Archive for November, 2013

Ein kleines Rädchen in der großen Mühle ARAG

Montag, November 25th, 2013

Die Redaktion vom RSV-Blog erhält nicht selten Zuschriften von Verbrauchern, die ihre Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherern mitteilen. Oft beinhalten diese Mitteilungen die Bitte, einen Versicherer zu empfehlen.

Empfehlungen können die Redakteure grundsätzlich nicht geben. Zu unterschiedlich sind die Anforderungen der Kunden und zu vielfältig sind die Angebote der Versicherer. Sinnvoll und nützlich ist es eher, den Rat von unabhängigen Beratern, meist Versicherungsmakler, zu suchen. Versicherungsvertretern, die sich an eine oder wenige Versicherer gebunden haben, sind hingegen mit Vorsicht zu genießen.

Meine Erfahrungen als Rechtsanwalt und Strafverteidiger gebe ich den Verbrauchern jedoch gerne weiter. Und wenn diese meine Erfahrungen so massiv schlecht sind, wie die sehr vieler Anwälte und unserer Kanzlei mit der ARAG, rate ich auch genauso massiv davon ab, sich an die ARAG vertraglich zu binden.

Nun erreichte die Redaktion des RSV-Blog der „Leserbrief“ eines Kunden der ARAG, der eigentlich auch gerne weiterhin den Versicherungsschutz dieses Unternehmens behalten möchte. Dieser Erfahrungsbericht – aus Sicht eines Kunden – bestätigt die Erfahrungen, die Rechtsanwälte in sehr vielen Fällen gemacht haben: Der Service der ARAG hört genau da auf, wo die Versicherungsprämie auf dem Konto des Versicherers gutgeschrieben wurde. Was danach kommt, geht in der Sintflut dieses Molochs unter.

Hier nun der Leserbrief, vollständig und im Original (der besseren Lesbarkeit wegen habe ich nur zusätzliche Absätze und Satzzeichen eingefügt, die im Original nicht enthalten waren):

Mein Name ist [der Redaktion bekannt. crh]. Ich bin jetzt schon mehr als 20 Jahre bei der Arag. Immer wurde per Lastschrift verfahren von ARAG pünktlich zum 1 eines jeden Monats abgebucht für unsere Recht und Heim sowie für die Unfallversicherung (und noch 2 andere; hier brauchten wir nur anzurufen und es wurde umgestellt ohne langes reden).

Nun versuche ich schon seit mehreren Monaten, dieses Lastschriftverfahren zu ändern, abmelden, alternative wäre ein eigens eingerichteten Dauerauftrag, wollte es auch schon das Lastschriftverfahren kündigen. Aber mir wurde gesagt das dieses nicht ginge, höchstens das man uns die Beiträge vierteljährlich abziehe, welche Summe für uns kleine Familie nicht tragbar ist, weil wir unser Konto immer mit mindestens 200 Euro gedeckt halten müssen. Und da seid kurzen meine Frau nur noch berufstätig ist und ihr Gehalt so um den – 6 – 7 – oder 8 eines Monats kommt, gab es oft Probleme bei unserer Bank, weil das Konto nicht genügend Deckung hatte. Unsere Sparkasse nimmt für die Rückbuchung 1,97euro – Arag hierfür mal gleich 3,70euro.

Ich dachte mir die ARAG sei Kulant ihren Kunden gegenüber, und sie würden uns entgegenkommen und uns unterstützen. Aber leider mussten wir feststellen, das wir doch nur ein kleines Rädchen sind in der großen Mühle ARAG, es scheint nur wichtig zu sein schnell kassieren.

Der Mensch als solches (KUNDE) interessiert nicht, wir sind im Zwiespalt. Sollen wir jetzt die ARAG kündigen, weil sie nötigen uns quasi immer eine gewisse Summe auf dem Giro Konto zu lassen, welches eigentlich zum Lebensunterhalt gehört.

