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Der Bankautomat der ÖRAG

Montag, März 5th, 2012

Mir ist bewusst, dass ich hier in einem Forum schreibe, das kritisch über Rechtsschutzversicherer denkt. Die Zeit und die Entwicklung wird dieses Forum aber nicht anhalten können.

Die ÖRAG hat mit 400 Kanzleien eine ganz andere Form der Abrechnung eingeführt. Der Rechtsanwalt klärt telefonisch die Deckungszusage. Ist diese erteilt, so fordert er über eine Rechnung, und zwar ohne Prosa Gerichtskosten und Gutachterkosten. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt ebenfalls nur per Rechnung, also keine begleitenden und erläuternden Schreiben. Falls die Gegenseite die Kosten zu tragen hat, so erteilt der Rechtsanwalt eine Gutschrift, wiederum ohne Erläuterung. Dieses ganze Verfahren findet dunkel statt, also ohne Beteiligung von Menschen. Der Rechner überprüft lediglich, ob der Streitwert mit der Deckungszusage übereinstimmt und die sich hieraus ergebenden Gebühren nicht überschritten werden. Die Daten werden als XML-Datei zusätzlich zu einer Rechnung im PDF-Format übersandt. Diese neuartige Form der Abwicklung von Rechtsschutzfällen mit einer Rechtsschutzversicherung ist seit fast einem Jahr produktiv. Selten oder nie treten Rückfragen auf. Die Rechnung sind binnen drei Tagen ausgeglichen.

Technisch erfolgt die Abwicklung über den Dienstleister e.consult AG, den mancher Kollege schon über die WebAkte und die Zusatzprodukte kennt.

Die ÖRAG stellt diese Vorgänge so dar: http://www.e-consult.de/blog/elektronische-abrechnung-mit-der-orag-verknupfung-von-kanzlei-und-schadenbearbeitungssoftware/