DAS – doch lernfähig?

In meinem Beitrag vom 18.09.07 „DAS – nicht lernfähig“ hatte ich über eine (teilweise) verweigerte Vorschusszahlung berichtet. Mittlerweile hat der DAS München – nicht mehr Karlsruhe bzw. Mannheim – mich angeschrieben und die Restzahlung angekündigt (und diese mittlerweile auch geleistet). Allerdings hat der Mandant mir mitgeteilt, er habe ein Schreiben des DAS erhalten, in welchem dieser ihm rät, vom DAS empfohlene Anwälte zu beauftragen. Wohlgemerkt: ich kenne selbst das Schreiben (noch) nicht, werde also zunächst dieses Schreiben noch selbst lesen müssen. Dass man gegenüber solcher etwaiger Anti-Werbung nicht hilflos wäre, zeigt der Beitrag der Redaktion vom 08. 10.07.

RAUG

2 Responses to “DAS – doch lernfähig?”

  1. anonymisiert sagt:

    Nur die dümmsten Kälber…..

    Wer erwartet objektiven Rechtsrat von dem, der ihn auch bezahlen und Risiko tragen soll? Boris Becker?

    Warum werden manche Anwälte vom DAS empfohlen? Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

  2. anonymisiert sagt:

    Die D.A.S. lernt es nie. Erst jetzt habe ich wiederein Schreibend er Versicherung bekommen, wonach die eine 1,0 Geschäftsgebühr für angemessen erachten. Ich möge doch bitte die Zahlung als angemessene Sicherung der nach Abschluss fälligen vergütung betrachten.