ALLRECHT – nix recht!
19. Januar 2010, 19:03 Uhr -- geschrieben von: RA GroßFehler können jedem passieren, aber DAS ist nun wirklich zu viel:
die Allrecht teilt mir in einem Schreiben zur Sache E…/K… 106/09 mit, dass sie “die Zusatzgebühr nicht berücksichtigen (könne), da eine Mitwirkung an der Einstellung nicht vorliegt.”
Nur: das Aktenzeichen 106/09 gehört zur Akte B…/V… und in der Akte E…/K… (103/09) habe ich denen keine Rechnung geschickt.
Dann kommt heute die Zahlung (ca. 1/2 Rechnungsbetrag) mit Angabe der Rechnungsnummer …06. Schade nur: diese Rechnung gehört nicht zur Akte E…/K…, sondern zur Akte E…/M… 198/09). Dort allerdings hatte ich einen Vorschuss für ein gerichtliches Mahnverfahren angefordert, und darin steht (selbstverständlich) nichts von einer “Zusatzgebühr für die Mitwirkung an der Einstellung”, denn die gibt es in Bußgeld- oder Strafverfahren und um solche handelt es sich weder bei E…/K…, noch bei E…/M… und schon gar nicht bei B…/V…
Wie schön, dass heute mein Rechner streikte, da hatte ich doch alle Zeit der Welt herauszufinden, was der Herr Sachbearbeiter eigentlich will!
RAUG