AdvoCard – Jetzt reicht’s wirklich!

Die AdvoCard ist schon öfter wegen absolut überflüssiger Nachfragen dumm aufgefallen, so auch jetzt wieder. Nach der Hauptverhandlung in einer Owi-Sache teile ich der AdvoCard Folgendes mit:

In obiger Angelegenheit hat am 14. d.M. die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht xyz stattgefunden. Hier konnte erreicht werden, dass das Verfahren gegen Ihren VN gemäß Â§ 47 Abs. II OwiG eingestellt wird.

Es folgt meine Gebührennote mit der Bitte um Ausgleich. Eine Zahlung erfolgt (natürlich) nicht, dafür wieder ein absolut überflüssiges Telefax:

Uns fehlen noch wichtige Angaben, um Ihre Angelegenheit bearbeiten zu können. Bitte senden Sie uns die Einstellungsverfügung und die Terminsladung in Kopie her.

Nicht verehrte AdvoCard:

  • Wenn ein Verfahren im Termin eingestellt wird, gibt es keine „Einstellungsverfügung“, sondern allenfalls einen entsprechenden Eintrag im Protokoll der Hauptverhandlung!
  • Wenn ich mitteile, dass eine Einstellung im Hauptverhandlungstermin stattgefunden hat, dann erwarte ich, dass nicht angezweifelt wird, dass dieser Termin überhaupt stattgefunden hat und dafür noch Belege verlangt werden!

Genau das werde ich also der zweifelnden AdvoCard-Mitarbeiterin mitteilen, verbunden mit der Nachricht, meine Gebührennote an den Mandanten zu senden.

Update 30.09.2009: … worauf dann heute die Zahlung angekündigt wurde …

2. Update 26.10.2009 … aber bis heute nicht erfolgt ist. Eine Nachfrage ergab, dass die Zahlung angeblich auf ein falsches Konto ging, zurückkam und am 14.10.2009 erneut angewiesen wurde. Banklaufzeiten von mehr als 12 Tagen dürften doch eher unwahrscheinlich sein, oder?

3. Update 29.10.2009
Heute trudelte ein Telefax ein:

die angeforderten Kosten haben wir heute (!) überweisen.

Ach nee! überweisungsversuch, die 3. ?

3 Responses to “AdvoCard – Jetzt reicht’s wirklich!”

  1. anonymisiert sagt:

    Von mir will die Advocard mal wieder Unterlagen, von denen ich einen Sendebericht habe, daß sie die schon haben.

    Daß die Advocard Ihnen nicht traut, wundert mich nicht.

    Motto: Was ich selber denk und tu, trau ich jedem anderen zu!

  2. anonymisiert sagt:

    Mit den Avocardisten verfahren wir – weil wir ebenfalls immer wieder überflüssige Nachfragen erhielten – inzwischen so, daß die komplette Akte dorthin gefaxt (bzw. als pdf-anhang gemailt) wird. Dann kann der Sachbearbeiter sich ja das Benötigte suchen. Das kostet halt ein bisschen Zeit und damit Geld, aber nicht meines.
    Bei Einstellungen nach § 47 II OWiG kann man sich vom Mandanten noch auf dem Gerichtsflur eine entsprechende Erklärung unterfertigen lassen und dann der RSV vorlegen.

  3. anonymisiert sagt:

    Kann man sicherlich machen, muss man aber nicht. 😉

    Zudem: Der gesamte Akteninhalt geht die RSV ggf. nichts an, selektieren kostet Zeit + Mühe – und so letztlich auch Geld, wie die Versendung überhaupt. Und eine Erklärung des Mdt. mögen die sich selbst dort holen.