Archiv für die Kategorie „Deurag“

DEURAG zahlt binnen 2 Werktagen

Mittwoch, 11. Januar 2012

Da gerade wieder eine Diskussion um die Zahlungsmoral der DEURAG umgeht, möchte ich erwähnen, dass diese erneut eine Rechnung über einen nicht unbeachtlichen Betrag blitzschnell gezahlt hat.

Montags die Rechnung via Drebis eingereicht war das Honorar Mittwochs auf dem Konto.
Auch die Deckungszusage ging in diesem Fall sehr schnell, diese hatte die DEURAG innerhalb einer Stunde erteilt.

Ich kann derzeit keine Erfahrungswerte vorweisen, wie lange es bei einer Anfrage auf dem “klassischen” Weg dauert (Fax oder
Brief), da ich immer dann Drebis nutze, wenn eine dort teilnehmende RSV beteiligt ist. über Drebis jedoch geht
es – wenn auch nicht bei allen angeschlossenen RSVen – sehr schnell.

DEURAG zahlt nichts mehr

Freitag, 23. Dezember 2011

über ein Problem der DEURAG, die nach Auskunft einer dortigen Mitarbeiterin eine Rechnung nicht bezahlen könne, berichtete Frau Rechtsanwältin Ute Graf von der Kanzlei Fritsch Graf Horsten aus Bergisch Gladbach am 22. Dezember 2011 auf der Mailing-Liste für Rechtsanwälte:

Ich habe gerade festgestellt, dass die DEURAG eine Rechnung aus Juli trotz Mahnung Ende August nicht bezahlt hat. Da mir das komisch vorkam, weil die Rechtsschutzversicherer eigentlich immer zahlen, habe ich heute telefonisch nachgefragt, ob das sein kann oder ob bei uns etwas falsch verbucht wurde. Da wurde mir bestätigt, dass nicht gezahlt wurde. Auf die Bitte, das dann jetzt doch bitte umgehend nachzuholen, wurde mir gesagt, dieses Jahr gingen nur noch Gerichtskosten raus, sie könne die Rechnung nicht bezahlen. Ich solle noch mal schreiben, denn der Sachbearbeiter sei im Urlaub und sie könne auch nicht alles notieren, was Anfang Januar gemacht werden müsste.

Die Reaktionen der Kollegen auf der Mailingliste waren zahlreich. Insbesondere die Liquiditätsfrage, also die Ungewissheit darüber, ob noch liquide Mittel bei der DEURAG vorhanden sind, um aktuelle Verbindlichkeiten bezahlen zu können, war ein Thema.

Bereits in den Jahren 2008 und 2007 hatte Rechtsanwalt Bert Handschumacher hier im Blog die Frage nach Zahlungsunfähigkeit gestellt bzw. von Zahlungsschwierigkeiten der DEURAG berichtet.

Ich werde über die Feiertage aufmerksam die Berichterstattung in den Medien verfolgen und ggf. hier zeitnah berichten. Frau Rechtsanwältin Graf wird uns auch auf dem Laufenden halten.

Update:

Frau Rechtsanwältin Graf teilte mit:

Die DEURAG hat mir ein Schreiben vom 28.12.2011 geschickt (Eingang 30.12) mit dem man sich für die verspätete Bearbeitung der Kostennote entschuldigt und den Betrag angewiesen hat. Dieser ging dann auch noch am 30.12.2011 bei uns ein.

An einen Zufall glaube ich weniger.

Lob! Blitzschnelle Zusage, schnelle Zahlung

Mittwoch, 23. November 2011

Ich muss heute ein großes Lob an die DEURAG aussprechen. In zwei unterschiedlichen Fällen stellte ich über Drebis.de Deckungsanfragen an die DEURAG.

Die erste Zusage war nach unglaublichen 30 Minuten da, die zweite nach einer knappen Stunde.
Beide Vorschusszahlungen waren innerhalb von wenigen Tagen ebenfalls bereits gutgeschrieben.

