Rastender und rostender Roland

Der Kölner Kollege Stefan H. Markel aus der Kanzlei Markel Nolte Herbert teilte der Redaktion mit, daß der Roland Rechtsschutz die Erteilung einer Deckungszusage für ein gerichtliches Verfahren wiederholt dadurch verzögert, daß er in mehreren aufeinanderfolgenden Schreiben immer wieder Unterlagen angefordert, angeblich, um seine Eintrittspflicht prüfen zu können. Im bislang letzten Schreiben bat der Versicherer sogar um übermittlung des Terminsprotokolls. Der Kollege reagierte auf diese Verzögerungs- und Zermürbungstaktik mit dem folgendem Schreiben:

Sehr geehrte Frau B.,

in vorgezeichneter Angelegenheit baten Sie uns mit Schreiben vom 14.09.2005 um Mitteilung, wie das Verfahren ausgegangen sei sowie um die übermittlung des Vergleichs- und Verhandlungsprotokolls; Sie wollten anschließend auf die Angelegenheit zurückkommen.

Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass Sie noch keine Deckungszusage erteilt haben und fragen uns daher, mit welcher Berechtigung Sie all die vielen Unterlagen von uns anfordern.

Mit Schreiben vom 22.08.05 überreichten wir bereits die Klageschrift, wiesen auf den anberaumten Verhandlungstermin am 30.08.2005 hin und baten um Kostendeckung, woran wir mit Schreiben vom 30.08.2005 erinnerten.

Mit Schreiben vom selben Tage forderten Sie weitere Unterlagen zur Bearbeitung an. Unsere Beantwortung erfolgte am 05.09.2005, worauf Sie am 08.09.2005 erneut schriftlich die Zusendung weiterer Unterlagen forderten. Daraufhin haben wir Ihnen den gesamten Inhalt unserer Handakte schnellstmöglich – per Fax – zur Verfügung gestellt.

Nicht, daß Ihnen das reicht, nun begehren Sie – Schreiben vom 14.09.2005 – am liebsten Kenntnis über den Ausgang des Verfahrens, um beurteilen zu können, ob Sie eine Deckungszusage erteilen. Lassen Sie uns raten: Im Obsiegensfalle?

Das Verhandlungsprotokoll ist in der Anlage beigefügt, ein Vergleich wurde bisher nicht geschlossen. Bis zur Erteilung einer Kostendeckungszusage werden wir in dieser Angelegenheit nicht mehr tätig werden. Bitte erläutern Sie Ihrem Versicherungsnehmer Ihr Verhalten.

Man kann dem Kollegen nur dazu raten, aus solchen Methoden des Versicherers für künftige Fälle die Konsequenz zu ziehen, auch in Zivilsachen von Anfang an nur noch nach Eingang des Vorschuß‘ tätig zu werden. Und den Mandanten sollte er deutlich darauf hinweisen, welche Qualität der Leistung er sich für seine Prämienzahlung eingekauft hat. Die Aufklärung über das Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers sollte ebenso zum Beratungsumfang gehören wie die öffentliche Warnung vor den Taktiken des Roland hier im RSV-Blog. Am besten lernt es sich eben über den Geldbeutel.

4 Responses to “Rastender und rostender Roland”

  1. anonymisiert sagt:

    Das zeigt einmal wieder, wie viele von uns sich ausnutzen lassen:
    „Daraufhin haben wir Ihnen den gesamten Inhalt unserer Handakte schnellstmöglich – per Fax – zur Verfügung gestellt.“

    Das ist nun wahrlich nicht unsere Aufgabe und wenn wir es machen, dann sollten wir nicht zögern, uns dies auch vom Mandanten vergüten zu lassen. Ich hoffe, der Kollege hat es getan!!

    Mfg

    RA U. Groß

  2. anonymisiert sagt:

    In Ergänzung zum ersten Kommentar des Kollegen Groß:

    Nicht nur das!
    In jedem Fall wie diesem sollte für den Mandanten anhand der ARB auch geprüft werden, ob diese (noch) den sog. Stichentscheid vorsehen. Ggf. ist der entsprechende Auftrag des Mandanten/Versicherungsnehmers einzuholen, das Gutachten zu fertigen und dem Roland in Rechnung zu stellen. Vielleicht klappts dann endlich mit der Deckungszusage.
    Ungewöhnlich an dem hier geschilderten Fall finde ich nur, das der Roland die Kostendeckungszusage noch gar nicht erteilt hat. Typischerweise wird Kostenschutz übernommen und dann hinterher an der Höhe des Honorars „gefeilt“ – nur in diesen Fällen steht der (in den ARB ggf. noch vorgesehene) Stichentscheid nicht zur Verfügung.

  3. anonymisiert sagt:

    Hallo rundum,
    ich war vor Jahrzehnten bei ROLAND versichert und habe viele Jahre lang Beiträge bezahlt. Nur 1 oder 2 mal habe ich eine Auskunft werbeten (1x jährlich war generell zugesagt). Die habe ich nicht bekommen, sondern seitenlange Formulare wg. Eintrittspflicht o.ä.
    Nicht einmal einen RA wollte man mir nennen. Ich habe schließlich gekündigt und seitdem im Gedächtnis: NIE wieder ROLAND.
    Und nun lese ich zu meinem Erstaunen, daß man dort immer noch so kundenfreundlich ist. TOLL, Roland!

  4. anonymisiert sagt:

    Hallo,
    so lange es Kollegen gibt wie Ra. Feske, der sich mit der Materie nicht richtig befasst hat, werden die Versicherungen es bei diesen Kollegen versuchen.
    1. Ein Stichentscheid hilft nur bei einer Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussichten.
    2. Bei der geschilderten Salamitaktik hilft nach meiner Erfahrung ein Anruf in vernünftigem Ton. Am Telefon sind viele Sachbearbeiter, übrigens genau so wie viele Kollegen, plötzlich viel zugänglicher.
    3. Wenn Gebühren gekürzt werden, kann man sich auch hiergegen mit juristischen Argumenten wehren, wenn es welche gibt.