Ich habe diese Situation offen bei der Arag beigelegt, aber stieß immer auf Ablehnung, vieles ist widersprüchlich; einige Personen am Telefon des Service ARAG schlugen mir als Lösung im schlimmsten Falle vor einen eigenen Dauerauftrag nach Kündigung des Lastschriftverfahrens einzurichten.

Ich habe nun das lastschriftverfahren gekündigt vor mehr als 3 Wochen, aber bis jetzt hat sich die ARAG nicht durchringen können mir zu antworten. Denn es ist für uns wichtig, auch gut versichert zu sein, und möchten eigentlich diesen Versicherungsschutz nicht missen, – wie ich schon sagte, wir sind nur die Kühe, die regelmäßig gemolken werden und wen das nicht regelmäßig passiert bekommt man ärger, wir wissen momentan nicht weiter.

Diesem Brief kann eine große Verzweifelung der Familie entnommen werden. Der Mann will Kunde des Versicherers bleiben. Er will seine Leistung – die Zahlung – auch pünktlich bringen. Allein das sture Verhalten der ARAG wird in diesem Fall dazu führen, daß er irgendwann den Versicherungsschutz verliert und die ARAG die rückständigen Prämien nebst entstandener Kosten für Rücklastschriften und Mahnungen am Ende zwangsweise beitreiben läßt.

Das ignorante Geschäftsgebaren, das die ARAG ihren Kunden bereits bei der Bezahlung der Prämien und der Kommunikation mit ihren Kunden an den Tag legt, ist ein deutlicher Hinweis darauf, wie dieser Versicherer im Schadensfall reagieren könnte (und nach meiner Erfahrung auch wird).

Die Empfehlung, die ich und viele meiner Kollegen diesem Mann und allen anderen Versicherungsnehmern im Falle dieses Versicherers mitgeben möchte, lautet daher: Die ARAG sollte man besser meiden, wenn man auf einen zuverlässigen und seriösen Versicherer Wert legt.

ARAG – Frau Ass. D. schlägt wieder zu

Mittwoch, November 20th, 2013

Es geht um einen Bußgeldbescheid über 120.- € wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h nebst Fahrverbot von einem Monat wegen einer Vortat innerhalb der letzten 12 Monate (was allerdings erst am Ende des zweiten Absatzes des Bußgeldbescheides steht):

Die schon berühmt-berüchtigte Frau Ass. D. ist allerdings anscheinend derart auf das Kürzen von Vorschussnoten fixiert, dass sie so weit wohl gar nicht mehr gelesen hat. Sie schreibt:

„Da ein Fahrverbot nicht drohte, ist mit der überwiegenden Rechtsprechung von einer alltäglichen Bußgeldsache auszugehen mit der Folge, dass der Ansatz der Mittelgebühr nicht angemessen ist.“

Wer lesen kann (und auch bis zu Ende liest), ist klar um Vorteil!

Ansonsten: Dass für diese angebliche „überwiegende Rechtsprechung“ weder auch nur eine einzige Fundstelle genannt wird, noch diese tatsächlich existiert, sei nur am Rande erwähnt. Selbst die m.E. überwiegende Zahl der Rechtsschutzversicherungen verbreitet diesen Unfug nicht mehr – wohl aber die ARAG (wer auch sonst).

Es bleibt die Erfahrung: Bei „ARAG-Mandanten“ die Rechnung gleich an diese schicken. Mögen die sich dann mit der ARAG auseinandersetzen.

EuGH sichert freie Anwaltswahl

Montag, November 18th, 2013

Der EuGH hat mit Urteil C-442/12 vom o7.11.2013 entschieden:

Bestimmen die Bedingungen einer Rechtschutzversicherung, dass der Versicherte nur bestimmte ausdrücklich genannte Anwälte zu seiner Vertretung beauftragen darf, so liegt darin eine unzulässige Beschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl (Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344). Dies geht aus einer Entscheidung des Europäi-schen Gerichtshofs hervor.

Kurzinfo s. auch hier.