Archiv für 'Allrecht'

ALLRECHT – nix recht!

19. Januar 2010, 19:03 Uhr -- geschrieben von: RA Groß

Fehler können jedem passieren, aber DAS ist nun wirklich zu viel:

die Allrecht teilt mir in einem Schreiben zur Sache E…/K… 106/09 mit, dass sie “die Zusatzgebühr nicht berücksichtigen (könne), da eine Mitwirkung an der Einstellung nicht vorliegt.”
Nur: das Aktenzeichen 106/09 gehört zur Akte B…/V… und in der Akte E…/K… (103/09) habe ich denen keine Rechnung geschickt.
Dann kommt heute die Zahlung (ca. 1/2 Rechnungsbetrag) mit Angabe der Rechnungsnummer …06. Schade nur: diese Rechnung gehört nicht zur Akte E…/K…, sondern zur Akte E…/M… 198/09). Dort allerdings hatte ich einen Vorschuss für ein gerichtliches Mahnverfahren angefordert, und darin steht (selbstverständlich) nichts von einer “Zusatzgebühr für die Mitwirkung an der Einstellung”, denn die gibt es in Bußgeld- oder Strafverfahren und um solche handelt es sich weder bei E…/K…, noch bei E…/M… und schon gar nicht bei B…/V…

Wie schön, dass heute mein Rechner streikte, da hatte ich doch alle Zeit der Welt herauszufinden, was der Herr Sachbearbeiter eigentlich will!

RAUG

Schnelle Reaktion der Allrecht/ARAG

18. Mai 2009, 17:08 Uhr -- geschrieben von: RA Handschumacher

Diesmal habe ich etwas Positives zu berichten. Und zwar von der Allrecht, die von den Schadenssachbearbeitern der ARAG verwaltet wird.

Morgen ist in einer Verkehrsstrafsache Termin zur Hauptverhandlung vor dem AG Tiergarten. Ein Blick ins Aktenkonto zeigte, daß die Vorschußforderung i.H. der Mittelgebühren noch offen war. Ein Anruf beim Schadenssachbearbeiter ergab, daß diese die Vorschußrechnung nicht erhalten haben, obwohl sie über das Schadensnetz des GdV versandt wurde.

Statt langer Diskussion erfragte der Schadenssachbearbeiter M. die Rechnungshöhe und wies diese sofort zur Zahlung verbunden mit der Bitte an, die Rechnung noch einmal zu faxen.

Das ist eine positive Erwähnung hier wert!

Allrecht – die Ausübung des anwaltlichen Ermessens

2. Februar 2007, 12:12 Uhr -- geschrieben von: RA Witopil

Antwort des Unternehmens auf die Abrechnung einer Geschäftstätigkeit in einer komplizierten Kreditsache und Intervention gegen das beteiligte Bankunternehmen (Anm.: dem Unternehmen ist die Korrespondenz abschriftlich zur Information mitgeteilt worden):

“….in dieser Angelegenheit können wir Ihre Rechnung nicht in voller Höhe ausgleichen.  Wir halten die von Ihnen angesetzte Geschäftsgebühr nicht für angemessen …” (aber lesen Sie selbst…..).

Google, Allrecht und das RSV-Blog

27. Juli 2006, 7:03 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Da geben manchen Versicherer viel gutes Geld, das Ihnen die Versicherten zur Verfügung gestellt haben, für Werbung aus. Unter anderem auch bei Google. Natürlich wollen sie auf Platz 1, wenn man nach Ihnen sucht. Das sei Ihnen gegönnt.

Wenn dann aber auf gleich Platz 2 das RSV-Blog genannt wird, kann man dem Versicherer eigentlich nur wünschen, daß Positives über ihn berichtet wird. Bei der Allrecht sieht das aber anders aus.

Allrecht spricht weiter in Rätseln

24. Juli 2006, 6:02 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Ich hatte über das mysteriöse Verhalten der Schadensabteilung bei der Allrecht bereits berichtet. Diesen Bericht hat die Allrecht auch erhalten. Nun erhalte ich folgende rätselhafte Reaktion des Versicherers:

… in obiger Angelegenheit haben wir Ihr Schreiben erhalten und teilen Ihnen folgendes mit:

Wir sind zunächst von 2 Gebühren ausgegangenund haben insofern den Differenzbetrag mit gleicher Post überwiesen.

Mir verschließt sich der Sinn dieser Botschaft. Ich kann nur hoffen, daß die Leitung dieses Versicherers die Beträge, um die man die Versicherungsleistung kürzt, in die Ausbildung der Sachbearbeiter steckt.

