Archive for September, 2009

DEURAG – die wollen nicht schreiben

Freitag, September 25th, 2009

Bei der DEURAG bleiben Anfragen unbeantwortet, man will nur telefonieren und nichts schreiben. Gibt es da etwas zu verbergen?

AdvoCard – Jetzt reicht’s wirklich!

Freitag, September 25th, 2009

Die AdvoCard ist schon öfter wegen absolut überflüssiger Nachfragen dumm aufgefallen, so auch jetzt wieder. Nach der Hauptverhandlung in einer Owi-Sache teile ich der AdvoCard Folgendes mit:

In obiger Angelegenheit hat am 14. d.M. die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht xyz stattgefunden. Hier konnte erreicht werden, dass das Verfahren gegen Ihren VN gemäß Â§ 47 Abs. II OwiG eingestellt wird.

Es folgt meine Gebührennote mit der Bitte um Ausgleich. Eine Zahlung erfolgt (natürlich) nicht, dafür wieder ein absolut überflüssiges Telefax:

Uns fehlen noch wichtige Angaben, um Ihre Angelegenheit bearbeiten zu können. Bitte senden Sie uns die Einstellungsverfügung und die Terminsladung in Kopie her.

Nicht verehrte AdvoCard:

  • Wenn ein Verfahren im Termin eingestellt wird, gibt es keine „Einstellungsverfügung“, sondern allenfalls einen entsprechenden Eintrag im Protokoll der Hauptverhandlung!
  • Wenn ich mitteile, dass eine Einstellung im Hauptverhandlungstermin stattgefunden hat, dann erwarte ich, dass nicht angezweifelt wird, dass dieser Termin überhaupt stattgefunden hat und dafür noch Belege verlangt werden!

Genau das werde ich also der zweifelnden AdvoCard-Mitarbeiterin mitteilen, verbunden mit der Nachricht, meine Gebührennote an den Mandanten zu senden.

Update 30.09.2009: … worauf dann heute die Zahlung angekündigt wurde …

2. Update 26.10.2009 … aber bis heute nicht erfolgt ist. Eine Nachfrage ergab, dass die Zahlung angeblich auf ein falsches Konto ging, zurückkam und am 14.10.2009 erneut angewiesen wurde. Banklaufzeiten von mehr als 12 Tagen dürften doch eher unwahrscheinlich sein, oder?

3. Update 29.10.2009
Heute trudelte ein Telefax ein:

die angeforderten Kosten haben wir heute (!) überweisen.

Ach nee! überweisungsversuch, die 3. ?

DEURAG – Ohne Mahnung geht nichts

Freitag, September 25th, 2009

Zweifel an der Solvenz der DEURAG waren hier ja schon es öfteren geäußert worden, sie könnten begründet sein:

Meine erste Rechnung vom 13.o7.2009 wurde immerhin noch nach entsprechender Mahnung vom 29.o7. am o5.o8.2009 bezahlt.

Meine zweite Rechnung vom 19.o8. blieb trotz Mahnung vom o9.o9.2009 bis heute unbezahlt.

Ohne Mahnung geht also nichts – und mit anscheinend auch nicht mehr.

WGV: Nur gut 10 % der vertraglichen Verpflichtung erfüllt

Donnerstag, September 10th, 2009

Besonders versichertenfeindlich war das Regulierungsverhalten der WGV in einer kürzlich hier bearbeiteten Kündigungsschutzssache.

Obwohl außergewöhnlich dringende außergerichtliche Tätigkeiten vor auch nur einer überhaupt möglichen Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage erforderlich waren, beharrte die WGV auf ihrer generellen Ansicht, der Versicherungsnehmer habe immer gleich Klageauftrag zu erteilen, um keine Obliegenheitsverletzung zu begehen. Dort wie auch im Gerichtsverfahren schließlich verschätzte sich die WGV hinsichtlich des angemessenen Streitwertes derart grob, dass sie nur einen winzigen Bruchteil der angemessenen Vorschussforderung ausglich.

Ein Fall, der nur noch mit außerordentlicher Borniertheit zu erklären ist. Das Amtsgericht Stuttgart fand klar Worte an die Adresse dieser „Restschutzversicherung“:

1. Außergerichtliche Kosten vor Erhebung der Kündigungsschutzklage sind grundsätzlich vom Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung umfasst.
2. Es gilt grundsätzlich der Streitwert, den das Arbeitsgericht fehlerfrei festlegt hat und nicht der, den man sich in Stuttgart erträumt.
3. Der Streitwert mit geltend gemachten Verzugslohns ist in Kündigungsschutzsachen den Streitwerten der Kündigungsschutzansprüchen hinzuzurechnen.

Näheres im detaillierten Fallbericht auf kanzlei-richter.com

Acht „gute“ Rechtsschutzversicherungen …

Mittwoch, September 9th, 2009

… will die Stiftung Warentest ermittelt haben:

Finanztest hat die Policen auf Verbraucherfreundlichkeit geprüft, die Schutz im Arbeits-, Privat-, Verkehrs- und Mietrecht bieten. Nur acht mal vergaben die Tester ein „Gut“. Die meisten Bedingungen sind „befriedigend“, drei nur „ausreichend“.

Die entsprechende Tabelle deckt sich allerdings nicht ganz mit den hier publizierten Erfahrungen. Aber es war wohl auch eher eine theoretische als eine praktische Prüfung. … 😉

Anmerkung der Red.:
Ergänzend sei hier noch auf den Beitrag Finanztest testet Rechtsschutzversicherer vom 22.07.09 verwiesen.