Archiv für 'Deurag'

DEURAG – Lahmer Laden!

30. Dezember 2009, 19:26 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior

Dass man bei DEURAG eine Zahlungserinnerung drei Wochen und zwei Tage nach Rechnungseingang für deutlich verfrüht hält, wurde bereits berichtet.

Dass man auch weitere zwei Wochen später immer noch keine Zahlung leistet, erscheint allerdings langsam frech.

DEURAG – Nur nicht so schnell!

17. Dezember 2009, 10:26 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior

Telefonische Anfrage bei DEURAG wegen meiner vor drei Wochen per Fax übersandten Vorschussnote. Kurze knappe Antwort: Na, so schnell können wir nun auch nicht.

No comment.

DEURAG Mandatssteuerung

16. Dezember 2009, 17:39 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior

In einem Versicherungsschein der DEURAG fand ich folgende Textpassage:

Gemäß § 5 (3) c) ARB ist eine Selbstbeteiligung von 300.- EUR vereinbart. Die Selbstbeteiligung ermäßigt sich auf 150.- EUR, wenn ein Rechtsanwalt aus dem Kreis der von der DEURAG empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt wird.

Eigentlich haben Rechtsschutzversicherungskunden freie Anwaltswahl. Eigentlich … ;-)

P.S. Abgesehen davon, dass eine Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung ohnehin eher nicht empfehlenswert ist.

DEURAG – die wollen nicht schreiben

25. September 2009, 19:34 Uhr -- geschrieben von: RA Siebers

Bei der DEURAG bleiben Anfragen unbeantwortet, man will nur telefonieren und nichts schreiben. Gibt es da etwas zu verbergen?

DEURAG – Ohne Mahnung geht nichts

, 10:33 Uhr -- geschrieben von: RA Melchior

Zweifel an der Solvenz der DEURAG waren hier ja schon es öfteren geäußert worden, sie könnten begründet sein:

Meine erste Rechnung vom 13.o7.2009 wurde immerhin noch nach entsprechender Mahnung vom 29.o7. am o5.o8.2009 bezahlt.

Meine zweite Rechnung vom 19.o8. blieb trotz Mahnung vom o9.o9.2009 bis heute unbezahlt.

Ohne Mahnung geht also nichts – und mit anscheinend auch nicht mehr.

DEURAG – zahlt drauf

25. April 2008, 9:48 Uhr -- geschrieben von: RA Hein

In einem anderen Beitrag hatte ich bereits mitgeteilt, dass ich im Namen meiner Mandantin Vorschussklage gegen die DEURAG eingereicht habe.

Die DEURAG hat den klageweise geltend gemachten Betrag dann jedoch nach Einreichung der Klage bei Gericht doch noch bezahlt (wenngleich nach mehreren Mahnungen und Klageandrohungen). Damit war der Klagegrund weggefallen und es musste nur noch über die Kosten des Rechtsstreits entschieden werden.

Die Kosten des Rechtsstreits wurden nun durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 18.04.2008 der DEURAG auferlegt, nachdem diese ihre Kostentragungspflicht sogar anerkannt hatte. Damit hat die stetige Zahlungsverzögerung der DEURAG nichts als Kosten produziert.

Liebe Mitarbeiter der DEURAG:

Es wäre mir viel lieber, Sie würden die berechtigten Ansprüche Ihrer Versicherten auf Freihaltung von den Rechtsanwaltskosten anerkennen als durch wiederholte Zahlungsverweigerung unnötige und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten zu produzieren, welche die Arbeitskraft des mandatsbearbeitenden Rechtsanwaltes binden. Diese Arbeitskraft wäre nämlich viel besser in die Belange Ihrer Versicherten investiert !

DEURAG – ein Trauerspiel…

18. März 2008, 19:52 Uhr -- geschrieben von: RA Hein

In einer extrem umfangreichen Arzthaftungsangelegenheit (bereits über 100 Stunden investierte Arbeitszeit) vertrete ich eine Frau und ihre beiden Söhne, 5 und 12 Jahre alt, gegen den Träger eines Klinikums, in dem der Ehemann der Frau und Vater der Kinder nach einer Operation verstorben ist.

Die Leidensgeschichte des Mannes gleicht einem Martyrium: nach einer Routineoperation (Entfernung von Gallensteinen) wird eine akute Bauchspeicheldrüsenentzündung festgestellt. Der Mann wird in den folgenden 40 Tagen insgesamt 23 mal (!) folgeoperiert, weil seine gesamten inneren Organe in Mitleidenschaft gezogen sind. Der Mann stirbt schließlich an den Folgen einer Sepsis und multiplem Organversagen.

Die Deckungsanfrage für die außergerichtliche Vertretung an die DEURAG geht am 27.03.2007 raus und enthält eine kurze Schilderung des Sachverhalts. Ich teile mit, dass ich die Krankenunterlagen anfordern muss (die bei mir mittlerweile zwei große Leitz-Ordner einnehmen).

Die Antwort kommt unerwartet schnell am 30.03.2007:

„Wir gewähren Deckungsschutz für die auf eine Beratung beschränkte Tätigkeit.“

Das ist ja toll … Leider habe ich die Mandanten schon beraten und deshalb auch extra die Deckungszusage für die außergerichtliche Vertretung beantragt.