Daher: Danke DEURAG, weiter so ! Zumindest wenn man über Drebis geht, dann klappt das prima. Auf dem herkömmlichen Weg kanns immer noch etwas dauern.

DEURAG Tarif “M-Aktiv” eine Mogelpackung?

Mittwoch, 26. Oktober 2011

Aus einer Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins:

Vorsicht bei Mogelpackungen in der Rechtsschutzversicherung
Mit dem Titel “M-Aktiv” wird der Eindruck erweckt, die Kunden könnten zukünftig aktiver ihre Interessen vertreten als bisher. Tatsächlicher Kern ist aber eine Leistungsminderung, und es droht die Gefahr, dass wichtige Fristen versäumt werden. …

Dem Kunden wird die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erst vor Gericht zugebilligt, davor aber verweigert. Stattdessen wird ein “Mediator” angeboten. Besonders problematisch ist der ausschließliche Weg über die Mediation im Arbeitsrecht, das insbesondere in dem wichtigen Kündigungsschutzbereich von kurzen gesetzlichen Klagefristen betroffen ist, die durch das Mediationsverfahren nicht gewahrt werden.

DEURAG – unerreicht + säumig

Mittwoch, 20. Juli 2011

… oder auch unerreicht säumig: Meine Gebührennote vom o6.o4.2011 (!) ist trotz telefonischer Erinnerung vom 13.o7.2011 noch offen (da war DEURAG noch telefonisch zu erreichen). Heute sind sowohl die Telefon- als auch die Faxnummer ständig besetzt.

Sollte das einem zu denken geben – ebenso wie die Tatsache, das gerade in “DEURAG-Fällen” Zahlungen (fast) immer erst auf entsprechende Mahnung(en) erfolgen?

DEURAG – Lob für sehr schnelle Zahlung

Donnerstag, 24. Februar 2011

In einer umfangreichen Arbeitsrechtssache hat die DEURAG die Rechnung innerhalb von 3 Tagen beglichen – das ist ein Wort des Lobes wert!

DEURAG – Verzicht auf mögliche Kunden?

Samstag, 22. Januar 2011

Ein Beitrag unseres Kollegen RA Hötte:

Ich habe für eine Mandantin eine sehr arbeitsintensive Sache gegen das Jobcenter geführt (nur Klageinstanz).

Aus Rechtsgründen hatten wir, auf Anraten des Gerichts, in der Verhandlung die Klage zurückgenommen.

Mit Klageerhebung hatte ich bereits um Deckung bei der RS (DEURAG) nachgesucht.

Wunschgemäß erhielten sie die Klagebegründung usw.

Zuerst wurde Deckung abgelehnt, weil es RS nur vor Sozialgerichten gebe. Dies hatte ich natürlich richtiggestellt

Eine förmliche Kostenzusage erfolgte bisher nicht.

Nach dem VT (Anfang September 2010) hatte ich die Kostenrechnung eingereicht.

Nach mehrfachem Nachhaken erhalte ich heute die Mitteilung, daß Deckung nach § 3 Abs. 2k ARB ausgeschlossen sei (Wortlaut aus den ARB: ” …in ursächlichem Zusammenhang mit Angelegenheiten aus dem Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie der Sozialhilfe; …”

Ich frage mich: Bei anderen großen Wettbewerbern (auch z.B. “Anwalts UN-Liebling”) gibt es einen solchen Ausschluß nicht, da sind alle sozialrechtlichen Gegenstände vor den Gerichten versicherbar. Soll ich in Zukunft Mandanten (zumindest wenn sie “prekäre Arbeitsverträge” haben) dann von der DEURAG abraten? DAs dürfte doch nicht im Interesse der DEURAG liegen!

DEURAG ” Fassungslos

Montag, 22. November 2010

In einer krankenversicherungsrechtlichen Angelegenheit vertrete ich einen an einer unheilbaren Krankheit leidenden Mandanten, der häusliche Krankenpflege rund um die Uhr benötigt. Er ist privat krankenversichert. Die Krankenversicherung sagt immer für kurze Zeiträume befristet Erstattungszahlungen auf freiwilliger Basis zu, kürzt aber bei den Stundensätzen. So kommt es, daß der Mandant jeden Monat auf Kosten von rund 6.200,00 EUR “hängenbleibt”.

