Archive for the ‘Allrecht’ Category

Allrecht und Google

Mittwoch, November 16th, 2005

Ein freundlicher Leser unseres Blogs wies mich auf folgendes Ergebnis bei Google hin. Die Eingabe von „Allrecht“ (ohne Tüttelchen) führt zu diesem ansprechenden Ergebnis.

Platz 1 für das RSV-Blog ist also nicht mehr so weit weg. 😉

ALLRECHT – Allmächd!

Dienstag, November 8th, 2005

Mein Mandant, ein Handwerker, hat bei der Allrecht einen Rechtsschutz-Vertrag abgeschlossen, der Versicherungsschutz u.a. vorsieht für vertragliche Ansprüche „im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande …“. Und zwar insoweit ohne Beschränkung auf den privaten Bereich. Im Zuge der Anschaffung eines neuen Geschäftsfahrzeugs läßt er jenes, noch vor der Auslieferung an sich, mit einer Firmenlackierung versehen. Um deren Qualität gibt es Streit. Wer jetzt allerdings meint, die Allrecht würde für diesen Streit Deckung gewähren, hat sich geschnitten.

Denn obwohl ich in meiner immerhin eineinhalbseitigen Deckungsanfrage nicht nur den Sachverhalt umfassend dargestellt, sondern auch die maßgebliche Bestimmung aus den Rechtsschutzbedingungen ausdrücklich genannt hatte, erhalte ich jetzt die lapidare Antwort, daß es sich „um eine vertragliche Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Gewerbes …“ handele, für die der „Rechtsschutzvertrag keinen Versicherungsschutz“ vorsehe.

Thema verfehlt, Note 6, setzen.

Nur ist da niemand, dem ich diese Note erteilen könnte. Denn das Schreiben weist den Sachbearbeiter nicht aus, dem die Auseinandersetzung mit den eigenen Versicherungsbedingungen der Allrecht zu mühsam ist. Lediglich zwei Faksimile-Unterschriften stehen darunter. Es sind die der Herren Richter und Waldmin, die schon bei der ARAG immer herhalten müssen, wenn der Verfasser eines Schreibens anonym bleiben möchte …

Gibt’s die Allrecht eigentlich noch?

Montag, Juni 27th, 2005

Irgendwie scheint die Allrecht untergetaucht zu sein. Nach Erteilung der Deckungszusage im April habe ich nichts mehr von diesem Versicherer gehört. Ich hatte zunächst einen Vorschuß von 400,20 EUR angefordert, überwiesen wurden lediglich 69,20 EUR – kommentarlos, auch auf Nachfrage kam keine Erläuterung. Auf eine weitere Vorschußbitte, nunmehr für das Verfahren vor Gericht, wurden – wiederum ohne Erläuterungen, selbst auf meine Erinnerung nicht – statt der erbetenen 742,80 EUR nur 423,80 EUR überwiesen.

Da ich nun davon ausgegangen bin, daß bei der Allrecht keine Briefe geschrieben werden (können?), wollte ich telefonieren. Heute gegen 16.30 Uhr habe ich erst einmal eine normale Festnetznummer gesucht, die ich dann auf der website des Versicherers im Impressum fand. Unter der Nummer (0211) 90899-0 war jedoch niemand zu erreichen. Dann habe ich mich überwunden und diese freche 01803-Nummer angerufen. Nachdem ich mir von der Automatenstimme angehört habe, welche Tasten ich zu drücken habe, wenn ich jemanden, der richtig lebt, sprechen möchte, ertönte ein Freizeichen … dann noch eins und weitere 20. Ich habe dann aufgegeben.

Nun bietet die Allrecht auch noch ein Kontaktformular auf deren website an. Dazu muß dann aber erst herausfinden, daß der Popup-Blocker ausgeschaltet wird, sonst klappt das auch damit nicht. Zuerst sollte ich eine Versicherungsnummer in das Formular eintragen – die Versicherungsnummer hat aber mehr Ziffern, als das Formular zuläßt. Als ich dann anschließend noch nach meinen kompletten Adressdaten und schließlich auch noch nach meinem Geburtsdatum gefragt wurde, habe ich abgebrochen und die Zeit mit etwas Sinnvollem verbracht: Mit dem Schreiben dieses Beitrags, den ich dem Vorstand persönlich/vertraulich/verschlossen übermitteln werde.

Ich bin gespannt, ob es mir gelingt, dort in Düsseldorf jemanden aufzuwecken … wenn es den Versicherer überhaupt noch gibt ….

