AdvoCard und DAV – ein zweiter Blick

Der Kollege Thomas Klotz hatte sich in seinem RA-Blog bereits mit Sinn und Unsinn der Werbeaussagen der AdvoCard zu ihrer neuen Kooperation mit dem DAV beschäftigt. Tatsächlich scheinen diese Aussagen doch einen Kommentar wert zu sein:

„Die Advocard mit Sitz in Hamburg gehört zu den führenden Rechtsschutzversicherern Deutschlands … mit einem Marktanteil von rund 6 Prozent…“ – Naja …

„Nur Advocard bietet den einzigartigen Schon-Erledigt-Komfort. Als Anwalts Liebling garantiert sie ihren Kunden bevorzugte Behandlung bei den Anwälten und größtmögliche Erfolgschancen.“ – Wie der Kollege Klotz schon angemerkt hat: Weder Gerichte noch gegnerische Versicherungen u.a. arbeiten schneller, nur weil der Mandant AdvoCard-Kunde ist. Und auch in unserer Kanzlei werden Mandanten nicht aus diesem Grunde „bevorzugt“.

„Im Rahmen der auch zukünftigen Ausrichtung von Advocard als Partner der Anwaltschaft haben Advocard und DeutscherAnwaltverein eine Empfehlungspartnerschaft vereinbart. … beinhaltet die Empfehlungspartnerschaft weitere Punkte, die wir für Sie unter Details zur Kooperation zusammengefasst haben:

„Die Kernpunkte:

  • Advocard kooperiert ausschließlich mit Anwaltskanzleien, in denen DAV-Mitglieder tätig sind und empfiehlt diese bei Anfragen als Rechtsberater oder verweist auf die Anwaltsauskunft des DAV.
  • DAV-Mitgliedern wird es ermöglicht, ihren Mandanten, die noch nicht rechtsschutzversichert sind, den Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit Advocard zu empfehlen.
  • Advocard empfiehlt, dass sich diese Mandanten auch in Folgemandaten durch den DAV-Anwalt vertreten lassen.
  • DAV und Advocard richten zur Klärung von Unstimmigkeiten in Einzelfällen eine gemeinsame, paritätisch besetzte Clearingstelle ein.

Vorteile für die Mandanten der DAV-Mitglieder:

Und auch für noch nicht rechtsschutzversicherte Mandanten bietet die Kooperation Vorteile: Entschließt sich ein Mandant während eines aktuellen Rechtsstreits dazu, zur Absicherung zukünftiger Streitfälle einen Rechtsschutzvertrag für den privaten Bereich mit Advocard abzuschließen, zahlt die Advocard direkt an den Mandanten – nach Vorlage einer Kostenrechnung – 50.- € für den aktuellen Fall.“

Fazit:

  • Gegenüber Anwaltskanzleien, die nicht DAV-Mitglied sind, verhält AdvoCard sich ab sofort unkooperativ???
  • Eine Rechtsschutzversicherung kann ich auch empfehlen, ohne DAV-Mitglied zu sein. Und wenn überhaupt, empfehle ich eine Rechtsschutzversicherung nach eigenen Erfahrungen und nicht gemäß einem Abkommen.
  • Durch wen sich „Mandanten auch in Folgemandaten … vertreten lassen“ dürfte in erster Linie von der Zufriedenheit des Mandanten mit der Bearbeitung des ersten Mandats und nicht von einer Empfehlung der AdvoCard abhängen.
  • „Paritätisch besetzte Clearingstelle“ – gut und schön, wie effektiv diese ist, mag sich zeigen. Diese wird aber wohl ohnehin nur dann tätig, wenn es um Fälle von DAV-Anwälten bzw. deren Mandanten geht.
  • 50.- € Kostenbeteiligung – Provision auf Umwegen für den Anwalt als Versicherungsvertreter? Wer’s mag … (andere Bedenken einmal ausgeblendet).

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