R+V will die Aufschlüsselung der Kopiekosten

Das kann der Versicherer gern bekommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wunschgemäß substantiiere ich die berechneten Kosten für die 302 Kopien.

Es handelt sich um

16 Kopien der Ermittlungsakte bis Blatt 15 am 14. Februar 2005 für unsere Akte
16 Kopien der Ermittlungsakte bis Blatt 15 am 27. Juli 2005 für den Mandanten
10 Kopien des Beweisantrags am 27. Juli 2006 für den Mandanten
130 Kopien der Ermittlungsakte bis Blatt 113 am 5.10.05 für unsere Akte (mit SV-Gutachten)
130 Kopien der Ermittlungsakte bis Blatt 113 am 5.10.05 für den Mandanten (mit SV-Gutachten)

die nach 7000 Nr. 1 a VV abzurechnen sind.

Gern lasse ich Ihnen einen kompletten Kopiesatz der Ermittlungsakte per Fax zukommen, damit Sie die Angaben überprüfen und die Anzahl der Seiten nachzählen können. In diesem Falle bitte ich um Ihre entsprechende Nachricht.

Ansonsten sehe ich Ihrer Zahlung der Kopiekosten nunmehr

bis zum 13. April 2006 hier eingehend

entgegen.

Gestern noch teilte mir ein Mitarbeiter eines großen Versicherungsunternehmens mit, daß in seinem Haus Kosten in Höhe von 25,00 EUR entstünden, bis ein Brief auf dem Schreibtisch eines Sachbearbeiters läge (meint: am Monitor angezeigt wird).

Die Rückfrage des Versicherers in diesem Fall betrag Kosten in Höhe von 62,80 EUR zzgl USt..

4 Responses to “R+V will die Aufschlüsselung der Kopiekosten”

  1. anonymisiert sagt:

    … Kosten eines Briefes 25.- Teuro – nicht zuletzt das ist der Grund, weshalb diese überflüssige und zeitraubende Korrespondenz für Kenner betriebswirtschaftlicher Kosten um so unverständlicher ist, insbesondere wenn es um relativ geringe Beträge geht.

    Im übrigen sollte man die Rechtsschutzversicherungen immer mal wieder daran erinnern, dass eine Auskunftspflicht versicherungsvertraglich nur seitens des VN, nicht aber seitens des Anwalts besteht und man ggf. Rechnungen zukünftig nur noch an den VN mit der Bitte um Weiterleitung an die RSV schicken werde.

  2. anonymisiert sagt:

    ….. schau an. Da wird man wohl am sinnvollsten die ganzen Kopien nochmal erstellen lassen, der RSV zuschicken und dafür dann weitere Kosten für die Kopien erstellen, verbunden mit einer Kostenrechnung nach Nr. 2402 VV/RVG (oder ??).

    (Oh Herr, schmeiß Hirn runter – oder schick uns die nächste Sintflut)

  3. anonymisiert sagt:

    Oh-Oh, Herr Witopil. Wenn Sie sich mit Ihrem Wunsch da mal nicht gewaltigen Ärger eingeholt haben. Es geht nämlich schon los:

    http://snipurl.com/ou1x

  4. anonymisiert sagt:

    Oha, Redaktion.

    Ich dachte erst, in den Sandsäcken wäre tatsächlich Hirn – gegen die Sintflut.

    Njo ich könnte es offenbar gebrauchen 🙂