Archive for the ‘ADAC’ Category

Schnelle Zusage und überweisung

Dienstag, August 24th, 2010

Ein Lob an den ADAC, der so schnell reagiert, wie man es nur von wenigen RSVen kennt.

Donnerstags nach den Geschäftszeiten ging die Deckungsanfrage per Fax an den ADAC mit der Bitte, einen Gerichtskostenvorschuss zu überweisen.
Die Deckungszusage lag Montags im Fax, zwei Tage später war der Gerichtskostenvorschuss auf dem Konto.

So schnell kann es gehen – wenn man nur will! Andere RSVen sollten sich ein Vorbild am ADAC nehmen.

Spielchen des ADAC

Montag, Juli 13th, 2009

In einer OWi-Angelegenheit fordere ich beim ADAC einen Vorschuß an, wobei ich für die jeweiligen Gebühren die Mittelgebühr ansetze.
Daraufhin kürzt der ADAC erst einmal die von mir festgesetzten Gebühren mit dem Hinweis, daß der Ansatz einer Mittelgebühr nicht gerechtfertigt sei. Außerdem will der ADAC die Postpauschale nach 7002 VV RVG nur einmal bezahlen, obwohl wir uns bereits im gerichtlichen Verfahren befinden.
Nach einem netten Hinweisschreiben, daß ich das Ermessen ausübe und die Postpauschale zweimal zu zahlen ist, erhalt ich die Mittelgebühren aber nicht die Postpauschale.
Meint der ADAC wegen der € 20,00 + MwSt werde ich nicht nachhacken?
Wenn sich da mal nicht jemand verpockert hat…

ADAC kürzt phantasievoll!

Sonntag, September 28th, 2008

Wir haben eine Mandantin wegen des Vorwurfes des Einfahrens in die Umweltzone ohne Plakette erfolgreich verteidigt. Daß dieser Verstoß im allegemeinen 40,00 € und einen Punkt kostet, dürfte hinlänglich bekannt sein. Nicht jedoch dem ADAC, was an folgendem Schriftwechsel offenbar wird:

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Angewiesen sind:
VV-Nr. 5100 Owi—Grundgebühr          50,00 EUR
VV-Nr, 5101 Verfahrensgebühr            40,00 EUR
VV-Nr, 5115 Erledigungsgebühr          55,00 EUR
VV-Nr. 7002 Postentgelt pauschal       20,00 EUR
VV-Nr, 7000 Kopien                               5,50 EUR
VV-Nr, – Weitere Kosten                       12,00 EUR
VV-Nr, 7008 Mehrwertsteuer 19,0 %     32,59 EUR
Summe                                                216,09 EUR

Wählten Sie zutreffende Gebührentatbestände?

Wir gehen lediglich von einer Owi-Sache unter € 35,– aus?

Unwissenheit, oder beweist der sonst so dröge ADAC neuerdings Phantasie beim kürzen?

Unsere Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf Ihr obligatorisches Gebührenkürzungsfax vom 25.9.08.

Ein Blick auf den Ihnen vorliegenden Anhörungsbogen, insbesondere auf die Normenkette des Verstoßes und der Zitierung des BKat hätte Ihnen aufgezeigt, daß der Vorwurf punktebedroht ist und demzufolge mit mindestens 40,00 € bemessen wird.

Gerne klären wir Sie weiter auf und teilen Ihnen mit, daß der Verstoß mit 40,00 € und einem Punkt bedroht ist.
In künftigen Fällen können Sie vorher gerne auf unserer Website vorbeischauen, wo die gängigen Verkehrsverstöße “ so auch dieser “ mit ihrer Rechtsfolge verzeichnet sind.

Insoweit haben wir die Gebühren korrekt berechnet und sehen nunmehr deren Ausgleich bis zum 2.10.08 entgegen.

Wir erlauben uns, über Ihre diesmal phantasievolle Regelkürzung auf www.rsv-blog.de zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Handschumacher,
– Rechtsanwalt –

Es bleibt abzuwarten, auf welche abenteuerliche Begründung der ADAC seine Kürzung jetzt stützen wird….

ADAC – Anwalts neuer Liebling?

Montag, Juni 30th, 2008

23.06.08 Deckungsanfrage für die Klage in einer Unfallsache mit Vorschussersuchen
24.06.08 die Deckungszusage geht ein
25.06.08 der Vorschuss – immerhin knapp 2.100 EUR – geht ein

und das alles bei einem Unfallhergang, bei dem man Versicherungsnehmer und Rechtsanwalt mit Rückfragen durchaus hätte plagen können.

Respekt: schneller und unkomplizierter geht es nicht!

RAUG

ADAC-Rechtsschutz – einmal vorbildlich!

Dienstag, Juni 24th, 2008

Der Münchener Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla freut sich, über den ADAC etwas Positives berichten zu können:

Wir vertreten eine beim ADAC-Rechtsschutz versicherte Mandantin in einer Verkehrszivilsache. Die Deckungsanfrage geht am 18.06.2008 per Fax an den ADAC, schon am 19.06.2008 geht die Deckungszusage per Fax ein. Noch am selben Tag (Donnerstag) wird das Anspruchsschreiben gefertigt und der Gegenseite zugesendet. Der ADAC erhält die Rechnung und eine Kopie des Anspruchsschreibens. Am 23.06.2008 (Montag) geht der volle Rechnungsbetrag auf dem Konto eines zufriedenen Anwalts ein. Zum Wohlgefallen aller Beteiligten ohne lästige Rückfragen, unberechtigte Kürzungen und vor allem in einer Geschwindigkeit, an der ARAG, D.A.S. (und wohl auch andere) sich ein Beispiel nehmen sollten. Freunde, warum schafft es der ADAC und Ihr nicht? Unsere bislang positiven Erfahrungen mit dem ADAC kann ich wiederum nur bestätigen.

