Archive for the ‘Roland’ Category

Roland – ohne Mahnung geht da gar nichts

Mittwoch, März 23rd, 2011

Unter dem Titel: „Roland Rechtsschutz: Erst falsch, dann beleidigt“ berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese aus Heinsberg in seinem Blog über das bekannte, nicht akzeptable Regulierungsverhalten des Roland:

Zum wiederholten Male fällt die Roland Rechtschutzversicherung mit unprofessionellem Verhalten bei der Zahlung eines Vorschusses auf. Ich finde es schon befremdlich, dass offensichtlich ohne eine Mahnung nichts gezahlt wird. Dann wird die Vergütungsrechnung um die angesetzte Befriedungsgebühr gekürzt “ grundlos.

Da hilft es wenig, wenn Gerichte wiederholt entscheiden, daß der Rechtsanwalt einen Vorschuß verlangen darf, dessen Höhe er nach billigem Ermessen bestimmt. Der Roland hat da so seine eigenen Vorstellungen.

Es ist traurig, daß die „Roland Rechtsschutzversicherung“ sich einen festen „Stammplatz“ unter solchen Versicherern „erobert“ hat, von denen Rechtsanwälte regelmäßig warnen. Eben weil die Deckungsanfrage beim Roland immer wieder für schlechte Laune sorgt.

Der Roland läßt ihn hängen

Dienstag, Dezember 28th, 2010

Ich bin in einer Wirtschaftsstrafsache tätig, mein Mandant in der Versicherungsbranche. Er hat unter anderem Rechtsschutz vom Roland vermittelt und ist auch dort versichert.

Der Mandant hat sich gewundert, als ich ihn darum bat, sich selbst bei dem Versicherer um die Deckungszusage zu kümmern und den Roland um den vereinbarten Vorschuß zu kümmern. Ich hatte den Mandanten auf die bevorstehenden Probleme hingewiesen. Das könne er, der in der Versicherungsbranche tätig ist, ja nun überhaupt nicht nachvollziehen. Sagte er.

Anfang August – also vor geschlagenen 5 Monaten – hat der Mandant den Roland um die Deckungszusage und den Vorschuß gebeten. Bis heute ist hier kein Vorschuß eingegangen, die Staatsanwaltschaft hat ungehindert die Anklage schreiben können und die Akten liegen immer noch unbearbeitet auf unserer Festplatte. Eben weil der Vorschuß als Startschuß für die Anwaltsarbeit vereinbart war.

Der Mandant wundert sich, daß er jahrelang an einen Versicherer gezahlt hat, der ihn nun im Leistungsfall schlicht hängen läßt.

Ich bin mir sicher, daß dieser Mann den Roland künftig keinem seiner Kunden mehr empfehlen wird. Wie ich und viele meiner Kollegen auch nicht.

Roland – Schnell geht (ganz) anders

Freitag, Dezember 10th, 2010

Roland macht auf seinen Schreiben Werbung für die Plattform drebis:

„Sie ermöglicht eine schnelle, einfache und kostenlose Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherer“

Soweit die Theorie. Rolands Praxis:

  • o1.10.2010: Deckungsanfrage per drebis bei Roland.
  • o8.10.2010: Rückfrage von Roland
  • o8.10.2010: Rückfrage per Fax beantwortet (geht offensichtlich schneller)
  • o2.11.2010: Deckungszusage von Roland für außergerichtliches Verfahren
  • o2.11.2010: Telefax an Roland, dass auch Kostendeckung für das gerichtliche Verfahren benötigt wird, daneben Gebührennote übersandt
  • 23.11.2010: Wiederum Rückfrage von Roland, Rechnung bleibt kommentarlos unbezahlt
  • 24.11.2010: Rückfrage per Fax beantwortet, an Ausgleich Gebührennote erinnert
  • o8.12.2010: Nochmals erinnert (s.o.)
  • o9.12.2010: Roland erteilt endlich Kostendeckung für das gerichtliche Verfahren, Gebührennote bleibt weiterhin kommentarlos unbezahlt.
  • o9.12.2010: Erneute (dritte) Erinnerung an Ausgleich der Gebührennote

…to be continued.?

Update 14.12.2010: Zahlungseingang.

