ARAG – … und sie wissen nicht was sie tun

Auszug aus der Antwort auf eine Kostendeckungsanfrage in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit mit Meßverfahrenstechnik für die Beiziehung eines Sachverständigen:

„….. teilen Sie bitte mit, weshalb ein Gutachten für notwendig erachtet wird. Für den Fall, dass dieses notwendig sein sollte, dürfte sich Ihr Gebührenanspruch allerdings an der Mindestgebühr orientieren, da der Gutachter die eigentliche Verteidigertätigkeit übernimmt.“

Na, da werde ich mir erst mal eine Tasse Kaffee eingiessen ……

7 Responses to “ARAG – … und sie wissen nicht was sie tun”

  1. anonymisiert sagt:

    wenn es nicht so traurig wäre, müsste man sich auf die Schenkel klopfen, bis es weh tut.

  2. anonymisiert sagt:

    eigentlich hatte ich nicht die Basicht zu diesem Blödsinn etwas zu schreiben. Aber da bei mir soeben das Codewort „BEAN“ erschien……..

    Das scheint mir doch ein Beispiel von Unsinn im Sinne von Mr. Bean zu sein.

  3. anonymisiert sagt:

    und die Antwort an die ARAG:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,
    auf Ihr Schreiben vom 26.01.2006 nehme ich Bezug.
    Sie sind der Auffassung, dass der beauftragte Sachverständige die eigentliche Verteidigertätigkeit übernommen hat. Bitte nennen Sie die Rechtsgrundlage der Verfahrensordnung, woraus Sie diese Ihre Auffassung herleiten. Ungeachtet dessen, so Sie diese Auffassung vertreten, sollten Sie dann natürlich umgehend die von Ihnen aufgeworfene Frage der Notwendigkeit der Einschaltung eines Sachverständigen, umgehend mit dieser Persönlichkeit auch klären.
    Warum wollen Sie eigentlich eine Mindestgebühr gem. VV 5100 zu § 2 RVG tragen, wenn überhaupt keine Verteidigertätigkeit entfaltet wird “ oder verstehe ich Sie richtig, dass Sie die Tätigkeit des Sachverständigen nach VV 5100 vergüten wollen.
    Sie werden vermutlich die vorstehend eingetretenen Widersprüche noch einmal überdenken, damit den hier entstandenen Eindrücken über den Urheber dieses Werkes entgegen gewirkt werden kann.“

  4. anonymisiert sagt:

    Das ist wirklich der unglaublichste Schwachsinn, den ich bislang von einer Versicherung gehört habe… Hut ab… Fragt sich, ob sich der Sachbearbeiter diesen Mist selber ausgedacht hat, oder ob am Ende eine interne Dienstanweisung der Herren Richter und Waldmin die Ursache dafür ist.

    Interessant wäre aber auch die Frage, aus welchen Gründen die ARAG überhaupt wissen will, wofür Sie ein Sachverständigengutachten brauchen. Dies ist im Leistungsumfang eindeutig enthalten und eine Erfolgsaussichtenprüfung findet in den Tatsacheninstanzen ohnehin nicht statt. (§ 18 I b der ARAG ARB). Was soll also die ganze Nachfrage? Die werden doch wohl nicht ernsthaft darauf hinaus wollen, dass die Einholung eines Gutachtens neuerdings mutwillig sein soll? Das würde dann allerdings zum Rest des Schreibens passen…

    Ich kenne kaum noch einen Kollegen, der nicht beim Stichwort „ARAG“ die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, und das hier passt voll ins Bild.

    Wollen wir mal alle hoffen, dass die Herrschaften bei der ARAG weiter ordentlich Marktanteile verlieren, wie in den Vorjahren auch, dann setzt vielleicht irgendwann mal ein Umdenken ein.

  5. anonymisiert sagt:

    Wenn es nicht von der ARAG käme, könnte man es glatt für einen Witz halten.
    Vermutlich hat bei der ARAG irgendjemand neue Textbausteine in das System eingepflegt. Ein Jurist war das aber sicher nicht.
    Wofür die Beiträge der Versicherten bei der ARAG verwendet werden erschliesst sich einem danch nicht mehr.

  6. anonymisiert sagt:

    Ich gebe zu, dass die obigen Ausführungen der ARAG haarsträubend sind,
    kann jedoch totzdem das letzte halbe Jahr nicht meckern über die Herren Richter und Ruzas von der ARAG.

    Muss ich auch mal sagen.

    RA Winkler

  7. anonymisiert sagt:

    „über die Herren Richter und Ruzas von der ARAG“ –

    Stimmt, da habe ich Herrn Waldmin wohl Unrecht getan. Herr Waldmin ist nicht mehr bei der ARAG tätig und es geht das Gerücht um, dass er sich als Anwaltskollege in Köln selbstständig gemacht hat.

    Es scheinen also schon die eigenen Abteilungsleiter die Regulierungspolitik nicht mehr zu ertragen…