Ein Lob aus München nach München! So kann man arbeiten.

Darüber freut sich auch die Redaktion des RSV-Blog, die doch immer öfter von positiven Erfahrungen im Umgang mit diesem Versicherer hört und berichten kann. Es ist zu hoffen, daß sich dieser Trend beim ADAC stabilisiert.

ADAC – schnell und reibungslos

Freitag, Juni 6th, 2008

Deckungsanfrage in einer zivilrechtlichen Angelegenheit mit Vorschussanforderung (1,3 Gebühr) am 30.05.08, Deckungszusage am 03.06.08, Zahlungseingang *in voller Höhe* am 04.06.08 – keine verzögernden Rückfragen, kein Hinweis, es stehe ja noch nicht fest, ob die Regelgebühr anfallen werde o. ä., was man von einigen Konkurrenzunternehmen so gewohnt ist!

Weiter so!

RAUG

ADAC – pfeilschnell

Montag, März 10th, 2008

06.03.08, 15:25 h: Fax-Deckungsanfrage nebst Vorschussersuchen
07.03.08, 23:33 h: Fax-Deckungszusage
10.03.08: Eingang Vorschuss bei mir!

Fazit: Dickes Lob einem überaus schnellen Sachbearbeiter! So macht die Zusammenarbeit sogar Spaß!

RAUG

Keine Vertragsanwälte

Donnerstag, Oktober 25th, 2007

Unser Mandant hatte sich selbst schon um die Deckungszusage gekümmert, bevor er uns beauftragt hat. Der ADAC schreibt ihm:

Für den geschilderten Schadenfall besteht Kostenschutz im Rahmen unserer Verkehrsrechtsschutz – Versicherungsbedingungen (VRB). Die Zusage gilt …

Sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen, geben Sie bitte die obige Schadennummer weiter. Bitte beachten Sie, …

Kein Hinweis auf die „eigenen“ ADAC-Anwälte, kein unseriöser Versuch, Einfluß zu nehmen auf die Wahl des Versicherungsnehmers, um ihm einen billigen Vertragsanwalt auf’s Auge zu drücken. So geht es eben auch, das ist ehrlicher Versicherungsschutz.

ADAC Rechtsschutz – verwirrte Engel (II)

Freitag, Oktober 19th, 2007

Was schreibt der ADAC-Rechtsschutz der Mandantin?

Kostenschutz besteht für € 1.500,00 Schmerzensgeld.

Gut, daß das in der Deckungszusage an mich nicht drin stand. Sonst hätte ich mich gestern mit der gegnerischen Versicherung nicht auf € 2.000,00 nebst Vorbehalt für künftige Schäden einigen können.

Die Mandantin (dieselbe wie im ersten Teil des Beitrags, ist ja auch derselbe Fall) war ziemlich ungehalten über den ADAC, weil die Deckung nur für das Schmerzensgeld erteilt wurde. Denn viel wichtiger als 500 Euro Schmerzensgeld hin oder her war ihr, daß auch spätere Zahnbehandlungskosten aus dem Unfall bezahlt würden, und genau dies hatte ich in der Deckungsanfrage ausdrücklich als ihre „größte Sorge“ dargestellt.

Liebe Engel, Lesen bildet nicht nur, es erspart auch Schwierigkeiten mit dem Kunden.

ADAC Rechtsschutz – verwirrte Engel (I)

Mittwoch, Oktober 17th, 2007

Was schreibt mir der ADAC-Rechtsschutz?

Wir weisen auf § [folgt Paragraphengewirr] hin (Mehrkosten durch Ortsverschiedenheit).

Ortsverschiedenheit, klar. Die Mandatin wohnt in der F.-Straße, vielleicht eineinhalb Kilometer von der Kanzlei, der Gegner im W.-Weg, das ist immerhin noch einmal 500 Meter weiter, und der Unfall war ziemlich genau in der Mitte zwischen den beiden. Zum Gericht sind es von hier aus sogar 3 bis 4 Minuten Fußweg. Physikalisch betrachtet sind das alles verschiedene Orte.

Aber Moment. Zum Gericht? Wieso Gericht? Was schreibt mir der ADAC Rechtsschutz??

… übernehmen wir für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für die erste Instanz …

Ist ja nett gemeint. War aber überhaupt nicht angefragt, ich wollte den Schaden der Mandantin eigentlich außergerichtlich reguliert bekommen. Und außerdem deckt das, was man mir überwiesen hat, nicht einmal den bei Einreichung der Klage einzuzahlenden Vorschuß auf die Gerichtskosten. Da werd‘ ich mal bei der ADAC-Bank nachfragen müssen, ob man mir den Prozeß, den ich eigentlich gar nicht führen will, gegen bankübliche Dispo-Zinsen vorfinanziert, oder ob es da auch günstigere Konditionen gibt. Vielleicht gegen Grundschuld als Sicherheit?

Wie, es gibt keine ADAC-Bank? Das kann doch nur ein Versehen sein.

Fortsetzung folgt