Roland – „Schlimmer geht immer“

Donnerstag, Dezember 2nd, 2010

Gern hätte ich einmal etwas Positives über diesen Rechtsschutzversicherer berichtet. Aber es ist alles beim alten: Seinem Namensgeber, dem stolzen Recken des Mittelalters (für Interessierte: http://de.wikipedia.org/wiki/Rolandslied), macht dieser Versicherer auch im 21. Jahrhundert keine Ehre.
Kein Schwert, das mutig Aktenberge durchschneidet. Kein kühner Angriff, dem Versicherten zur Hilfe zu eilen. Nur trister deutscher Versicherungsalltag:
Der Roland scheint weder in der Lage, in seinen Schreiben das Aktenzeichen des Empfängers anzugeben noch korrekte eigene Telefon- und Telefaxverbindungen. Ärgerlich und dumm, aber (leider) nicht neu und auch bei manch anderem Versicherer an der Tagesordnung. Das RSV-Blog hat auch darüber schon berichtet.
Aber: Nach dem Motto „Schlimmer geht immer“ hat der Roland im hart umkämpften Markt der Rechtsschutzversicherer nun ein echtes Alleinstellungsmerkmal gefunden:

    Der Roland produziert und sammelt ab sofort Altpapier!

Beispiel gefällig ?

Der Roland gewährt (im Jahr 2010) Kostenschutz für ein Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Soweit so gut. Es geht um unbezahlte Löhne in fünfstelliger Höhe. Der Prozess endet (im Jahr 2010) durch Anerkenntnisurteil. Der Arbeitgeber zahlt auch danach nicht. Kunden und Konten des Arbeitgebers sind bekannt. Darum wird (im Jahr 2010) als erste Vollstreckungsmaßnahme ein Pfändungs- und überweisungsbeschluss („PfüB“) beantragt. Für diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme verdient der Anwalt natürlich ein Honorar. Es werden aber auch Kosten bei Dritten (Gerichtskosten für den Erlass des PfüB, Gerichtsvollzieherkosten für die Zustellungen bei Banken und anderen Drittschuldnern) fällig, die jeweils sofort bezahlt werden müssen.

    Wer rechtsschutzversichert ist, bekommt diese Kosten von seinem Versicherer erstattet, wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt, also auch wenn erst einmal „nichts zu holen ist“.

Die Kosten dieser (bisher leider erfolglosen) ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahme rechne ich für meinen Mandanten also direkt mit dem Roland ab. Im Lauf von drei Monaten habe ich immerhin 130 € für Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten verauslagt. Das alles ergibt sich im Einzelnen aus meinen Schreiben an den Roland mit der dazugehörenden Rechnung, in der jeder einzelne verauslagte Betrag mit Namen und Datum ausgewiesen ist.

    Wer glaubt, dass diese Kosten einfach erstattet werden kennt den Roland nicht:

Roland 30-11-2010
Mein Aktenzeichen ist nicht angegeben. Ärgerlich. Das Schreiben ist aber auch inhaltlich unverständlich. Denn:

    Das Urteil und die Zwangsvollstreckungsunterlagen werden hier natürlich noch benötigt. Schließlich hat der Mandant sein Geld noch nicht und muss die Zwangsvollstreckung also weiter betrieben werden.

Ein Anruf beim Roland soll Klarheit schaffen. Die angegebene Rufnummer ist am Dienstag aber fortlaufend besetzt.
Nun soll ein kurzes Telefax Klarheit schaffen. Die angegebene Telefaxnummer ist aber Dienstag und auch Mittwoch fortlaufend besetzt.
Ein weiterer Anrufversuch am Mittwoch bringt endlich ein Freizeichen.
Allerdings führt die Durchwahlnummer keineswegs zur zuständigen Sachbearbeiterin. Ich lande in einer Warteschleife. Tröstlich: Alle 40 Sekunden ertönt eine wohlklingende Frauenstimme vom Band mit beruhigenden Worten. Nach knapp drei Minuten bin ich dann endlich an der Reihe. Natürlich wieder nicht bei der Sachbearbeiterin. Ich bin mit einem Callcenter verbunden. Unter Angabe der Schaden-nummer frage ich nach, warum ich die Originalunterlagen an den Rechtschutzversicherer senden soll. Das konnte die freundliche, aber uninformierte Callcenterdame nicht beantworten. Erst jetzt werde ich zur Sachbearbeiterin durchgestellt.
Die teilt mir nun mit:

    Urteil und Zwangsvollstreckungsunterlagen müssten nicht im Original übersandt werden. Fotokopien würden reichen.

Aha. Ich frage mich: Warum schreibt mir der ROLAND das dann nicht gleich so?
Ich frage, warum überhaupt Kopien übersandt werden müssten. Und erhalte als Antwort:

    „Das ist so üblich.“

Aha. Damit war die Frage aber nicht beantwortet. Ich frage also nach, warum dies denn beim ROLAND üblich sei. Und erhalte als Antwort:

    „Wir dürfen nicht „blind“ bezahlen, wir unterliegen der Revision.“

Aha. Ich frage mich: Wie will eine interne Revision des Roland anhand von Kopien nachprüfen, ob Auslagen tatsächlich angefallen und bezahlt worden sind? Als prüfbarer „Beleg“ für eine Revision kann -wie wohl jeder weiß- nur ein Original taugen. Wer mißtraut hier eigentlich wem?
Wer Anwälten offenkundig so misstraut wie der Roland, sollte allerdings nicht erwarten, dass diese für einen solchen Versicherer auch nur noch einen Tag lang Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten vorstrecken – nur um dafür mit solch überflüssigen Telefon-, Telefax- und Kopierorgien „belohnt“ zu werden.

Zum Abschluß habe ich um Nennung wenigstens einer funktionierende(!) Telefaxnummer des Roland gebeten. Das hat die freundliche Sachbearbeiterin aus Hamburg „zu meinem Erstaunen“ gar nicht erstaunt: Vielmehr hat sie mir sofort eine Kölner Telefaxnummer (0221/8277-1000) für die „Scanstelle“ des ROLAND genannt. Diese Nummer war in der gesamten bisherigen Korrespondenz nicht angegeben.
Aber: Der Empfang von 39 Seiten hat dort über 12 Minuten gedauert. Aber in Köln ist man bekanntlich tradionsbewusst: Vermutlich benutzt man noch das originale Faxgerät des Ritters Roland (Modell „Mittelalter“: Kurbelantrieb, von zwei Schildknappen oder wahlweise einem Kaltblutpferd angetrieben).

Meine Konsequenzen für die Zukunft:
1. Meinem Mandanten rate ich, sich einen anderen Rechtsschutz-versicherer zu suchen. Einen, der die gezahlten Versicherungsprämien in eine funktionierende Telekom investiert und vom Anwalt seines Versicherungsnehmers nicht erwartet, dass dieser („kostenlos“) sinnlose Papierberge aufhäuft, sortiert und verschickt, nur zur inneren Freude einer betriebsinternen „Revision“.
2. Ich werde wegen solcher „Kleinigkeiten“ dem Roland zukünftig weder schreiben, noch faxen oder hinterhertelefonieren. Das müssen in meinem Büro in Zukunft die Versicherungsnehmer des Roland selbst erledigen, oder eine Kostenpauschale für diesen -eigentlich- überflüssigen Aufwand bezahlen.
3. Erst wenn der Roland es schafft, eine zuverlässig funktionierende zeitgemäße Telefaxverbindung einzurichten, werde ich zukünftig jede Gerichtskostenrechnung und jede Gerichtsvollzieherrechnung gerne sofort nach Eingang an den Roland einzeln weiterleiten, mit der Aufforderung den Ausgleich direkt zu erledigen und mir dies unter Angabe des Datums schriftlich mitzuteilen.

Das alles zusammen macht die interne „Revision“ des Roland dann sicher glücklich. Das schafft auch neue Arbeitsplätze. Der anfallende zusätzliche Schriftverkehr könnte beim Roland für ein echtes „Jobwunder“ sorgen. Die dadurch zusätzlich anfallenden Altpapier-mengen könnte der Roland an seinem Hauptsitz verschenken: Der Stadt Köln, zum Auffüllen der Bodenunebenheiten nach dem letzten mißglückten U-Bahnbau.
Das könnte dem ganzen Theater dann doch noch einen unverhofften Sinn geben.

Der Vertragsanwalt des Roland

Montag, Mai 3rd, 2010

Eine angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung hat man dem Mandanten vorgeworfen. Etwas mehr als 40 km/h innerorts zu schnell. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 200 Euro Geldbuße vor, es gibt 4 Flens und einen Monat Fahrverbot. Ermittelt wurde die Geschwindigkeit durch eine Weg-Zeit-Messung, deren Richtigkeit die Polizeibeamten regelmäßig bestätigen.

Der Mandant wandte sich zunächst an seinen Rechtsschutzversicherer, an den Roland.

Der freundliche Mitarbeiter des Versicherers konnte dem Mandanten auch einen richtigen Rat geben: Er möge sich an einen Anwalt wenden. Und dem Mandanten wurde gleich auch der Namen und die Telefonnummer eines Roland-Vertragsanwalts mitgeteilt.

Dieser Vertragsanwalt erkannte anhand der Eckdaten recht schnell, daß die „Messung“ kaum erfolgreich angreifbar ist. Polizeibeamte sind als Zeugen im Ordnungswidrigkeitenverfahren quasi „unkaputtbar“. Wegen mangelnder Erfolgsaussichten riet der Vertragsanwalt des Roland dem Mandanten auch davon ab, weiter gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Der Mandant holte sich eine zweite Meinung über Erfolgsaussichten ein und schrieb uns eine eMail. Am Ende erhielten wir den Auftrag, weil wir ihm einen Erfolg quasi garantieren konnten.

Der Vertragsanwalt hatte zwei wesentliche Punkte nicht abgefragt: Die Punkte des Mandanten bzw. deren Tilgungs- und Löschungsfrist. Und den Zeitpunkt seines Auslands-Urlaubs.

Wir werden nun durch das Rechtsmittelverfahren erreichen, daß die neuen Punkte den Ablauf der Löschungsfrist der Voreintragungen nicht hemmen. Am Ende wird der Mandant die erwähnten vier Punkte in Flensburg haben und nicht die 12, die er gehabt hätte, wenn er dem Rat des Vertragsanwalts gefolgt wäre.

Und: Der Mandant wird das Fahrverbot absitzen können, während er im sonnigen Süden am Strand liegt und dort ohnehin kein Auto fahren wollte.

Ein netter Versuch des Rolands und seines (sic!) Anwalts: Man versucht zu sparen, wo man kann.

Ich gehe nicht davon aus, daß der Kollege dem Mandanten wider besseres Wissen falsch beraten hat. Aber eine fundierte Aus- und Fortbildung läßt sich eben nicht von den Dumpingpreisen finanzieren, für die diese Sorte von Anwälten die Interessen des Versicherers wahrnehmen. Und dann passieren eben solche groben Fehler.

Ich rate nicht dazu, daß alle Versicherungsnehmer des Roland nun unsere Kanzlei mit der Verteidigung beauftragen. Aber ich rate dringend davon ab, Vertragsanwälte von Versicherern zu mandatieren, ganz einfach, weil sie meiner Ansicht nach nicht einseitig die Interesse des Mandanten vertreten (können). Das Beispiel zeigt, wo so etwas enden kann.

Schon wieder: Der Roland und die 12 Euro

Mittwoch, April 28th, 2010

In einer Verkehrsunfallsache hat uns der Mandant sowohl mit der Schadenregulierung als auch ein paar Wochen später mit der Verteidigung in einer Bußgeldsache beauftragt; es stand zunächst ein Mitverschulden des Mandanten zur Rede.

Wir haben zuerst Akteneinsicht in der Unfallsache beantragt und erhalten. Nach dem üblichen Kampf um Versendungspauschale hat sich der Roland herabgelassen und die 12 Euro irgendwie erstattet.

Nun hat sich parallel dazu die Bußgeldsache weiter entwickelt, so daß wir knapp vier Monate nach dem Unfall erneut (ergänzende) Akteneinsicht beantragt und erhalten haben. Auch dafür sind wieder 12 Euro angefallen, die der Versicherer (mit oder ohne Umsatzsteuer) zu erstatten hat.

