Archive for the ‘Zürich Versicherung AG’ Category

Zürich Vers. – Korrespondenzverschleppung / Untätigkeit

Montag, Juni 12th, 2006

Kostendeckungsanfrage v. 02.05.06 zusammen mit ausführlicher Klagebegründung, in der das Regulierungsverhalten der gegn. Versicherung (Generali) ausgeführt wird, nämlich schlichte Untätigkeit.

RSV will nun (18.05.2006) wissen, ob die gegn. Versicherung abgerechnet hat und welche Einwendungen erhoben werden. Am 22.05.06 wurde darauf hingewiesen, dass die gegn. Versicherung schläft. Am 30.05.06 erfolgt Hinweis auf Dringlichkeit, weil nun auch die Reparaturfirma etc. auf Zahlung drängen.

Bis dato keine Antwort von RSV

Zürich Versicherung kürzt bei den Nebenforderungen

Mittwoch, Januar 25th, 2006

Rechtsanwältin Grit Andersch aus Berlin bat die Redaktion um die Veröffentlichung des folgenden Erfahrungsberichts.

In einem Mandat ging es um zivilrechtliche Ansprüche aus einer Straftat. Die Deckungzusage der Zürich Versicherung lag auch binnen einer Woche vor. Nach Anforderung der Akten und Fertigung der Kopien riet ich dem Mandanten schriftlich, aus Beweisgründen von der Geltendmachung der Forderung abzusehen und keine weiteren Kosten zu verursachen.

Kurz und gut: Ich stellte die Beratungsgebühr, nebst Kopierkosten, Akteneinsichtspauschale, Post- und Telekommunikationspauschale in Rechnung und erhielt sogar die ganze 0,6-Beratungsgebühr und die darauf entfallende Mehrwertsteuer erstattet.

Dazu kam ein freundlicher Dreizeiler: Die Akteneinsicht sei bestimmt nur durch die Tätigkeit im Strafverfahren motiviert und würde daher nicht erstattet. Rein rechnerisch wurde jedoch genau dieser Betrag erstattet, nicht jedoch die Post- und Telekommunikationspauschale und die Kopierkosten.

Auf mein freundliches Anschreiben erstattet man mir jetzt die Kopierkosten, meint aber noch immer die Aktenversendungspauschale sei nicht von der Versicherung erfasst. Außerdem sei entgegen jeder Rechtsprechung bei Beratungen keine Post- und Telekommunikationspauschale zu entrichten.

Nunmehr erhärtet sich die Vermutung, dass mit dieser Kürzung um Kleinbeträge ein Kostensparprogramm initiitert wird, dass auf der Annahme beruht, dass Anwälte wegen dieser geringen Forderungen keine weiteren Aktionen unternehmen werden. Den Versicherten sei jedoch gesagt, dass mit dieser Praxis die Verwaltungskosten und die Ausgaben für gerichtliche Streitigkeiten zu ihren Lasten in die Höhe getrieben werden.

Es ist eigentlich nicht nachzuvollziehen, aus welchen Gründen sich der Versicherer wegen dieser Kleinigkeiten um die Möglichkeit bringt, für zufriedene Gesichter zu sorgen. Es wäre doch ein Leichtes gewesen, den Rechtsstandpunkt mitzuteilen und gleichwohl die paar Euro zu überweisen – und sei es nur aus Kulanzgründen. Schade, damit stehen die Züricher zum ersten Mal hier im Blog gleich mit einer negativen Kritik. Chance verpasst.