Der Mandant möchte seine Ansprüche gegen die Krankenversicherung durchgesetzt haben. Er möchte endlich Rechtssicherheit. Für ihn, der mit der Erkrankung und seiner Rund-um-die-Uhr-Versorgung bis ans Lebensende belastet ist, bedeutet dies sehr viel, nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch eine psychische.

Der Mandant ist bei der DEURAG rechtsschutzversichert. Und inzwischen scheint die eigene Rechtsschutzversicherung des Mandanten der größere Gegner zu sein als seine private Krankenversicherung.

Der Reihe nach:

Am 14.10.2010 wende ich mich für meinen Mandanten an die Rechtsschutzversicherung, teile dieser mit, daß die private Krankenversicherung meines Mandanten die Erstattungsleistungen für die notwendige häusliche Krankenpflege nur unvollständig erbracht hat und auch in Zukunft nur unvollständig erbringen wird. Weiter teile ich mit, daß die private Krankenversicherung die Erstattungsleistungen nur als freiwillige Leistungen befristet zugesagt hat und insoweit erforderlich sei, – gegebenenfalls auch gerichtlich ” feststellen zu lassen, daß mein Mandant gegen die private Krankenversicherung einen Rechtsanspruch auf die begehrten Leistungen hat. Insofern bitte ich um Kostendeckungszusage für ein außergerichtliches und ein gerichtliches Vorgehen gegen die private Krankenversicherung.

Mit Datum vom 01.11.2010 erteilt die DEURAG Kostendeckungszusage. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

“Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in obiger Angelegenheit bestätigen wir gerne den Versicherungsschutz für die außergerichtliche Interessenvertretung und für das Verfahren in der I. Instanz.”

Es folgt ein Hinweis auf einen Selbstbehalt und auf die Versicherungsbedingungen, keinerlei sonstige Einschränkungen.

Mit Schreiben vom 05.11.2010 wende ich mich dann für meinen Mandanten an die private Krankenversicherung und fordere diese unter anderem auf zu erklären, daß “Sie meinem Mandanten ab dem 01.08.2010 für die Dauer des Bestehens des Versicherungsverhältnisses, längstens jedoch bis zu seinem Tod die ihm aufgrund der lebensnotwendigen häuslichen Krankenpflege entstehenden Kosten gegen Vorlage entsprechender Nachweise auf Basis des Kostenvoranschlages des Pflegedienstes … vom 09.07.2010 erstatten werden”.

Eine Abschrift des Schreibens an die private Krankenversicherung habe ich sodann ebenfalls am 05.11.2010 an die DEURAG zur Information verbunden mit einer Kostenvorschußrechnung gesandt.

Mit Schreiben vom 08.11.2010 hat die DEURAG dann mitgeteilt:

“Deckungszusage erfolgte aufgrund der bislang vorgelegten Unterlagen und damit für den entstandenen Zahlungsrückstand. Von einem Feststellungsantrag ist nichts bekannt.”

Die Vorschußrechnung habe man entsprechend gekürzt.

Mit Schreiben vom 10.11.2010 habe ich die DEURAG darauf aufmerksam gemacht, daß in der Kostendeckungsanfrage sehr wohl auch die Leistungsverpflichtung der privaten Krankenversicherung und die Durchsetzung dieser Ansprüche für die Zukunft als Gegenstand meines Auftrages mitgeteilt worden sei.

Der Mandant hat daraufhin – im Hinblick auf die verwirrenden Äußerungen der DEURAG – zunächst eine gerichtliche Geltendmachung seiner Ansprüche gegen die private Krankenversicherung zurückgestellt.

Am 20.11.2010 erhielt ich dann die Mitteilung der DEURAG, die mindestens ebenso verwirrend ist, wie das Verhalten der DEURAG zuvor. In dieser Mitteilung heißt es wörtlich:

“Mitgeteilt war, dass der Leistungsanspruch gerichtlich festzustellen sei. Hierfür wurde Kostenschutz erteilt. Demnach erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die Geltendmachung der ausstehenden Zahlungsansprüche.