Das Krähenprinzip oder der sich verselbständigende Anhänger

Sonntag, April 17th, 2005

Ein PKW-Anhänger war offenbar nicht richtig an dem ziehenden PKW befestigt, löste sich und fuhr in den stehenden BMW eines Selbständigen. Unfallzeit: Im Oktober 2004. Der Geschädigte wandte sich an die Haftpflichtversicherung des ziehenden PKW und erhielt die Antwort, er möge sich an die Haftpflichtversicherung des Anhängers wenden, die HUK Coburg.

Dort wiederum teilte man dem Geschädigten mit, dass man nicht regulierungsverpflichtet sei, vielmehr sollte er sich wieder an die Haftpflichtverrsicherung des ziehenden PKW wenden. Der Geschädigte war verärgert und beauftragte einen Rechtsanwalt.

Dieser rief nun den Sachbearbeiter bei der HUK Coburg in Berlin an, der weiterhin steif und fest behauptete, die Haftpflichtversicherung des ziehenden PKW sei zuständig. Der Sachbearbeiter wurde darauf hingewiesen, dass seit Mitte 2002 eine Gesetzesänderung eingetreten war (§ 7 Abs. 1 StVG), wonach jedenfalls in solchen Fällen der Anhängerhalter persönlich haftet und damit die Haftpflichtversicherung des Anhängers.

Diese Gesetzesänderung (2 1/2 Jahre alt) kannte der Herr der HUK schlicht und einfach nicht und beharrte auf der Zahlungspflicht der Haftpflichtversicherung des ziehenden PKW. Die HUK wurde dann nochmals Anfang November schriftlich über die Gesetzesänderung aufgeklärt.

Nach mehr als zwei Wochen teilte die HUK dann schriftlich mit, dass sie weiterhin die seit 2 1/2 Jahren überholte Rechtsmeinung vertrete, dass der Versicherer des Zugfahrzeugs hafte, man sei aber nun bereit, die Ansprüche „in Geschäftsführung ohne Auftrag“ zu regulieren.

Diese Regulierung zog sich dann über Wochen hin, es musste gemahnt und Klage angedroht werden.

Aufgrund der besonderen Umstände, insbesondere der Notwendigkeit, sich u.a. telefonisch mit der Tatsache auseinandersetzen zu müssen, dass ein Schadensachbearbeiter der HUK in Berlin, der am Telefon auch den Eindruck vermittelte, von sich zu glauben, dass er ein erfahrenes Regulierungsass ist, wurde nunmehr eine Gebühr in Höhe von 2,0 nach 2.400 VV geltend gemacht.

Die HUK reagierte dann zunächst mit der Mitteilung, dass sie eine Gebühr in Höhe von 1,0 für angemessen erachte. Nach Klagandrohung mit diversen Rechtsprechungshinweisen zu der Angemessenheit einer 1,3er Gebühr bei unterdurchschnittlichen und durchschnittlichen Verkehrsunfällen und dem Hinweis des überdurchschnittlichen Aufwandes – verursacht durch die Rechtsunkenntnis des eigenen Schadenssachbearbeiters – blieb die HUK dabei, dass man eine Gebühr von 1,0 für angemessen erachte, dass man aber nunmehr ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Regulierung mit 1,3 vornehmen werde.

Nun kommt die ALLRECHT ins Spiel, die Rechtsschutzversicherung des Geschädigten. Dort wurde um Deckungsschutz gebeten für die Erhebung der Klage wegen der fehlenden 0,7 Gebühr. Immerhin hätte man zu BRAGO-Zeiten hier wegen der Besprechung zumindest 2 Gebühren zu 7,5/10, zusammen also 15/10 erhalten, zumal die HUK auch dem DAV-Abkommen angeschlossen war.

Aber nun das Krähenprinzip, was ich denn eigentlich wolle, die HUK habe doch nun alles richtig gemacht! Mehr Gebühren könne ich nicht beanspruchen.

Da muss man sich mit rechtsunkundigen Sachbearbeitern auseinandersetzen und die Rechtsschutzversicherung des eigenen Mandanten verlangt auch noch, dass man bei der RVG-Abrechnung gegenüber der BRAGO-Abrechnung einen Abschlag von etwa 15% hinzunehmen hat und sorgt dafür, dass die Kollegin (Krähe) Haftpflichtversicherung trotz rechtsunkundiger Mitarbeiter, die erheblichen Mehraufwand verursachen, gegenüber BRAGO-Zeiten auch noch Geld spart.

Ich gehe aber davon aus, dass das zuständige Amtsgericht im jetzt anzustrengenden Prozess wegen der Deckungsschutzzusage der ALLRECHT aufzeigen wird, dass man dem eigenen Versicherungsnehmer näher stehen sollte als anderen Versicherungen.