Nötig wäre das jedenfalls, damit man dort lernt, nicht nur sinnbefreit die Leistung zu verweigern, sondern auch einmal eine ordentliche und nachvollziehbare Berechnung zu erstellen. Es wäre doch schön zu wissen, welche Gebühren genau in welcher Höhe exakt angesetzt wurden. Als Vorlage könnte duchaus meine Vorschußnote dienen.

Allrecht – sparsam, sogar mit sinnvollen Reaktionen

21. Juli 2006, 15:31 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

In einer Bußgeldsache habe ich von der Allrecht die Deckungszusage für die Verteidigerkosten sowie einen Vorschuß auf das zu erwartende Honorar angefordert. Und zwar die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr und eine Erledigungsgebühr. Dies habe ich mit folgenden Ausführungen begründet:

Ich bin dabei davon ausgegangen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, ohne dass es zur Abgabe der Sache über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht kommen wird. Insoweit habe ich die Erledigungsgebühr nach 5115 VV angesetzt.

Kommt es jedoch nicht zur Einstellung, bin ich bereits jetzt schon mit der weiteren Verteidigung im gerichtlichen Verfahren beauftragt. Dann fielen – statt der Gebühr nach 5115 VV – die Gebühren nach Teil 5, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 des VV zum RVG an, die die Gebühr nach 5115 VV überstiegen. Sie erhalten dann zur gegebener Zeit eine korrigierte Zwischenabrechnung.

Darauf reagiert die Allrecht mit folgendem Text:

… in dieser Angelegenheit können wir Ihre Rechnung nicht in voller Höhe ausgleichen.

Aufgrund einer Gesamtschau aller Kriterien des § 14 RVG sind die Verteidigergebühren in alltäglichen Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in den unteren Bereich des jeweiligen Gebührenrahmens einzuordnen.

Deshalb halte wir Gebühren von 75,00 EUR und 90,00 EUR für angemessen, wobei wir Ihren anwaltlichen Ermessensspielraum berücksichtigt haben.

Einmal davon abgesehen, daß der Versicherer es noch nicht einmal für nötig hält, wenigstens mit einem klaren Satz die begehrte Deckungszusage zu erteilen, ist liegt Reaktion nicht nur sprachlich völlig daneben. Welche Gebühren er nun zahlen will und welche nicht und was er nun in concreto zahlen wird – auch darüber schweigt man sich aus. Erstmal kürzen, der Rest ist egal.

Ich zitiere in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Amtsgericht Darmstadt (Urt. v. 27. 06. 2005, 305 C 421/04), das in einem vergleichbaren Fall dem (einem anderen?) Versicherer mit folgenden Worten die Leviten gelesen hat:

Der Rechtsanwalt kann einen Vorschuß auch auf solche Gebühren verlangen, deren Berechnungsvoraussetzungen erst im weiteren Verlauf der zu erwartenden anwaltlichen Tätigkeit vorliegen.

Allrecht – … damit Sie Recht behalten!

1. Juli 2006, 17:40 Uhr -- geschrieben von: RA Groß

So steht es auf der Homepage. Und die Wirklichkeit?

Der Mandant begehrt Rechtschutz für eine Bußgeldsache wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschrei- tung. Die Deckungsanfrage geht unter Vorlage u.a. des Anhörungsbogens, meines Akteneinsichtsersu- chens und Doppel meiner Rechnung (Mittelgebühren nach Nrn. 5100, 5103 und 5109 = netto 435 EUR) am 30.05.06 an die Allrecht. Zahlungsfrist wird zum 13.06.06 gesetzt Am 02.06.06 erhalte ich deren Fax-Mitteilung, dass “noch einige Prüfungen erforderlich” seien. Dann Funkstille. Am 15.06.06 teilt der Mandant mit, er sei angeschrieben und um Mitteilung gebeten worden, was er denn gegen den Vorwurf einzuwenden habe. Diese Frage beantworte ich am gleichen Tag für ihn und setze Nachfrist zum 22.06.06. Am 28.06.06 liegt noch immer keine Deckungszusage vor. Ich schreibe den Mandanten an und rege an, mir Mandat gegen die Allrecht zu erteilen.
Am 29.06.06 kommt endlich per Fax die Deckungszusage verbunden mit der Mitteilung, der Anfall einer Gebühr nach Nr. 5109 VV RVG sei ungewiss, man habe sie bei der Vorschusszahlung gestrichen.

Im Urteil des AG Darmstadt vom 27.06.05 (305 C 421/04) etwa kann der zweifelnde Sachbearbeiter nachlesen, was in einer durchschnittlichen Bußgeldsache dieser Art als Vorschuss angemessen ist: 435 EUR! Der Mandant wird also klagen müssen, damit ihm die Allrecht die Kosten vorstreckt, die ich fordern kann, bevor ich überhaupt tätig werde. Inzwischen habe ich bereits Akteneinsicht gehalten und einen weiteren Besprechungstermin mit dem Mandanten vereinbart.

