Ein Irrtum bei der Allianz

Rechtsanwalt Heinz-Ulrich Schwarz aus Chemnitz deckt Widersprüchliches bei der Allianz auf.

Er schickte der Redaktion bereits vor fünf Wochen einen Auszug aus einer Mail an seinen Mandanten „zur gelegentlichen Verwendung im RSV Blog“. Jetzt endlich ist „gelegentlich“:

… Zum Hinweis auf die bestehende Wartezeit im jetzt auch übersandten Schreiben der Allianzversicherung vom Februar 2008 dürfen wir Ihnen einen Auszug aus Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag mit der Versicherung gegenüberstellen:

Zunächst das Schreiben des Versicherers:

schwarz-allianz-01

Das heißt: Kein Versicherungsschutz wegen Wartezeit nach Vertragsschluß.

Dann ein Bild der Bedingungen:

schwarz-allianz-02

Das heißt: Keine Wartezeit.

Nun ja, es bleibt zu hoffen, daß dies ein Einzelfall ist, der dem gegenwärtigen Chaos, was bei der Allianz herrscht, geschuldet ist.

3 Responses to “Ein Irrtum bei der Allianz”

  1. anonymisiert sagt:

    Hallo!

    Die Bedingungen sind in dem Screenshot nicht komplett. Evtl. ein Seitenumbruch. Richtig steht es so in der Police:

    Solange für den Versicherungsnehmer und/oder Mitversicherte ein Kraftfahrzeug Haftpflicht-Vertrag bei einer Allianz-Gesellschaft besteht, gelten im Verkehrsbereich in dieser Police folgende Leistungserweiterungen:

    – Doppelte Deckungssumme

    – Doppelte Kaution

    – Weltweiter Versicherungsschutz bis zwölf Wochen (im Optimal-Angebot sogar bis 24 Wochen)

    – Keine Wartezeit

  2. anonymisiert sagt:

    Das muß ich einräumen, den Seitenumbruch und den Zusammenhang zu dem korrekt geschilderten Vortext hatte ich übersehen. War ja auch nur ein Bedingungswerk von fast 30 Seiten, das durchzublättern war.

  3. anonymisiert sagt:

    Wir sind doch alle nur Menschen, wobei das ja nur Seite 2-3 war. 🙂