Der ROLAND und die Akteneinsicht Teil XXX

Es nimmt kein Ende mit dem Roland. Die Deckungszusage in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wird erteilt. Am 4. August schicke ich die Kostenforderung über die 12 Euro Akteneinsichtspauschale an den Roland mit der Bitte um Begleichung direkt an die Gerichtskasse. Wirklich jede andere mir bekannte Rechtsschutzversicherung überweist diese Kosten an die Gerichtskasse. Ist ja auch wirklich nicht notwendig, dass der stolze Betrag von 12 Euro erst auf mein Konto wandert und dann weiter geschickt wird.

Am 14. September trifft hier die Mahnung der Gerichtskasse ein. Nun werden 16 Euro gefordert. Der Roland hüllte sich in Schweigen und hat nicht gezahlt. Darauf hin fordere ich die RSV erneut auf, die Kosten nunmehr zu begleichen.

Dann erreicht mich folgendes Schreiben:

„Wir haben an Sie die 12 Euro ebenfalls zur Anweisung gebracht. Eine direkte Anweisung an die Gerichtskasse werden wir von hier aus nicht vornehmen. Wir verweisen entsprechend auf den diesbezüglichen Schriftwechsel aus Parallelverfahren“

Die Mahnkosten von 4 Euro wurden nicht angewiesen. Es ist nicht zu fassen, dass der Roland glaubt, ich würde die Mahnkosten übernehmen, die dadurch entstanden sind, dass der Roland im Geheimen macht bzw. nicht macht, was er will. Es ist kein Zufall dass der Roland in diesem Blog einen „Spitzenplatz“ einnimmt.

5 Responses to “Der ROLAND und die Akteneinsicht Teil XXX”

  1. anonymisiert sagt:

    Zum Glück gibt es den Roland noch. Ansonsten wäre dieses Blog nur noch voll von Lob.
    Aber das Verhalten des Roland zieht sich durch alle Deckungsanfragen. Es geht darum, den Anwalt und den Mandanten mürbe zu machen, mit immer wieder neuen Stöcken, die zwischen die Beine geschmissen werden.
    Warum das so ist kann ich nicht sagen.

  2. anonymisiert sagt:

    Ich vermute einfach: Der Versicherer muß sparen, damit er seine Sachbearbeiter weiter ausbilden kann. Nicht in Bezug auf Bedienung der Interessen der Versicherungsnehmern (die interessiert dort kein Mensch), sondern eher in die eigene Oberlehrer-Ausbildung die ich in diesem Beitrag Roland, der Oberlehrer, lernt nicht hinzu (und den darin verlinkten) und andere Autoren in den weiteren Beiträgen über diesen Rechtsschutzverweigerer bereits ausreichend beschrieben habe. Aber offenbar will der Roland weitere Publicity; die kann hier er gern bekommen.

  3. anonymisiert sagt:

    Ich verstehe diese Auffassung nicht. Der Rechtsanwalt ist doch derjenige der die Gebühren der Staatskasse ausgleichen muss. Wieso soll die Rechtsschutzversicherung die Bürokratie des Rechtsanwalts übernehmen? Bezahlt der Rechtsanwalt den Rechtsschutzversicherer für diesen von ihm erwarteten Service? Nein. Na also. Wo gibt es eigentlich Dienstleistungen, für die keiner zahlt. Oder Herr Rechtsanwalt, welchen kostenlosen Service bieten Sie dem Rechtsschutzversicher? Oder mir als potenziellem Mandanten? Also mich schreckt so eine kleinkarierte Rechthaberei eher ab. Beiderseits.

  4. anonymisiert sagt:

    Ok, lieber fuchs, wenn Sie sich in unserer Kanzlei melden, weiß ich nun, daß ich derjenige bin, der Ihrer Ansicht nach dafür zahlen soll, wenn ich Sie verteidigen darf. Herzlich Willkommen!

  5. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrter Herr Fuchs, die RSV soll überhaupt keine Bürokratie übernehmen, sondern nur die überweisung, die sie sowieso ausfüllen muss gleich an den richtigen Empfänger ausfüllen. Im übrigen haben Sie übersehen, dass die gesamte Abrechnung mit der RSV ein kostenloser Service des Herrn Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer/Mandanten ist. In Ihrem Fall würden wir vielleicht eine Ausnahme machen 😉