Ein Feststellungsantrag ist nicht gedeckt. Im übrigen ist ein konkreter Hinweis auf die Stellung eines solchen Antrags den Unterlagen nicht zu entnehmen.”

Weiter heißt es in dem Schreiben vom 18.11.2010:

“Hier ist es dem VN zumutbar, das Ergebnis des Zahlungsverfahrens abzuwarten. Danach wird man sich erneut mit einem Feststellungsbegehren auseinanderzusetzen haben.”

Es wurde also Kostenschutz für die Feststellung eines Leistungsanspruchs erteilt, wobei jedoch ein Feststellungsantrag nicht gedeckt sein soll.

Die Behauptung, es sei mitgeteilt worden, daß der Leistungsanspruch gerichtlich festzustellen sei. ist genauso unrichtig wie diejenige im Schreiben vom 08.11.2010, daß von einem Feststellungsbegehren nichts bekannt gewesen sei. Vielleicht mag die DEURAG sich erstmal darüber klarwerden, ob ihr nun nichts von dem Feststellungsbegehren bekannt war, oder ob ihr nur die gerichtliche Geltendmachung mitgeteilt worden sein soll.

Daß es dem Mandanten zumutbar sein soll, zunächst Erstattungsrückstände einzuklagen, erscheint vor dem Umstand, daß die private Krankenversicherung ihre freiwillige Leistungszusage bis zum 31.12.2010 befristet hat, eher zweifelhaft. Zudem fallen meinem Mandanten jeden Monat rund 6.200,00 EUR an, die er zur Zeit von seiner Krankenversicherung nicht erstattet erhält.

Andere Rechtsschutzversicherungen haben in gleichgelagerten Fällen, ohne Probleme Kostendeckungszusage erteilt.

Meinem Mandanten habe ich zur Deckungsklage geraten. Er wird diesen Rat auch beherzigen. Die Ankündigung einer solchen hat die DEURAG nicht beeindruckt. Bleibt zu hoffen, daß es die Einreichung tut.

Ich werde weiter berichten…

Zusage innerhalb von weniger als 24 Stunden

Mittwoch, 25. August 2010

Schon wieder muss ich einer RSV ein Lob aussprechen, diesmal der DEURAG:

Nachdem eigene und hier im Blog gelesene Erfahrungen eher sehr lange Reaktionszeiten befürchten
ließen, stellte ich eine Deckungsanfrage wegen einer dringenden Angelegenheit (Mobbing) bei der DEURAG.

Um alles zu beschleunigen, meldete ich unsere Kanzlei bei der Drebis-Plattform an. Gut, man kann sagen,
auch bei einer “normalen” Anfrage per Fax sollte es schnell gehen, aber da wir nun mal im Dienste der Mandanten
stehen, wollte ich den sichersten und schnellsten Weg wählen.

Am späten gestrigen Nachmittag per Drebis angefragt, erhielt ich schon heute morgen die Deckungszusage.

Das ist sehr schnell und daher auf jeden Fall ein Lob wert.

DEURAG – So ist’s schlecht !

Freitag, 25. Juni 2010

… so würde der Slogan der DEURAG wohl passender lauten. Auch die dritte Erinnerung an die erbetene Kostendeckungszusage für eine Klage gegen den Unfallgegner unter Fristsetzung auf den heutigen Tag und Androhung einer BaFin-Beschwerde zeitigte absolut keine Reaktion.

So erscheint eines der Ziele in einem nicht nur wegen zahlreicher Rechtschreibfehler lesenswerten Thesenpapier der DEURAG in völlig neuem Licht: “Den Streit vermeiden” – das klappt natürlich am Besten, indem man einfach keine Kostendeckungszusage für einen Rechtsstreit erteilt. ;-) Ob man so allerdings die “Kunden schnell zum Ziel bringen” kann, mag bezweifelt werden.