ADAC überweist 40 Cent

Besten Dank an den ADAC-Rechtschutz für die freundliche überweisung.

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Offenbar hat da jemand Langeweile und beschäftigt sich damit, das Geld der Versicherten für sinnlose Arbeiten mit beiden Händen aus dem Fenster zu werfen.

Wenn man berücksichtigt, daß dieser Unsinn von der Leitung der Schadensabteilung veranlaßt wurde, frage ich mich, wozu der Laden noch fähig ist.

7 Responses to “ADAC überweist 40 Cent”

  1. anonymisiert sagt:

    Ob so eine Zahlung Sinn macht hängt vom Sachverhalt ab, der hier leider mit keinem Wort erwähnt wird. Man sollte nämlich auch nicht vergessen, daß es durchaus etwas gestörte Kollegen gibt, die wegen 40 nicht gezahlter Cent nochmal ein Mahnschreiben schicken, dafür Kosten (Wert: bis 300 Euro) in Rechnug stellen und zur Not sogar Ihre arme Mandantschaft noch davon überzeugen, daß deswegen geklagt werden muss…
    Und wer will dann bei der Versicherung der Depp sein, der diese Kosten verursacht hat, weil er dachte so etwas würde kein vernünftiger Mensch machen ?
    Was wäre denn gewesen, wenn der ADAC die 40 Cent nicht gezahlt hätte? Dann hätte es wahrscheinlich im Rahmen des hier gerade in Mode befindlichen ADAC-Bashing geheissen, der ADAC würde mal wieder nicht zahlen und sich einbilden, bei 40 Cent sagt keiner was…

  2. anonymisiert sagt:

    Dieser überweisung ging das übliche sture Verhalten des Versicherers voraus, das hier auch schon häufig Thema war.

    Wir haben einen Vorschuß überwiesen.
    … halten wir für angemessen.

    Wir haben das mehrfach reklamiert. Irgendwann hat dann sich die Leitung der Schadensabteilung dazu herabgelassen, einmal vorzurechnen, wie denn die 220,00 Euro (wir hatten substantiiert ca. 478,00 Euro gefordert) zustanden kommen. Die sinnbefreite Rechnerei des Leiters endete in dem Betrag von 220,40 Euro.

    Wenn bei Herrn Berger der Eindruck entstanden ist, hier würde „ADAC-Bashing“ betrieben, bedauere ich das. Wir haben nur mit dem Laden leider häufiger zu tun und müsssen uns mit den arroganten Methoden des Clubs auseinandersetzen.

    Da sonst nichts hilft bei diesem sturen bayerischen Versicherer, weisen wir eben die Öffentlichkeit auf das Regulierungsverhalten hin. Das führt dann im Einzelfall doch schon einmal zu positiven Ergebnissen. In den bis heute 38 Beiträgen zum ADAC sind durchaus auch ein paar erfreuliche Mitteilungen dabei.

    Daß mich die Leute vom Club nicht sonderlich mögen, kann ich auch nachvollziehen. Wenn die dann aber auf die beschriebene Weise Kosten prodzieren (offenbar, um mich damit zu ärgern), müssen diese zuerst einmal von ihren Versicherungsnehmern getragen werden. Das sollten die Kunden wissen, bevor sie sich für einen Versicherer entscheidet.

    Öffentlichkeit ist das einzige, womit man bei den Versicherern (und nicht nur dem ADAC) etwas erreichen kann. Dazu ist dieses Forum gedacht.

  3. anonymisiert sagt:

    roland berger?! also wirklich – ein bißchen mehr mut zum outing auf der versicherungsseite wäre schon wünschenswert…

  4. anonymisiert sagt:

    Ich habe auch schon wegen 14 Cent ein Mahnschreiben an eine RSV geschickt, woraufhin die mir 18 Cent überwiesen haben. (Rest wird auf eine andere Akte hier umgebucht).
    Ich hatte mich „erdreistet“ nach 3 Monaten beharrliucher Nichtzahlung auf eine fällige Vorschußkostennote Zinsen geltend zu machen.
    Mir gings dabei um das Prinzip, denn ich bin nicht der Zwischenfinanzierer der Versicherungen. Die haben ganz andere Re-Finanzierungssätze, als ich sie habe und bei einer Rechnung über ca 800 € habe ich nicht allzulange Luft, das meinem Konto vorzuenthalten (von der Lust dazu mal abgesehen). Auch meine Miete muß bezahlt werden, und auch meine Angestellten wollen Geld.

  5. anonymisiert sagt:

    „Roland Berger“

    sehr einfallsreich…

    “ Man sollte nämlich auch nicht vergessen, daß es durchaus etwas gestörte Kollegen gibt, die wegen 40 nicht gezahlter Cent nochmal ein Mahnschreiben schicken, dafür Kosten (Wert: bis 300 Euro) in Rechnug stellen und zur Not sogar Ihre arme Mandantschaft noch davon überzeugen, daß deswegen geklagt werden muss…“

    Ja und? Was ist daran gestört? Wenn ein Anspruch nicht erfuellt wird, wird er eingeklagt und fertig! Gerade bei gewissen Rechtsschutzversicherern scheint das notwendig. Abgesehen davon ist es die Pflicht des Anwalts, berechtigte Interessen des Mandanten durchzusetzen.

  6. anonymisiert sagt:

    „Mir gings dabei um das Prinzip,“

    „Ja und? Was ist daran gestört? Wenn ein Anspruch nicht erfuellt wird, wird er eingeklagt und fertig!“

    Genau das meinte Herr Berger wohl mit seinem Beitrag… 🙂

    „Offenbar hat da jemand Langeweile und beschäftigt sich damit, das Geld der …. für sinnlose Arbeiten mit beiden Händen aus dem Fenster zu werfen.“

  7. anonymisiert sagt:

    […] Ein dritte Mandat (SCHADEN-NR.118263286/007) betrifft die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerorts. Dafür sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 60 Euro und 3 Punkte vor. Der ADAC überweist auf unsere selbe Vorschußbitte wie zuvor den Betrag von 220,00 Euro (später noch zusätzliche 0,40 Euro). […]