Eine Änderungskündigung der Allianz

Auf welche Art Versicherungsunterunternehmer alte – für den Versicherungsnehmer günstige – Verträge in neue – für den Versicherer rentablere – Verträge ändern, schildert eine Kundin der Allianz:

Wir haben eine Kuendigung unserer seit Febr.1976 laufenden Rechtsschutzversicherung erhalten. In den uns vorliegenden Bestimmungen heisst es „Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht fuer mindestens zwei in einem Kalenderjahr eigetretene Versicherungsfaelle … ist er … berechtigt zu kuendigen“.

Nun haben wir uns „erlaubt“, im Juni 2009 und Anfang dieses Jahres die Versicherung in Anspruch zu nehmen und bekommen ohne Vorwarnung die Kuendigung wegen Schadenssituation, mit dem Hinweis auf moegliche Aenderung des Vertrages mit 300 Euro Selbstbeteiligung und Beitragsangleichung (wie hoch auch immer diese sein mag?)

Bisher zahlen wir 98,51 Euro jaehrlich, ohne Selbstbeteiligung.

Nun haben wir den „Schwarzen Peter“, nachdem, wie ich Internetrecherchen entnehmen konnte, es bei Kuendigung seitens des Versicherers auch schwer ist, eine neue Versicherung zu finden. Dazu sei erwaehnt, dass die Versicherung in den 35 Jahren Laufzeit (Familie mit 3 Kindern) keine 10mal und schoen ueber Jahre verteilt in Anspruch genommen wurde und sich die zu zahlenden Betraege zwischen 80 und 250 Euro befanden.

Ich bin kein Anwalt, aber dieses Vorgehen widerstrebt absolut meinem Rechtsempfinden und ich sehe darin einen Vertragsbruch. Es liegt auf der Hand, dass der Versicherer uns nur aus dem Vertrag schmeissen will.

Vielleicht hat ja jemand eine Idee, wie man diesem Verhalten des Versicherers phantasievoll begegnen kann. § 92 VVG könnte einen möglichen Ansatz enthalten.

übrigens: Die Allianz ist da nicht allein mit dieser Praxis. Die ARAG bereinigte ihren Bestand auf eine ähnliche Weise schon seit längerer Zeit.

6 Responses to “Eine Änderungskündigung der Allianz”

  1. anonymisiert sagt:

    So bitter das jetzt klingt, m.E. gibt es da wenig Spielraum.
    Wann waren denn die Verhandlungen über die Leistungserbringung beendet?

    Die Prämie scheint schon verlockend günstig…ich kann schon nachvollziehen, warum die Allianz versucht, diese Verträge loszuwerden.
    Die Aussage, welche in einschlägigen Foren zu finden ist, nachdem es schwer werden würde, eine neue RSV zu finden, kann ich nicht bestätigen.
    Schwieriger ist es schon eine gute RSV zu finden. Diese wird im Antragsformular zwar fragen, warum gekündigt wurde und wie sich die Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe gestaltet. Aber aufgrund der Schilderungen der Mandantin sehe ich da wenig Konfliktpotential.

  2. anonymisiert sagt:

    Erfahrungsgemäß sind die Verträge, die „fast noch nie belastet“ wurden idR die schadenhäufigsten. Ohne der Mandantin von RA Hoenig hier was unterstellen zu wollen, vergisst man doch ganz gerne, dass die Versicherung vieleicht doch schon mehrere Tausend Euro ausgegeben hat. Wenn das nun ein Vertrag mit ARB 75 ist, wird wohl jede Gesellschaft versuchen, den Vertrag auf neue Bedingungen umzustellen oder evtl. bei Gelegenheit zu kündigen. Im übrigen verstehe ich das so, dass der Mandantin die Fortführung des Vertrages mit einer erhöhten Selbstbeteiligung angeboten wurde. Sowas ist auch gängige Praxis und oft nur auf bestimmte bereiche (z.B.) Arbeitsrect beschränkt und kann idR nach einigen Jahren Schadenfreiheit wieder rückgängig gemacht werden.
    Mein Tip: Den Allianzvertreter in die Pflicht nehmen. Der soll ruhig was tun für sein Geld 😉

  3. anonymisiert sagt:

    Habe im Bekanntenkreis auch gerade so einen Fall: Die LVM als Rechtschutzversicherer wurden innerhalb von zwei Jahren zwei Schäden (Arbeitsrecht) gemeldet, die auch beide für den Versicherungsnehmer vor Gericht glücklich ausgingen (beide Arbeitgeber wurden verurteilt, die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung umzuwandeln – und dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen).

    Trotz der beiden gewonnenen (!) Prozesse kündigte nun die LVM dem Versicherungsnehmer die Rechtschutzversicherung. Begründung: „Erhöhtes Schadenaufkommen.“ Eine neue Versicherung braucht er nicht mehr zu beantragen, das geht sowieso in die Hose. Und klagen gegen die LVM kann sich der VN nicht leisten …

  4. anonymisiert sagt:

    @ Andreas

    Man beachte : BEIDE Arbeitgeber …..innerhalb von ZWEI Jahren …….

    Und nebenbei ist damit ja nicht gesagt, dass dem VR keine Kosten entstanden sind , denn es gibt ja den kleinen, gemeinen § 12 a ArbGG 🙂

  5. anonymisiert sagt:

    Fast noch nie belastet? Also sorry, aber wenn ich mir die Angaben angucke und die mutmaßlichen Beiträge gegen die Entschädigungsleistungen aufrechne, dann hat dieser Versicherungsnehmer die Hälfte oder mehr seiner Beiträge als Schäden wieder geltend gemacht.

  6. anonymisiert sagt:

    Danke liebe Versicherungsmitarbeiter für Eure aufschlussreichen Kommentare. Ihr vergesst nur leider, dass der Gedanke der Versicherungen war, dass der einzelne im Schadensfall Unterstützung erfährt und dafür Beiträge zahlt. Aus der Gesamtsumme der Beiträge aller Versicherungsnehmer sollten sich die Schadenzahlungen amortisieren. Die Versicherungen sollten ursprünglich keine Geldbeschaffungsmaschinen für große Konzerne sein. Da das heute aber offenbar der Fall ist, wäre es besser, für außergewöhnliche Belastungen Sparverträge abzuschließen und sich die Beitragszahlungen zu sparen.