NRV nervt !

Ist NRV eigentlich die Abkürzung für nervige Rechtsschutz-Versicherung?

Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung; wie üblich habe ich meiner Kostendeckungsanfrage (nebst Vorschussnote) die entsprechende Anhörung beigefügt. Die dortige VN ist 53 Jahre alt. Auf dem Beweisfoto ist relativ gut eine deutlich jüngere Dame zu erkennen.

NRV fragt nach:

Handelt es sich bei der betroffenen Person um den Ehegatten des Versicherungsnehmers?

Schon ersichtlich nicht wirklich sinnvoll (ggf. auch wegen Mitversicherung berechtigter Fahrer), aber o.k.: „Tochter der VN“, per Fax retour.

Das reicht aber immer noch nicht, jetzt kommt die nächste Frage:

Teilen sie uns bitte mit, auf wen das hier betroffene Fahrzeug zugelassen ist.

Also erklären wir das denen auch noch:

„Da Geschwindigkeitssünder (außer bei Lasermessungen) bekanntlich nicht vor Ort angehalten werden, führen sog. „Blitzerfotos“ zu Kennzeichenanzeigen. Deren Bearbeitungsart setze ich als bekannt voraus: Es wird der/die Kfz-Halter(in) ermittelt und diesem/dieser der Anhörungsbogen und ggf. auch ein Bußgeldbescheid übersandt.

Wie Sie dem Ihnen bereits übersandten Anhörungsbogen entnehmen können, wurde die Messung mit einem stationären Gerät vorgenommen und der Tatvorwurf richtet sich bisher ausschließlich gegen Ihre VN. Unter Berücksichtigung dessen dürfte sich Ihre Frage, auf wen der betroffene PKW zugelassen ist, erledigt haben – oder unschwer selbst zu beantworten sein.“

Mal sehen, was als nächstes kommt.

P.S: Ob man diese Fragen immer wieder mit einem zehnzeiligen Absatz über Auskunfts- und Unterrichtungspflichten eines VN garnieren muss, mag auch bezweifelt werden.

P.P.S.: Meine Vorschussnote ist natürlich nach wie vor offen.

8 Responses to “NRV nervt !”

  1. anonymisiert sagt:

    Und warum zahlt die Tochter der VN nicht einfach ihr Bußgeld oder welche Sanktion auch immer ansteht und verschwendet nicht weiterhin Steuergelder und Versicherungsgelder, die letztlich wieder andere mittragen?
    Was wirklich nervt sind Menschen wie sie, die auch noch das letzte bisschen Eigenverantwortung aus den Menschen verdrängen und den Weg vors Gericht antreten. Und dann noch jammern, wenn die Vorschüsse nicht gezahlt werden.
    Shame on you!

  2. anonymisiert sagt:

    @Mitlesender:
    Warum zahlt die Tochter nicht einfach? Hmm, vielleicht weil es bei stationären Messungen auch immer mal wieder zu Fehlern kommt und man sich deshalb dagegen zur Wehr setzen mag? Vielleicht weil man im Zuge des rechtlichen Verfahrens die Folgen für sich selbst ggf. abmindern kann, was das gute Recht eines jeden Bürgers bei Verwaltungsakten jeglicher Art ist?

    Verschwendung von Steuergeldern? Wo? Die Kosten des Verfahrens trägt lediglich dann die Staatskasse, also der Steuerzahler, wenn man unterliegt gegen die KFZ-Halterin. Dann muss sich aber der Staat gefallen lassen, ungerechtfertigt angeklagt zu haben und hat selbst die Kosten zu verantworten.

    Versicherungsgemeinschaft, hmm. Also das ist ja Sinn und Zweck einer Versicherung, dass der Schaden eines einzelnen dadurch gemindert wird, dass eine Gemeinschaft diese Last trägt. Und bei Rechtschtuzfragen ist nun mal eine RSV grundlegend ohne Ansehen des Falles einstandspflichtig. Sonst bräuchte man nach Ihrer Logig ja die RSV nicht, weil man ja gar nichts nutzen darf, da man sonst die „Gemeinschaft“ schädigt.

    Erschließt sich mir nicht ganz.

  3. anonymisiert sagt:

    @ Mitlesender:

    Und warum verschonen Sie die Leser dieses Blogs nicht mit Ihren staatstragenden Kommentaren, die zudem mangelnde Sachkenntnis hinsichtlich der Kostentragung belegen?

    Was wirklich nervt, sind Menschen wie sie, die ständig in Blogs herumtrolllen und ohne eigenen oder sachlichen Bezug zur Sache Blogautoren persönlich attackieren.
    Shame on you!

  4. anonymisiert sagt:

    Wenn sich der Tatvorwurf gegen die VN richtet, ist sie doch selbst Betroffene, nicht ihre Tochter.

    Nicht die arme Rechtsschutz-Versicherung verwirren, dann fängt sie nur an zu nerven. 😉

  5. anonymisiert sagt:

    @ RA Dr. Barthel:

    O.K., aber dann wäre die Frage noch dämlicher. 😉

  6. anonymisiert sagt:

    Gut, dass jetzt alle wissen, dass die Tochter Ihrer Mandantin gefahren ist. Da hat sich die Anhörung ja auch gleich erledigt. Anhand Ihrer Kanzleidaten und dem Alter der Betroffenen wird es ein leichtes sein, den konkreten Vorgang zu identifizieren…
    Aber was macht man als Anwalt nicht alles für einen wirklich wichtigen Blogeintrag….

  7. anonymisiert sagt:

    @ ichwilljanixsagenaber:

    Da haben sie mir’s aber gegeben! Natürlich haben sämtliche Bußgeldstellen in der BRD nichts besseres zu tun, als täglich das RSV-Blog zu lesen, um nach Informationen über Betroffene in einem Bußgeldverfahren zu fahnden. Eine 53-jährige Betroffene und deren Tochter als Täterin, Mandanten von RA Melchior, das ist doch eindeutig, kein Zweifel, sofort Bußgeldbescheid erlassen!

    Aber was macht man als Troll nicht alles für einen wirklich wichtigen Kommentar ….

  8. anonymisiert sagt:

    …ich wollte auf die Beiträge von ichwilljanixsagenaber und Mitlesender mit einem schlauen Spruch antworten, dann setzte bei mir der Verstand ein, der wiederum löste Mitleid aus und das führt dazu, dass ich nur noch den Kopf schütteln kann und hoffe, dass die beiden bald Hilfe erhalten.

    Aber zu diesem Thema schließe ich mich dem Herrn Rosenberg und Herrn RA Melchior an. Zu den beiden anderen: Hauptsache die (virtuelle) Luft hat geknallt (Spruch aus meiner Heimat für sinnlose Kommentare).

    So, nun hab ich auch meinen Senf dazu gegeben und entschuldige mich, dass dieser Beitrag keine tieferen Verweise zum Thema hatte.