Gute Vorsätze?

Der folgende Kommentar zum Beitrag Württembergische RSV – manche lernen es wohl nie …. verdient es, in den Rang eines Beitrags erhoben zu werden; vielleicht outet sich der Autor ja in einem Kommentar zu seinem Kommentar Beitrag:

Liebe Sachbearbeiter,

wie wäre es mit ein paar guten – und der Rechtspflege dienlichen – Vorsätzen für das nächste Jahr?

1. Beginnt doch den 2.1.07 mit einem Blick ins Gesetz. § 14 RVG aufschlagen, ab zum Kopierer, über den Schreibtisch hängen und ganz DICK „Der Rechtsanwalt” und „Ermessen” anleuchten. Zur Not könnt Ihr ja über „Rechtsanwalt” noch „nicht Sachbearbeiter” schreiben.

2. Wäre es nicht toll, wenn Ihr dafür sorgen könntet, dass für meine Kollegen und mich wieder ein gesundes Verhältnis zwischen ernsthafter juristischer Arbeit und der – ziemlich nervigen und (meist) unentgeltlichen – Korrespondenz mit Euch hergestellt wird? (ich weiß, ich weiß, das erfordert ein Umdenken hinsichtlich Eurer Rolle, aber es wäre doch mal was…)

3. Wie sieht es in Zukunft mit der pünktlichen Begleichung von Rechnungen aus? Ohne dass wir zweimal nachfragen müssen? Wenn Euch die Arbeit, vorformulierte Rügeschreiben zu verfassen, zu schwer wird: Vielleicht reichen ja auch 3 Kaffepausen pro Tag…(uups, ich weiß!)

5. Was haltet Ihr davon, vor dem Abschluss Eures eigenen Jurastudiums davon abzusehen, mit Anwälten über die Erfolgsaussichten komplexer Klagen und Rechtsmittel zu diskutieren?

Alles wäre wohl zu viel verlangt, aber sucht Euch doch einfach das Leichteste raus. Der Rest könnte ja dann 2008 erledigt werden. I´ll be back! 🙂

Frohe Festtage und einen GUTEN RUTSCH!

Dem schließt sich die Redaktion gern mit den besten Wünschen an.

One Response to “Gute Vorsätze?”

  1. anonymisiert sagt:

    Das ist zwar lustig, aber nicht fair.

    Der einzelne Sachbearbeiter dürfte weitgehend weisungsgebunden sein.

    Die Probleme ergeben sich, wenn Bereichsleiter mit Phrasen eingepeitscht werden, damit diese von ihrem Produkt überzeugt sind.

    Dies ist natürlich nur meine persönliche Ansicht.

    FROHES FEST