Warum diese Deckungszusage so zögerlich daherkommt, erschließt sich beim Weiterlesen:

>„Kostenschutz besteht nur für die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund einer Falschbehandlung, jedoch nicht für die Recherchen, ob überhaupt ein Rechtsverstoß seitens des Behandlers bzw. der Klinik vorliegt.“

>>Ach ja ? Das sehen die Entscheidungen des OLG Celle, Urt. v. 18.01.2007, 8 U 198/06, VersR 2007, 1122-1124 und des OLG Köln, Urt. v. 16.04.2002, 9 U 129/01, ZfSch 2002, 495-497, aber ganz anders.

>Am 03.04.2007 lege ich also nach und weise den Sachbearbeiter höflich auf sein Versehen hin. Am 04.04.2007 kommt auch schon die Deckungszusage

>„… zunächst für die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche. Die Deckungszusage erfolgt zunächst nur dem Grunde nach […]“

>>Na bitte, geht doch ! Aber mir schwant nichts Gutes. „Nur dem Grunde nach“ kann doch nur heißen, dass man nachher meinen Streitwert drücken möchte … Honi soit qui mal y pense …

>Mit Schreiben vom 25.09.2007 lege ich der DEURAG auf 14 (!) Seiten dar, was sich in der Angelegenheit so alles ereignet hat und welchen Schmerzensgeldbetrag ich als angemessen erachte.

DEURAG wohl doch zahlungsunfähig?

21. Februar 2008, 11:37 Uhr -- geschrieben von: RA Handschumacher

Wir haben berichtet, daß sich uns in der Vergangenheit der Verdacht aufdrängte, daß die DEURAG in ernsthaften Liquiditätsschwierigkeiten sich befindet.

Dieser Verdacht erhärtet sich bei uns, nachdem seit fast einem Jahr die DEURAG Rechnungen nur nach letztmaliger Mahnung und Telefonanruf mit erheblicher Verspätung zahlt. Dieses werden wir nicht mehr länger hinnehmen und geben unser heutiges Anschreiben an die DEURAG unkommentiert zur weiteren Information wieder:
Rechtsschutz- / Schadennummer xxxxxxxxx-xxxxxxxxx-xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ungeachtet unserer Erinnerung vom 25.1.08 haben Sie unsere Endabrechnung in der Sache xxxxxxxxx-xxxxxxxxx-xxxxx vom 29.11.07 über 656,98 € und in der hiesigen Sache unsere Vorschußrechnung vom 25.1.08 über 873,64 € nicht ausgeglichen.
Sollten wir bis zum 5. März 2008 keinen vollständigen Zahlungsausgleich erhalten, werden wir Ihrem VN die Kosten zum Soll stellen. Sie dürfen dann Ihrem VN auch erklären, warum der Rechtsanwalt seines Vertrauens von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen wird.
Ferner haben wir festgestellt, daß seit fast einem Jahr von Ihrem Unternehmen Rechnungen nicht beglichen werden und Sie erst nach letztmaliger Mahnung und Telefonanruf mit teilweise monatelanger Verspätung zahlen.
Da dieses Vorgehen in Ihrem Unternehmen mittlerweile Methode hat, werden wir Mandanten, die bei Ihnen rechtschutzversichert sind, die Kosten künftig direkt zum Soll stellen und diese auffordern, mit Ihnen direkt abzurechnen. Wir werden diesen Mandanten die Gründe für unser Vorgehen auch ausführlich erläutern.
Da wir Ihr Vorgehen im vergangenen Jahr nur noch mit Liquiditätsschwierigkeiten uns erklären können, werden wir im Interesse der Versichertengemeinschaft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bereich Versicherungen über eine bei Ihnen möglicherweise bestehende Zahlungsunfähigkeit informieren müssen.
Mit noch freundlichen Grüßen
Handschumacher

Die ollen Kamellen sind ausgelutscht….

30. Januar 2008, 13:43 Uhr -- geschrieben von: RA Handschumacher

Wir haben darüber berichtet, daß die DEURAG versucht hat, sich dem Deckungsschutz in einer Bußgeldsache dadurch zu entziehen, daß sie wegen angeblicher Mutwilligkeit den Deckungsschutz verweigerte.

Nach dem von uns durchgeführten Stichentscheid zahlte heute die DEURAG die Kosten der Bußgeldsache und des Stichentscheides kommentarlos am letzten Tage der Frist!

Na also, geht doch! Nur warum nicht gleich so?

Die DEURAG versucht es mit ollen Kamellen…

11. Januar 2008, 16:11 Uhr -- geschrieben von: RA Handschumacher

Nachdem hier schon verschiedentlich die Frage nach der Zahlungsunfähigkeit der DEURAG aufkam, weil Rechnungen einfach von ihr nicht beglichen wurde, versuchen die Wiesbadener nunmehr, sich unter Hinweis auf ein angebliches Mißverhältnis gemäß § 18 I a ARB ihrer Deckungspflicht zu entziehen.

Der Mandant hatte einen Verkehrsunfall und Schadensersatzansprüche i.H.v. 5.500,00 € geltend gemacht. Dafür gab die DEURAG Deckungsschutz. Gleichzeitig wurde der eigenen Haftpflichtversicherung bedeutet, die Ansprüche der Gegenseite abzulehnen. Sodann erhielt der Mandant in der Unfallsache einen Verwarnungsgeldbescheid der Polizei i.H.v. 35,00 €. Gegen diesen wehrte sich der Mandant und wir haben das Bußgeldverfahren für ihn zur Einstellung gebracht. Auf die Schlußrechnung von 288,08 € reagierte die DEURAG dann mit der Versagung des Deckungsschutzes gemäß § 18 I a ARB.

Völlig schmerzbefreit beauftragte uns der Mandant mit einem Stichentscheid, der für beide Seiten bindend ist.