Mecklenburgische – verweigert Zahlung

Der Kollege Robert Julius Bosche aus Berlin berichtet:

Die nachfolgenden Zeilen sind zur Veröffentlichung im RSV- Blog gedacht:

Über die „Mecklenburgische Rechtsschutzversicherung“ kann ich nichts Gutes berichten.

In einem Fall, in dem es um die Grundsicherung von alten Menschen geht, hat die Mecklenburgische Versicherung die Übernahme von Verfahrenskosten abgelehnt in der erkennbaren Absicht, einfach nicht die geschuldete Leistung erbringen zu wollen. Dabei stützt sich die Mecklenburgische Versicherung willkürlich auf ihre ARB, in welchen Streitigkeiten über Angelegenheiten der Sozialhilfe ausgeschlossen seien. Da das Amtsgericht Hannover genau diese Passage in allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits gekippt hat, zieht die Mecklenburgische Versicherung einfach neue ARB aus der Tasche und zeigt damit, dass Sie auf Verträge pfeift. Dass die alten ARB vereinbart sind, und nicht die neuen, ist der Mecklenburgischen Versicherung gleichgültig. Es geht ihr darum, kein Geld auszugeben.

In einem weiteren Fall verweigert die Mecklenburgische Rechtsschutzversicherung einfach die Deckungszusage für das Klageverfahren, weil ein KFZ- Händler, der neben Autos und LKW auch mit Baumaschinen handelt, kein KFZ- Händler sei. Dabei ist es der Mecklenburgischen Versicherung völlig egal, dass Baumaschinen auch Kraftfahrzeuge sind.

Leider kann ich diese Reihe fortsetzen und rate von der Mecklenburgischen Versicherung dringend ab.

4 Responses to “Mecklenburgische – verweigert Zahlung”

  1. anonymisiert sagt:

    Deckungsklage – zuvor Anfrage auf Kostenschutz bei gleicher Versicherung!

  2. anonymisiert sagt:

    Wieso muss man denn vor Erhebung einer Deckungsklage eine Anfrage auf Kostenschutz stellen? Die Kosten für Deckungsklagen werden doch definitiv nicht übernommen.

  3. anonymisiert sagt:

    Sie zahlen einfach nicht. Die Mandanten haben kein Geld zur Klage gegen die Mecklenburgische. Lieber lassen sie es ganz sein, als gegen die Mecklenburgische zu klagen.
    Es ist der Mecklenburgischen Versicherung einfach gleichgültig, weil die Staatsanwaltschaften nicht oder kaum gegen Versicherungen und Banken vorgehen. Wer nicht zu diesen Kreisen gehört, hat dagegen sofort einen Betrugsvorwurf am Hals, wenn er Gelder kassiert und dann mit fadenscheinigen Gründen die Leistung nicht erbringt: Hat man jemals davon gehört, dass ein Versicherungsmitarbeiter wegen Betruges verurteilt wurde, weil er falsche Tatsachen oder Rechtstatsachen im Verfahren vorgetragen hat um damit Geld einzusparen ? Wer als Rechtsschutzversicherung eine Leistung gerade im Rechtsschutzfall verweigert, sollte sich nach meinem Verständnis einmal die Vorschriften über den gewerbsmäßigen Betrug im StGB anschauen.

  4. anonymisiert sagt:

    Endlich sagt’s mal einer: Die Rechtschutzversicherer stecken mit den Staatsanwaltschaften unter einer Decke. Nicht zu fassen.