Soweit kommt’s noch

Unser Mandant wird auf Lieferung eines Motorrades bzw. auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Der Gegner behauptet, es sei ein Kaufvertrag zwischen ihm und unserem Mandanten zustande gekommen.

Unser Mandant hat folgende eMail vom Rechtsschutzversicherer des Gegners erhalten:

Betrifft: E-Bay Verkauf Buell XB12S

Sehr geehrter Herr D****,

Wir sind Rechtsschutzversicherer von Herrn P***, der über E-bay von Ihnen ein Motorrad der obgenannten Marke erworben hat.

Wir sind beauftragt die Angelegenheit bei nicht gütlicher Einigung klagsweise zu betreiben, sodaß wir Sie auffordern, das Motorrad vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen oder uns den schriftlichen Nachweis zu erbringen, daß dies aufgrund behördlicher Anweisung nicht möglich ist.

Sollte die übergabe tatsächlich nicht möglich sein, haben Sie jedenfalls für die durch in Ihrer Sphäre liegenden Nichterfüllung nachträglichen Folgen aus dem Titel des Schadenersatzes einzustehen

Sollten wir binnen einer Woche keinerlei positive Rückäußerung Ihrerseits erhalten, werden wir die klagsweise Durchsetzung in Deutschland in die Wege leiten.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. E*** M****
Rechtsschutz-Leistungsabteilung

WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG
VIENNA INSURANCE GROUP
1010 Wien,Schottenring 30
Handelsgericht Wien , FN 75687 f
Telefon: +43 (0)50 350 DW 21585
Telefax: +43 (0)50 350 DW 99 23108
mailto: e.m****@staedtische.co.at

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IHRE SORGEN MÖCHTEN WIR HABEN
www.wienerstädtische.at

Das fehlte uns in Deutschland auch noch, daß Rechtsschutzversicherer gleich die Arbeit eines Anwalts machen.

4 Responses to “Soweit kommt’s noch”

  1. anonymisiert sagt:

    „Das fehlte uns in Deutschland auch noch, daß Rechtsschutzversicherer gleich die Arbeit eines Anwalts machen.“

    Warum? Scheint mir in dieser Kürze keine sehr qualifizierte Äußerung zu sein. Rechtsschutzversicherungen bieten europaweit Rechtsdienstleistungen an, warum sollte das in Deutschland nicht möglich sein?

  2. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrter Herr Schneider.

    Wir Anwälte in Deutschland sind davon überzeugt, *unabhängige* Organe der Rechtspflege und als solche einseitige Interessenvertreter des Mandanten zu sein.

    Wessen Interessen vertritt ein Versicherungsunternehmen in Form einer Aktiengesellschaft? Wessen Interessen vertritt ein Mitarbeiter dieses Unternehmens?

  3. anonymisiert sagt:

    Wessen Interessen vertritt ein Versicherungsunternehmen in Form einer Aktiengesellschaft? Wessen Interessen vertritt ein Mitarbeiter dieses Unternehmens?
    Man könnte auch fragen: Wessen Interesse vertritt eine Anwaltskanzlei Betriebs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG?
    Wessen Interessen vertritt ein Mitarbeiter dieses Unternehmens? ;-))

  4. anonymisiert sagt:

    @ Schneider

    vielleicht hilft Ihnen die Lektüre des nachfolgenden Links bei Ihren überlegungen weiter

    http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz