Archive for the ‘HUK’ Category

Türkischer Basar bei der HUK-Coburg

Mittwoch, Januar 21st, 2015

Die Kanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte aus Sindelfingen hat Probleme mit der HUK und berichtet:

In einer Angelegenheit haben wir uns erdreistet, eine 2,0 Geschäftsgebühr aufgrund des Umfanges und Wichtigkeit der Sache zu fordern.

Daraufhin bekamen wir Post von der HUK-Coburg, die mitteilte, dass mehr als eine 1,3 Geschäftsgebühr nicht erkennbar sei und verwies auf den § 14 RVG, sowie auf div. Urteile die textbausteinartig eingefügt waren.

Wir haben daraufhin auf drei Seiten mitgeteilt, warum wir den Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr nicht anerkennen und ausführlich ausgeführt, warum hier eine 2,0 Geschäftsgebühr als angemessen anzusehen sei.

Daraufhin ereilte uns ein neuerliches Schreiben mit folgenden netten Absatz:

„Was Ihren Ansatz der Geschäftsgebühr anbelangt, bieten wir auf Grund Ihrer Ausführungen an, einen leicht erhöhten Gebührensatz von 1,5 zu akzeptieren, wenn die Diskussion hierüber damit beendet ist. Ansonsten muss es bei unserer bisherigen Einschätzung zur Gebührenhöhe verbleiben.“

Ab sofort müssen wir wohl mehrere Rechnung an die RSV verschicken mit der Bitte, sich eine auszusuchen, die denen gefällt.

Tja, und wieder der beliebte Hinweis auf § 14 RVG. Das diese Norm ausschließlich (!) Rechtsanwälte betrifft, nicht (!!) aber Rechtsschutz­versicherungen, werden die wohl nie verstehen. 🙁

HUK – Spart durch Mediation

Mittwoch, November 12th, 2014

Der Kollege Becker aus Hamburg berichtet:

Bei der HUK versicherter Rechtssuchender wandte sich mit einer kleineren Forderungssache an mich. Deckungszusage wollte er selbst einholen, Termin wurde schon einmal vereinbart.

Heute ruft er an, Termin hat sich erledigt. Die HUK war der Auffassung, dass es ein Fall der Mediation sei und habe selbst beim Schuldner angerufen oder durch einen von ihnen beauftragten Anwalt anrufen lassen. Schuldner zahlt jetzt.

Schön für ihn, tschüss Mandatsauftrag.

Bleibt zu hoffen, dass derartige Methoden nicht Schule machen. Und seiner Rechtsschutzversicherung die Beurteilung zu überlassen, wie ein Fall zu bearbeiten ist, erscheint auch eher zweifelhaft.

Ein bisschen auch die Entscheidung zwischen Pest und Cholera: Holt man als RA selbst (als Service) die Kostendeckungszusage ein, riskiert man ausufernden und unproduktiven Schriftwechsel. Überlasst man dies dem Mandanten, riskiert man das ganze Mandat (wie man sieht).

HUK Coburg denkt mit

Dienstag, August 26th, 2014

Bekanntlich sind wir ja immer auf der Suche nach aktuellen und hier noch nicht publizierten Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB).

Die meisten wurden mühsam im Netz zusammengesucht. Jetzt kam Hilfe von der HUK in Form eines Links zu ihren aktuellen ARB.

Vielen Dank !

Seeleneinkäufer bei der HUK

Freitag, November 25th, 2011

Die HUK kauft sich Rechtsanwälte ein: Der Versicherer verspricht, „im konkreten Rechtsschutzfall Empfehlungen“ für Rechtsanwälte auszusprechen, wenn sich die Anwälte verpflichten, auf einen Teil ihrer Vergütung zu verzichten.

In der „Mustergebührenvereinbarung“ zwischen dem Versicherer und dem Anwalt heißt es unter anderem:

Betragsrahmengebühren werden im außergerichtlichen Bereich mit der Mittelgebühr abzüglich eines Nachlasses von 19 % abgerechnet.

Es kursieren Gerüchte, daß die anwaltliche Leistung der „HUK-Anwälte“ auch etwa 19 % unter dem Durchschnitt liegen sollen. Ob diese Gerüchte zutreffen, habe ich nicht geprüft.

Unsere Mandanten jedenfalls bekommen 100 % der Leistung, gern auch mehr, wenn das notwendig ist. Und deswegen brauchen wir auch keine Empfehlung von einem Versicherer, dem wir für jeden vermittelten Mandanten eine Provision zahlen müssen.

LawyersLife? Live and let die!

Donnerstag, November 24th, 2011

Die HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung hat ja mit LawyersLife angeblich eine Qualitätsoffensive gestartet (wieder so ein Fremdwort). 😉

Das Motto könnte wohl auch „Recht und billig“ sein, insbesondere letzteres: Die von der HUK dort angebotene Gebührenreduzierungvereinbarung führt jedenfalls zu merkbaren Gebührenreduzierungen bei (Fach)Anwälten, die das Spielchen mitmachen – und im Gegenzug auf mehr Mandate hoffen (so sie denn „mindestens eine rechtsschutzrelevante Fachanwaltschaft vorhalten, mit dem Versicherer über das GdV-Branchennetz kommunizieren können“ sowie ferner über ein Zertifikat „einer beliebigen, unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO 9001“ verfügen.

Ob sich diese Hoffnung wohl erfüllt?

Vielleicht ein Anlass, HUK-Rechtsschutzversicherte daran zu erinnern, dass sie das Recht zur freien Anwaltswahl haben.

LawyersLife?

Mittwoch, Oktober 12th, 2011

Klingt natürlich besser als Anwaltsleben, oder? Das Goslar Institut informiert per PM:

Transparenzoffensive der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung: Website mit Blog zur rechtspolitischen und -kulturellen Diskussion gestartet “ Rechtsexperten und rechtlich Interessierte diskutieren künftig auf „LawyersLife„. …

Bei „LawyersLife“ handelt es sich nicht um eine weitere Verbraucherplattform oder ein Rechts-Informationsportal. Im Zentrum dieses Blogs steht vielmehr die Kommunikation innerhalb der juristischen Community. Es darf und soll diskutiert werden “ im partnerschaftlichen und fairen Austausch und über sämtliche Themen, die die Rechtspolitik und -kultur oder auch das allgemeine Rechtsempfinden tangieren. Hier ist jeder eingeladen, seine (Rechts)-ansichten kundzutun.

Dr. Ulrich Eberhardt, Mitglied des Vorstandes der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung, begründet den ungewöhnlichen Schritt mit seiner Unternehmensstrategie: „Wir setzen auf fachliche Transparenz und eine daraus resultierende erhöhte Wertschöpfung für alle am Rechtsprozess Beteiligten. Die Rechtsschutzversicherung der Zukunft zeichnet sich durch mehr als Buchhalterei und bloße Kostenerstattung aus. Der Kunde erwartet eine umfassende und kompetente Begleitung bei der Konfliktbewältigung.“ Die Transparenz dieses veränderten Geschäftsmodells bedürfe des Erfahrungs- und Meinungsaustausches gerade mit der Anwaltschaft, aber z. B. auch mit der Justiz und anderen Beteiligten, wozu „LawyersLife“ ein Forum bieten solle.

Naja, man darf gespannt sein. 😉

HUK-Coburg – schnelle Deckungszusage, schnelle Zahlung

Freitag, März 4th, 2011

In einem aktuellen Mietrechtsfall war dieses Mal nicht nur die Deckungszusage innerhalb weniger Tage da. Nur 2 Tage nach Rechnungsversand war das Geld von der HUK-Coburg schon überwiesen.

Das ist erneut eine positive Erwähnung wert.

Ein Lob an die HUK – heute ging es sehr schnell

Dienstag, August 3rd, 2010

Heute morgen stellten wir eine Deckungsanfrage bei der HUK per Fax. Noch keine 20 Minuten später rief die Sachbearbeiterin mit einer kurzen Nachfrage an. Als diese geklärt war, ging auf unserem Fax noch keine 3 Minuten später die Deckungszusage ein.

Ein Grund, der HUK ein großes Lob auszusprechen.

„BGB – leichtgemacht“ für die HUK-Coburg

Donnerstag, Februar 1st, 2007

Den im Titel genannten Leitfaden für das dünne Brett werden wir den Schadenssachbearbeitern der HUK-Coburg in seiner neuesten Auflage zukommen lassen. Folgender einfacher Sachverhalt:

Das geparkte Kfz unserer Mandantin wird beim Ausparken durch ein andere Fahrzeug beschädigt. Das schädigende Fahrzeug begeht Unfallflucht. Zeugen, die den Vorfall gesehen haben, notieren sich das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und eine Beschreibung der Fahrerin und teilen dies unserer Mandantin mit.

über das Schadensnetz des GDV ermitteln wir sofort die haftende Versicherung und schreiben diese an. Gleichzeitig erbitten wir Deckungsschutz bei der HUK-COburg unter Beifügug des Anspruchschreibens an die gegnerische Versicherung. An sich eine Formsache.

Dann aber das Schreiben der HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung:

„für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Täter können wir im Rahmen der ARB Rechtsschutz nur bestätigen, soweit hierfür hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Erfolgsaussichten lassen sich u. E. aber frühestens ab dem Zeitpunkt bejahen, ab dem der Täter bekannt ist. Nach den bisherigen Informationen müssen wir davon ausgehen, dass die Person des Täters noch unbekannt ist mit der Folge, dass gegenwärtig keine Möglichkeit besteht, Schadenersatzansprüche gegen irgend jemanden geltend zu machen.“

Deckungsschutz abgelehnt!

Nachdem das erste ungläubige Erstaunen sich bei uns gelegt hatte, antworteten wir:

„wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 30.1.07, über das wir doch etwas verwundert sind.
Offensichtlich sind Ihnen die Regelungen der §§ 7 I, 18 StVG und 3 PflichtVersG nicht bekannt, denn sonst wüßten Sie, daß eine Haftung des Fahrzeughalters und der Versicherung unabhängig davon gegeben ist, ob der Fahrer ermittelt wird.
Das Unfallereignis ist durch Zeugen beobachtet und festgehalten worden.
Wir gehen davon aus, daß sie nunmehr Deckungsschutz erteilen werden und Sie es nicht auf einen Stichentscheid ankommen lassen werden. Die Vorlage beim rechtskundigeren Gruppenleiter wird angeregt.“

Es bleibt abzuwarten, ob dies ein Einzelfall einer eventuell etwas verwirrten Sachbearbeiterin war oder aber die HUK künftig ihren vertraglichen Verpflichtungen nur noch eingeschränkt nachkommen will.

Schnelle und Arbeit sparende HUK

Montag, Januar 9th, 2006

Rechtsanwalt Alexander Fuß aus Tuttlingen berichtet über eine ungewöhnliche Reaktion der HUK:

Wegen einer Unfallregulierung haben wir bei der HUK-Coburg um Deckung für ein Prozessverfahren nachgesucht. Es kam nicht nur nach sehr kurzer Zeit eine Deckungszusage, sondern ohne jegliche Aufforderung wurden gleich die anfallenden Gerichtskosten auf unser Kanzleikonto überweisen. Ich hoffe jetzt, dass es sich nicht nur um ein Versehen des Versicherers gehandelt hat.

Das hoffe ich auch. Wenn die Gerichtskosten ohnehin anfallen, kann man sie ja auch gleich mitüberweisen. Vorbildlich.