D.A.S. feilscht trotzig

über das eigenwillige Verständnis der Nr. 5115 VV RVG beim D.A.S. war hier schon berichtet worden. Mein Versuch, D.A.S. Hinweis auf u.a. die dort erwähnten Entscheidungen zur Einsicht zu bewegen, scheiterte auch. Es rief lediglich ein Sachbearbeiter an und fragte, ob man sich auf die Hälfte der Gebühr 5115 VV RVG verständigen könne. Anderenfalls werde man es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen.

Die wird es dann wohl geben – und natürlich hier präsentiert werden. 😉

Voraussichtliches Ergebnis: D.A.S. wird verurteilt, 160,55 € zu zahlen, daneben Anwalts- und Gerichtskosten i.H.v. 253,50 €.

6 Responses to “D.A.S. feilscht trotzig”

  1. anonymisiert sagt:

    Wir drücken Dir alles, was Du brauchst 😉

  2. anonymisiert sagt:

    Nicht einschüchtern bzw. abhalten lassen. Das ist das typische Verhalten in solchen Situationen. Wobei die Sachbearbeiter natürlich nichts dafür können, sondern entsprechend angehalten sind. Bundesweit lohn sich eine solche Politik natürlich.

    Die Höhe der Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG ist gesetzlich vorgeschrieben. Da gibt es keinen Verhandlungsspielraum.

    Auf in den Kampf Kollege!

  3. anonymisiert sagt:

    Man sollte vielleicht mehr dazu übergehen, den Ombudsmann für das Versicherungswesen mit diesen Praktiken zu beschäftigen.

    Wenn das 99-zigste Amtgericht hier seine x-ste Ansicht zu den Normen des VV/RVG veröffentlicht haben wird, so wird man feststellen, dass sich immer noch nicht um grundlegende Entscheidungen des BGH gekümmert wird, um sich dann – vermeintlich noch bestärkt durch diese erstinstanzlichen Erkenntnisse – zur Fortsetzung dieses kritisierten Unwesens zu entschließen.

  4. anonymisiert sagt:

    Die Taktik des Vrsicherers dürfte relativ klar sein. In tausend solcher Fälle gehen max. 50 den Gerichtsweg. Da kann man schon mal die geringen Anwaltskosten verkraften…

    Die Masse machts…-)

  5. anonymisiert sagt:

    @ Nilsibabe:

    Tja, da hilft nur eines: Die Bande verklagen, den Prozess gewinnen und das Ergebnis hier – und ggf. auch anderenorts – veröffentlichen, um so noch mehr „Geschädigte“ zu Klagen zu ermutigen. 😉

  6. anonymisiert sagt:

    […] Rechtsschutzversicherung zur Einsicht zur bringen ist wirklich nicht einfach; man fragt sich schon, welche Interessen […]