Diese gewaltige Unsumme hat der Roland erwartungsgemäß nicht gleich parat. Deshalb muß der Herr Jens G. erst einmal nachfragen, bevor er die Diskussion über die Erstattungsfähigkeit beginnen kann:

Selbstverständlich haben wir hier Langeweile und unterhalten uns gern stundenlang wegen der 12 Euro mit irgendwelchen Schadenssachbearbeitern.

Oder wir nutzen die Zeit, um schlicht dem Mandanten die Kosten in Rechnung zu stellen, aber nicht ohne ihm mitzuteilen, was wir (und viele andere Kollegen) von diesem Versicherer halten und ihn über sein Sonderkündigungsrecht zu informieren.

Unglaublich, dieser Laden.

DBV-Winterthur ist jetzt Roland

Mittwoch, April 7th, 2010

Der Roland teilt mit:

In einem von der BaFin genehmigten Vertrag wurde der Rechtsschutz-Vertragsbestand der DBV-Winterthur Vers.- AG auf die Roland-Rechtsschutz Vers.- AG übertragen. Wir übernehmen daher auch die Bearbeitung der zu diesem Bestand genannten Rechtsschutzfälle.

Leider, möchte man sagen. Während die DBV meine Vorschussnote seinerzeit noch kurzfristig und unkompliziert ausgeglichen hat, möchte der Roland in einer Owi-Sache jetzt erst einmal mein Einlassungsschreiben gegenüber der Staatsanwaltschaft und den bisherigen wesentlichen Schriftwechsel.

Wenn ich mir den so recht ansehe, dürfte hier eine über der üblichen Mittelgebühr liegende Honorierung angemessen sein. 😉

Der Roland und die Kostenerstattung

Montag, März 1st, 2010

Ein großes Problem hat der Roland schon seit längerer Zeit mit den pauschalen Kosten, die für die übersendung der Ermittlungsakte entstehen. Mittlerweile nimmt das Regulierungsverhalten dieses Versicherers allerdings pathologische Formen an.

Wenn die Ermittlungsbehörde oder das Gericht dem Verteidiger die Akte zusendet, werden dem Anwalt dafür 12 Euro berechnet. Die Kosten muß der Rechtsschutzversicherer erstatten.

Wir haben es bisher so gehalten, daß wir die Kostenrechnung der Justizkasse an den Versicherer schicken, damit dieser die 12 Euro an direkt an die Justizkasse überweist. Das klappt mit allen Versicherern reibungslos – sehr zur Freude aller Beteiligten.

Mit diesem Vorgehen scheint der Roland allerdings hoffnungslos überfordert zu sein. Jedenfalls hat dieser Versicherer über lange Zeit es nicht geschafft, ein Verfahren zu entwickeln, wie er die Erstattung dieser 12 Euro in den Griff bekommt. Ich weiß nicht, was daran so schwierig ist: Eingang der Zahlungsaufforderung – überweisung – und gut ist’s.

Insgesamt fünf Mal war das roland’sche Aktenversendungs-Pauschalen-Problem bereits Thema hier im Blog:

Nun gibt es eine neue Variante, die sich die Pathologen hochqualifizierten Juristen beim Roland ausgedacht haben.

Auf unsere Vorschußbitte (Grundgebühr + Verfahrensgebühr + Erledigungsgebühr + Auslagen und Steuern = 285,60 Euro) reagiert der Sparfuchsroland wie folgt:

Wir überweisen gleichzeitig an Sie einen Betrag in Höhe von pauschal (incl. Akteneinsichtsgebühr) 200,00 EUR.

Incl. Akteneinsichtsgebühr. Aha! Das hat man schnell ‚mal überlesen, wenn man sich über die willkürliche Kürzerei dieses Versicherers nicht mehr ärgern will.

Nun haben wir – wie eingangs beschrieben – dem Kürzer Versicherer die Kostenrechnung über die 12 Euro geschickt, damit er sie an die Kasse überweist. Am Samstagnachmittag erreichte uns darauf ein Fax:

Der Versicherer weigert sich also auf diesem Wege die 12 Euro an die Kasse zu zahlen. Was die gesamte Abrechnerei des Mandats am Ende deutlich verkomplifizieren wird.

