Concordia + „die Rechtsprechung“

Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 45 km/h, Bußgeldbescheid: 100.- Euro, 1 Monat Fahrverbot, 3 Punkte in Flensburg. Mandant (selbständiger Malermeister mit großer Firma) wurde nach Einspruch in der Hauptverhandlung entsprechend verurteilt.

Mittelgebühr gegenüber Concordia abgerechnet. Aus dem Antwortschreiben:

„Die Rechtsprechung billigt bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, bei der es neben der Geldbuße um die Eintragung Punkten im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot geht, für das Vorverfahren eine Gebühr von etwa 125,- und für das Hauptverfahren eine Gebühr von etwa 250,- € zu (vgl. AG Osnabrück ZfS 02, 194; AG Rosenheim ZfS 02, 195 sowie LG Freiburg ZfS 01, 471).

Die Pauschale gemäß Nr.7002 W RVG ist insgesamt nur einmal zu berechnen. Durch die besondere Vergütung für das Vorverfahren ist verfahrensrechtlich kein zusätzlicher Rechtszug geschaffen worden, der den doppelten Ansatz der Pauschale rechtfertigen könnte (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 16. Aufl. 2004, W 7001, 7002 VV, RN 28 f.; LG Detmold, JurBüro 77, 954; LG Achern, JurBüro 78, 230; LG Köln, AnwBl 79, 75; LG Trier, JurBüro 87, 1521).“

Interessant u.a., dass die erwähnte Rechtsprechung offensichtlich ausschließlich zur BRAGO ergangen ist, wo Bußgeldverfahren bekanntlich gänzlich anders geregelt und mit deutlich niedrigeren Gebühren ausgestattet sind als nach dem RVG. „Die Rechtsprechung“ mit nur drei – dazu noch unzutreffenden – Zitaten zu belegen, würde jedem Jurastudenten schwer angekreidet werden.

2 Responses to “Concordia + „die Rechtsprechung“”

  1. anonymisiert sagt:

    Und das ist ohne Frage das vollkommen unerträgliche an der Schadenabwicklung der Concordia. Offenbar hat man dort viel Zeit, Geld und Mühe darauf verwandt, ein System von Textbausteinen im Computer zu speichern, welches von den Sachbearbeitern dann nur noch „zusammengeklickt“ werden muss.
    Da sind Fehler natürlich vorprogrammiert.
    Ich diskutiere hierüber schon lange nicht mehr mit diesem Versicherer. Mein Mandant bekommt von diesem Unfug eine Kopie nebst meiner Kostennote, und wenn dann der zuständige Aussendienstler meines Mandanten in der Schadenabteilung Druck gemacht hat, klappt es auch – meistens. Das ist das schöne an diesen Versicherern mit Aussendiensttruppe, auf dem Wege kann man häufig sehr gut Druck erzeugen.

  2. anonymisiert sagt:

    […] Nach Hauptverhandlung Abrechnung einer Bußgeldsache an Concordia, wobei die Pauschale 7002 einmal für das Verwaltungs- und einmal für das gerichtliche Verfahren in Ansatz gebracht wurde. Die Concordia kürzt wiederum die Rechnung (s. auch https://rsv-blog.de/concordia-die-rechtsprechung). Antwortschrieben hierauf: […]