Advocard unter Beschuss

Das Handelsblatt berichtet heute:

Ein Vorstoß des Rechtsschutzversicherer Advocard sorgt für helle Aufregung bei den Konkurrenten: Künftig sollen Anwälte die Advocard empfehlen, dafür erhalten die Mandanten einen Teil der Beratungsgebühr zurück.

Weiter heißt es in dem Zeitungsartikel:

Die neue Partnerschaft zwischen dem DAV und dem zur AMB Generali-Gruppe gehörenden Versicherer sieht vor, dass die Anwälte ihren Mandanten zur Versicherung künftiger Streitfälle die Advocard empfehlen können. Schließt der Mandant dann eine Advocard-Police ab, erhält er 50 Euro seiner Beratungsgebühr erstattet.

Der Deutsche AnwaltVerein berichtete hier über die Zusammenarbeit und die AdvoCard hier.

Ich werde mich jedenfalls nach wie vor daran halten, daß ich Rechtsanwalt bin. Und kein Vermittler von Versicherungsverträgen. Was den Vorstand des DAV zu solch einer Kooperation veranlaßt hat, kann ich nur mutmaßen.

4 Responses to “Advocard unter Beschuss”

  1. anonymisiert sagt:

    Zugegebenermaßen: Diese Kooperation kann man sicher kritisch sehen.

    Aber daß jetzt ausgerechnet diejenigen Versicherer am lautesten „Jehova!“ krähen, die schon seit Jahren mit äußerst grauzonigen gewinnmaximierenden Aktionen auf Kunden- und Anwaltsfang gehen, darf man nun auch wieder nicht so ernst nehmen.

    Wer jemals als Anwalt so ein nachbragoelles Knebelabkommen der ARAG auf dem Schreibtisch hatte oder zuletzt dieses lustige „Frag-unsern-Telefonaugust-alles-für-nen-Heiermann“-Schreiben der DAS im Briefkasten, weiß wovon ich schreibe…

  2. anonymisiert sagt:

    Ja, merkwürdig fühlt es sich schon an. Ich habe als DAV-Mitglied meinen Segen nicht gegeben. Aber mich hat auch keiner gefragt. Eines scheint aber sicher: Der Wettbewerb wird – noch – härter. An den EUR 50,00 Vermittlungsprovision sieht man zudem, daß immer noch Geld für Akquise zu verteilen ist. Das soll man doch lieber bei den Abrechnungen ausgeben, wenn es mal wieder streitig ist.
    Aber: Wenn die eingerichtete „Schlichtungsstelle“ etwas taugt, wäre das eine gute Unterstützung bei der Klärung von Streitfragen bei der Abrechnung oder der Leistungszusage.

  3. anonymisiert sagt:

    Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Apraxa macht es seit Jahren, kanalisiert die Rechtsschutzfälle auf bestimmte Anwaltskanzleien (die zuvor Genossenschaftsanteile kaufen), das ist kein Geheimnis. Die Konditionen müssen wird hier wohl nicht besprechen…

    Und wenn der Deutsche Anwaltsverein eine Kooperation abschließt, die i.ü. von Vorteil ist, gibt es plötzlich das große Aufschreien?
    Wer prescht denn mit Kritik vor? Die anderen Rechtsschutzversicherer. Ja klar, wer sonst als die Konkurrenz.

    In dem Artikel heißt es, dass der Vorstand der Roland Rechtsschutz Versicherung meint, es verstoße gegen „Standesrecht“. Ich dachte, dass sog. Standesrecht gibt es seit 02.09.1994 nicht mehr?! So viel zum Thema Fortschritt… Wir haben seither unsere Berufsordnung – dies sei aber nur am Rande erwähnt

    Es steht doch nirgendwo, dass ich plötzlich RSV-Verträge vermitteln soll!! Aber wo liegt das Problem – vorausgesetzt ich bin tatsächlich davon überzeugt – eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, die ihre Fälle an unabhängige im freien Markt arbeitende Rechtsanwälte abgibt, anstatt eben diese durch eigene Callcenter aus dem Markt zu drängen?

  4. anonymisiert sagt:

    Ja, warum die Aufregung.

    Auf auf, Kollegen und Kolleginnen, frisch an’s Werk. Und schnell noch eine Reihe LCD-beleuchtete Reklameflächen gekauft und in die Bürofenster geklebt. Dann empfiehlt sich noch eine Schirmmütze für’s Personal mit dem Aufdruck des Partners, am besten noch eine Wühlkiste im Wartezimmer mit weiteren Utensilien und Aufdruck. Und schließlich sehr werbewirksam auch : ein Emblemeindruck auf dem (hoffentlich weißen) Kragen des Hemdes ; ein Muß, wenn das Fernsehen bei der Verhandlung dabei ist.

    Huch, wie freu ich mich schon, wenn’s endlich losgehen kann …