Diese Komplifikationen machen wir hier allerdings nicht mit, weil wir unseren Mandanten verteidigen und nicht herumspielen wollen: Wir stellen nun dem Versicherungsnehmer des Roland diese 12 Euro in Rechnung. Und zwar zuzüglich Umsatzsteuer, also insgesamt 14,28 Euro. Die wird er zuerst an uns überweisen und dann vom Roland erstattet verlangen.

Neben dieser Rechnung wird der Mandant dann auch noch einen entsprechenden Ratschlag bekommen: Wie kündige ich den Versicherungsvertrag und wie finde ich einen seriösen Versicherer. Der Mandant wird sich bedanken. Bei seinem Versicherer.

Diesen Roland kann man echt keinem empfehlen. Niemandem.

Anwalt prügelt sich für den Roland

Mittwoch, Oktober 7th, 2009

Nachdem hier im Blog mehrfach bereits über die sogenannten „Partner-Anwälte“ der Versicherer und deren Interessen-Konflikte geschrieben wurde, fiel mir gestern in der Mittagspause eine ganzseitige Anzeige des Roland in der Illustrierten Stern in die Hände.

Der Roland wirbt mit dem Foto eines Strafverteidigers, der sich mit einem blauen Auge und einem Heftpflaster ablichten ließ.

Daß ich diese Vorlage für einen sehr polemischen Beitrag auch in unserem Kanzlei-Blog verwandeln mußte, wird mir der Kollege – ein Ringkämpfer – sicherlich nachsehen.

Es bleibt im Kern bei der Warnung: Wer sich von einem Anwalt beraten läßt, der – wenn auch nur im geringen Umfang – abhängig ist vom Geld oder den Empfehlungen eines Versicherers, muß einkalkulieren, daß er falsch beraten wird.

Insbesondere ein Strafverteidiger kann nicht Diener zweier Herren sein. Dasselbe gilt auch für alle anderen Rechtsgebiete, in denen Rechtsanwälte als unabhängige Berater dem Mandanten zur Seite stehen sollten.

Der Partner-Anwalt eines Versicherers ist am Ende nicht unabhängig.

Finanztest testet Rechtsschutzversicherer

Mittwoch, Juli 22nd, 2009

Die August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet über Rechtsschutzversicherer.

Unter dem Titel Versicherer unter Beobachtung heißt es freundlich warnend:

Nicht ermitteln können wir, ob die Versicherer stets flott helfen. Selbstverständlich ist das nicht. So haben Finanztest-Umfragen in der Vergangenheit gezeigt, dass die Anwälte die Rechtsschutzversicherer sehr unterschiedlich bewerten. Wer wissen will, ob sein künftiger Versicherer unter Anwälten als „sperrig“ gilt, kann sich auf der Internetseite www.rsv-blog.de einen Eindruck verschaffen.

Wir bedanken uns bei der Finanztest-Redaktion für die Erwähnung unserer Erfahrungsberichte in dem Beitrag. Ganz besonders freuen wir uns über den Hinweis auf die (besonders) schwarzen Schafe der Branche:

Zögerliche Bearbeitung der Deckungsanfrage stellen wir zum Beispiel immer wieder bei der Arag fest. Auch Roland und Concordia zeichnen sich mitunter durch großen Widerstand aus“, berichtet Rechtsanwalt Carsten Hoenig, einer der Betreiber der Seite.

Genau, deswegen raten die meisten der Anwälte, die hier über ihre Erfahrungen berichten, von diesen Versichern ab. Der Preis ist nicht entscheidend, sondern die Leistung. Und die ist nach meiner Einschätzung bei den genannten drei Versicherern, ganz besonders aber bei der ARAG, das Geld nicht wert.

Wichtig: Die Beurteilungen durch Anwälte sind nur Momentaufnahmen. Das Verhalten der Versicherer kann sich ändern. „Zuletzt etwa fiel die Allianz durch Verzögerungen auf“, berichtet zum Beispiel Anwalt Hoenig. „Nun läuft es aber wieder glatt.“

schreibt die Finanztest dazu am Ende. Das ist richtig. Bei der ARAG, dem Roland und der Concordia dauert dieser Moment unserer Erfahrung nach allerdings schon einige lange Jahre.