Archive for März, 2011

Roland – ohne Mahnung geht da gar nichts

Mittwoch, März 23rd, 2011

Unter dem Titel: „Roland Rechtsschutz: Erst falsch, dann beleidigt“ berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese aus Heinsberg in seinem Blog über das bekannte, nicht akzeptable Regulierungsverhalten des Roland:

Zum wiederholten Male fällt die Roland Rechtschutzversicherung mit unprofessionellem Verhalten bei der Zahlung eines Vorschusses auf. Ich finde es schon befremdlich, dass offensichtlich ohne eine Mahnung nichts gezahlt wird. Dann wird die Vergütungsrechnung um die angesetzte Befriedungsgebühr gekürzt “ grundlos.

Da hilft es wenig, wenn Gerichte wiederholt entscheiden, daß der Rechtsanwalt einen Vorschuß verlangen darf, dessen Höhe er nach billigem Ermessen bestimmt. Der Roland hat da so seine eigenen Vorstellungen.

Es ist traurig, daß die „Roland Rechtsschutzversicherung“ sich einen festen „Stammplatz“ unter solchen Versicherern „erobert“ hat, von denen Rechtsanwälte regelmäßig warnen. Eben weil die Deckungsanfrage beim Roland immer wieder für schlechte Laune sorgt.

Vorschuss in voller Höhe

Sonntag, März 20th, 2011

Der Kollege Burhoff weist auf den aktuellen Beschluss des OLG Bamberg 1 W 63/10 vom 17.o1.2011 hin (vgl. auch hier), dessen Leitsatz wie folgt lautet:_

Leitsatz: Der Rechtsanwalt darf einen Vorschuss auf die ihm bereits entstandenen und die voraussichtlich noch entstehenden Gebühren und Auslagen einfordern. Die Höhe der Vorschussanforderung unterliegt dabei dem billigem Ermessen des Rechtsanwalts, wobei es keinen Grundsatz dahingehend gibt, dass die Vorschussforderung hinter der voraussichtlich endgültig entstehenden Gesamtvergütung zurückbleiben muss.

Zumindest interessant für Rechtsschutzversicherungen, die immer wieder meinen, erbetene Vorschüsse herunterkürzen zu müssen.

ARAG – kreative Leistungsverweigerung

Mittwoch, März 16th, 2011

Der Kollege Ludwig Scheffler aus Ingolstadt berichtet über eine weitere Variante, wie sich die ARAG um die Versicherungsleistung zu drücken versucht:

Für einen Mandanten haben wir Unterlassungsansprüche wegen vorangegangener Beleidigungen der Gegenseite geltend gemacht und dafür bei der ARAG Deckungsanfrage gestellt. Wir erhielten nunmehr die Ablehnung mit folgender kreativer Begründung:

„Es geht in Ihrem speziellen Rechtsfall um Unterlasungsansprüche zur Abwehr eventuell in Zukunft drohender Rechtsverstöße. Derartige Angelegenheiten sind im Leistungsumfanng einer Rechtsschutzversicherung nicht enthalten.“

Kein Wort darüber, dass der Anspruch bereits mit der ersten Rechtsverletzung der Gegenseite in der Vergangenheit begründet wurde. Und dass wir in unzähligen anderen Unterlassungsfällen die Deckungszusage von Rechtsschutzversicherungen erhalten haben (jaja, gelegentlich auch von der ARAG) war wohl auch nur ein Versehen? Wir werden sehen, wie der Versicherungsnehmer diese Leistungsverweigerung hinnimmt. Auf die Durchwahlnummer des Sachbearbeiters haben wir ihn jedenfalls hingewiesen.

Es scheint der richtige Weg zu sein, dem Versicherungsnehmer deutlich zu machen, welche Qualität er sich bei der ARAG für seine teuren Prämien eingekauft hat. Dies gepaart mit dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht und die Warnung vor Neuabschlüssen bei diesem Versicherer ist eine nachahmenswerte Reaktion.

Allianz und die Rechtsprechung

Samstag, März 12th, 2011

Der Kollege Lars Ritterhoff berichtet über Verständnisprobleme:

In einer Deckungsanfrage bezog ich mich auf eine mittlerweile gefestigte Rechtsprechung, wonach der Betrieb von Photovoltaikanlagen als Vermögensverwaltung anzusehen ist. Deckung muss also nach der Rechtsprechung wegen Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen auch dann erteilt werden, wenn kein Rechtsschutz für Selbständige gewährt wird.

Reaktion der Allianz:

„Der von Ihnen zitierten Rechtsprechung können wir uns leider nicht anschließen, da diese nicht nachvollziehbar ist.“

Bei solchen Verständnisproblemen helfen wir gern. Da wird es gerichtliche Nachhilfe geben.

Da dürfte allerdings die Gefahr bestehen, dass die zu erwartende Entscheidung bei Allianzen wiederum auf wenig Verständnis treffen wird. 😉

HUK-Coburg – schnelle Deckungszusage, schnelle Zahlung

Freitag, März 4th, 2011

In einem aktuellen Mietrechtsfall war dieses Mal nicht nur die Deckungszusage innerhalb weniger Tage da. Nur 2 Tage nach Rechnungsversand war das Geld von der HUK-Coburg schon überwiesen.

Das ist erneut eine positive Erwähnung wert.