Fazit: wer Recht behalten (oder zumindest darum kämpfen) will, dem ist mit einem geduldigen Rechtsanwalt besser gedient als mit der Allrecht!

Allrecht und Google

16. November 2005, 13:19 Uhr -- geschrieben von: Redaktion RSV-Blog

Ein freundlicher Leser unseres Blogs wies mich auf folgendes Ergebnis bei Google hin. Die Eingabe von “Allrecht” (ohne Tüttelchen) führt zu diesem ansprechenden Ergebnis.

Platz 1 für das RSV-Blog ist also nicht mehr so weit weg. ;-)

ALLRECHT – Allmächd!

8. November 2005, 13:22 Uhr -- geschrieben von: RA Cunningham

Mein Mandant, ein Handwerker, hat bei der Allrecht einen Rechtsschutz-Vertrag abgeschlossen, der Versicherungsschutz u.a. vorsieht für vertragliche Ansprüche “im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande …”. Und zwar insoweit ohne Beschränkung auf den privaten Bereich. Im Zuge der Anschaffung eines neuen Geschäftsfahrzeugs läßt er jenes, noch vor der Auslieferung an sich, mit einer Firmenlackierung versehen. Um deren Qualität gibt es Streit. Wer jetzt allerdings meint, die Allrecht würde für diesen Streit Deckung gewähren, hat sich geschnitten.

Denn obwohl ich in meiner immerhin eineinhalbseitigen Deckungsanfrage nicht nur den Sachverhalt umfassend dargestellt, sondern auch die maßgebliche Bestimmung aus den Rechtsschutzbedingungen ausdrücklich genannt hatte, erhalte ich jetzt die lapidare Antwort, daß es sich “um eine vertragliche Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Gewerbes …” handele, für die der “Rechtsschutzvertrag keinen Versicherungsschutz” vorsehe.

Thema verfehlt, Note 6, setzen.

Nur ist da niemand, dem ich diese Note erteilen könnte. Denn das Schreiben weist den Sachbearbeiter nicht aus, dem die Auseinandersetzung mit den eigenen Versicherungsbedingungen der Allrecht zu mühsam ist. Lediglich zwei Faksimile-Unterschriften stehen darunter. Es sind die der Herren Richter und Waldmin, die schon bei der ARAG immer herhalten müssen, wenn der Verfasser eines Schreibens anonym bleiben möchte …

Gibt’s die Allrecht eigentlich noch?

27. Juni 2005, 17:07 Uhr -- geschrieben von: RA Hoenig

Irgendwie scheint die Allrecht untergetaucht zu sein. Nach Erteilung der Deckungszusage im April habe ich nichts mehr von diesem Versicherer gehört. Ich hatte zunächst einen Vorschuß von 400,20 EUR angefordert, überwiesen wurden lediglich 69,20 EUR – kommentarlos, auch auf Nachfrage kam keine Erläuterung. Auf eine weitere Vorschußbitte, nunmehr für das Verfahren vor Gericht, wurden – wiederum ohne Erläuterungen, selbst auf meine Erinnerung nicht – statt der erbetenen 742,80 EUR nur 423,80 EUR überwiesen.

Da ich nun davon ausgegangen bin, daß bei der Allrecht keine Briefe geschrieben werden (können?), wollte ich telefonieren. Heute gegen 16.30 Uhr habe ich erst einmal eine normale Festnetznummer gesucht, die ich dann auf der website des Versicherers im Impressum fand. Unter der Nummer (0211) 90899-0 war jedoch niemand zu erreichen. Dann habe ich mich überwunden und diese freche 01803-Nummer angerufen. Nachdem ich mir von der Automatenstimme angehört habe, welche Tasten ich zu drücken habe, wenn ich jemanden, der richtig lebt, sprechen möchte, ertönte ein Freizeichen … dann noch eins und weitere 20. Ich habe dann aufgegeben.

Nun bietet die Allrecht auch noch ein Kontaktformular auf deren website an. Dazu muß dann aber erst herausfinden, daß der Popup-Blocker ausgeschaltet wird, sonst klappt das auch damit nicht. Zuerst sollte ich eine Versicherungsnummer in das Formular eintragen – die Versicherungsnummer hat aber mehr Ziffern, als das Formular zuläßt. Als ich dann anschließend noch nach meinen kompletten Adressdaten und schließlich auch noch nach meinem Geburtsdatum gefragt wurde, habe ich abgebrochen und die Zeit mit etwas Sinnvollem verbracht: Mit dem Schreiben dieses Beitrags, den ich dem Vorstand persönlich/vertraulich/verschlossen übermitteln werde.

Ich bin gespannt, ob es mir gelingt, dort in Düsseldorf jemanden aufzuwecken … wenn es den Versicherer überhaupt noch gibt ….