, so schnell können wir nun auch nicht.

No comment.

DEURAG Mandatssteuerung

Mittwoch, Dezember 16th, 2009

In einem Versicherungsschein der DEURAG fand ich folgende Textpassage:

Gemäß Â§ 5 (3) c) ARB ist eine Selbstbeteiligung von 300.- EUR vereinbart. Die Selbstbeteiligung ermäßigt sich auf 150.- EUR, wenn ein Rechtsanwalt aus dem Kreis der von der DEURAG empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt wird.

Eigentlich haben Rechtsschutzversicherungskunden freie Anwaltswahl. Eigentlich … 😉

P.S. Abgesehen davon, dass eine Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung ohnehin eher nicht empfehlenswert ist.

Rechtsschutz-Bedingungen (ARB)

Dienstag, Dezember 15th, 2009

In einem aktuellen Beitrag war der Wunsch geäußert worden, Links zu den doch im Einzelnen abweichenden Rechtsschutz-Bedingungen der einzelnen Gesellschaften zu veröffentlichen. Ein Projekt, das sich als recht schwierig und zeitaufwändig erwies, da diverse Gesellschaften ihre Bedingungen nur schwer auffindbar oder gar nicht offiziell präsentieren (aus welchen Gründen auch immer – so haben wir z.B. die ARB der Allianz trotz langer Suche noch nicht im Netz gefunden). Wenn hier also noch Bedingungen fehlen, kann das zwei Gründe haben: Noch nicht gesucht – oder nicht gefunden. 😉

Hier also die erste Auflage, die Sammlung wird an dieser Stelle (möglichst) aktuell gehalten. Weitere Hinweise in diesem Zusammenhang an das Redaktionsteam werden gern entgegen genommen und mit bestem Dank belohnt.

ADAC

AdvoCard 1975

AdvoCard 2000 – 2008

AdvoCard 2009

Allianz 2008

ARAG 2005

ARAG 2008

Auxilia 1994 – 2008

Concordia 2005

Concordia 2009

DA direkt 2008

D.A.S. 2006

DBV-Winterthur 2002

Debeka 2008

DEURAG 2000

DEURAG 2008

DEVK 2009

DMB 2008

GDV-Musterbedingungen (Stand: Juni 2006)

GDV-Musterbedingungen (Stand: Juni 2009)

HDI-Gerling 2008

HUK 2002

HUK 2009

Itzehoer 2008

LVM 2009

NRV 2009

ÖRAG 2009

Rechtsschutz-Union diverse

Roland 2008

Roland 2009

R + V 2009

WGV 2008

Raider heißt jetzt Twix

Montag, Dezember 14th, 2009

Die ERGO Versicherungsgruppe wird in Zukunft Lebens- und Sachversicherungen unter der Marke ERGO in Deutschland anbieten. Der Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen wird in ERGO Direkt Versicherungen umbenannt. Die Krankenversicherung wird unter der Marke DKV, die Rechtsschutzversicherung unter der Marke D.A.S. zusammengeführt. Die Marke ERV steht weiter für die Reiseversicherung. Die Marken Victoria und Hamburg-Mannheimer werden vom Markt genommen. Die Umsetzung ist für die KarstadtQuelle Versicherungen schon für das erste Quartal, im übrigen für die zweite Jahreshälfte 2010 geplant.

Quelle: Presseinformationen der ERGO Versicherungsgruppe

Ob sich auch am Regulierungsverhalten etwas ändern wird, ist nicht überliefert.

Danke an Andreas Klein für den Hinweis auf die Mitteilung.

Deckungszusage unkompliziert und schnell

Montag, Dezember 14th, 2009

Heute kritisiere ich nicht, sondern lobe ausdrücklich mal einen RSV.  Ich habe derzeit einen Mandanten, der bei der Hamburg-Mannheimer rechtsschutzversichert ist. Das Einholen der Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit und den ersten Rechtszug in jeweils zwei Angelegenheiten hat telefonisch nur eine Minute gedauert.

Das gibt es also auch noch ! Hut ab, Hamburg-Mannheimer.

Totschlag mittels Baustein

Montag, Dezember 14th, 2009

Natürlich wußte ich, daß die Verteidigungskosten wegen einer Unfallflucht nicht versichert sind.  Wenn ich das dem Auftraggeber erkläre, habe ich eine halbe Stunde Diskussion um die Frage, wofür er eigentlich die Prämie an die Rechtsschutzversicherung überweist.

In letzter Zeit stelle ich – so es der Mandant wünscht – grundsätzlich die Kostendeckungsanfrage bei der Versicherung. Daß der Schadenbearbeiter einen Baustein verwenden würde war mir klar; wie, hat mich dann aber doch verblüfft:

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wir danken für Ihre Mitteilung.
Die Kosten der Strafverteidigung und des Verfahrens können daher von uns nicht erstattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Allianz Rechtsschutz-Service GmbH

„Daher“ ist ein starkes Argument, fast noch stärker als „Aber!“. So stark, daß jede Gegenwehr erlahmt. Ein Totschlagsargument.

Daher weiß ich nun auch nicht weiter und habe dem Mandanten geraten, bei der Versicherung nachzufragen. Natürlich wird er nicht fragen. Er wird wieder zu mir kommen und mich fragen. Das ist auch gut so, wie der Berliner mittlerweile sagt.

Ich werde ihm erklären, daß da ein überarbeiteter Sachbearbeiter ein Kästchen für den Baustein 845x379ef versehentlich nicht angeklickt hat, der die Erklärung geboten hätte. So’was kann halt in den besten Familien vorkommen und auch wir machen Fehler. Dann werde ich ihn noch auf die Adressierung und die Anrede aufmerksam machen und darauf verweisen, daß unsere Briefe persönlich und verständlich verfaßt werden.

Jeder Mandantenkontakt ist ein Vertrauensbeweis. Ich werde die Gelegenheit nutzen, dem Mandanten unseren Beratervertrag gegen ein geringes Pauschalhonorar anzubieten. Herzlichen Dank, meine Service-GmbH!